Auszug - Eigenbetrieb Kindergärten City  

 
 
45. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.4
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 07.06.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:05 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Dr

Herr Dr. Heuer macht nochmals deutlich, dass es faktisch zwei verschiedene Problemkreise gibt. Den Problemkreis bezirkliches Kitabudget und den Problemkreis Finanzmittel des Eigenbetriebes, die nicht miteinander verwechselt werden dürfen. Der Bezirk ist zur Einhaltung des Budget auch verpflichtet. Es ist seine Steuerungsverantwortung. Sollte zur Mitte des Jahres festgestellt werden, dass die bezirklichen Mittel nicht reichen, dann muss das Bezirksamt seine Steuerungsmechanismen in Gang setzen. Und die haben etwas mit Bedarfsfeststellung und mit Tagespflege zu tun.

Anhand einer Grafik macht Herr Dr. Heuer deutlich, wie das Budget für den Bezirk zustande kommt.

Nämlich über die Finanzmittel (nach Kostenblatt) für die Tagesbetreuung modifiziert über soziale Indikatoren, z.B. wie viele Kinder nichtdeutscher Herkunft gibt es, wie viele Kinder leben unter ungünstigen sozialen Verhältnissen. Das modifiziert diesen Haushalt insgesamt, der dann auf die einzelnen Bezirke aufgeteilt wird. Das ist das Budget (84 Mio. €), was dem Bezirk zur Verfügung steht. Davon werden die Finanzmittel der Träger der Kindertagesbetreuung unterschieden. Es wird so sein, dass sich der Eigenbetrieb Kidergärten City seine Finanzmittel aus dem Bezirk holt, woher die bei ihm betreuten Kinder kommen (z.B. Mitte, Pankow, Schöneberg). Die Finanzmittel für den Eigenbetrieb kommen aus durchaus unterschiedlichen Bezirken, ist also immer vom Wohnortprinzip abhängig. Der Eigenbetrieb hat Anspruch auf den Teil der Kita-Card, der festgestellt wird aus der Matrix = Betreuungsstunden x Alter Elternanteil. Wenn der Eigenbetrieb es schafft, viele kleine Kinder mit einem hohen Betreuungsbedarf, einer nichtdeutschen Herkunftssprache und aus sozial ungünstigen Verhältnissen in seinen Einrichtungen zu haben, dann wird er ein relativ hohes Budget zur Verfügung haben. Natürlich muss er dann aus diesem Budget auch seine Erzieherinnen, seine Mietkosten und seinen Verwaltungsaufwand u.a. bezahlen. Es ist also abhängig von der Zahl und von der Struktur der Kinder. Der Eigenbetrieb ist dann für die Einhaltung dieses Budget (was er über die Kita-Card erhält) zuständig. Herr Dr. Heuer erläutert ein Beispiel nach der Kostenblattfinanzierung: Jeder Träger bekommt für jedes Kind 262,39 € Verwaltungskosten in Personal- und Haushaltsangelegenheiten. Der Eigenbetrieb weiß also, dass ihm (z.B. 7.000 Kinder x 262,39 = 1.836.730) für die Planung seines Personal- und Verwaltungsaufwandes zur Verfügung. Er weiß auch, dass er für Kita- und Fachberatung pro Kind 78,72 € bekommt (78,72 x 7.000 = 551.040). Das Kostenblatt definiert also einen bestimmten Rahmen an Finanzmitteln, der multipliziert mit der Anzahl der Kinder, jedem Träger zur Verfügung steht. Das ist aber vom bezirklichen Haushalt zu unterscheiden. Die Kunst des Wirtschaftsplanes wird es sein, aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln den Wirtschaftsplan so zu bauen, dass man möglichst mit den zur Verfügung stehenden Mittel auskommt. Der Wirtschaftsplan wird dann erstellt werden können, wenn nach der Oktoberzählung feststeht, welche Kinder in welcher Altersstruktur und in welcher Sozialstruktur in den zukünftig rd. 70 Einrichtungen des Eigenbetriebes zum 01.01.2006 betreut werden. Auf dieser Einnahmequelle basierend, erstellt dann der Geschäftsführer seinen Ausgabeplan. Deshalb wird der Finanzplan zu einem relativ späten Zeitpunkt vorliegen können.

 

Die Nachfrage von Herrn Allendorf, dass der Bezirk nach den o.g. Ausführungen die Tagespflege mehr fördern müsste, wird von Herrn Dr. Heuer dahingehend bestätigt, dass die Bereitstellung der Finanzmittel für einen Platz in der Tagespflege etwa die Hälfte von dem beträgt, was für einen Platz in einer Kita bereitgestellt werden müsste. Deswegen hat Herr Dr. Heuer auch unter TOP 3.1 erläutert, dass er den Ansatz für die Tagespflege als deutlich zu niedrig ansieht.

 

Herr Seidel hat die Sorge und fragt nach, wie die Bezirke (Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg) es innerhalb eines halben Jahres regeln wollen, diesen Eigenbetrieb, ohne in eine Risikosituation zu gelangen und ohne Verluste von Qualitätsstandards, zum 01.01.2006 einzuführen.

 

Herr Dr. Heuer möchte dem Eindruck wiedersprechen, dass der Bezirk die sog. Erste-Sahne-Kitas vergeben hat. Es gab zwei verschiedene Vergabeprozesse. Der Prozess des freiwilligen Übergangs, der von diesen Prozessen ungesteuert war. Gleichzeit gab es auch den strukturierten Übergang. Es wurden zwölf Kita’s ausgewählt, die in einem Interessenbekundungsverfahren an freie Träger übertragen werden sollten. Inzwischen sind davon zehn übertragen. Dort wurde sehr wohl unter Berücksichtigung des notwendigen Aufwandes für Bauunterhaltung und auch des notwendigen Betriebskostenaufwandes ausgewählt. Bei der Auswahl wurde die Punktetabelle so erstellt, dass Einrichtungen mit besonders hohem Aufwand und/oder Sanierungsbedarf und Einrichtungen mit sehr niedrigem Aufwand und/oder Sanierungsbedarf gar nicht in die Liste aufgenommen wurden. Bei den Überlegungen über Schließungen/Aufgaben von Einrichtungen wurde auch der Aspekt eines hohen Betriebskostenaufwandes berücksichtigt. Der Jugendhilfeausschuss hat dieses Konzept mitgetragen.

Herr Dr. Heuer muss eingestehen, dass es Einrichtungen mit einem erheblichen Sanierungsbedarf gibt. Das Bezirksamt ist bemüht, noch im Laufe des Jahres 2005 durch Einsatz von Ordnungsmitteln im Kitabereich und durch Einsatz von Bauunterhaltungsmitteln im Kitabereich jetzt schon absehbare Sanierungsbedarfe für den Eigenbetrieb zu mindern. Herr Dr. Heuer glaubt auch, dass es dem Bezirk nicht gelingen wird, Einrichtungen ohne oder mit nur unwesentlichem Sanierungsbedarf in den Eigenbetrieb zu übergeben. Welche Möglichkeiten der Bezirk anschließend noch hat, ist im Augenblick nur schwer abzusehen. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat zugesagt, nach Bildung der Eigenbetriebe über Sonderprogramme zur Finanzierung von Bauunterhaltungsbedarfe nachzudenken. Herr Dr. Heuer sieht diese Aussage mit einem gewissen Misstrauen, da er befürchtet, dass die freien Träger, die sich dann in echter Konkurrenz zu den Einrichtungen des Eigenbetriebes befinden, sagen werden, wenn Wettbewerb, dann auch bitte für alle. Herr Dr. Heuer möchte aber auch nicht ausschließen, dass dies gelingen kann. Dann aber nur für die Eigenbetriebe und nicht für den bezirklichen Haushalt. Der Bezirk ist dann nur noch für die Finanzierung der Kita-Card zuständig. Nicht mehr für die Bauunterhaltung der Einrichtungen des Eigenbetriebes. Das Kostenblatt sieht für die laufende Unterhaltung, der beweglichen Anlagen und Güter und Schönheitsreparaturen einen Kostensatz von 52,48 € (52,48 x 7.000 = 367.360) vor. Das ist für eine Grundsanierung nicht viel.

Herr Dr. Heuer sagt zu, dass den Fraktionen einen Kostenblatt per E-Mail zugeht.

Weiterhin bezieht sich Herr Dr. Heuer auf die Problematik des technischen Personals (Köchinnen/Köche, Haushandwerkerinnen/-werker, Reinigerinnen/Reiniger). Beim erzieherischen Personal ist es abhängig von der Anzahl der Kinder nach einem Schlüssel und danach gibt es Finanzmittel für dieses Personal. In der Kostenblattfinanzierung ist die wunderbare Ausstattung mit Küchenpersonal, wie es im Bezirk ist, nicht enthalten. Das Kostenblatt weist für die Herstellung der Verpflegung 360,00 € pro Platz aus. Herr Dr. Heuer weist darauf hin, dass das selbst gekochte Essen in den bezirklichen Kita’s eine hohe Errungenschaft ist. Der Bezirk hat wesentlich mehr Küchenpersonal in den Einrichtungen, als über dieses Kostenblatt finanziert wird. Es wird harsche Debatten darüber geben, wie die Finanzmittel verteilt werden. Hier wird es fachpolitische und finanzpolitische Auseinandersetzungen geben. Das ist die gegenwärtige Sicht von Herrn Dr. Heuer.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Bertermann betreffend den Wirtschaftsplan teilt Herr Dr. Heuer mit, dass der Wirtschaftsplan dem Haushaltsplan des zuständigen Bezirks beigefügt werden muss. Eigentlich müsste er zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Haushaltsplan des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg vorliegen, damit er dem Haushaltsplan des zuständigen Bezirks tatsächlich beigelegt werden kann. Herr Dr. Heuer hält dies nicht für eine realistische Größenordnung. Er geht davon aus, da die Grundlage der Finanzierung, nämlich die Erfassung der Kinder erst zum Stichtag 01.10.2005 stattfindet, dass es vor dem 15.10.2005 keinen ersten Entwurf eines solchen Wirtschaftsplanes geben wird. Dieser von der Geschäftsführung erarbeitete Wirtschaftsplan muss in den Verwaltungsrat eingebracht werden, der sicherlich einige Fragen haben wird. Herr Dr. Heuer glaubt, dass vor Ende diesen Jahres kein bestätigter Wirtschaftsplan vorliegen wird.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Zander teilt Herr Dr. Heuer mit, dass das Bezirksamt in seiner Sitzung am 31.05.2005 dem Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zugestimmt hat, die das Risiko der nicht ausreichenden Finanzdeckung, also z.B. Jahresabschluss 2006 negativ und zwar in einem Maße negativ, dass es nicht durch Verlustvortrag auf die nächsten drei Jahre gedeckt werden kann, diese Möglichkeit hat der Eigenbetrieb auch, dann wird dieses Risiko in dem betroffenen Jahr zwischen den Bezirken (Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg) nach dem Umfang der Betreuungsstunden, die in den Bezirken geleistet worden sind, geteilt.


 

 
 

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