Auszug - Verfahren der Erarbeitung des Eckwertebeschlusses auf der Ebene der Geschäftsbereiche
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Herr Dr. Heuer weist darauf hin, dass schon in der letzten Hauptausschuss-Sitzung ein erster Überblick zur Herangehensweise des Bezirksamtes an die Vorbereitung des Eckwertebeschlusses gegeben wurde. In dieser Sitzung hatte Herr Dr. Heuer auch über die Veränderungen informiert, die sich aus dem Übersendungsschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen ergeben haben. Das Bezirksamt hat sich daraufhin entschlossen, eine Neubetrachtung der Vorbereitung des Eckwertebeschlusses, wesentlich stärker orientiert an den Vorgaben des Übersendungsschreibens von SenFin vom 12.04.2005, vorzunehmen. In Vorbereitung auf die heutige Ausschuss-Sitzung hat Herr Dr. Heuer den Mitgliedern das Material, das im Bezirksamt zur Diskussion stand, per E-Mail übermittelt. Herr Dr. Heuer verweist ausdrücklich darauf, dass der Eckwertebeschluss erst am 14.06.2005 auf der Tagesordnung des Bezirksamtes steht. Herr Dr. Heuer erinnert daran, dass die Zuweisung in Höhe von rd. 533 Mio. € aus der Differenz zwischen der Ausgabeveranschlagung (627 Mio. €) und der Einnahmevorgabe (94,8 Mio. €) zustande kommt. Bei den Ausgaben gibt es die Besonderheit, dass ein sehr großer Teil, nämlich insgesamt fast 300 Mio. €, über das Produktsummenbudget zugewiesen wurde. Rd. 306 Mio. € außerhalb des Produktsummenbudget an Transfereinsätzen und nur noch 23 Mio. € für Personal. Nämlich nur noch die Personalmittel, die für Versorgungsaufwendungen für pensionierte Beamtinnen/Beamte zur Verfügung gestellt werden. Die gesamte andere Personalsumme (Löhne, Gehälter, Bezüge; OG 42, die Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige und Beihilfe) wird über das Produktsummenbudget zugewiesen. Auch werden erstmals nicht unbeträchtliche Teile der Transferzuweisung über das Produktsummenbudget zugewiesen. Der gesamte Bereich Hilfen zur Erziehung ist in Produkten verpackt und wurde gemeinsam als Zuweisung für die Transfer- und für die Verwaltungsaufgaben innerhalb des Produktsummenbudget zugewiesen. Das
Bezirksamt hat sich entschlossen, zunächst in der Planung von den zugewiesenen
Mitteln für Ausgaben (627 Mio. €) und von der Einnahmevorgabe im Originalteil
(94,79 Mio. €) auszugehen. Im Eckwertebeschluss wurden die erforderlichen
Zahlungen an das Jahr 2004 in Höhe von 7,27 Mio. € nicht berücksichtigt. Es
gibt gegenwärtig immer noch die politische Auseinandersetzung darüber, dass die
Senatsverwaltung für Finanzen schon in der Zuweisung für 2006 anerkennt, dass
dieser negative Jahresabschluss 2004 nicht durch den Bezirk verschuldet ist und
durch eine gesonderte Zuweisung ausgeglichen wird. Das Bezirksamt hat sich
deshalb dazu entschlossen, diese Mittel in einem gesonderten Titel als
pauschale Mehreinnahme im Haushaltsplan auszuweisen, um deutlich zu machen,
dies ist unsere Forderung an den Senat. 627
Mio. € Ausgaben und 94,8 Mio. € Einnahmen findet man dann in dem Blatt V1.
Weiterhin ist der Rest (bezieht sich auf die Ausgangsgröße 627 Mio. €) zu
erkennen, wo sich in den zukünftigen Blättern immer die Differenz darstellt
zwischen den zu veranschlagenden Ausgaben, die zugewiesen wurden, und dem, was
schon in die Gesamttabelle eingetragen ist. Zunächst
wird die Einnahmevorgabe in den Blättern E 03 (Gebühren) und E 04 (Ersatz von
Ausgaben) aufgeteilt. Die Senatsverwaltung für Finanzen ist in ihrer
Einnahmevorgabe von den Ist-Einnahmen des Jahres 2004 ausgegangen, verteilt auf
die Bezirke nach einem Verteilungsschlüssel, der noch aus den Jahren 1996 und
1997 stammt. Die Vorgaben für die Bezirke bleiben im prozentualen Verhältnis
immer gleich aus den Mitteln der Jahre 1996/1997. und diese prozentualen
Anteile werden jeweils nur runtergebrochen (bereinigt) auf die Ist-Anteile des
Landes aus dem vorletzten Haushaltsjahr (hier 2004). Neu ist, dass es auch
Einnahmevorgaben im Einnahmefeld E 05 gibt. Das sind die Elternbeiträge für
Kita bzw. Hort, die dann auch direkt den Geschäftsbereichen (GB 4 Jug/Fin und
GB 6 Biku) zugeordnet werden. Aus diesen Tabellen wandern die Zahlen dann in
das Blatt V2. Der
dritte Schritt ist die Ausstattung der besonderen Kapitel (BVV,
Beschäftigtenvertretung, Mittel für die Arge, Kitakapitel und öffentliche
Beleuchtung). Die Arge wird besonders betrachtet, da die Finanzmittel gesondert
zugewiesen wurden. Das Kitakapitel muss gesondert betrachtet werden, weil es
eine völlig neue Art der Zuweisung gibt. Dass die öffentliche Beleuchtung
gesondert betrachtet wird, ist einer Erfahrung geschuldet. Die BVV bekommt
demnächst auch Transferausgaben (für die Zuschüsse an die Fraktionen und
Ehrungen/Preise). Weiterhin bekommt die BVV Mittel außerhalb des
Personalplafond. Das sind die Aufwendungen für die ehrenamtlich Tätigen
(Sitzungsgeld, Grundentschädigung u.a.). Innerhalb des Personalplafond bekommt
die BVV Mittel für die Vergütungen und Besoldungen der Beschäftigten des
BVV-Büros. Es gibt auch Ansätze für die BVV in A 05 und A 09. Für
die Beschäftigtenvertretungen gibt es Mittel innerhalb des Personalplafond. Es
wurden allerdings zwei Beschäftigtenpositionen weniger veranschlagt, da die
Zahl der freizustellenden Dienstkräfte rückgängig ist durch den Rückgang der
Zahl der Dienstkräfte, die sie vertreten. Wenn 1.300 Beschäftigte im Kitabereich
ab 2006 nicht mehr im Bestand des Bezirksamtes sind, dann hat das automatisch
Auswirkungen auf die Zahl der freizustellenden Dienstkräfte. Die
Beschäftigtenvertretungen bekommen erstmals Mittel für A 08
(Personalversammlung) und auch für A 05 und A 09 direkt zugewiesen. Bei
der Arge wurde eins zu eins die Zuweisung der Senatsverwaltung in den
Eckwertebeschluss übernommen. Nur bei den Ansätzen für die Beihilfen wurde ein
Merkposten eingerichtet. Beim
Kitakapitel geht es nur um das bezirkliche Kitabudget und nicht um das, was der
Eigenbetrieb zur Verfügung hat. Also das, was für die Finanzierung von Kita,
Kindertagesbetreuung einschl. Tagespflege zur Verfügung gestellt wird. Das
richtet sich nach den Kindern, deren Eltern ihren ständigen Wohnsitz im Bezirk
Mitte haben. Es ist hier strikt zu trennen von der Frage, welche Finanzmittel
dem Eigenbetrieb zur Verfügung stehen. Der Eigenbetrieb finanziert sich in
hohem Maße, aber nicht nur, aus dem bezirklichen Kitabudget. Für die Bildung
des bezirklichen Kitabudget stehen 29,5 Mio. €, die abgeschichtet wurden, zur
Verfügung. Bisher hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport die
freien Träger finanziert. Diese Aufgabe (Finanzierung der freien Träger) geht
in die Bezirke über, weil der Bezirk zukünftig für die Finanzierung aller
Kindertagesbetreuungen seiner Kinder zuständig ist. Egal, ob sie bei einem
kommunalen oder bei einem freien Träger betreut werden. Weiterhin stehen rd.
52,8 Mio. € aus der Zuweisung des Produktsummenbudget,. rd. 2,3 Mio. € aus dem
Produktbudget aus dem Produkt der Tagespflege und 183.000 € aus der Zuweisung
für Transferausgaben zur Verfügung. Insgesamt stehen 84,8 Mio. € zur Verfügung.
Diese müssen im Wesentlichen für die Finanzierung der Kita-Card verwendet
werden. Ab 01.01.2006 haben die Träger (egal, ob freier Träger oder
Eigenbetrieb) einen Anspruch darauf, die Finanzmittel aus der
Kostenblattfinanzierung aus dem Bezirkshaushalt zu bekommen. Nach der
derzeitigen Übersicht werden rd. 11.900 Kinder einen Anspruch auf eine solche
Kita-Card haben. Bei einem durchschnittlichen Kostensatz von 6.844 € (ermittelt
nach tatsächlichem Betreuungsumfang), können Ansprüche in Höhe von insgesamt
81,4 Mio. € geltend gemacht werden. Neben den Finanzmitteln für die Kita-Card
muss selbstverständlich weiterhin die Tagespflege finanziert werden. Den Ansatz
für die Tagespflege hält Herr Dr. Heuer allerdings ausdrücklich für zu niedrig.
Weiterhin sind Personalmittel für den Rest im Fachbereich 2
(Bedarfsfeststellung für die 11.900 Kinder) und Sachmittel (BEA-Kita) zu
finanzieren. Gegenwärtig wird von benötigten Finanzmitteln in Höhe von 84,82
Mio. € ausgegangen. Das liegt unter dem zur Verfügung stehenden Budget. Und das
war auch immer Grundsatz der Veranschlagung. Das Kitabudget ist ein richtig neues
Feld sowohl hinsichtlich der Bestückung als auch der Verwendung. Auch
bei der öffentlichen Beleuchtung galt der Grundsatz, das Budget nicht zu
überschreiten. Insgesamt stehen 27 Mio. € zur Verfügung. Dieses Produkt wird
allerdings normiert auf 98,62 %. Also waren nur 26,63 Mio. € zu verteilen.
Diese 26,63 Mio. € wurden nach dem Verhältnis der Ist-Ausgabe des Jahres 2004
in den großen Blöcken Tiefbauunterhaltung A 03, Bewirtschaftungsausgaben A 08,
Sachausgaben A 05/A 09 und Personalausgaben verteilt. In der Summe wurde dann
knapp weniger veranschlagt, als im normierten Produktsummenbudget zur Verfügung
stand. Nunmehr sind alle Sonderkapitel bestückt. Im
Folgenden werden die anderen Geschäftsbereiche bestückt. Zunächst werden die
Mittel aus der Transferzuweisung, die nicht über das Produktsummenbudget
kommen, direkt verteilt. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat genau gesagt,
was für welche Ausgabefelder, im Wesentlichen nach dem Ist 2004, zugewiesen
wird. In einem Fall ist das Bezirksamt von der Zuweisung abgewichen. Bei den
entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen hat die Senatsverwaltung eine höhere
Zuweisung ausgewiesen, als es das Ist des Jahres 2004 vorgesehen hat. Diese
Mittel wurden „gesammelt“. In Abstimmung mit Herrn Dr. Hanke wurde vereinbart,
dass die Zuweisung auf der tatsächlichen Basis des Ist 2004 erfolgt, da der
Verlauf des Jahres 2005 keinen Anlass zu der Vermutung gibt, dass im Jahr 2005
oder 2006 in diesen Bereichen mehr Geld benötigt wird. Das ergibt 4,3 Mio. €
weniger Veranschlagungsnotwendigkeit. Diese Aufteilung wandert dann in das
Blatt V5. Mit den anderen Geschäftsbereichen wurde ebenso verfahren. Dasselbe
Prinzip gilt dann auch für die Transferansätze innerhalb des
Produktsummenbudget, berechnet nach den Ist-Zuweisungen des Jahres 2004,
jeweils nach dem Anteil der Transferausgaben an dem gebildeten
Produktsummenbudget. Betroffen sind hier nur das Jugendamt (rd. 45 Mio. €) und
das Sozialamt (1 Mio. €). Auch diese Zahlen gehen dann in die Zuweisung aus
Transfer. Herr Dr. Heuer weist darauf hin, dass nunmehr 462 Mio. € verteilt wurden. Im „Rest“ verbleiben noch 165 Mio. €. Im
nächsten Schritt werden die Personalmittel außerhalb des Personalplafond
verteilt. Das sind die Obergruppen 41 und 44 (ehrenamtliche Tätige - Ansätze
2004 und Beihilfen – tatsächliches Ist 2004). Im
Blatt V8 steht die Verteilung der Personalmittel innerhalb des Personalplafond
(Löhne, Gehälter, Bezüge) und die spannende Frage, wo werden welche
Personalkürzungen für das Jahr 2006 vorgesehen. Für den Eckwertebeschluss hat
sich das Bezirksamt darauf verständigt, noch keine Verteilung auf die
Geschäftsbereiche vorzunehmen, sondern nur die Gesamtsumme zu veranschlagen.
Und zwar die Gesamtsumme am unteren Rand der Möglichkeiten. Die
Senatsverwaltung für Finanzen unterstellt den Ist-Personalausgaben des Jahres
2004 eine Fluktuationsrate für die Jahre 2005 und 2006. Sie hat allerdings
einen Plausibilitätskorridor eingeführt, der sich 2 % oberhalb und 1 %
unterhalb der errechneten Zahl (117,9 Mio. € bis 120 Mio. €) liegen muss. Wenn
man sich bei der Personalmittelveranschlagung in diesem Korridor bewegt, dann
ist die Personalmittelveranschlagung plausibel. Es handelt sich im Kern um eine
Personalmitteleinsparung unter neuem Namen mit gleichem Umfang. Weiterhin
schränkt es die Handlungsmöglichkeiten der Ergebnisverantwortlichen in den LuV
erheblich ein. Von der ca. 118 Mio. € Mindestgesamtveranschlagung sind rd. 5,7
Mio. € Finanzmittel für die Beschäftigten der Arge. Somit sind nur 112 Mio. €
veranschlagt. Auf
die Nachfrage von Herrn Bertermann, ob zu beziffern ist, wie viel
Personalmittel weniger zur Verfügung stehen bzw. um wie viele Stellen es sich
handelt teilt Herr Dr. Heuer mit, dass man dies in etwa berechnen kann. Um
damit umgehen zu können (das ist nicht Bestandteil des Eckwerteschlusses), hat
das Bezirksamt die Ausgaben der OG 42 mit den gleichen Mechanismen (Lohndrift,
ohne Fluktuation) fortgeschrieben, um die Sondertatbestände (z.B. keine Gelder
mehr für Kita, keine Personalmittel für das Überhangkapitel) bereinigt, und für
das Jahr 2006 hochgerechnet. Dabei kommt dann ein Handlungsbedarf von rd. 5,1
Mio. € bei heraus. Die 5,1 Mio. € sind dann sozusagen 120 Stellen
(Durchschnittssatz ca. 40.000 bis 45.000 €). Bei
den steuerbaren Ausgaben, A 02 – Bauunterhaltungsmittel, gibt es auch hier die
Besonderheit der Vorgabe einer Mindestveranschlagung. Hintergrund ist, dass die
Bezirke seit Jahren die Veranschlagung in der Bauunterhaltung runterfahren.
Berechnet nach dem Verfahren der Wiederbeschaffungswerte der bezirklichen Gebäude,
davon sollen 0,9 % veranschlagt werden und die Bezirke dürfen dann noch ihren
bezirklichen Anteil an dem SSSP von der so errechneten Summe absetzen. Das ist
ein Verfahren der KGST. Deswegen findet man in der Übersicht auch den Betrag
„Wiederbeschaffungswerte lt. Bauwertliste ohne Kita“ = 1,3 Mrd. €, davon 0,9 %
= 11,7 Mio. €, bezirklicher Anteil am SSSP sind 4,580 Mio. €, die auch
abgesetzt werden können. Das Bezirksamt weiß, dass 950.000 €, also 20 %, aus
Investitionszuweisungen über KSSP in Bauunterhaltungsstätten und 500.000 € aus
Ordnungsmitteln für Bauunterhaltung an bezirklichen Einrichtungen der sozialen
Infrastruktur verwendet werden können. Somit können die 11,7 Mio. € gemindert
werden um die 4,580 Mio. € , um die 950.000 € und um die 500.000 €. Es müssen
also insgesamt nach der Logik der Senatsverwaltung für Finanzen Ansätze von
5,725 Mio. € bei der Bauunterhaltung nachgewiesen werden. Das wurde auch so
durchgeführt. Zunächst wurde die kleine bauliche Unterhaltung (für Jug, Soz,
Schule, Biku, Sport, Straßen/Grünfl.) ausgestattet. Die Restmenge bleibt für
den Titel der Bauunterhaltung übrig. Dann werden diese Ansätze noch den
Geschäftsbereichen zugeordnet. Bei
dem Bereich A 08 wurde ein anderes Verfahren gewählt, da dieser Bereich immer
chronisch unterfinanziert war. Das Bezirksamt hat sich dazu entschlossen,
möglichst realitätsnah A 08 zu veranschlagen. Dazu wurde folgendes Verfahren
gewählt: Zunächst wurden die Ist-Ausgaben des Jahres 2004 nach Einzelplänen
sortiert und innerhalb der Einzelpläne nochmals nach Kapiteln und Titeln. Der
Hintergrund ist, dass die Bewirtschaftungsausgaben für die Schulkapitel ab 2006
von Schule bewirtschaftet werden und demzufolge auch dem Geschäftsbereich
Schule zugewiesen werden müssen. Eine ähnliche Unterteilung gibt es im
Einzelplan 40, denn auch das Sportamt bewirtschaftet seine A 08-Titel selbst.
Auch im Einzelplan 47 gibt es diese Unterteilung, da das SGA seine A 08-Titel
selbst bewirtschaftet. Von diesen Ist-Ausgaben 2004 wurde das abgezogen, wo man
weiß oder darauf hofft, dass es 2006 nicht gebraucht wird (z.B. Berlin-Kolleg,
zwei Personalversammlungen, Kita, öffentliche Beleuchtung, geringere Miete KMA
u.a.). Danach gibt es dann eine neue Veranschlagungssumme, die auf diesen jetzt
absehbaren Mehr- oder Minderausgaben im Vergleich zu 2004 beruht. Diese Summen
werden dann den Geschäftsbereichen zugewiesen mit der Besonderheit, dass die
Bewirtschaftungsausgaben von Schule nun erstmals dem Geschäftsbereich 6
(Bildung und Kultur) zugewiesen werden. Das Bezirksamt hat hier ausdrücklich
gesagt, dass man nicht wieder eine solche Methode verwenden will, wie z.B.
Ist-Ausgaben 2004 minus 2 Mio. €. Wie die dann erwirtschaftet werden, soll GDM
sehen. Gerade das wollte das Bezirksamt nicht. Die dargestellten Zahlen für A
02 und A 08 wandern nun in das Blatt V9. Außerdem ist in Blatt V9 eine
Mindestveranschlagung für den Tiefbau und eine für die Grünflächen enthalten.
Herr Dr. Heuer weist darauf hin, dass im „Rest“ noch 18 Mio. € verbleiben. Bei
den Lehr- und Lernmitteln gibt es ebenfalls eine Mindestveranschlagung der
Senatsverwaltung für Finanzen nach den Schülerzahlen 2004/2005. Direkte
Zuweisung für den Geschäftsbereich 6 = 2,163 Mio. €. Herr Dr. Heuer weist
darauf hin, dass im „Rest“ noch 15,8 Mio. € verbleiben. Bei
der Obergruppe 43 (Versorgungsaufwendungen) gibt es eine direkte Einsetzung der
Zuweisung = 22,845 Mio. €: Herr Dr. Heuer weist darauf hin, dass es nun ein
Problem in Höhe von –7 Mio. € gibt. Er
weist ebenfalls darauf hin, dass es noch keine Zuweisung bei A 05 (Erwerb von
beweglichen Sachen) und A 09 (Verwaltungsausgaben) gibt. Auch hier das gleiche
Prinzip. Ist-Ausgaben 2004 bereinigt um Sondertatbestände, die im Jahre 2006
nicht mehr auftreten oder anders finanziert werden. Zum
Schluss findet sich die Zusammenfassung für die Geschäftsbereiche aus den
Einzeltiteln, die dann in das Blatt V12 „steuerbare Ausgaben“ wandert. Herr
Dr. Heuer weist darauf hin, dass es nun ein Problem in Höhe von –15,6 Mio. €
gibt. Das
Blatt V13 enthält die Zusammenfassung über alles. Wenn
so verfahren werden sollte, dann wird auf Blatt V14 das Problem in Höhe von
–15,6 Mio. € aufgelöst. Deswegen hat Herr Dr. Heuer am Anfang darauf
hingewiesen, dass man bei den Berechnungen zunächst von den Zuweisungssummen
ausgegangen ist. Natürlich hat man als Bezirk immer noch Mehreinnahmen oder
Minderausgaben, die man veranschlagen kann. Aber das Bezirksamt wollte zunächst
das Problem in seiner ganzen Größe sehen und dann entscheiden, wie mit dem
Problem umgegangen werden kann. Das Problem wurde durch verschiedene Maßnahmen
aufgelöst. Es
wurden Mehreinnahmen durch die Parkraumbewirtschaftung in Höhe von 1,9 Mio. €
eingestellt. Das ist nicht übertrieben. Die 1,9 Mio. € sind ambitioniert aber
nicht unmöglich. Es
sind 2,453 Mio. € aus Grundstückserlösen geplant. Auch das ist nicht
übertrieben. In den letzten Jahren wurden jeweils mehr als 4 Mio. €
eingenommen. Diese Summe ist auch ambitioniert aber nicht unmöglich. Es
gibt höhere Kindergeldeinnahmen im Jugendamt als die Vorgabe vorsieht = 290.000
€. Es
wurden 5,5 Mio. € aus Erschließungsbeiträgen eingestellt. Die Prognose ist
nicht vollständig ausgeschöpft. Und
es sind 5 Mio. € pauschale Minderausgaben geplant. Die Senatsverwaltung für
Finanzen lässt 1 % der Ansätze für konsumtive Ausgaben zu. Bei 627 Mio. €
Ansatz wären das 6,27 Mio. €. Das Bezirksamt geht von 5 Mio. € aus. Dann
gibt es noch 200.000 € Mehreinnahmen bei der Beköstigung und 280.000 € bei
Ersatz von Verwaltungsausgaben im Tiefbauamt. Das sind auch gesicherte
Mehreinnahmen. Damit
ist das Gesamtproblem ambitioniert, das möchte Herr Dr. Heuer nicht leugnen,
aber aus seiner sicht ist es noch beherrschbar. Natürlich müssen die 5 Mio. €
Minderausgaben erst mal erwirtschaftet werden. Sie sind noch keinesfalls
sicher. Auch die Grundstückserlöse müssen kommen. Auch die Erschließungsbeträge
müssen erst eingenommen werden. Es ist aber auch nicht so, dass man vor einem
Haushaltsplan steht, wo man sagen muss, dass kann gar nicht geschafft werden. So
ist der gegenwärtige Stand für den Eckwertebeschluss entstanden. Auf jeden Fall
ist er realitätsnäher (A 02 und A 08) als in den vergangenen Jahren. |
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