Auszug - Verfahren der Erarbeitung des Eckwertebeschlusses auf der Ebene der Geschäftsbereiche  

 
 
45. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 07.06.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:05 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Dr

Herr Dr. Heuer weist darauf hin, dass schon in der letzten Hauptausschuss-Sitzung ein erster Überblick zur Herangehensweise des Bezirksamtes an die Vorbereitung des Eckwertebeschlusses gegeben wurde. In dieser Sitzung hatte Herr Dr. Heuer auch über die Veränderungen informiert, die sich aus dem Übersendungsschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen ergeben haben. Das Bezirksamt hat sich daraufhin entschlossen, eine Neubetrachtung der Vorbereitung des Eckwertebeschlusses, wesentlich stärker orientiert an den Vorgaben des Übersendungsschreibens von SenFin vom 12.04.2005, vorzunehmen. In Vorbereitung auf die heutige Ausschuss-Sitzung hat Herr Dr. Heuer den Mitgliedern das Material, das im Bezirksamt zur Diskussion stand, per E-Mail übermittelt. Herr Dr. Heuer verweist ausdrücklich darauf, dass der Eckwertebeschluss erst am 14.06.2005 auf der Tagesordnung des Bezirksamtes steht.

Herr Dr. Heuer erinnert daran, dass die Zuweisung in Höhe von rd. 533 Mio. € aus der Differenz zwischen der Ausgabeveranschlagung (627 Mio. €) und der Einnahmevorgabe (94,8 Mio. €) zustande kommt. Bei den Ausgaben gibt es die Besonderheit, dass ein sehr großer Teil, nämlich insgesamt fast 300 Mio. €, über das Produktsummenbudget zugewiesen wurde. Rd. 306 Mio. € außerhalb des Produktsummenbudget an Transfereinsätzen und nur noch 23 Mio. € für Personal. Nämlich nur noch die Personalmittel, die für Versorgungsaufwendungen für pensionierte Beamtinnen/Beamte zur Verfügung gestellt werden. Die gesamte andere Personalsumme (Löhne, Gehälter, Bezüge; OG 42, die Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige und Beihilfe) wird über das Produktsummenbudget zugewiesen. Auch werden erstmals nicht unbeträchtliche Teile der Transferzuweisung über das Produktsummenbudget zugewiesen. Der gesamte Bereich Hilfen zur Erziehung ist in Produkten verpackt und wurde gemeinsam als Zuweisung für die Transfer- und für die Verwaltungsaufgaben innerhalb des Produktsummenbudget zugewiesen.

Das Bezirksamt hat sich entschlossen, zunächst in der Planung von den zugewiesenen Mitteln für Ausgaben (627 Mio. €) und von der Einnahmevorgabe im Originalteil (94,79 Mio. €) auszugehen. Im Eckwertebeschluss wurden die erforderlichen Zahlungen an das Jahr 2004 in Höhe von 7,27 Mio. € nicht berücksichtigt. Es gibt gegenwärtig immer noch die politische Auseinandersetzung darüber, dass die Senatsverwaltung für Finanzen schon in der Zuweisung für 2006 anerkennt, dass dieser negative Jahresabschluss 2004 nicht durch den Bezirk verschuldet ist und durch eine gesonderte Zuweisung ausgeglichen wird. Das Bezirksamt hat sich deshalb dazu entschlossen, diese Mittel in einem gesonderten Titel als pauschale Mehreinnahme im Haushaltsplan auszuweisen, um deutlich zu machen, dies ist unsere Forderung an den Senat.

627 Mio. € Ausgaben und 94,8 Mio. € Einnahmen findet man dann in dem Blatt V1. Weiterhin ist der Rest (bezieht sich auf die Ausgangsgröße 627 Mio. €) zu erkennen, wo sich in den zukünftigen Blättern immer die Differenz darstellt zwischen den zu veranschlagenden Ausgaben, die zugewiesen wurden, und dem, was schon in die Gesamttabelle eingetragen ist.

Zunächst wird die Einnahmevorgabe in den Blättern E 03 (Gebühren) und E 04 (Ersatz von Ausgaben) aufgeteilt. Die Senatsverwaltung für Finanzen ist in ihrer Einnahmevorgabe von den Ist-Einnahmen des Jahres 2004 ausgegangen, verteilt auf die Bezirke nach einem Verteilungsschlüssel, der noch aus den Jahren 1996 und 1997 stammt. Die Vorgaben für die Bezirke bleiben im prozentualen Verhältnis immer gleich aus den Mitteln der Jahre 1996/1997. und diese prozentualen Anteile werden jeweils nur runtergebrochen (bereinigt) auf die Ist-Anteile des Landes aus dem vorletzten Haushaltsjahr (hier 2004). Neu ist, dass es auch Einnahmevorgaben im Einnahmefeld E 05 gibt. Das sind die Elternbeiträge für Kita bzw. Hort, die dann auch direkt den Geschäftsbereichen (GB 4 Jug/Fin und GB 6 Biku) zugeordnet werden. Aus diesen Tabellen wandern die Zahlen dann in das Blatt V2.

Der dritte Schritt ist die Ausstattung der besonderen Kapitel (BVV, Beschäftigtenvertretung, Mittel für die Arge, Kitakapitel und öffentliche Beleuchtung). Die Arge wird besonders betrachtet, da die Finanzmittel gesondert zugewiesen wurden. Das Kitakapitel muss gesondert betrachtet werden, weil es eine völlig neue Art der Zuweisung gibt. Dass die öffentliche Beleuchtung gesondert betrachtet wird, ist einer Erfahrung geschuldet. Die BVV bekommt demnächst auch Transferausgaben (für die Zuschüsse an die Fraktionen und Ehrungen/Preise). Weiterhin bekommt die BVV Mittel außerhalb des Personalplafond. Das sind die Aufwendungen für die ehrenamtlich Tätigen (Sitzungsgeld, Grundentschädigung u.a.). Innerhalb des Personalplafond bekommt die BVV Mittel für die Vergütungen und Besoldungen der Beschäftigten des BVV-Büros. Es gibt auch Ansätze für die BVV in A 05 und A 09.

Für die Beschäftigtenvertretungen gibt es Mittel innerhalb des Personalplafond. Es wurden allerdings zwei Beschäftigtenpositionen weniger veranschlagt, da die Zahl der freizustellenden Dienstkräfte rückgängig ist durch den Rückgang der Zahl der Dienstkräfte, die sie vertreten. Wenn 1.300 Beschäftigte im Kitabereich ab 2006 nicht mehr im Bestand des Bezirksamtes sind, dann hat das automatisch Auswirkungen auf die Zahl der freizustellenden Dienstkräfte. Die Beschäftigtenvertretungen bekommen erstmals Mittel für A 08 (Personalversammlung) und auch für A 05 und A 09 direkt zugewiesen.

Bei der Arge wurde eins zu eins die Zuweisung der Senatsverwaltung in den Eckwertebeschluss übernommen. Nur bei den Ansätzen für die Beihilfen wurde ein Merkposten eingerichtet.

Beim Kitakapitel geht es nur um das bezirkliche Kitabudget und nicht um das, was der Eigenbetrieb zur Verfügung hat. Also das, was für die Finanzierung von Kita, Kindertagesbetreuung einschl. Tagespflege zur Verfügung gestellt wird. Das richtet sich nach den Kindern, deren Eltern ihren ständigen Wohnsitz im Bezirk Mitte haben. Es ist hier strikt zu trennen von der Frage, welche Finanzmittel dem Eigenbetrieb zur Verfügung stehen. Der Eigenbetrieb finanziert sich in hohem Maße, aber nicht nur, aus dem bezirklichen Kitabudget. Für die Bildung des bezirklichen Kitabudget stehen 29,5 Mio. €, die abgeschichtet wurden, zur Verfügung. Bisher hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport die freien Träger finanziert. Diese Aufgabe (Finanzierung der freien Träger) geht in die Bezirke über, weil der Bezirk zukünftig für die Finanzierung aller Kindertagesbetreuungen seiner Kinder zuständig ist. Egal, ob sie bei einem kommunalen oder bei einem freien Träger betreut werden. Weiterhin stehen rd. 52,8 Mio. € aus der Zuweisung des Produktsummenbudget,. rd. 2,3 Mio. € aus dem Produktbudget aus dem Produkt der Tagespflege und 183.000 € aus der Zuweisung für Transferausgaben zur Verfügung. Insgesamt stehen 84,8 Mio. € zur Verfügung. Diese müssen im Wesentlichen für die Finanzierung der Kita-Card verwendet werden. Ab 01.01.2006 haben die Träger (egal, ob freier Träger oder Eigenbetrieb) einen Anspruch darauf, die Finanzmittel aus der Kostenblattfinanzierung aus dem Bezirkshaushalt zu bekommen. Nach der derzeitigen Übersicht werden rd. 11.900 Kinder einen Anspruch auf eine solche Kita-Card haben. Bei einem durchschnittlichen Kostensatz von 6.844 € (ermittelt nach tatsächlichem Betreuungsumfang), können Ansprüche in Höhe von insgesamt 81,4 Mio. € geltend gemacht werden. Neben den Finanzmitteln für die Kita-Card muss selbstverständlich weiterhin die Tagespflege finanziert werden. Den Ansatz für die Tagespflege hält Herr Dr. Heuer allerdings ausdrücklich für zu niedrig. Weiterhin sind Personalmittel für den Rest im Fachbereich 2 (Bedarfsfeststellung für die 11.900 Kinder) und Sachmittel (BEA-Kita) zu finanzieren. Gegenwärtig wird von benötigten Finanzmitteln in Höhe von 84,82 Mio. € ausgegangen. Das liegt unter dem zur Verfügung stehenden Budget. Und das war auch immer Grundsatz der Veranschlagung. Das Kitabudget ist ein richtig neues Feld sowohl hinsichtlich der Bestückung als auch der Verwendung.

Auch bei der öffentlichen Beleuchtung galt der Grundsatz, das Budget nicht zu überschreiten. Insgesamt stehen 27 Mio. € zur Verfügung. Dieses Produkt wird allerdings normiert auf 98,62 %. Also waren nur 26,63 Mio. € zu verteilen. Diese 26,63 Mio. € wurden nach dem Verhältnis der Ist-Ausgabe des Jahres 2004 in den großen Blöcken Tiefbauunterhaltung A 03, Bewirtschaftungsausgaben A 08, Sachausgaben A 05/A 09 und Personalausgaben verteilt. In der Summe wurde dann knapp weniger veranschlagt, als im normierten Produktsummenbudget zur Verfügung stand. Nunmehr sind alle Sonderkapitel bestückt.

Im Folgenden werden die anderen Geschäftsbereiche bestückt. Zunächst werden die Mittel aus der Transferzuweisung, die nicht über das Produktsummenbudget kommen, direkt verteilt. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat genau gesagt, was für welche Ausgabefelder, im Wesentlichen nach dem Ist 2004, zugewiesen wird. In einem Fall ist das Bezirksamt von der Zuweisung abgewichen. Bei den entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen hat die Senatsverwaltung eine höhere Zuweisung ausgewiesen, als es das Ist des Jahres 2004 vorgesehen hat. Diese Mittel wurden „gesammelt“. In Abstimmung mit Herrn Dr. Hanke wurde vereinbart, dass die Zuweisung auf der tatsächlichen Basis des Ist 2004 erfolgt, da der Verlauf des Jahres 2005 keinen Anlass zu der Vermutung gibt, dass im Jahr 2005 oder 2006 in diesen Bereichen mehr Geld benötigt wird. Das ergibt 4,3 Mio. € weniger Veranschlagungsnotwendigkeit. Diese Aufteilung wandert dann in das Blatt V5. Mit den anderen Geschäftsbereichen wurde ebenso verfahren.

Dasselbe Prinzip gilt dann auch für die Transferansätze innerhalb des Produktsummenbudget, berechnet nach den Ist-Zuweisungen des Jahres 2004, jeweils nach dem Anteil der Transferausgaben an dem gebildeten Produktsummenbudget. Betroffen sind hier nur das Jugendamt (rd. 45 Mio. €) und das Sozialamt (1 Mio. €). Auch diese Zahlen gehen dann in die Zuweisung aus Transfer.

Herr Dr. Heuer weist darauf hin, dass nunmehr 462 Mio. € verteilt wurden. Im „Rest“ verbleiben noch 165 Mio. €.

Im nächsten Schritt werden die Personalmittel außerhalb des Personalplafond verteilt. Das sind die Obergruppen 41 und 44 (ehrenamtliche Tätige - Ansätze 2004 und Beihilfen – tatsächliches Ist 2004).

Im Blatt V8 steht die Verteilung der Personalmittel innerhalb des Personalplafond (Löhne, Gehälter, Bezüge) und die spannende Frage, wo werden welche Personalkürzungen für das Jahr 2006 vorgesehen. Für den Eckwertebeschluss hat sich das Bezirksamt darauf verständigt, noch keine Verteilung auf die Geschäftsbereiche vorzunehmen, sondern nur die Gesamtsumme zu veranschlagen. Und zwar die Gesamtsumme am unteren Rand der Möglichkeiten. Die Senatsverwaltung für Finanzen unterstellt den Ist-Personalausgaben des Jahres 2004 eine Fluktuationsrate für die Jahre 2005 und 2006. Sie hat allerdings einen Plausibilitätskorridor eingeführt, der sich 2 % oberhalb und 1 % unterhalb der errechneten Zahl (117,9 Mio. € bis 120 Mio. €) liegen muss. Wenn man sich bei der Personalmittelveranschlagung in diesem Korridor bewegt, dann ist die Personalmittelveranschlagung plausibel. Es handelt sich im Kern um eine Personalmitteleinsparung unter neuem Namen mit gleichem Umfang. Weiterhin schränkt es die Handlungsmöglichkeiten der Ergebnisverantwortlichen in den LuV erheblich ein. Von der ca. 118 Mio. € Mindestgesamtveranschlagung sind rd. 5,7 Mio. € Finanzmittel für die Beschäftigten der Arge. Somit sind nur 112 Mio. € veranschlagt.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Bertermann, ob zu beziffern ist, wie viel Personalmittel weniger zur Verfügung stehen bzw. um wie viele Stellen es sich handelt teilt Herr Dr. Heuer mit, dass man dies in etwa berechnen kann. Um damit umgehen zu können (das ist nicht Bestandteil des Eckwerteschlusses), hat das Bezirksamt die Ausgaben der OG 42 mit den gleichen Mechanismen (Lohndrift, ohne Fluktuation) fortgeschrieben, um die Sondertatbestände (z.B. keine Gelder mehr für Kita, keine Personalmittel für das Überhangkapitel) bereinigt, und für das Jahr 2006 hochgerechnet. Dabei kommt dann ein Handlungsbedarf von rd. 5,1 Mio. € bei heraus. Die 5,1 Mio. € sind dann sozusagen 120 Stellen (Durchschnittssatz ca. 40.000 bis 45.000 €).

 

Bei den steuerbaren Ausgaben, A 02 – Bauunterhaltungsmittel, gibt es auch hier die Besonderheit der Vorgabe einer Mindestveranschlagung. Hintergrund ist, dass die Bezirke seit Jahren die Veranschlagung in der Bauunterhaltung runterfahren. Berechnet nach dem Verfahren der Wiederbeschaffungswerte der bezirklichen Gebäude, davon sollen 0,9 % veranschlagt werden und die Bezirke dürfen dann noch ihren bezirklichen Anteil an dem SSSP von der so errechneten Summe absetzen. Das ist ein Verfahren der KGST. Deswegen findet man in der Übersicht auch den Betrag „Wiederbeschaffungswerte lt. Bauwertliste ohne Kita“ = 1,3 Mrd. €, davon 0,9 % = 11,7 Mio. €, bezirklicher Anteil am SSSP sind 4,580 Mio. €, die auch abgesetzt werden können. Das Bezirksamt weiß, dass 950.000 €, also 20 %, aus Investitionszuweisungen über KSSP in Bauunterhaltungsstätten und 500.000 € aus Ordnungsmitteln für Bauunterhaltung an bezirklichen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur verwendet werden können. Somit können die 11,7 Mio. € gemindert werden um die 4,580 Mio. € , um die 950.000 € und um die 500.000 €. Es müssen also insgesamt nach der Logik der Senatsverwaltung für Finanzen Ansätze von 5,725 Mio. € bei der Bauunterhaltung nachgewiesen werden. Das wurde auch so durchgeführt. Zunächst wurde die kleine bauliche Unterhaltung (für Jug, Soz, Schule, Biku, Sport, Straßen/Grünfl.) ausgestattet. Die Restmenge bleibt für den Titel der Bauunterhaltung übrig. Dann werden diese Ansätze noch den Geschäftsbereichen zugeordnet.

Bei dem Bereich A 08 wurde ein anderes Verfahren gewählt, da dieser Bereich immer chronisch unterfinanziert war. Das Bezirksamt hat sich dazu entschlossen, möglichst realitätsnah A 08 zu veranschlagen. Dazu wurde folgendes Verfahren gewählt: Zunächst wurden die Ist-Ausgaben des Jahres 2004 nach Einzelplänen sortiert und innerhalb der Einzelpläne nochmals nach Kapiteln und Titeln. Der Hintergrund ist, dass die Bewirtschaftungsausgaben für die Schulkapitel ab 2006 von Schule bewirtschaftet werden und demzufolge auch dem Geschäftsbereich Schule zugewiesen werden müssen. Eine ähnliche Unterteilung gibt es im Einzelplan 40, denn auch das Sportamt bewirtschaftet seine A 08-Titel selbst. Auch im Einzelplan 47 gibt es diese Unterteilung, da das SGA seine A 08-Titel selbst bewirtschaftet. Von diesen Ist-Ausgaben 2004 wurde das abgezogen, wo man weiß oder darauf hofft, dass es 2006 nicht gebraucht wird (z.B. Berlin-Kolleg, zwei Personalversammlungen, Kita, öffentliche Beleuchtung, geringere Miete KMA u.a.). Danach gibt es dann eine neue Veranschlagungssumme, die auf diesen jetzt absehbaren Mehr- oder Minderausgaben im Vergleich zu 2004 beruht. Diese Summen werden dann den Geschäftsbereichen zugewiesen mit der Besonderheit, dass die Bewirtschaftungsausgaben von Schule nun erstmals dem Geschäftsbereich 6 (Bildung und Kultur) zugewiesen werden. Das Bezirksamt hat hier ausdrücklich gesagt, dass man nicht wieder eine solche Methode verwenden will, wie z.B. Ist-Ausgaben 2004 minus 2 Mio. €. Wie die dann erwirtschaftet werden, soll GDM sehen. Gerade das wollte das Bezirksamt nicht. Die dargestellten Zahlen für A 02 und A 08 wandern nun in das Blatt V9. Außerdem ist in Blatt V9 eine Mindestveranschlagung für den Tiefbau und eine für die Grünflächen enthalten. Herr Dr. Heuer weist darauf hin, dass im „Rest“ noch 18 Mio. € verbleiben.

Bei den Lehr- und Lernmitteln gibt es ebenfalls eine Mindestveranschlagung der Senatsverwaltung für Finanzen nach den Schülerzahlen 2004/2005. Direkte Zuweisung für den Geschäftsbereich 6 = 2,163 Mio. €. Herr Dr. Heuer weist darauf hin, dass im „Rest“ noch 15,8 Mio. € verbleiben.

Bei der Obergruppe 43 (Versorgungsaufwendungen) gibt es eine direkte Einsetzung der Zuweisung = 22,845 Mio. €: Herr Dr. Heuer weist darauf hin, dass es nun ein Problem in Höhe von –7 Mio. € gibt.

Er weist ebenfalls darauf hin, dass es noch keine Zuweisung bei A 05 (Erwerb von beweglichen Sachen) und A 09 (Verwaltungsausgaben) gibt. Auch hier das gleiche Prinzip. Ist-Ausgaben 2004 bereinigt um Sondertatbestände, die im Jahre 2006 nicht mehr auftreten oder anders finanziert werden.

Zum Schluss findet sich die Zusammenfassung für die Geschäftsbereiche aus den Einzeltiteln, die dann in das Blatt V12 „steuerbare Ausgaben“ wandert.

Herr Dr. Heuer weist darauf hin, dass es nun ein Problem in Höhe von –15,6 Mio. € gibt.

Das Blatt V13 enthält die Zusammenfassung über alles.

Wenn so verfahren werden sollte, dann wird auf Blatt V14 das Problem in Höhe von –15,6 Mio. € aufgelöst. Deswegen hat Herr Dr. Heuer am Anfang darauf hingewiesen, dass man bei den Berechnungen zunächst von den Zuweisungssummen ausgegangen ist. Natürlich hat man als Bezirk immer noch Mehreinnahmen oder Minderausgaben, die man veranschlagen kann. Aber das Bezirksamt wollte zunächst das Problem in seiner ganzen Größe sehen und dann entscheiden, wie mit dem Problem umgegangen werden kann. Das Problem wurde durch verschiedene Maßnahmen aufgelöst.

Es wurden Mehreinnahmen durch die Parkraumbewirtschaftung in Höhe von 1,9 Mio. € eingestellt. Das ist nicht übertrieben. Die 1,9 Mio. € sind ambitioniert aber nicht unmöglich.

Es sind 2,453 Mio. € aus Grundstückserlösen geplant. Auch das ist nicht übertrieben. In den letzten Jahren wurden jeweils mehr als 4 Mio. € eingenommen. Diese Summe ist auch ambitioniert aber nicht unmöglich.

Es gibt höhere Kindergeldeinnahmen im Jugendamt als die Vorgabe vorsieht = 290.000 €.

Es wurden 5,5 Mio. € aus Erschließungsbeiträgen eingestellt. Die Prognose ist nicht vollständig ausgeschöpft.

Und es sind 5 Mio. € pauschale Minderausgaben geplant. Die Senatsverwaltung für Finanzen lässt 1 % der Ansätze für konsumtive Ausgaben zu. Bei 627 Mio. € Ansatz wären das 6,27 Mio. €. Das Bezirksamt geht von 5 Mio. € aus.

Dann gibt es noch 200.000 € Mehreinnahmen bei der Beköstigung und 280.000 € bei Ersatz von Verwaltungsausgaben im Tiefbauamt. Das sind auch gesicherte Mehreinnahmen.

Damit ist das Gesamtproblem ambitioniert, das möchte Herr Dr. Heuer nicht leugnen, aber aus seiner sicht ist es noch beherrschbar. Natürlich müssen die 5 Mio. € Minderausgaben erst mal erwirtschaftet werden. Sie sind noch keinesfalls sicher. Auch die Grundstückserlöse müssen kommen. Auch die Erschließungsbeträge müssen erst eingenommen werden. Es ist aber auch nicht so, dass man vor einem Haushaltsplan steht, wo man sagen muss, dass kann gar nicht geschafft werden.

So ist der gegenwärtige Stand für den Eckwertebeschluss entstanden. Auf jeden Fall ist er realitätsnäher (A 02 und A 08) als in den vergangenen Jahren.


 

 
 

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