Auszug - Angemessene finanzielle Ausstattung der Bezirke statt wahltaktischer Sonderprogramme  

 
 
44. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4.4
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 03.05.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:20 Anlass: ordentlichen Sitzung
1801/II Angemessene finanzielle Ausstattung der Bezirke statt wahltaktischer Sonderprogramme
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenHauptausschuss
Verfasser:Bertermann Dr. Stiller von Dassel für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Dr

Herr Dr. Heuer macht darauf aufmerksam, dass sich der Sachverhalt so darstellt, dass diese Programme nicht Bestandteil bezirklicher Zuweisungen sind.

 

Herr Reschke merkt an, dass es nach dieser Aussage nicht sinnvoll ist, den Antrag aufrecht zu erhalten.

 

Herr Bertermann macht Herrn Reschke darauf aufmerksam, dass die CDU-Fraktion des Abgeordnetenhauses dieselbe Idee hatte.

 

Frau Dr. Stiller ist der Auffassung, dass es sich hier um mehr als einen Schaufensterantrag handelt. Es geht darum deutlich zu machen, dass die Bezirke ein Interesse daran haben, über die Verteilung ihrer Mittel auch weiterhin in voller Höhe selbst entscheiden zu können und nicht auf Sonderprogramme hoffen zu müssen. Selbst wenn dieser Antrag keine Aussicht auf Erfolg hat, so hat er doch deutlich eine politische Funktion.

 

Herr Bertermann führt aus, dass die Einschätzung von Herrn Dr. Heuer für 2006/2007 durchaus im Bereich des Wahrscheinlichen sein kann. Das heißt aber nicht, dass man nicht jetzt schon damit anfangen kann, bei der kommenden Haushaltsplanaufstellung seinen politischen Willen gezeigt zu haben. Denn inhaltlich wurde dem Antrag nicht widersprochen. Deshalb würde er den Antrag nicht als vollkommen sinnlos erachten.

 

Herr Dr. Heuer gibt zu bedenken, dass das SSP nach im Bezirk erarbeiteten Prioritäten die Verwendung nicht unbeträchtlicher Finanzmittel für genau diese Zwecke sichert. Es geht auch darum, dass diese Mittelzuweisung nicht zur Deckung von Haushaltslöchern bzw. zur Abdeckung von Fehlbeträgen zu verwenden. Durch die zweckgebundene Zuweisung dieser Mittel, wird durch den Senat eine klare Orientierung auf die tatsächliche Verbesserung sozialer Infrastruktur im Bezirk gelegt.

 

Herr Reschke merkt an, dass es nun auch eine inhaltliche Begründung gibt. Er hat seine Probleme damit, dass SSP streichen und diese Mittel, die dann entfallen sollen und im Allgemeinen dem Bezirk zur Verfügung gestellt werden, in einer von der BVV beschlossenen Priorität für die Sanierung von Schulen und Kitas bereitzuhalten. Schon alleine die Formulierung, die darin enthalten ist, sagt aus, dass der Sport herausfällt.

 

Frau Dr. Stiller teilt mit, obwohl sie verstehen kann, dass das BA ein Interesse daran hat, dass sich Summen, für die man Prioritäten festgelegt und abgestimmt hat, nicht mehr verändern, ist aus ihrer Sicht die politische Grundeinschätzung falsch. Wenn man ernsthaft darüber nachdenkt und es will, dass die Bezirke Entscheidungshoheit darüber haben, welche Belange im Bezirk aus einem Globalhaushalt prioritär erledigt werden müssen, dann kann man nicht gegen diesen Antrag sein.

 

Abschließend hält Frau Wildenhein-Lauterbach fest, dass der Antrag mehrheitlich (2 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen) abgelehnt wird.


 

 
 

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