Auszug - Das Jobcenter Mitte aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit Gast: Dr. Ramona Schröder, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Mitte und Ost  

 
 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TOP: Ö 2.1
Gremium: Soziales u. Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 28.04.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:45 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Aus Sicht des Bezirksamtes hat Herr BzStR Dr

Aus Sicht des Bezirksamtes hat Herr BzStR Dr. Hanke in der letzten Sitzung berichtet.

 

Frau Dr. Schröder dankt den Ausschussmitgliedern für die Einladung zu dieser Sitzung und teilt zunächst einmal mit, das die beiden Agenturen Mitte und Ost am 02.05.2005 fusionieren. Ab 03.05.2005 wird es nur noch die Agentur Berlin Mitte geben. Die neue Agentur betreut dann den Stadtbezirk Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf.
Frau Dr. Schröder teilt zur Thematik „Vertragsabschluss Sickingenstraße“ mit, dass die Vertragsverhandlungen ausgesprochen mühsam gestaltet und sehr langwidrig waren. Die Agentur für Arbeit hat ein Markterkundungsverfahren vor der Anmietung zwingend eingeleitet. Das Markterkundungsverfahren hat sich mit dem Abschluss sehr lange hingezogen. Alle Beteiligten waren auch darüber nicht sehr glücklich, weil mit dem Anbieter, der in Frage kam, ausgesprochen schwierige Vertragsverhandlungen auftraten. Markterkundungsverfahren werden prinzipiell auf zwei Grundlagen, und zwar nach Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten und nach inhaltlichen Gesichtspunkten, durchgeführt. Es kamen die Udenader- und die Sickingenstraße in Frage. Die Entscheidung ist für die Sickingenstraße gefallen. Hier hat es ein optimaleres Preis-Leistungs-Verhältnis gegeben. Innerhalb einer Bezirksamtssitzung hat die Agentur noch einmal vorgestellt, wie genau die Grundkonstellation gewesen ist. Der geschlossene Mietvertrag bezieht sich auf 18.500 qm. Nach der jetzigen Solldimensionierung können alle Mitarbeiter/innen in der Liegenschaft untergebracht werden. Die Laufzeit des Mietvertrages endet am 31.12.2009 mit einer Option der Vertragsverlängerung um maximal 2 Mal 5 Jahre. Die Mietkosten betragen 8,30 € Netto zuzüglich 2,73 € pro Quadratmeter Betriebskostenvorauszahlung.

Zum Schadstoffgutachten führt Frau Dr. Schröder aus, dass nach der Unterzeichnung eine Klausel im Mietvertrag enthalten war, der für den Vermieter die Möglichkeit beinhaltete, die bautechnischen und baulichen Fragen zu klären. Durch den Architekten musste genau geprüft werden, wie ist die Baubeschaffenheit der Substanz usw. Vor Ablauf der 2 Wochenfrist hat sich  Schadstoffkontermination herausgestellt. Dazu liegt ein Gutachten vor. Anhand des Gutachten ist deutlich durch den Vermieter klargestellt, diese Kontermination zu beseitigen. Bis zum 1.7.2005 muss alles fristgemäß abgeschlossen sein. Der Einzugstermin wird sich dadurch auf den 1.8.2005 verschieben.
Im Vorfeld wird es einen ersten Termin am 22.07.2005 geben. Hier muss innerhalb der Agentur Baufreiheit in der Müllerstraße 16 geschafft werden, um einen ersten Umzug zu machen. Die Kosten der Beseitigung der Kontermination muss der Vermieter tragen. Es ergibt sich somit keine Erhöhung des genannten Preises.

 

Zum Beirat – Regelung zur Einrichtung des Beirates – berichtet Frau Dr. Schöder, dass innerhalb der Trägervertretung zunächst einmal ein Beschluss gefasst wurde, welche Gremien in den Beirat vertreten sein wollen. Am 14.04.2005 wurde die präzise namentliche Zusammensetzung in der Trägervertretung beschlossen. Der Geschäftsführer des Beirats ist ein Gremium, was den Geschäftsführer des Jobcenters berät und nun in der Lage ist, die einzelnen Mitglieder des Beirates einlädt und dann kann die Tätigkeit des Beirates beginnen.
Herr Krüger wird umgehend den Beirat einberufen.

 

Zur Trägerversammlung teilt Frau Dr. Schröder mit, dass sich die Trägerversammlung aus jeweils 3 Vertretern des Bezirksamtes und aus 3 Vertreter der Agentur zusammensetzen. Die Vertreter des Bezirksamtes sind politische Vertreter. Daraus ergibt sich für die Agentur ein völlig neuer Erfahrungshorizont. Hier treffen Bundes- und kommunale Interessen aufeinander. In der praktischen Umsetzung stellen beide Seiten fest, dass hier unterschiedliche Begrifflichkeiten vorherrschen. Hier müssen zunächst einmal die Begrifflichkeiten geklärt werden, z. B. bestehen unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten.
2 Arbeitsgebiete (Grundsicherung und die Integration von Arbeitslosengeld II-Empfängern) werden jetzt innerhalb einer Arbeitsgemeinschaft erledigt. Dies ist in der Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit zugeordnet. Die Kosten der Unterkunft sind in der Trägerschaft der Kommunen (in diesem Fall dem Bezirksamt) zugeordnet. Beide Aufgaben sollen organisatorisch innerhalb einer Arbeitsgemeinschaft erledigt werden. Daran knüpfen sich natürlich an der einen oder anderen Stelle auch aus der Perspektive der Bundesagentur für Arbeit, also auch der Agentur für Arbeit, ganz klar bestimmte Verantwortlichkeiten ab, weil der BMWA als Fachaufsichtsgremium die Bundesagentur für Arbeit zu vielen Fragen der Realisierung der Grundsicherung und der Integration befragt, wie ist der Sachstand, wie ist die Aufgabengestaltung. Das führt dazu, dass die Bundesagentur für Arbeit an den Geschäftsführer herantritt. Dieser Prozess ist noch nicht klar geregelt.
Eine große Frage besteht auch bei der Thematik Verwaltung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft. Nach jetziger Rechtslage ist es so, dass die Arbeitsgemeinschaft keine eigene Verwaltung hat. Momentan werden die Personalkosten nur für die Aufgabenerledigung Grundsicherung und Markt und Integration und KDU, erstattet. Das führt dazu, dass sämtliche Materialbeschaffungen und liegenschaftlichen Themen über die Agentur abgewickelt werden, weil sie hierfür zugeordnet sind. Für den Geschäftsführer ist dies schon eine eigenwillige Situation, denn er muss, wenn Beschaffungsfragen anstehen, sich an die Agentur für Arbeit wenden und die Verwaltung der Agentur für Arbeit beschafft dann das ganze. Am 19.05.2005 fand ein Spitzengespräch statt, in dem diese Thematik angesprochen wurde.

Zum Personal im Jobcenter, Ist-Stand, Fortbildung, Qualifizierung teilt Frau Dr. Schröder mit, dass es eine vorläufige Planung aufgrund der Solldimensionierung gibt. Die Solldimensionierung wird über die Bundesagentur für Arbeit für alle Arbeitsgemeinschaften in der gesamten Bundesrepublik berechnet. Es gibt eine momentane Solldimensionierung für das Jobcenter Berlin-Mitte von 493,5 Stellen (ohne KDU). Dazu kommen 34 Stellen KDU und 64 Dritte. Damit besteht eine Solldimensionierung von 591 Personen (die Arbeitsgemeinschaft hat kein eigenes Personal und keine eigenen Stellen. Das Bezirksamt hat das Personal in die Arbeitsgemeinschaft umgesetzt. Die Bundesagentur für Arbeit gibt nur eine Dienstleistung in die Arbeitsgemeinschaft über einen Dienstleistungsüberlassungsvertrag. Das hat auch weitreichende Folgen für die dienstaufsichtlichen und fachaufsichtlichen Möglichkeiten des Geschäftsführers. Auch daran muss noch gearbeitet werden.
Frau Dr. Schröder führt zu dem Begriff 64 Dritte aus: Das Jobcenter Berlin-Mitte hat Dienstleistungen bei Dritten eingekauft, die ein Personaläquivalent von 64 Personen ergeben. Von den benannten 493 sind 403 Stellen vorhanden; es fehlen noch 90. Diese werden bis 1.7.2005 durch die Agentur für Arbeit auf dem Weg der Amtshilfe oder in dem befristete Kräfte eingestellt werden aufgefüllt. Die neuen Mitarbeiter/innen müssen neu ausgebildet werden. Die Agentur Arbeit Berlin-Mitte hat mit allen 4 Jobcentern ein Trainingsprogramm für die neuen Mitarbeiter/innen entwickelt. Dieses Programm wird 4 bis 6 Wochen stattfinden. Eine vollausgebildete Ausbildung wird es nicht sein, aber lediglich ein Start;l es wird hier wochenweise eine richtige BITS-Vermittlung geben (Umgang mit der Technik) und es Hospitationsfahrten geben. In diese Hospitationsfahrten bringt sich die Agentur ein. Die Mitarbeiter/innen, die aus der Agentur kommen, haben im Regelfall noch Nachholebedarf beim Thema Grundsicherung, weil das ALG II vom Grundkonstrukt mehr an der Sozialhilfe ist, als an der Arbeitslosenhilfe. Bei der Geldleistung bringen die Mitarbeiter/innen aus dem Sozialamt andere Erfahrungshorizonte und Wissenstiefen mit.
Bei den Mitarbeiter/innen, die aus dem Sozialamt kommen, haben nicht die Wissenstiefe und den Erfahrungshorizont im Bereich der Vermittlung. Auch hier ist ein entsprechender Nachholebedarf zu verzeichnen. Alle Jobcenter haben signalisiert, dass sie es nicht mehr mit den alteingessenem Personal schaffen.

Aufgabe des Geschäftsführers, der Geschäftsführung und der Führungskräfte wird es sein, die Defizite zu ananlysieren und innerhalb des Jobcenters zu überlegen, hier hausintern Weiterbildung anzubieten.

 

Zur Solldimensionierung teilt Frau Dr. Schröder mit: In den ersten Monaten war keine richtige Datenlage vorhanden. Alle ehemaligen Sozialhilfeempfänger hatten bis zum 31.12.2004 keine Bewerberdatensätze. Alle Betreffenden müssen jetzt Bewerberdatensätze der Bundesagentur bekommen. Als im vergangenen Jahr die Umstellungsarbeiten erfolgten, sind die gesamten Daten in A2LL gegangen. A2LL ist ein reines System der Grundsicherung. Bei A2LL wird nur die Leistung berechnet. Das gesamte Vermittlungsgeschäft läuft über die sogenannte computerunterstützte Arbeitsvermittlung über COAB. Die Daten müssen auch alle in diesen System eingepflegt werden. Die Daten waren von den ehemaligen Arbeitslosenhilfeempfängern natürlich in diesem System enthalten, aber sie müssen jetzt für alle Sozialhilfeempfänger dort eingegeben werden. Dies ist ein Aufwand, der erst in einer bestimmten Präzisionstiefe durch das Jobcenter zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen kann. Frau Dr. Schröder hofft, dass sich das bis Ende Mai 2005 präzisiert haben wird.

Abschließend trägt Frau Dr. Schröder statistische Daten vor. Den Ausschussmitgliedern wird die Möglichkeit eingeräumt, sich diese Daten anzusehen.

 

Der Geschäftsführer des Jobcenters ist für die operative Umsetzung und für das operative Ergebnis des Jobcenters verantwortlich. Er führt die Geschäfte und vertritt die Arbeitsgemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich. Das Aufsichtsgremium ist die Trägervertretung. Die Trägerversammlung und Trägervertretung bestimmt die strategischen Leitlinien, Grundsatzfragen und Grundsatzentscheidungen. Dazu gehört z. B. der Finanzplan, der Kapazitäts- und Qualifizierungsplan, das Arbeitsmarktprogramm. Auf dieser Grundlage hat der Geschäftsführer die operative Verantwortung für die Umsetzung.
Dabei muss klar gesagt werden, dass das gesamte aufsichtliche und dienstaufsichtliche Prozedere derzeit noch etwas unklar ist.

 

Frau Dr .Schröder teilt zum Standort Sickingenstraße mit, dass in einer BA-Sitzung den Bezirksamtsmitgliedern die Grundsituation dargestellt wurde. Sie bringt weiter zum Ausdruck, dass nicht über die Köpfe hinweg entschieden wurde, sondern es wurde informiert und versucht, für Transparenz zu sorgen, warum diese Entscheidung getroffen wurde.

 

Anschließend wurden Fragen der Ausschussmitglieder gestellt und beantwortet.

 

Die Vorsitzende, Frau Scheffler, dankt für die ausführlichen Darstellungen.

 

Die Ausschussmitglieder fassen einen Beschluss für die BVV. Dieser wird einstimmig bei 10 Jastimmen angenommen (siehe Anlage).

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

 
 

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