Auszug - Das Jobcenter Mitte aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit Gast: Dr. Ramona Schröder, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Mitte und Ost
Aus Sicht
des Bezirksamtes hat Herr BzStR Dr. Hanke in der letzten Sitzung berichtet. Frau Dr.
Schröder dankt den Ausschussmitgliedern für die Einladung zu dieser Sitzung und
teilt zunächst einmal mit, das die beiden Agenturen Mitte und Ost am 02.05.2005
fusionieren. Ab 03.05.2005 wird es nur noch die Agentur Berlin Mitte geben. Die
neue Agentur betreut dann den Stadtbezirk Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg,
Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf. Zum
Schadstoffgutachten führt Frau Dr. Schröder aus, dass nach der Unterzeichnung
eine Klausel im Mietvertrag enthalten war, der für den Vermieter die
Möglichkeit beinhaltete, die bautechnischen und baulichen Fragen zu klären.
Durch den Architekten musste genau geprüft werden, wie ist die
Baubeschaffenheit der Substanz usw. Vor Ablauf der 2 Wochenfrist hat sich Schadstoffkontermination herausgestellt.
Dazu liegt ein Gutachten vor. Anhand des Gutachten ist deutlich durch den
Vermieter klargestellt, diese Kontermination zu beseitigen. Bis zum 1.7.2005
muss alles fristgemäß abgeschlossen sein. Der Einzugstermin wird sich dadurch
auf den 1.8.2005 verschieben. Zum
Beirat – Regelung zur Einrichtung des Beirates – berichtet Frau Dr. Schöder,
dass innerhalb der Trägervertretung zunächst einmal ein Beschluss gefasst
wurde, welche Gremien in den Beirat vertreten sein wollen. Am 14.04.2005 wurde
die präzise namentliche Zusammensetzung in der Trägervertretung beschlossen.
Der Geschäftsführer des Beirats ist ein Gremium, was den Geschäftsführer des
Jobcenters berät und nun in der Lage ist, die einzelnen Mitglieder des Beirates
einlädt und dann kann die Tätigkeit des Beirates beginnen. Zur
Trägerversammlung teilt Frau Dr. Schröder mit, dass sich die Trägerversammlung
aus jeweils 3 Vertretern des Bezirksamtes und aus 3 Vertreter der Agentur
zusammensetzen. Die Vertreter des Bezirksamtes sind politische Vertreter.
Daraus ergibt sich für die Agentur ein völlig neuer Erfahrungshorizont. Hier
treffen Bundes- und kommunale Interessen aufeinander. In der praktischen
Umsetzung stellen beide Seiten fest, dass hier unterschiedliche
Begrifflichkeiten vorherrschen. Hier müssen zunächst einmal die
Begrifflichkeiten geklärt werden, z. B. bestehen unterschiedliche
Handlungsmöglichkeiten. Zum
Personal im Jobcenter, Ist-Stand, Fortbildung, Qualifizierung teilt Frau Dr.
Schröder mit, dass es eine vorläufige Planung aufgrund der Solldimensionierung
gibt. Die Solldimensionierung wird über die Bundesagentur für Arbeit für alle
Arbeitsgemeinschaften in der gesamten Bundesrepublik berechnet. Es gibt eine
momentane Solldimensionierung für das Jobcenter Berlin-Mitte von 493,5 Stellen
(ohne KDU). Dazu kommen 34 Stellen KDU und 64 Dritte. Damit besteht eine
Solldimensionierung von 591 Personen (die Arbeitsgemeinschaft hat kein eigenes Personal
und keine eigenen Stellen. Das Bezirksamt hat das Personal in die
Arbeitsgemeinschaft umgesetzt. Die Bundesagentur für Arbeit gibt nur eine
Dienstleistung in die Arbeitsgemeinschaft über einen
Dienstleistungsüberlassungsvertrag. Das hat auch weitreichende Folgen für die
dienstaufsichtlichen und fachaufsichtlichen Möglichkeiten des Geschäftsführers.
Auch daran muss noch gearbeitet werden. Zur
Solldimensionierung teilt Frau Dr. Schröder mit: In den ersten Monaten war
keine richtige Datenlage vorhanden. Alle ehemaligen Sozialhilfeempfänger hatten
bis zum 31.12.2004 keine Bewerberdatensätze. Alle Betreffenden müssen jetzt
Bewerberdatensätze der Bundesagentur bekommen. Als im vergangenen Jahr die
Umstellungsarbeiten erfolgten, sind die gesamten Daten in A2LL gegangen. A2LL
ist ein reines System der Grundsicherung. Bei A2LL wird nur die Leistung
berechnet. Das gesamte Vermittlungsgeschäft läuft über die sogenannte
computerunterstützte Arbeitsvermittlung über COAB. Die Daten müssen auch alle
in diesen System eingepflegt werden. Die Daten waren von den ehemaligen
Arbeitslosenhilfeempfängern natürlich in diesem System enthalten, aber sie
müssen jetzt für alle Sozialhilfeempfänger dort eingegeben werden. Dies ist ein
Aufwand, der erst in einer bestimmten Präzisionstiefe durch das Jobcenter zu
einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen kann. Frau Dr. Schröder hofft, dass sich
das bis Ende Mai 2005 präzisiert haben wird. Der
Geschäftsführer des Jobcenters ist für die operative Umsetzung und für das
operative Ergebnis des Jobcenters verantwortlich. Er führt die Geschäfte und
vertritt die Arbeitsgemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich. Das
Aufsichtsgremium ist die Trägervertretung. Die Trägerversammlung und
Trägervertretung bestimmt die strategischen Leitlinien, Grundsatzfragen und
Grundsatzentscheidungen. Dazu gehört z. B. der Finanzplan, der Kapazitäts- und
Qualifizierungsplan, das Arbeitsmarktprogramm. Auf dieser Grundlage hat der
Geschäftsführer die operative Verantwortung für die Umsetzung. Frau Dr
.Schröder teilt zum Standort Sickingenstraße mit, dass in einer BA-Sitzung den
Bezirksamtsmitgliedern die Grundsituation dargestellt wurde. Sie bringt weiter
zum Ausdruck, dass nicht über die Köpfe hinweg entschieden wurde, sondern es
wurde informiert und versucht, für Transparenz zu sorgen, warum diese
Entscheidung getroffen wurde. Anschließend
wurden Fragen der Ausschussmitglieder gestellt und beantwortet. Die
Vorsitzende, Frau Scheffler, dankt für die ausführlichen Darstellungen. Die
Ausschussmitglieder fassen einen Beschluss für die BVV. Dieser wird einstimmig
bei 10 Jastimmen angenommen (siehe Anlage). Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
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