Auszug - Oranienburger Straße 18 - Ansiedlung der Heinrich Böll-Stiftung BE: Bezirksamt, Böll-Stiftung  

 
 
36. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Sanierung, Quartiersentwicklung und Bauen
TOP: Ö 4.2
Gremium: SanQuaBau Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 20.04.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:45 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Jahn merkt an, dass es heute nur um die Information zu diesem Bauvorhaben geht

Frau Jahn merkt an, dass es heute nur um die Information zu diesem Bauvorhaben geht. Es kann und darf keine Stellungnahme aus dem Ausschuss abgegeben werden.

 

Frau Dubrau erläutert kurz die Suche der Heinrich-Böll-Stiftung nach einem geeigneten Objekt im Bezirk Mitte.

 

Herr Kimmich (Vertreter der Eigentümergesellschaft, die das Gebäude Ende letzten Jahres erworben hat) teilt mit, dass den Fachbereichen die drei Varianten vorgestellt wurden. Anmerkungen/Ergebnisse aus den dort geführten Gesprächen wurden aufgenommen und sind in der neuen Vorlage eingearbeitet. Die Vorlage wird an die Fraktionen verteilt.

 

Frau Leibinger (Architektin) erläutert den Mitgliedern die drei Möglichkeiten des Vorhabens.

 

Frau Dubrau ergänzt, dass die Grünfläche an das Bezirksamt übertragen wurde und auch die Mittel vorhanden sind, um diesen Park entsprechend gestalten zu können. Es gibt parallel dazu einen Vertrag mit einer Initiative in diesem Bereich, die die Pflege dieser Fläche übernehmen wollen. Weiterhin gibt es das Angebot der Böll-Stiftung, diese finanziell zu unterstützen, um eine dauerhafte Pflege zu gewährleisten. Es handelt sich jetzt hier um eine Sanierungszieländerung. Weitere Anmerkungen werden dargelegt.

 

Herr Diedrich führt aus, dass es sich hier um eine nicht bebaubare öffentliche Grünfläche handelt. Er kann nicht verstehen, wie eine solche Planung überhaupt im Ausschuss vorgestellt werden kann. Die Planung müsste schon am Tisch von Frau Dubrau abgelehnt werden. Der Status Quo ist allen bekannt. Wie kann dann eine Heinrich-Böll-Stiftung eine Planung entwickeln, die eine Bebauung einer öffentlichen Grünfläche auf diesem Grundstück vorsieht.

 

Frau Laubach (Geschäftsführerin der Heinrich-Böll-Stiftung) merkt an, dass dies genau die Kernfrage ist. Für die Stiftung ist entscheidend, dass sie behutsam in der Stadt arbeiten möchte. Angesichts des Leerstandes möchte die Stiftung dieses denkmalgeschützte Haus erwerben, da sie auch gerne im Bezirk Mitte bleiben möchte. Deshalb hier die Frage, ob die Möglichkeit besteht, dort in diesem Grünbereich einen kleinen Anbau zu errichten. Die Stiftung bietet an, dass sie sich aktiv an der Erhaltung und Pflege der Grünfläche beteiligt, was auch in den Sanierungsgesprächen mit dem Anwohnerverein diskutiert wurde. Weiterhin ist die Böll-Stiftung ein sehr angenehmer Partner für die Anwohner, da an Sonntagen keine Veranstaltungen stattfinden. Es wurde hier schon der Versuch unternommen, die unterschiedlichen Interessen irgendwie in Einklang zu bringen.

 

Herr Pawlowski merkt an, dass er die Variante 2 und 3 sehr unglücklich findet, wenn die ganze Sicht des alten Gebäudes verbaut wird.

 

Frau Hilse führt aus, dass sich der Ausschuss die Fragen stellen muss, ob er die Sanierungsziele ändern möchte, ob er möchte, dass sich die Böll-Stiftung dort ansiedelt, ob er die Sanierungsziele nur für die Böll-Stiftung ändern möchte und welche Gewissheit der Ausschuss hat, sollten die Sanierungsziele geändert werden, dass nicht plötzlich ein anderer Nutzer oder Mieter vor der Tür steht. Sie bittet um Auskunft, ob es diesbezüglich einen Vertrag zwischen dem Bauherrn, dem Entwickler und der Böll-Stiftung als zukünftiger Nutzer gibt.

 

Herr Bertermann stellt klar, dass er seine Entscheidung nur von einem Konsens mit dem Bürgerverein abhängig machen kann. Sollte es zu einer Beschlussfassung kommen, geht er davon aus, dass es dann auch ein zustimmendes oder ablehnendes Schreiben des Anwohnervereins zu diesem Projekt gibt. Er stellt weiterhin klar, dass es gewährleistet sein muss, wenn die Sanierungsziele nicht geändert werden, dann hinterher nicht ein neuer Investor präsentiert wird. Es muss auch klar sein, dass die Finanzierung für die Böll-Stiftung steht und die Böll-Stiftung auch in dieses Gebäude einzieht.

 

Herr Koch fragt nach, ob genehmigungsrechtlich ein Zusammenhang herstellbar ist zwischen dem denkmalgerechten Umgang mit der Substanz (dass nicht nur hergerichtet wird, sondern auch dauerhaft erhalten bleibt) und diesem möglichen Neubau.

 

Frau Dubrau führt aus, dass hier noch mit der Senatsverwaltung Gespräche geführt werden müssen. Es gab für dieses Grundstück etliche Anfragen, die sofort mit einem klaren Nein beantwortet wurden. Was jetzt angefragt wurde, ist eine andere Variante, wo die Pflicht der Kommune besteht, darüber zu diskutieren, ob diese Variante möglich ist. Sie bezieht sich auf die Mittelsituation für die Grünanlagenunterhaltung und merkt an, dass man insofern angehalten ist, wenn es Möglichkeiten gibt, Verträge mit Privaten zu schließen, die für den öffentlichen/halböffentlichen Bereich Mittel für die Grünanlagenunterhaltung zur Verfügung stellen, dass dies zumindest ein Gesprächsthema ist. In einem geführten Gespräch mit Herrn Zeller und der Böll-Stiftung wurde ausgeführt, dass wenn sich das Bezirksamt und die BVV dazu bekennen sollten, dass es dann unabdingbar ist, dass eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Bezirksamt, dem Verein und der Böll-Stiftung zustande kommt, wo ganz genau dargelegt wird, wie die Rechte und Pflichten der einzelnen und natürlich auch die Pflichten vom Bezirksamt aussehen. Dies wurde zumindest zugesagt.

 

Frau Laubach ergänzt, dass in dem Gespräch die Bedingungen dargelegt wurden. Wie die genaue finanzielle Beteiligung aussehen soll, muss im Einzelnen geklärt werden, falls sich der Ausschuss bereit erklären könnte, diesem Projekt näher zu treten. Wie die einzelnen Ausgestaltungen dieses Anbaus sein sollen, muss dann noch mit den Fachämtern sorgfältig geplant und besprochen werden, um dann das Für und Wider im Sinne des Ausschusses und des Denkmalschutzes genau abzuwägen. Sie versichert, dass dieses Objekt der Favorit der Böll-Stiftung ist.

 

Frau Dubrau ergänzt, dass die Grundfläche noch nicht gewidmet ist. Sie wurde dem Bezirksamt übertragen. Nach Fertigstellung der Grünfläche erfolgt der Widmungsakt.

 

Frau Laubach stellt klar, dass es für die Stiftung eine absolute Bedingung ist, wenn dieser Neubau genehmigt wird, ein Vertrag erst dann abgeschlossen wird, wenn ein positives Signal vom Bezirk vorliegt.

 

Frau Thierfelder bittet zu bedenken, dass bei einem Neubau so wenig wie möglich von der Grünfläche bebaut wird und dass nicht unmittelbar in Sichtweite ein Gebäude vor dem Behindertengebäude errichtet wird.

 

Auf die Nachfrage von Frau Hilse, wie viel Zeit dem Ausschuss gegeben wird bzw. wie viel Zeit man sich selber gibt teilt Herr Kimmich mit, dass dies auch seine letzte Frage gewesen wäre, wie nun der Entscheidungsprozess ist. Es sollte so schnell wie möglich passieren.

 

Frau Jahn bedankt sich für die umfassenden Informationen und die ausführliche Beantwortung der Fragen. Für den weiteren Zeitablauf kann sie jedoch keine Angaben machen. Der weitere Partner für den Entscheidungsprozess ist in erster Linie das Bezirksamt.


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen