Auszug - Oranienburger Straße 18 - Ansiedlung der Heinrich Böll-Stiftung BE: Bezirksamt, Böll-Stiftung
Frau Jahn merkt an, dass es heute nur um die Information zu diesem Bauvorhaben geht. Es kann und darf keine Stellungnahme aus dem Ausschuss abgegeben werden. Frau
Dubrau erläutert kurz die Suche der Heinrich-Böll-Stiftung nach einem
geeigneten Objekt im Bezirk Mitte. Herr
Kimmich (Vertreter der Eigentümergesellschaft, die das Gebäude Ende letzten
Jahres erworben hat) teilt mit, dass den Fachbereichen die drei Varianten
vorgestellt wurden. Anmerkungen/Ergebnisse aus den dort geführten Gesprächen
wurden aufgenommen und sind in der neuen Vorlage eingearbeitet. Die Vorlage
wird an die Fraktionen verteilt. Frau
Leibinger (Architektin) erläutert den Mitgliedern die drei Möglichkeiten des
Vorhabens. Frau
Dubrau ergänzt, dass die Grünfläche an das Bezirksamt übertragen wurde und auch
die Mittel vorhanden sind, um diesen Park entsprechend gestalten zu können. Es
gibt parallel dazu einen Vertrag mit einer Initiative in diesem Bereich, die
die Pflege dieser Fläche übernehmen wollen. Weiterhin gibt es das Angebot der
Böll-Stiftung, diese finanziell zu unterstützen, um eine dauerhafte Pflege zu
gewährleisten. Es handelt sich jetzt hier um eine Sanierungszieländerung.
Weitere Anmerkungen werden dargelegt. Herr
Diedrich führt aus, dass es sich hier um eine nicht bebaubare öffentliche
Grünfläche handelt. Er kann nicht verstehen, wie eine solche Planung überhaupt
im Ausschuss vorgestellt werden kann. Die Planung müsste schon am Tisch von
Frau Dubrau abgelehnt werden. Der Status Quo ist allen bekannt. Wie kann dann
eine Heinrich-Böll-Stiftung eine Planung entwickeln, die eine Bebauung einer
öffentlichen Grünfläche auf diesem Grundstück vorsieht. Frau
Laubach (Geschäftsführerin der Heinrich-Böll-Stiftung) merkt an, dass dies
genau die Kernfrage ist. Für die Stiftung ist entscheidend, dass sie behutsam
in der Stadt arbeiten möchte. Angesichts des Leerstandes möchte die Stiftung
dieses denkmalgeschützte Haus erwerben, da sie auch gerne im Bezirk Mitte
bleiben möchte. Deshalb hier die Frage, ob die Möglichkeit besteht, dort in
diesem Grünbereich einen kleinen Anbau zu errichten. Die Stiftung bietet an,
dass sie sich aktiv an der Erhaltung und Pflege der Grünfläche beteiligt, was
auch in den Sanierungsgesprächen mit dem Anwohnerverein diskutiert wurde.
Weiterhin ist die Böll-Stiftung ein sehr angenehmer Partner für die Anwohner,
da an Sonntagen keine Veranstaltungen stattfinden. Es wurde hier schon der
Versuch unternommen, die unterschiedlichen Interessen irgendwie in Einklang zu
bringen. Herr
Pawlowski merkt an, dass er die Variante 2 und 3 sehr unglücklich findet, wenn
die ganze Sicht des alten Gebäudes verbaut wird. Frau
Hilse führt aus, dass sich der Ausschuss die Fragen stellen muss, ob er die
Sanierungsziele ändern möchte, ob er möchte, dass sich die Böll-Stiftung dort
ansiedelt, ob er die Sanierungsziele nur für die Böll-Stiftung ändern möchte
und welche Gewissheit der Ausschuss hat, sollten die Sanierungsziele geändert
werden, dass nicht plötzlich ein anderer Nutzer oder Mieter vor der Tür steht.
Sie bittet um Auskunft, ob es diesbezüglich einen Vertrag zwischen dem
Bauherrn, dem Entwickler und der Böll-Stiftung als zukünftiger Nutzer gibt. Herr
Bertermann stellt klar, dass er seine Entscheidung nur von einem Konsens mit
dem Bürgerverein abhängig machen kann. Sollte es zu einer Beschlussfassung
kommen, geht er davon aus, dass es dann auch ein zustimmendes oder ablehnendes
Schreiben des Anwohnervereins zu diesem Projekt gibt. Er stellt weiterhin klar,
dass es gewährleistet sein muss, wenn die Sanierungsziele nicht geändert
werden, dann hinterher nicht ein neuer Investor präsentiert wird. Es muss auch
klar sein, dass die Finanzierung für die Böll-Stiftung steht und die
Böll-Stiftung auch in dieses Gebäude einzieht. Herr
Koch fragt nach, ob genehmigungsrechtlich ein Zusammenhang herstellbar ist
zwischen dem denkmalgerechten Umgang mit der Substanz (dass nicht nur
hergerichtet wird, sondern auch dauerhaft erhalten bleibt) und diesem möglichen
Neubau. Frau
Dubrau führt aus, dass hier noch mit der Senatsverwaltung Gespräche geführt
werden müssen. Es gab für dieses Grundstück etliche Anfragen, die sofort mit
einem klaren Nein beantwortet wurden. Was jetzt angefragt wurde, ist eine
andere Variante, wo die Pflicht der Kommune besteht, darüber zu diskutieren, ob
diese Variante möglich ist. Sie bezieht sich auf die Mittelsituation für die
Grünanlagenunterhaltung und merkt an, dass man insofern angehalten ist, wenn es
Möglichkeiten gibt, Verträge mit Privaten zu schließen, die für den
öffentlichen/halböffentlichen Bereich Mittel für die Grünanlagenunterhaltung
zur Verfügung stellen, dass dies zumindest ein Gesprächsthema ist. In einem
geführten Gespräch mit Herrn Zeller und der Böll-Stiftung wurde ausgeführt,
dass wenn sich das Bezirksamt und die BVV dazu bekennen sollten, dass es dann
unabdingbar ist, dass eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Bezirksamt,
dem Verein und der Böll-Stiftung zustande kommt, wo ganz genau dargelegt wird,
wie die Rechte und Pflichten der einzelnen und natürlich auch die Pflichten vom
Bezirksamt aussehen. Dies wurde zumindest zugesagt. Frau
Laubach ergänzt, dass in dem Gespräch die Bedingungen dargelegt wurden. Wie die
genaue finanzielle Beteiligung aussehen soll, muss im Einzelnen geklärt werden,
falls sich der Ausschuss bereit erklären könnte, diesem Projekt näher zu treten.
Wie die einzelnen Ausgestaltungen dieses Anbaus sein sollen, muss dann noch mit
den Fachämtern sorgfältig geplant und besprochen werden, um dann das Für und
Wider im Sinne des Ausschusses und des Denkmalschutzes genau abzuwägen. Sie
versichert, dass dieses Objekt der Favorit der Böll-Stiftung ist. Frau
Dubrau ergänzt, dass die Grundfläche noch nicht gewidmet ist. Sie wurde dem
Bezirksamt übertragen. Nach Fertigstellung der Grünfläche erfolgt der
Widmungsakt. Frau
Laubach stellt klar, dass es für die Stiftung eine absolute Bedingung ist, wenn
dieser Neubau genehmigt wird, ein Vertrag erst dann abgeschlossen wird, wenn
ein positives Signal vom Bezirk vorliegt. Frau
Thierfelder bittet zu bedenken, dass bei einem Neubau so wenig wie möglich von
der Grünfläche bebaut wird und dass nicht unmittelbar in Sichtweite ein Gebäude
vor dem Behindertengebäude errichtet wird. Auf
die Nachfrage von Frau Hilse, wie viel Zeit dem Ausschuss gegeben wird bzw. wie
viel Zeit man sich selber gibt teilt Herr Kimmich mit, dass dies auch seine
letzte Frage gewesen wäre, wie nun der Entscheidungsprozess ist. Es sollte so
schnell wie möglich passieren. Frau
Jahn bedankt sich für die umfassenden Informationen und die ausführliche
Beantwortung der Fragen. Für den weiteren Zeitablauf kann sie jedoch keine
Angaben machen. Der weitere Partner für den Entscheidungsprozess ist in erster
Linie das Bezirksamt. |
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