Auszug - Keine Schläge mehr von "Scheinschlag"!  

 
 
36. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Sanierung, Quartiersentwicklung und Bauen
TOP: Ö 3.2
Gremium: SanQuaBau Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 20.04.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:45 Anlass: ordentlichen Sitzung
1647/II Keine Schläge mehr von "Scheinschlag"!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Spallek Rissmann 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Hilse führt aus, dass Sie in der letzten Sitzung die Vertagung beantragt hatte, da ihr die Rechtsauskunft noch nicht beka

Frau Hilse führt aus, dass Sie in der letzten Sitzung die Vertagung beantragt hatte, da ihr die Rechtsauskunft noch nicht bekannt war. Sie hat aus der Rechtsauskunft herausgelesen, dass der Satz „...so schnell als möglich aufzulösen“ ausschließlich als Kündigung interpretiert wurde. Nun kann man ja eine vertragliche Bindung so lange halten, wie der Vertrag besteht, dann aber den Vertrag nicht weiter verlängern und in diesem Sinne eine Auflösung der vertraglichen Bindung herbeiführen. Der neue Text könnte dann lauten: „Das BA wird aufgefordert, das vertragliche Verhältnis zur Berliner Stadtzeitung „Scheinschlag“ ab 01.01.2006 nicht weiter zu führen.“

 

Frau Dubrau macht darauf aufmerksam, dass die vertragliche Vereinbarung bis zum 31.08.2007 läuft, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

 

Herr Schenk ergänzt, dass bis zum 31.08.2007 oder 2008 der Rahmenplan läuft. Dann endet er, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Dazwischen kann man kündigen, wenn man eine entsprechenden Grund hat. Das, was in dieser Drucksache bemängelt wird, wurde vom Rechtsamt bewertet und man kam zu dem Schluss, dass dies kein Grund für eine Kündigung ist. Dem ist nichts weiter hinzuzufügen.

 

Herr Koch merkt an, dass er nicht weiß, was Gegenstand des Rahmenvertrages ist und ob da ggf. Veränderungen möglich sind. Man könnte sich doch in einer nichtöffentlichen Sitzung diesen Rahmenplanvertrag anschauen.

 

Herr Bertermann erinnert daran, dass sämtliche Verträge zum Thema Scheinschlag den Fraktionen zur Kenntnis gegeben wurden, da dies auch Thema im Hauptausschuss ist. Die Frage der Vertragsgestaltung muss hier sicherlich nicht mehr diskutiert werden. Herr Bertermann würde seine Entscheidung nicht davon abhängig machen, zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Vertrag aufzulösen, sondern ob es inhaltliche Gründe einer Kündigung gibt. Und diese inhaltlichen Gründe werden in diesem Jahr ausgelotet. Herr Bertermann geht davon aus, dass in nächster Zeit, wenigstens bis zum Jahresende ein Papier vorliegt, wo dann nachzulesen, wie das Bezirksamt demnächst die Sanierungsbeilage weiter führen möchte. Und davon würde Herr Bertermann seine Entscheidung abhängig machen, ob man mit dem Scheinschlag weiter arbeitet oder nicht. Zum jetzigen Zeitpunkt sieht er dafür keine Veranlassung.

 

Frau David teilt mit, dass die SPD-Fraktion grundsätzlich dem Antrag zustimmen könnte. Sie haben jedoch Probleme mit der Begründung, hinter der sich nicht stehen. Wenn die Begründung entfernt wird, kann die SPD-Fraktion dem zustimmen.

 

Frau Dr. Reuter führt aus, dass die PDS-Fraktion diesem Antrag, unabhängig davon, was die weitere Entwicklung ergeben wird, nicht zustimmen kann. Die PDS-Fraktion hält diesen Antrag für einen politischen, der nichts mit weiteren Überlegungen zu tun hat und deshalb wird er grundsätzlich abgelehnt.

 

Abschließend hält Frau Jahn fest, dass der Antrag mehrheitlich (3 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen) abgelehnt wird.


 

 
 

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