Auszug - Keine Schläge mehr von "Scheinschlag"!
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Frau
Hilse führt aus, dass Sie in der letzten Sitzung die Vertagung beantragt hatte,
da ihr die Rechtsauskunft noch nicht bekannt war. Sie hat aus der
Rechtsauskunft herausgelesen, dass der Satz „...so schnell als möglich aufzulösen“
ausschließlich als Kündigung interpretiert wurde. Nun kann man ja eine
vertragliche Bindung so lange halten, wie der Vertrag besteht, dann aber den
Vertrag nicht weiter verlängern und in diesem Sinne eine Auflösung der
vertraglichen Bindung herbeiführen. Der neue Text könnte dann lauten: „Das BA
wird aufgefordert, das vertragliche Verhältnis zur Berliner Stadtzeitung
„Scheinschlag“ ab 01.01.2006 nicht weiter zu führen.“ Frau
Dubrau macht darauf aufmerksam, dass die vertragliche Vereinbarung bis zum
31.08.2007 läuft, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Herr
Schenk ergänzt, dass bis zum 31.08.2007 oder 2008 der Rahmenplan läuft. Dann
endet er, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Dazwischen kann man kündigen,
wenn man eine entsprechenden Grund hat. Das, was in dieser Drucksache bemängelt
wird, wurde vom Rechtsamt bewertet und man kam zu dem Schluss, dass dies kein
Grund für eine Kündigung ist. Dem ist nichts weiter hinzuzufügen. Herr
Koch merkt an, dass er nicht weiß, was Gegenstand des Rahmenvertrages ist und
ob da ggf. Veränderungen möglich sind. Man könnte sich doch in einer
nichtöffentlichen Sitzung diesen Rahmenplanvertrag anschauen. Herr
Bertermann erinnert daran, dass sämtliche Verträge zum Thema Scheinschlag den
Fraktionen zur Kenntnis gegeben wurden, da dies auch Thema im Hauptausschuss
ist. Die Frage der Vertragsgestaltung muss hier sicherlich nicht mehr
diskutiert werden. Herr Bertermann würde seine Entscheidung nicht davon
abhängig machen, zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Vertrag aufzulösen,
sondern ob es inhaltliche Gründe einer Kündigung gibt. Und diese inhaltlichen
Gründe werden in diesem Jahr ausgelotet. Herr Bertermann geht davon aus, dass
in nächster Zeit, wenigstens bis zum Jahresende ein Papier vorliegt, wo dann
nachzulesen, wie das Bezirksamt demnächst die Sanierungsbeilage weiter führen
möchte. Und davon würde Herr Bertermann seine Entscheidung abhängig machen, ob
man mit dem Scheinschlag weiter arbeitet oder nicht. Zum jetzigen Zeitpunkt
sieht er dafür keine Veranlassung. Frau
David teilt mit, dass die SPD-Fraktion grundsätzlich dem Antrag zustimmen
könnte. Sie haben jedoch Probleme mit der Begründung, hinter der sich nicht
stehen. Wenn die Begründung entfernt wird, kann die SPD-Fraktion dem zustimmen. Frau
Dr. Reuter führt aus, dass die PDS-Fraktion diesem Antrag, unabhängig davon,
was die weitere Entwicklung ergeben wird, nicht zustimmen kann. Die
PDS-Fraktion hält diesen Antrag für einen politischen, der nichts mit weiteren
Überlegungen zu tun hat und deshalb wird er grundsätzlich abgelehnt. Abschließend
hält Frau Jahn fest, dass der Antrag mehrheitlich (3 Ja-Stimmen, 5
Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen) abgelehnt wird. |
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