Auszug - Fortschreibung von Mietobergrenzen bei Modernisierungsvorhaben von Altbauen in den Sanierungsgebieten Spandauer Vorstadt und Rosenthaler Vorstadt
Herr Wagner erläutert den bisherigen Verlauf der Mietobergrenzen und teilt mit, dass aufgrund des OVG-Urteils (Mietobergrenzen sind unzulässig und dem Eigentümer kann die Umlage der Modernisierungskosten auf die Miete nicht verwehrt werden) im Bezirks Mitte eine Arbeitsgruppe (Mieterberatung, Planungsjuristin, Koordinationsbüro) gebildet wurde, um sich mit dem Thema auseinander zu setzen. Vor ein paar Wochen wurde dann das den Mitgliedern vorliegende Papier zustande gebracht. Herr
Dr. Dieser trägt in einer kurzen Zusammenfassung die Ergebnisse der
Arbeitsgruppe vor, die auch den Mitgliedern vorliegt. Derzeit liegt der
Antrag/die Revision gegen die Nichtzulässigkeit der Beschwerde beim
Bundesverwaltungsgericht zur letzten Entscheidung. Es kann noch nicht gesagt
werden, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Bis zur Entscheidung muss
dann diese Übergangsregelung gelten. Es geht nunmehr um die Anträge, die in den
nächsten Monaten eingehen. Die Arbeitsgruppe macht den Vorschlag, dass in allen
noch nicht erneuerten Altbauten es auf jeden Fall eine entsprechende
Information an diese Mieter geben muss. Auf
die Nachfrage von Frau Hilse, ob es sich bei diesem Vorschlag um die Meinung
des Bezirksamtes handelt führt Herr Dr. Dieser aus, dass dies der Vorschlag der
AG Mietobergrenzen ist. Herr
Wagner merkt an, dass dieses Papier mit Frau Dubrau abgestimmt ist, sonst wäre
es nicht in diesem Ausschuss. Herr
Dr. Schumann bezieht sich auf die Mietobergrenzen 2000, merkt an das es einen
Mietspiegel 2003 gibt, ist irritiert über den Begriff einkommensorientierte
Gebietsmiete, obwohl die Einkommen gar nicht aktuell erfasst wurden und bittet
um Auskunft, inwieweit diese fortgeschrieben wurden bzw. auf welcher
empirischen Basis jetzt neue Werte entstanden sind oder ob evtl. noch die Werte
von 2000 gelten. Er bezieht sich weiterhin auf die sog. Luxussanierung und
fragt nach, wie man bei den Verhandlungen versucht, dies wieder rauszunehmen
bzw. gibt es einen gewissen Duldungsrahmen. Abschließend fragt er betreffend
das Informationsblatt für die Mieter nach, ob es weiterhin eine sog. Phase 0
gibt. Herr
Dr. Dieser führt aus, dass die einkommensorientierte Gebietsmiete das Gleiche
meint. Herr
Wagner ergänzt, dass bereits im letzten Jahr die Planungsjuristin darauf
hingewiesen hat, dass die Mietobergrenzen zu alt sind und etwas unternommen
werden muss. Daraufhin wurde eine empirische Fortschreibung der Mietobergrenzen
veranlasst. Die 2000er wurden sozusagen zum Ende 2004 fortgeschrieben. Herr
Diedrich bittet darum (auch für die Zukunft), dass dem Ausschuss die
fortgeschriebenen Mietobergrenzen zur Verfügung gestellt werden. Herr
Dr. Dieser beantwortet weiterhin, dass wenn die Eigentümer etwas beantragen,
dass man dann in Verhandlungen geht und sagt, wir müssen eine Versagung
erteilen es sei denn, sie treten mit uns in Verhandlungen auf der Grundlage der
im Sozialplan geltenden Regelungen. Herr
Wagner ergänzt, dass es in der Tat so ist, dass die Anpassungshilfe zurzeit
nicht mehr funktioniert. Das ist ein Problem, was auf der Bezirksebene Mitte
nicht gelöst werden kann. Herr
Bertermann fragt nach, worin der praktische Unterschied zwischen den
Grundsätzen aus dem letzten Jahr und den jetzigen besteht, also der Unterschied
zwischen dem zeitgemäßen und dem nicht zeitgemäßen Standard. Herr
Wagner führt aus, dass in den letzten Jahren immer so verfahren wurde, dass der
Regelstandard zulässig ist und der Luxusstandard nicht genehmigungsfähig ist es
sei denn, der Eigentümer legt die Kosten nicht auf die Miete um. Nach dieser
Beschlusslage wurde immer verfahren. Ausgenommen es liegt ein Gerichtsurteil
vor, dann ist das Bezirksamt außen vor. Auf
die Nachfrage von Herrn Diedrich, wie sich die unterschiedlichen
Ausgangsbedingungen in den jeweiligen Sanierungsgebieten ergeben teilt Herr Dr.
Dieser mit, dass dies damit zusammenhängt, das die Eigentümer fast alle
Wohnungen in Eigentum umwandeln, da sich Eigentumswohnungen viel leichter
vermarkten lassen, die ohne Mieter sind. Und in vielen Fällen haben die Eigentümer
den Mietern sehr hohe Summen geboten. Darauf hat das Bezirksamt keinen
Einfluss. Aber es muss den Mietern überlassen bleiben, ob sie ihre Wohnung
verlassen. Deshalb sollen sie im Vorfeld informiert werden, um auf dieses
Dilemma entsprechend reagieren zu können. Herr
Wagner ergänzt, dass dies nur Überlegungen sind, woran es liegen könnte.
Weiterhin ist die Situation in Prenzlauer Berg eine andere als in Mitte. Mitte
hat eine viel geringe Anzahl von Wohnungen mit entspannten Mieten. Herr
Diedrich merkt an, dass es in Mitte überhaupt keinen entspannten Wohnungsmarkt
gibt. Er findet den Punkt 8 in diesem Papier völlig überflüssig. Er hat den
Eindruck, dass das Bezirksamt in der Vergangenheit die Umsetzung des sozialen
Konzeptes nur sehr nachlässig durchgeführt hat und es letztendlich deshalb dazu
kam, dass die Eigentümer hier relativ leichtes Spiel hatten, die Häuser zu
entmieten und dann mit einem leeren Haus zum Bezirksamt kommen und sagen, ich
möchte das Haus sanieren. Er
findet es weiterhin sehr kritikwürdig, dass die zuständige Stadträtin zu diesem
Tagesordnungspunkt nicht anwesend ist und auch keine Vertretungsregelung im
Bezirksamt gefunden wurde. Auf
die Nachfrage von Herrn Koch betreffend den Regelstandard teilt Herr Wagner
mit, dass schon vor vielen Jahren von der Senatsbauverwaltung die Festlegung,
was in der Sanierung Regelstandard ist, erfolgte. Regelstandard, der
genehmigungspflichtig ist, ist der Standard, der dem Förderungsvorhaben vom
Land Berlin entspricht. Das ist der, der im Bezirk Mitte schon immer angestrebt
wurde. Frau
Hilse bringt zum Ausdruck, dass sie diese Diskussion zwar ganz spannend findet,
jedoch dieses Thema gerne unter aktuelle Themen erörtert hätte. Es geht hier um
die Diskussion der Drucksache-Nr. 1174/II. Sie bezieht sich auf die dort
genannten finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan bei Erstellung eines
Gutachtens und fragt nach, ob hier eine Drucksache umgesetzt wurde, obwohl es
noch gar keinen Beschluss gibt. Herr
Wagner führt aus, dass die empirische Fortschreibung 1.500 € gekostet hat. Sie
wurde deswegen durchgeführt, da zwischendrin das OVG-Urteil kam und es auch
deshalb völlig unsinnig gewesen wäre, hier ein Gutachten in Höhe von 20.000 €
oder 30.000 € zu beauftragen, so lange nicht klar ist, was überhaupt mit den
Mietobergrenzen passiert. Es wäre unverantwortlich gewesen, so viel Geld
auszugeben. Auf der anderen Seite mussten sie aber fortgeschrieben werden. Also
ist dies so erfolgt. Die Fortschreibung auf der Basis eines Gutachtens kann
nach Auffassung der Verwaltung erst nach einem endgültigen Urteil, das auch die
Möglichkeit offen lässt dies zu tun, vorgenommen werden. Auf
eine Zwischenbemerkung von Herrn Koch teilt Herr Wagner mit, dass es vor
mehreren Jahren in einem anderen Bezirk den Auftrag gegeben hat zu untersuchen,
ob man die Mietobergrenzen auch ohne Gutachten auf der Basis vom
Lebenshaltungsindex fortschreiben kann. Es wurde dann geklärt, dass dies
möglich ist und in vielen Fällen (nicht nur in Berlin) wurden diese dann so
fortgeschrieben. Dies darf ein-/zweimal geschehen und dann muss ein umfassendes
Gutachten erstellt werden. Frau
Hilse fragt nach, ob der Ausschuss im vergangenen darüber informiert wurde,
dass die Mietobergrenzen empirisch fortgeschrieben wurden, obwohl es gar keinen
Beschluss gibt. Herr
Wagner führt aus, dass kein Zusammenhang mit dem Gebietssozialplan besteht. Es
besteht nur ein Zusammenhang mit den täglichen Anträgen nach 144 auf der
Genehmigungsebene, da die Planungsjuristin darauf hingewiesen hat, dass nicht
mit Eigentümern Gespräche geführt werden können auf der Grundlage von
Mietobergrenzen, die 2000 erhoben wurden und nicht mehr fortgeschrieben sind. Auf
die Nachfrage von Frau Hilse, wann die Beauftragung stattgefunden hat teilt
Herr Wagner mit, dass dies Ende des letzten Jahres geschehen ist und im Januar
fertig war. Der Auftrag beinhaltet auch die Information des Ausschusses. Herr
Bertermann merkt an, dass es einen BVV-Beschluss gibt über die Fortschreibung
der Mietobergrenzen. Er fragt nach, wie dieses Papier weiter bearbeitet werden
soll. Herr
Wagner führt aus, dass die Vorstellung dahin geht, da die Beschlusslage 2000
nicht mehr umsetzungsfähig ist, dass diese Beschlusslage aufgehoben werden muss
zugunsten einer neuen Beschlusslage. Diese Beschlusslage würde ein Übergangslösung
sein, bis das endgültige Urteil des Bundesverwaltungsgericht ergeht. Die
Arbeitsgruppe würde das den Mitgliedern vorliegende Papier als
Handlungsrichtschnur bis dahin definieren. Auf
die Anmerkung von Herrn Kundt teilt Herr Wagner mit, dass dieses Arbeitspapier
auf der Grundlage des OVG-Urteil basiert. Das ist zurzeit die weitest gehende
gesetzliche Grundlage. Frau
Hilse moniert erneut, dass hier über ein Papier diskutiert wird, das es noch
nicht gibt. Über die Drucksache selber wird nicht gesprochen. Das gefällt ihr
nicht. Herr
Scholz führt aus, dass der Ausschuss auf einen Zwischenbericht zur Drucksache
1174/II wartet, über den dann weiter diskutiert werden kann. Frau
Jahn stellt klar, dass diese Drucksache zu dem Zeitpunkt in den Ausschuss
überwiesen wurde, als das Urteil feststand, dass so nicht mehr verfahren werden
kann. Man ist dann so verblieben, dass dann diese Arbeitsgruppe ihre
Überlegungen hier im Ausschuss vorstellt. Das Amt müsste nun die Drucksache
zurückziehen und eine neue einbringen. Herr
Bertermann bittet darum, dass in dieser neuen Vorlage auch die Frage der
Gebietsmieten dargestellt wird und auch eine detailliertere Darstellung
darüber, was genehmigungsfähiger allgemeiner und darüber hinausgehender
Standard ist. Herr
Diedrich bittet den Ausschuss einen Beschluss darüber zu treffen, dass der
Punkt 6.5 (Information der Mieter) in diesem Papier per 21.04.2005 vom
Bezirksamt umzusetzen ist. Der
Ausschuss stimmt dem Beschluss zu. Abschließend
hält Frau Jahn fest, dass die Drucksache vertagt wird, bis eine diskutierbare
Vorlage erstellt wird. |
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