Auszug - Strandbar im Spreebogen Vorlage zur Kenntnisnahme, Drucksache 1694/II
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Frau Matischok-Yesilcimen merkt an, dass die Vorlage zur Kenntnisnahme auf Wunsch der FDP-Fraktion auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Herr
Pawlowski führt aus, dass in der letzten BVV festgestellt wurde, dass die
Vorlage zur Kenntnisnahme deutlich von dem abweicht, was die BVV beschlossen
hat. Die BVV hatte sich ausdrücklich für eine Strandbar ausgesprochen und nicht
um eine andere gastronomische Art. Herr
Büttner teilt mit, dass anlässlich der Nachfragen der Bezirksverordneten zur
Drs.-Nr. 1694/II eine schriftliche Zuarbeit erfolgte. Herr Büttner zitiert das
Schreiben: „Es war ausdrücklicher Wunsch sowohl der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung als auch des Bundestages, das Verfahren nicht auf einen
Standort zu beschränken. Aufgrund der inflationären Benutzung der Begriffe
Strandbar und Ähnlicher, sollen nun auch andere Ideen, Raum..... und Vorschläge
gemacht werden können. Eine Strandbar wurde aber auch nicht ausdrücklich
ausgeschlossen. Darüber hinaus bezog man sich bei der Bezeichnung
Sommergastronomie auf eine juristische Art, die anlässlich eines Verfahrens zur
Schlichtung vor Gericht vollzogen wurde. Der Richter wies darauf hin, dass die
Bezeichnung Strandbar vermutlich kein rechtlich geschützter Begriff ist, das
aber dennoch grundsätzlich die Gefahr besteht, dass dagegen geklagt werden
kann. Aus diesem Grund heraus, um das Verfahren nicht zu verzögern, hat sich
die Verwaltung gemeinsam mit Bundestag und Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung (DSK) entschieden, eine Sommergastronomie auszuschreiben, so
dass einer Betreibung in 2005 nichts derartiges entgegenstehen kann. Auf
die Nachfrage von Herrn Pawlowski, was die Verwaltung unter der Bezeichnung „Sommergastronomie“
versteht teilt Herr Büttner mit, dass darunter grundsätzlich eine
Halbjahresgastronomie. Eine Gastronomie, die von ihrer Ausrichtung her auf die
Sommermonate beschränkt ist und periodisch greift. Herr
Lamprecht ergänzt, dass an dieser Stelle keine festen Bauten oder Häuser
dauerhaft errichtet werden dürfen. Herr
Büttner führt weiter aus, dass im Spreebogen grundsätzlich die Möglichkeit
besteht, aufgrund der baulichen Vorkehrungen, dort durchaus ein
Ganzjahresbetrieb längerfristig mit erheblich größeren investiven Aufwendungen
zu errichten. Es bestand jedoch die Befürchtung, dass eine solche Möglichkeit
eher abschreckend wirken könnte. Herr
Lamprecht teilt mit, dass im Interessenbekundungsverfahren die Bewerbungen die
Zahl zehn deutlich übersteigt. Weitere Anmerkungen zum Auswahlverfahren werden
dargelegt. Die
nachstehenden Fragen werden gesammelt und anschließend beantwortet. Frau
Dehmel fragt nach, was die gesetzliche Grundlage dafür ist, dass kein weiterer
gewerblicher Stand jedweder Art auf öffentlichen Flächen betrieben werden darf. Herr
Pawlowski fragt nach, wie das Bezirksamt bei so vielen Bewerbungen das
Verfahren schnell abschließen will, damit auch tatsächlich im Sommer irgend
eine Einrichtung verpflichtet wird. Frau
Tromp-Koppes bittet um Auskunft, wie der zeitliche Ablauf aussieht bis ein
Ergebnis vorliegt und inwiefern der ursprüngliche BVV-Beschluss bei der Auswahl
eine Rolle spielt. Herr
Lamprecht bezieht sich auf das Verfahren und teilt mit, dass alle Kriterien,
die im Ausschreibungsverfahren genannt sind, erfüllt sein müssen. Ist dies
nicht der Fall, scheidet die Bewerbung sofort aus. Herr
Büttner führt aus, dass der Zeitrahmen gewählt wurde, wie er in anderen
Verfahren (Winterzauber, Weihnachtsmarkt Gendarmenmarkt, Würstchenbude am
Brandenburger Tor, Pavillon am Reichstag) ebenfalls durchgeführt wurde. Auch
das ist ein Konkurrenzkriterium, ein Ausschlusskriterium. Bestimmte Unterlagen
(polizeiliches Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug) können auch
nachgereicht werden, wenn vorab mitgeteilt wird, bis wann die Verwaltung damit
rechnen kann bzw. wenn der Einzahlungsbeleg beigefügt wird. Die Vorauswahl der
Bewerbungen findet bei Frau Dubrau statt. Dort spielen die vorher ausgelosten
Mitarbeiter des Straßen- und Grünflächenamtes den Mitbewerber und simulieren
den Vortrag des Bewerbers. Vorher wurden tatsächliche diejenigen
ausgeschlossen, die innerhalb der vorgegebenen Zeit bestimmte Unterlagen (z.B.
wirtschaftliche Darstellung) nicht vorgelegt haben. An der Vorauswahl nehmen
u.a. die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die Architekturwerkstatt, die
DSK, die Bundestagsverwaltung, Stadtplanungsamt, Bau- und Wohnungsaufsicht und
die Denkmalschutzbehörde teil. Es wird dann ein Punktewertsystem aufgrund einer
von der Verwaltung vorgegebnen Matrix vorgenommen. Die Punkte werden dann von
jedem Mitglied verteilt und am Ende zusammengezählt. Mit den besten Bewerbungen
aus dieser Runde geht Frau Dubrau ins Bezirksamt, wo dann die endgültige
Entscheidung fällt. Die
Bewerbungsfrist ist am 01.04.2005 abgelaufen. Es sind einige Bewerbungen
eingegangen und es gibt auch schon eine Tendenz. Die Bewerbungen werden nun
vorgetragen und es wird jetzt noch einige Tage abgewartet, bis die letzten
Unterlagen vorliegen. Wie es zurzeit aussieht, wird dies in der nächsten Woche
erledigt sein. Das Zeitziel sieht so aus, dass theoretisch und praktisch noch
vor Mai der Zuschlag erfolgt und für den Bewerber auch Investitionssicherheit
da ist. Die gesetzliche Grundlage, dass kein weiterer gewerblicher Stand auf öffentlichem Straßenland betrieben werden darf, ist durch § 4 Abs. 2 der AV Sondernutzung verbindlich geregelt. Ziel dieser Regel ist, eine Monopolbildung einzelner Kioskbetreiber zu verhindern, da nur eine begrenzte Anzahl von möglichen Standorten vorhanden ist. Herr Büttner zitiert die AV: „Wegen der begrenzten Anzahl zulässiger Standorte, ist jedem Antragsteller in Berlin nur ein Standort zu erlauben. Der Antragsteller hat bei Antragstellung schriftlich zu erklären, dass er noch keine Sondernutzungserlaubnis für den Straßenhandel hat und dass er bei anderen Bezirksämtern keinen Antrag gestellt hat. Bei unwahren Angaben sind alle erteilten Erlaubnisse zu widerrufen.“ |
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