Auszug - Koppenplatz 12/ Vermerk von Frau BzStR Hänisch vom 01.03.2005  

 
 
43. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 2.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 05.04.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:20 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Wildenhein-Lauterbach merkt an, dass der Bezirksstadträtin, Frau Hänisch, keine weiteren Fragen zugesandt wurden

Frau Wildenhein-Lauterbach merkt an, dass der Bezirksstadträtin, Frau Hänisch, keine weiteren Fragen zugesandt wurden. Die Beantwortungen der aufgeworfenen Fragen der CDU-Fraktion und von Herrn Diedrich liegen den Mitgliedern vor.

 

Herr Spallek bezieht sich auf die Diskussion zum Thema Zweckbindungsvermerk, wo damals vom Bezirksamt lediglich die Beauftragung zur Bewirtschaftung von Mitteln beigefügt werden konnte, aber ein Bewilligungsbescheid, wo auch eine Zweckbestimmung zur Nutzung der Mittel dezidiert aufgeführt war, konnte nicht beigebracht werden. Im letzten Hauptausschuss wurde dann vereinbart bzw. der Ausschuss hat die Bitte an das Bezirksamt gerichtet, doch diesen Zweckbindungsvermerk oder die Formulierung nachträglich aufzuliefern. Nach seiner Kenntnis ist dies bis heute nicht geschehen.

 

Frau Hänisch merkt an, dass es dazu nicht mehr gibt. Es gibt keine Fördermittelbescheide im klassischen Sinne, sondern es gibt die Mitteilung der Senatsverwaltung an das Bezirksamt über welche Höhe, für welches Objekt Mittel auftragsweise zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt werden. Die den Mitgliedern übermittelten Kopien ist zu entnehmen, dass die Bezeichnung des Objektes immer wieder unterschiedlich ausfällt. Es gibt keine Bescheide über eine entsprechende Zweckbindung der eingesetzten Mittel. Auch in der Beantwortung der Großen Anfrage durch Herrn Zeller wurde ausdrücklich zum Ausdruck gebracht, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nur eine Bindung an eine öffentliche Nutzung zur Bewirtschaftung öffentlicher Mittel verbindet und keinen Nutzungszweck im Sinne einer Fragestellung Schulhaus oder Kulturhaus.

 

Herr Spallek bittet das Bezirksamt um Erörterung, wie dann der Eindruck entstanden ist, dass die Gewährung bzw. die Verwendung der Mittel an bestimmte Auflagen gebunden ist und bei Verletzung dieser Auflagen, hier gegebenenfalls Rückzahlungsansprüche entstehen können.

 

Frau Hänisch führt aus, dass das Bezirksamt dazu nicht in der Lage ist, weil dies voraussetzen würde, dass die Person, die Personen oder der Personenkreis, die einen solchen entsprechenden Eindruck gewonnen haben, vorerst dem Bezirksamt vermitteln, wie sie zu diesem Eindruck gekommen sind. Und das entzieht sich bislang der Kenntnis von Frau Hänisch.

 

Herr Spallek möchte bestätigt wissen, dass es zu keinem Zeitpunkt eine Zweckbestimmung für diese zur Verfügung gestellten Mittel gab.

 

Die Zweckbestimmung aus dem Programm städtebaulicher Denkmalschutz bezieht sich auf eine öffentliche Nutzung welcher Art auch immer. Von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist ganz frisch die Mitteilung auf einen Fördermittelantrag eingegangen, dass dem Bezirk Fördermittel zum Programm Stadtumbau Ost in Höhe von 120.000 € für, in diesem Schriftstück so vermerkt, ein kommunales Kulturhaus am Koppenplatz 12. In jedem Schreiben der Senatsverwaltung verändert sich die Bezeichnung dieses Objektes. Daraus schließt das Bezirksamt, dass es der Senatsverwaltung vollkommen egal ist, in welcher Form der öffentlichen Nutzung dieses Objekt tatsächlich vom Bezirksamt betrieben wird.

 

Herr Zander merkt an, dass man zweimal mit der Aussage konfrontiert wurde, dass die Nutzung durch eine Schule dazu führen würde, das Rückzahlungspflichten entstehen. Das ist in der BVV geschehen und im Hauptausschuss. Im Hauptausschuss wurde sogar von Frau Dr. Stiller gesagt, dass hier die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Auffassung vertritt, nämlich die von anderen Personen im Hauptausschuss. Diese Aussage kann sicherlich nachgehört werden. Es wird deshalb so nachgebohrt, da sich die CDU-Fraktion nicht vorstellen kann, dass einzelne Bezirksverordnete solche Aussagen machen, die vielleicht gar nicht so stimmen. Herr Zander hat auch einen Brief an Frau Dr. Stiller geschrieben, aber noch keine Antwort erhalten. Weiterhin hätte Herr Zander gerne gewusst, wie die ganze Sache technisch abläuft. Werden diese Gelder nur vom Senat weiter gereicht oder sind das Gelder, die das Land originär zur Verfügung stellt, also weitergereichte Bundesmittel. Irgendwo müssen doch gewisse Regularien festgeschrieben sein, wenn man diese Mittel bekommt, wofür, warum, Spielregeln, es ist ja nicht leicht, solche Gelder zu bekommen, wo stehen Aussagen dazu, wie mit dem Gebäude nach der Renovierung, mit dem Einsatz der Mittel, umgegangen wird.

 

Herr Dr. Heuer zitiert aus der Anlage 8, Blatt 2: „... der o.g. Baumaßnahme übertrage ich Ihnen gemäß 3.2 der Ausführungsvorschriften (AV) zu § 9 LHO Ausgaben in Höhe von .... zur auftragsweisen Bewirtschaftung.“ Das heißt, das sind und bleiben Mittel, die im Landeshaushalt etatisiert sind in den entsprechenden Kapiteln der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die durch das Bezirksamt bewirtschaftet werden und dann gegenüber der Hauptverwaltung auch abgerechnet werden. Das ist der regelmäßige Umgang mit diesen Mitteln. Der Punkt 3.2 der Ausführungsvorschriften zu § 9 LHO in allen Einzelheiten kann den Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Zander fragt betreffend der Etatisierung im Landeshaushalt nach, ob es damit auch ganz klar ist, dass es sich nicht um von der Bundesebene erhaltene Mittel handelt.

 

Herr Dr. Heuer führt aus, dass dies nicht ausgeschlossen werden kann.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Zander, wer dies beantworten könnte teilt Herr Dr. Heuer mit, dass dies dem Landeshaushalt zu entnehmen ist. Wenn es sich um durchgereichtes Geld handelt, dann gibt es einen entsprechenden Zweckbindungsvermerk innerhalb des Einzelplanes 12 bei der entsprechenden Senatsverwaltung.

 

Herr Zander merkt an, dass davon gesprochen wird, dass das Theaterprobenhaus am Koppenplatz 12 mit einem Erbbaupachtvertrag an einen freien Träger gehen soll. Er hätte gerne die Einschätzung des Bezirksamtes, was das für die bisherige Regelung bedeutet, dass der Bezirk Mitte die Betriebskosten hier in diesem Fall übernimmt. Hat das Auswirkungen, wenn das Gebäue im Rahmen eines Erbbaupachtvertrag für einen lange Zeit übertragen wird.

 

Frau Hänisch teilt mit, dass es keine Beschlusslage über einen solchen Antrag gibt, der von einem freien Träger an das Bezirksamt gerichtet wurde. Es wird regelmäßig im Ausschuss für Bildung und Kultur ein Abwägungsprozess verschiedener Modelle der langfristigen Sicherung des Status Quo diskutiert und fortgeschrieben. Im Ausschuss für Bildung und Kultur ist man sich darüber einig, dass erst nach Vorliegen eines Bescheides über den Antrag auf Fördermittel aus dem Programm Stadtumbau Ost abschließend eine Abwägung, welches Modell für den Bezirk Mitte das beste Modell ist unter Abwägungen der kulturpolitischen Ziele, getroffen werden kann. Im Rahmen eines Erbbaupachtmodells gäbe es die Möglichkeit, dass der Pächter für dieses Objekt einen Kredit aufnehmen könnte und damit zusätzliche Mittel akquiriert werden könnten, die für die Sanierung des Objektes eingesetzt werden. Erbbaupachtmodelle, die wir an anderer Stelle haben, bedeuten immer, dass keinerlei Kosten beim Bezirk verbleiben. Auf der anderen Seite kann man sogar sagen, dass wir Erbbaupachteinnahmen für den Bezirk verzeichnen. Aber das ist hier an dieser Stelle und an vielen anderen Stellen auch ein Abwägungsprozess der kulturpolitischen und finanzpolitischen Ziele. Dieser wird jetzt im Ausschuss für Bildung und Kultur im Mai diesen Jahres fortgesetzt. Es besteht weiterhin die Verabredung, dass man im Ausschuss für Bildung und Kultur bis zur Sommerpause zu einem Votum kommen will. Dann wird es sicherlich zu einer Beschlussfassung im Bezirksamtes kommen, wie damit langfristig umgegangen werden soll.

 

Herr Seidel merkt an, wenn der Abwägungsprozess im Ausschuss für Bildung und Kultur abgeschlossen ist, dies dann auch schnellstmöglich dem Hauptausschuss zur Kenntnis gegeben wird. Weiterhin fragt Herr Seidel nach, ob es zutrifft, dass der Schulsenator in jüngerer Zeit das Objekt Koppenplatz 12 sicherlich auch, wenn er es besucht hat, unter dem Aspekt besucht hat, ob dieser alte Schulstandort in Mitte möglicherweise auch weiterhin ein Schulstandort sein könnte. Ist etwas über diesen Besuch bekannt und wenn ja, was weiß man über Zweck, Ziel, Absicht und was war das Ergebnis.

 

Frau Hänisch führt aus, dass es selbstverständlich möglich ist, nach Beratung im Fachausschuss im Hauptausschuss das Beratungsergebnis vorzustellen. Weiterhin führt Frau Hänisch aus, dass ihr von einem Besuch von Herrn Böger am Standort Koppenplatz 12 nichts bekannt ist. Sie weiß nur, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport auf allen Ebenen immer wieder zum Ausdruck gebracht hat, dass sie nicht zuständig sind für die Entscheidung, ob der Koppenplatz 12 für die Schule zur Verfügung gestellt wird, oder ob das Bezirksamt entscheidet, dass es ein Kulturstandort ist. Dazu gibt es auch ein Schreiben des Senators an die Schule, die einen Antrag an den Senator gerichtet hatte auf Wahrung des Eingriffrechtes, das abschlägig beschieden wurde.

 

Herr Spallek bittet darum, dass der Hauptausschuss über das Ergebnis im Kulturausschuss informiert wird, da er der Auffassung ist, dass sich der Hauptausschuss mit der finanziellen Seite und deren Auswirkungen befassen sollte.

 

Frau Hänisch führt aus, dass sich der Hauptausschuss selbstverständlich damit befassen kann. Ihre Aufgabe ist es lediglich, über den Sachstand der Diskussionsergebnisse zu informieren. Ansonsten obliegt es dem Bezirksamt solche Entscheidungen zu treffen. Anregungen aus den Ausschüssen werden gerne auf genommen. Aber die Beratung im Ausschuss für Bildung und Kultur sind Beratungen und keine Beschlussfassungen seitens des Ausschusses, die eine letztendliche Entscheidung des Bezirksamtes vorwegnehmen. Frau Hänisch bittet um Verständnis ihrer Wortwahl über den Sachstand, den sie hier unmissverständlich erläutert und vermittelt hat. Und das Recht des Hauptausschusses, über alles reden zu können, wollte sie nicht Frage stellen.

 

Herr Zander merkt an, dass der zu erwartende Beschluss aus dem Ausschuss für Bildung und Kultur hier im Hauptausschuss unter dem finanziellen Aspekt beraten werden soll.

 

Frau Hänisch erwidert, dass sie genau dies eben zugesagt hat. Ich habe ausdrücklich gesagt, dass vor einer Beratung im Hauptausschuss selbstverständlich, und das bitte ich hier im Ausschuss auch anzuerkennen, der Fachausschuss sich dazu verhalten muss. Denn dieser Hauptausschuss ist nicht in der Lage, fachpolitische Abwägungen und Prozesse vorzunehmen. So ist die Reihenfolge eine Selbstverständlichkeit.

 

Herr Seidel führt aus, dass die Stadträtin, wenn er richtig hingehört hat, folgendes verklaren wollte. Da wird eine Ausschussdiskussion gemacht, im Bezirksamt etwas beschlossen und möglicherweise dann ein Ergebnis mitgeteilt. Nun kriegt es sicherlich im Rahmen einer zukünftigen Haushaltsberatung eine neue Qualität. Die Akzentuierung der Akzente in Richtung, was immer auch rund um dieses Projekt geschieht, dies ist eine Sache zwischen dem zuständigen Fachausschuss und einer Beschlussfassung mit Mehrheit im BA. Ansonsten kann da kein Fuß mehr kommunalpolitisch dazu beitragen. Wenn sie das so gesagt haben sollten, wollten, dann haben wir jedenfalls als Fraktion in dieser Frage einen Dissens. Wir kündigen an, dass wir dann im Rahmen der nächsten Runde Haushaltsplanaufstellung als Mitglieder dieses Hauptausschusses und auch als Fraktion in dieser Frage noch einmal sehr grundsätzlich ........

 

Herr Bertermann hält die Diskussion für überflüssig. Der Vorschlag von Frau Hänisch lautet, so hat er ihn verstanden, dass der zuständige Fachausschuss ein Votum abgeben wird. Von diesem Votum wird sicherlich jede Fraktion Kenntnis erhalten. Und die Fraktionen, denen das Votum des Ausschusses nicht passt, können dann weiter tätig werden.

 

Herr Scholz kritisiert, dass er keine Lust hat, jedes Mal, wenn ein brisantes Thema einer Gruppierung oder einer Partei, wo die Entscheidung eventuell nicht passend ist, zu einer Grundsatzfrage wird.

 

Herr Spallek macht deutlich, dass es hier genau der Klarstellung dienen soll. Insbesondere die Frage, wie das weitere Verfahren ist. Denn es scheint offensichtlich unterschiedliche Auffassungen und Sichtweisen zu geben bzw. gegeben zu haben. Für die Fraktion der CDU ist ganz klar, dass dieses Thema nicht isoliert im Ausschuss für Bildung und Kultur nicht nur informiert, sondern auch beraten wird mit einem abschließenden Votum. Und da es hier ja um einige finanzielle Auswirkungen geht, ist es ähnlich wie bei Überweisungen aus der BVV, wo es darum geht, dass die Fachberatung im Fachausschuss und, ähnlich wie bei den Haushaltsberatungen, dann die fiskalischen Auswirkungen im Hauptausschuss diskutiert werden, dass es in diesem Falle auch so sein soll. Das ist das, was wir gerade formuliert haben. Das die fachliche Diskussion dort diskutiert wird, wo sie hingehört. In den Ausschuss für Bildung und Kultur. Wir als Hauptausschuss würden uns gar nicht anmaßen, inhaltlich darüber zu diskutieren, sondern nur die finanziellen Auswirkungen. Herr Spallek möchte, dass sich auch der Hauptausschuss dazu votiert und nicht lediglich informiert wird.

 

Frau Hänisch führt aus, dass der Hauptausschuss ein Recht hat, zu jedem Vorgang mit fiskalischen Auswirkungen zu diskutieren. Es ist ihm unbenommen, jedes Thema auf die Tagesordnung zu setzen und sich die Hauptausschussmitglieder zu jedem Sachthema aus den Fachausschüssen informieren. Sie bittet aber um Verständnis, dass sie den Hauptausschuss nicht zu allen Vorgängen aktiv „belästige“, sondern erwarte, dass der Hauptausschuss Interesse an einem Thema zeigt, es dann anmeldet und dann auch mit ihrer Anwesenheit rechnet und Frau Hänisch dann auch die entsprechende Wertschätzung mitbringt. Ansonsten bittet sie ein bisschen um Zurückhaltung.

 

Herr Zander bittet darum, dass schon heute festgelegt wird, dass sich der Hauptausschuss mit dem Thema einer möglichen vertraglichen Umgestaltung unter Beibehaltung Koppenplatz 12 unmittelbar nach der Meinungsbildung im Kulturausschuss befasst.

 

Frau Wildenhein-Lauterbach hat diesen Tagesordnungspunkt notiert.


 

 
 

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