Auszug - Koppenplatz 12/ Vermerk von Frau BzStR Hänisch vom 01.03.2005
Frau Wildenhein-Lauterbach merkt an, dass der Bezirksstadträtin, Frau Hänisch, keine weiteren Fragen zugesandt wurden. Die Beantwortungen der aufgeworfenen Fragen der CDU-Fraktion und von Herrn Diedrich liegen den Mitgliedern vor. Herr
Spallek bezieht sich auf die Diskussion zum Thema Zweckbindungsvermerk, wo
damals vom Bezirksamt lediglich die Beauftragung zur Bewirtschaftung von
Mitteln beigefügt werden konnte, aber ein Bewilligungsbescheid, wo auch eine
Zweckbestimmung zur Nutzung der Mittel dezidiert aufgeführt war, konnte nicht
beigebracht werden. Im letzten Hauptausschuss wurde dann vereinbart bzw. der
Ausschuss hat die Bitte an das Bezirksamt gerichtet, doch diesen
Zweckbindungsvermerk oder die Formulierung nachträglich aufzuliefern. Nach
seiner Kenntnis ist dies bis heute nicht geschehen. Frau
Hänisch merkt an, dass es dazu nicht mehr gibt. Es gibt keine
Fördermittelbescheide im klassischen Sinne, sondern es gibt die Mitteilung der
Senatsverwaltung an das Bezirksamt über welche Höhe, für welches Objekt Mittel
auftragsweise zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt werden. Die den
Mitgliedern übermittelten Kopien ist zu entnehmen, dass die Bezeichnung des
Objektes immer wieder unterschiedlich ausfällt. Es gibt keine Bescheide über
eine entsprechende Zweckbindung der eingesetzten Mittel. Auch in der
Beantwortung der Großen Anfrage durch Herrn Zeller wurde ausdrücklich zum
Ausdruck gebracht, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nur eine
Bindung an eine öffentliche Nutzung zur Bewirtschaftung öffentlicher Mittel
verbindet und keinen Nutzungszweck im Sinne einer Fragestellung Schulhaus oder
Kulturhaus. Herr
Spallek bittet das Bezirksamt um Erörterung, wie dann der Eindruck entstanden
ist, dass die Gewährung bzw. die Verwendung der Mittel an bestimmte Auflagen
gebunden ist und bei Verletzung dieser Auflagen, hier gegebenenfalls
Rückzahlungsansprüche entstehen können. Frau
Hänisch führt aus, dass das Bezirksamt dazu nicht in der Lage ist, weil dies
voraussetzen würde, dass die Person, die Personen oder der Personenkreis, die
einen solchen entsprechenden Eindruck gewonnen haben, vorerst dem Bezirksamt
vermitteln, wie sie zu diesem Eindruck gekommen sind. Und das entzieht sich
bislang der Kenntnis von Frau Hänisch. Herr
Spallek möchte bestätigt wissen, dass es zu keinem Zeitpunkt eine
Zweckbestimmung für diese zur Verfügung gestellten Mittel gab. Die
Zweckbestimmung aus dem Programm städtebaulicher Denkmalschutz bezieht sich auf
eine öffentliche Nutzung welcher Art auch immer. Von der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung ist ganz frisch die Mitteilung auf einen Fördermittelantrag
eingegangen, dass dem Bezirk Fördermittel zum Programm Stadtumbau Ost in Höhe
von 120.000 € für, in diesem Schriftstück so vermerkt, ein kommunales Kulturhaus
am Koppenplatz 12. In jedem Schreiben der Senatsverwaltung verändert sich die
Bezeichnung dieses Objektes. Daraus schließt das Bezirksamt, dass es der
Senatsverwaltung vollkommen egal ist, in welcher Form der öffentlichen Nutzung
dieses Objekt tatsächlich vom Bezirksamt betrieben wird. Herr
Zander merkt an, dass man zweimal mit der Aussage konfrontiert wurde, dass die
Nutzung durch eine Schule dazu führen würde, das Rückzahlungspflichten
entstehen. Das ist in der BVV geschehen und im Hauptausschuss. Im
Hauptausschuss wurde sogar von Frau Dr. Stiller gesagt, dass hier die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Auffassung vertritt, nämlich die von
anderen Personen im Hauptausschuss. Diese Aussage kann sicherlich nachgehört
werden. Es wird deshalb so nachgebohrt, da sich die CDU-Fraktion nicht
vorstellen kann, dass einzelne Bezirksverordnete solche Aussagen machen, die
vielleicht gar nicht so stimmen. Herr Zander hat auch einen Brief an Frau Dr.
Stiller geschrieben, aber noch keine Antwort erhalten. Weiterhin hätte Herr
Zander gerne gewusst, wie die ganze Sache technisch abläuft. Werden diese
Gelder nur vom Senat weiter gereicht oder sind das Gelder, die das Land
originär zur Verfügung stellt, also weitergereichte Bundesmittel. Irgendwo
müssen doch gewisse Regularien festgeschrieben sein, wenn man diese Mittel
bekommt, wofür, warum, Spielregeln, es ist ja nicht leicht, solche Gelder zu
bekommen, wo stehen Aussagen dazu, wie mit dem Gebäude nach der Renovierung,
mit dem Einsatz der Mittel, umgegangen wird. Herr
Dr. Heuer zitiert aus der Anlage 8, Blatt 2: „... der o.g. Baumaßnahme
übertrage ich Ihnen gemäß 3.2 der Ausführungsvorschriften (AV) zu § 9 LHO
Ausgaben in Höhe von .... zur auftragsweisen Bewirtschaftung.“ Das heißt, das
sind und bleiben Mittel, die im Landeshaushalt etatisiert sind in den
entsprechenden Kapiteln der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die durch
das Bezirksamt bewirtschaftet werden und dann gegenüber der Hauptverwaltung
auch abgerechnet werden. Das ist der regelmäßige Umgang mit diesen Mitteln. Der
Punkt 3.2 der Ausführungsvorschriften zu § 9 LHO in allen Einzelheiten kann den
Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden. Herr
Zander fragt betreffend der Etatisierung im Landeshaushalt nach, ob es damit
auch ganz klar ist, dass es sich nicht um von der Bundesebene erhaltene Mittel
handelt. Herr
Dr. Heuer führt aus, dass dies nicht ausgeschlossen werden kann. Auf
die Nachfrage von Herrn Zander, wer dies beantworten könnte teilt Herr Dr.
Heuer mit, dass dies dem Landeshaushalt zu entnehmen ist. Wenn es sich um
durchgereichtes Geld handelt, dann gibt es einen entsprechenden
Zweckbindungsvermerk innerhalb des Einzelplanes 12 bei der entsprechenden
Senatsverwaltung. Herr
Zander merkt an, dass davon gesprochen wird, dass das Theaterprobenhaus am
Koppenplatz 12 mit einem Erbbaupachtvertrag an einen freien Träger gehen soll.
Er hätte gerne die Einschätzung des Bezirksamtes, was das für die bisherige
Regelung bedeutet, dass der Bezirk Mitte die Betriebskosten hier in diesem Fall
übernimmt. Hat das Auswirkungen, wenn das Gebäue im Rahmen eines
Erbbaupachtvertrag für einen lange Zeit übertragen wird. Frau
Hänisch teilt mit, dass es keine Beschlusslage über einen solchen Antrag gibt,
der von einem freien Träger an das Bezirksamt gerichtet wurde. Es wird
regelmäßig im Ausschuss für Bildung und Kultur ein Abwägungsprozess
verschiedener Modelle der langfristigen Sicherung des Status Quo diskutiert und
fortgeschrieben. Im Ausschuss für Bildung und Kultur ist man sich darüber
einig, dass erst nach Vorliegen eines Bescheides über den Antrag auf
Fördermittel aus dem Programm Stadtumbau Ost abschließend eine Abwägung,
welches Modell für den Bezirk Mitte das beste Modell ist unter Abwägungen der
kulturpolitischen Ziele, getroffen werden kann. Im Rahmen eines
Erbbaupachtmodells gäbe es die Möglichkeit, dass der Pächter für dieses Objekt
einen Kredit aufnehmen könnte und damit zusätzliche Mittel akquiriert werden
könnten, die für die Sanierung des Objektes eingesetzt werden.
Erbbaupachtmodelle, die wir an anderer Stelle haben, bedeuten immer, dass
keinerlei Kosten beim Bezirk verbleiben. Auf der anderen Seite kann man sogar
sagen, dass wir Erbbaupachteinnahmen für den Bezirk verzeichnen. Aber das ist
hier an dieser Stelle und an vielen anderen Stellen auch ein Abwägungsprozess
der kulturpolitischen und finanzpolitischen Ziele. Dieser wird jetzt im
Ausschuss für Bildung und Kultur im Mai diesen Jahres fortgesetzt. Es besteht
weiterhin die Verabredung, dass man im Ausschuss für Bildung und Kultur bis zur
Sommerpause zu einem Votum kommen will. Dann wird es sicherlich zu einer
Beschlussfassung im Bezirksamtes kommen, wie damit langfristig umgegangen
werden soll. Herr
Seidel merkt an, wenn der Abwägungsprozess im Ausschuss für Bildung und Kultur
abgeschlossen ist, dies dann auch schnellstmöglich dem Hauptausschuss zur
Kenntnis gegeben wird. Weiterhin fragt Herr Seidel nach, ob es zutrifft, dass
der Schulsenator in jüngerer Zeit das Objekt Koppenplatz 12 sicherlich auch,
wenn er es besucht hat, unter dem Aspekt besucht hat, ob dieser alte
Schulstandort in Mitte möglicherweise auch weiterhin ein Schulstandort sein
könnte. Ist etwas über diesen Besuch bekannt und wenn ja, was weiß man über
Zweck, Ziel, Absicht und was war das Ergebnis. Frau
Hänisch führt aus, dass es selbstverständlich möglich ist, nach Beratung im
Fachausschuss im Hauptausschuss das Beratungsergebnis vorzustellen. Weiterhin
führt Frau Hänisch aus, dass ihr von einem Besuch von Herrn Böger am Standort
Koppenplatz 12 nichts bekannt ist. Sie weiß nur, dass die Senatsverwaltung für
Bildung, Jugend und Sport auf allen Ebenen immer wieder zum Ausdruck gebracht
hat, dass sie nicht zuständig sind für die Entscheidung, ob der Koppenplatz 12
für die Schule zur Verfügung gestellt wird, oder ob das Bezirksamt entscheidet,
dass es ein Kulturstandort ist. Dazu gibt es auch ein Schreiben des Senators an
die Schule, die einen Antrag an den Senator gerichtet hatte auf Wahrung des
Eingriffrechtes, das abschlägig beschieden wurde. Herr
Spallek bittet darum, dass der Hauptausschuss über das Ergebnis im
Kulturausschuss informiert wird, da er der Auffassung ist, dass sich der
Hauptausschuss mit der finanziellen Seite und deren Auswirkungen befassen
sollte. Frau
Hänisch führt aus, dass sich der Hauptausschuss selbstverständlich damit
befassen kann. Ihre Aufgabe ist es lediglich, über den Sachstand der
Diskussionsergebnisse zu informieren. Ansonsten obliegt es dem Bezirksamt
solche Entscheidungen zu treffen. Anregungen aus den Ausschüssen werden gerne
auf genommen. Aber die Beratung im Ausschuss für Bildung und Kultur sind
Beratungen und keine Beschlussfassungen seitens des Ausschusses, die eine
letztendliche Entscheidung des Bezirksamtes vorwegnehmen. Frau Hänisch bittet
um Verständnis ihrer Wortwahl über den Sachstand, den sie hier
unmissverständlich erläutert und vermittelt hat. Und das Recht des
Hauptausschusses, über alles reden zu können, wollte sie nicht Frage stellen. Herr
Zander merkt an, dass der zu erwartende Beschluss aus dem Ausschuss für Bildung
und Kultur hier im Hauptausschuss unter dem finanziellen Aspekt beraten werden
soll. Frau
Hänisch erwidert, dass sie genau dies eben zugesagt hat. Ich habe ausdrücklich
gesagt, dass vor einer Beratung im Hauptausschuss selbstverständlich, und das
bitte ich hier im Ausschuss auch anzuerkennen, der Fachausschuss sich dazu
verhalten muss. Denn dieser Hauptausschuss ist nicht in der Lage,
fachpolitische Abwägungen und Prozesse vorzunehmen. So ist die Reihenfolge eine
Selbstverständlichkeit. Herr
Seidel führt aus, dass die Stadträtin, wenn er richtig hingehört hat, folgendes
verklaren wollte. Da wird eine Ausschussdiskussion gemacht, im Bezirksamt etwas
beschlossen und möglicherweise dann ein Ergebnis mitgeteilt. Nun kriegt es
sicherlich im Rahmen einer zukünftigen Haushaltsberatung eine neue Qualität.
Die Akzentuierung der Akzente in Richtung, was immer auch rund um dieses
Projekt geschieht, dies ist eine Sache zwischen dem zuständigen Fachausschuss
und einer Beschlussfassung mit Mehrheit im BA. Ansonsten kann da kein Fuß mehr
kommunalpolitisch dazu beitragen. Wenn sie das so gesagt haben sollten,
wollten, dann haben wir jedenfalls als Fraktion in dieser Frage einen Dissens.
Wir kündigen an, dass wir dann im Rahmen der nächsten Runde
Haushaltsplanaufstellung als Mitglieder dieses Hauptausschusses und auch als
Fraktion in dieser Frage noch einmal sehr grundsätzlich ........ Herr
Bertermann hält die Diskussion für überflüssig. Der Vorschlag von Frau Hänisch
lautet, so hat er ihn verstanden, dass der zuständige Fachausschuss ein Votum
abgeben wird. Von diesem Votum wird sicherlich jede Fraktion Kenntnis erhalten.
Und die Fraktionen, denen das Votum des Ausschusses nicht passt, können dann
weiter tätig werden. Herr
Scholz kritisiert, dass er keine Lust hat, jedes Mal, wenn ein brisantes Thema
einer Gruppierung oder einer Partei, wo die Entscheidung eventuell nicht
passend ist, zu einer Grundsatzfrage wird. Herr
Spallek macht deutlich, dass es hier genau der Klarstellung dienen soll.
Insbesondere die Frage, wie das weitere Verfahren ist. Denn es scheint
offensichtlich unterschiedliche Auffassungen und Sichtweisen zu geben bzw.
gegeben zu haben. Für die Fraktion der CDU ist ganz klar, dass dieses Thema
nicht isoliert im Ausschuss für Bildung und Kultur nicht nur informiert,
sondern auch beraten wird mit einem abschließenden Votum. Und da es hier ja um
einige finanzielle Auswirkungen geht, ist es ähnlich wie bei Überweisungen aus
der BVV, wo es darum geht, dass die Fachberatung im Fachausschuss und, ähnlich
wie bei den Haushaltsberatungen, dann die fiskalischen Auswirkungen im
Hauptausschuss diskutiert werden, dass es in diesem Falle auch so sein soll.
Das ist das, was wir gerade formuliert haben. Das die fachliche Diskussion dort
diskutiert wird, wo sie hingehört. In den Ausschuss für Bildung und Kultur. Wir
als Hauptausschuss würden uns gar nicht anmaßen, inhaltlich darüber zu
diskutieren, sondern nur die finanziellen Auswirkungen. Herr Spallek möchte,
dass sich auch der Hauptausschuss dazu votiert und nicht lediglich informiert
wird. Frau
Hänisch führt aus, dass der Hauptausschuss ein Recht hat, zu jedem Vorgang mit
fiskalischen Auswirkungen zu diskutieren. Es ist ihm unbenommen, jedes Thema
auf die Tagesordnung zu setzen und sich die Hauptausschussmitglieder zu jedem
Sachthema aus den Fachausschüssen informieren. Sie bittet aber um Verständnis,
dass sie den Hauptausschuss nicht zu allen Vorgängen aktiv „belästige“, sondern
erwarte, dass der Hauptausschuss Interesse an einem Thema zeigt, es dann
anmeldet und dann auch mit ihrer Anwesenheit rechnet und Frau Hänisch dann auch
die entsprechende Wertschätzung mitbringt. Ansonsten bittet sie ein bisschen um
Zurückhaltung. Herr
Zander bittet darum, dass schon heute festgelegt wird, dass sich der
Hauptausschuss mit dem Thema einer möglichen vertraglichen Umgestaltung unter
Beibehaltung Koppenplatz 12 unmittelbar nach der Meinungsbildung im
Kulturausschuss befasst. Frau
Wildenhein-Lauterbach hat diesen Tagesordnungspunkt notiert. |
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