Auszug - des Bezirksamtes
Herr Dr. Heuer bezieht sich auf den Beschluss zur Transparenz bei Grundstückgeschäften aus Fachvermögen und teilt mit, dass sich das Bezirksamt wie folgt verständigt hat: Der Hauptausschuss wird jeweils nach Abschluss eines Quartals in Kenntnis gesetzt. Das
Bezirksamt würde zum 15. April erstmalig darüber informieren und bittet darum,
dies auf die Tagesordnung der Mai-Sitzung zu setzen. Herr
Spallek meint sich daran zu erinnern, dass der Antragstext so lautete, den
Hauptausschuss rechtzeitig vorher zu informieren. Er fragt sich nun, inwieweit
dieses mit einer quartalsweisen Berichterstattung auch gewährleistet ist oder
ob es nicht mitunter auch passieren kann, dass zu Beginn eines Quartals Dinge
überlegt, angeschoben werden, die dann zum Ende des Quartals umgesetzt sind und
der Hauptausschuss somit erst im Nachhinein informiert wird. Herr
Dr. Heuer zitiert den Antragstext: „Das Bezirksamt wird ersucht, regelmäßig
über Grundstücksverkäufe bzw. beabsichtigte Verkäufe, Umwidmungen bzw.
beabsichtige Umwidmungen bezirkseigener Grundstücke aus Fach- und Finanzvermögen
in geeigneter Form zu berichten.“ Herr
Dr. Heuer führt aus, dass seine o.g. Äußerung der Vorschlag des Bezirksamtes
ist zum regelmäßigen Umgang. Wenn der Ausschuss der Auffassung ist, dies sollte
monatlich geschehen, dann würde sicherlich auch das möglich sein. Herr
Spallek merkt an, dass die Intention aus der Formulierung relativ deutlich
hervorgegangen ist. Kann es denn sein, dass dem Hauptausschuss wesentliche
Dinge verloren gehen im Sinne dieses Antragstextes, wenn der Ausschuss doch
erst im Nachhinein informiert wird. Oder sagt die Erfahrung, dass solche
Vorgänge mehr als ein Quartal in Anspruch nehmen. Herr
Dr. Heuer teilt mit, dass er noch keine Erfahrungen hat, was beabsichtigte
Umwidmungen angeht. Er kann nicht einschätzen, ob die zuständigen Leiterinnen
und Leiter der Verwaltungszweige ihre Absichten tatsächlich schon vorab
formulieren. Herr Dr. Heuer will nicht ausschließen, wenn die Kollegen zum 15.
eines Monats gebeten werden, ihre beabsichtigten Umwidmungen mitzuteilen, dass
dann ausgeschlossen werden kann, dass bis zur nächsten Berichterstattung doch
eine Umwidmung beabsichtigt wird. Herr
Spallek geht davon aus, dass eine quartalsweise Übermittlung sicherlich auch
ausreichend ist. Er geht weiterhin davon aus, dass das Bezirksamt die Intention
verdeutlicht und an die entsprechenden Mitarbeiter weitergibt. Herr
Dr. Heuer merkt an, dass das Bezirksamt dies mit besonderem Interesse verfolgen
wird. Es ist schon spannend zu sehen, welche Umwidmungen tatsächlich in einem
Quartal vollzogen wurden im Vergleich zu dem, was in einem Quartal zuvor an
beabsichtigten Umwidmungen mitgeteilt wurde. Sollten sich deutliche
Diskrepanzen herausstellen, wird das Bezirksamt sicherlich die notwendigen
Konsequenzen daraus ziehen. Weiterhin
teilt Herr Dr. Heuer mit, dass sich das Bezirksamt vorbereitend zur
Haushaltsplanaufstellung 2006/2007 mit dem, auch dem Hauptausschuss, zur
Verfügung gestellten Papier befasst hat. Vom
Grundsatz her bestand die Frage, wie man zu einem Eckwertebeschluss kommt. Den
Eckwertebeschluss so verstanden, als die geschäftsbereichsweise Vorgabe von
Ausgabe- und Einnahmevolumina. Der Eckwertebeschluss ist ohne Zweifel die
entscheidende politische Weichenstellung im Bezirksamt zur Vorbereitung des
Haushaltsplanes. Denn alles was danach kommt, wie titelkonkrete Untersetzung
innerhalb der Fachbereiche, bewegt sich nur noch im Rahmen des
Eckwertebeschlusses. Drei grundsätzliche Möglichkeiten wurden erörtert. 1. Es
wird ein kameraler Eckwertebeschluss vorbereitet. 2. Es wird die sog. Phase III
des Budgetierungsverfahrens vollständig durchlaufen. Das ist das System, was
eigentlich mit der Einführung der Budgetierung vorgesehen war. Wird aber
inzwischen in keinem Bezirk mehr angewandt. Das
Bezirksamt hat sich dann für einen 3. Weg entschieden. Man hat sich dazu
entschieden, stärker als bisher produktorientiert die Eckwerte zu erarbeiten,
aufbauend aus den Ergebnissen der Kosten- Leistungsrechnung aber immer zu
gewährleisten, dass Transparenz, also Nachvollziehbarkeit der einzelnen
Schritte gewährleistet bleibt, immer wieder rückgekoppelt wird (zwischen den
Leiterinnen und Leitern der LuV und SE als auch dem Bezirksamt) und
Schwerpunkte gesetzt werden. Das waren die Zielstellungen des Bezirksamtes. Eine
Zeittabelle, die heute im Bezirksamt beschlossen wurde, wird als Tischvorlage
an die Mitglieder verteilt. Anhand
eines Schaubildes wird dem Hauptausschuss die gewählte Methode vorgestellt. Schritt
I: Verarbeitung
des kameralen Jahresabschlusses 2004. Es wird davon ausgegangen, dass es einen
negativen Jahresabschluss geben wird durch die Vorbelastung aus dem Jahre 2002.
Das Jahr 2004 isoliert betrachtet, wird mit einem positiven Ergebnis
abgeschlossen. Und dieser Jahresabschluss soll tatsächlich das erste Mal
runtergebrochen werden auf die Verantwortung der LuV und SE. Hier besteht die
Frage, inwieweit haben die LuV, SE und Gemeinkostenstellen (BVV, StD) die
Ansätze unterschritten. Ansonsten werden die Ergebnisse des Jahres 2004 nach
LuV und SE einzeln dargestellt. Immer vergleichend, welcher Saldo war geplant
zwischen Einnahmen und Ausgaben und welcher Saldo ist erreicht worden unter
Einbeziehung der Ergebnisse von Basiskorrektur und Abfederung. Das wird also
pro LuV und SE festgestellt und den Geschäftsbereichen zugeordnet. Das
Bezirksamt hat sich darauf verständigt, dass in diesem ersten Schritt die
Geschäftsbereiche ihre Jahresergebnisse 2004 mitnehmen. Natürlich müssen
Sondertatbestände rausgenommen werden. Schritt
II: Die
Einnahmevorgabe wird von der Senatsverwaltung für Finanzen berechnet nach dem
Ist der Einnahmen des Jahres 2004 und dem prozentualen Anteil des Bezirkes an
Ist-Einnahmen im Land Berlin insgesamt. Das Bezirksamt hat sich darauf
verständigt, diese Einnahmevorgabe eins zu eins an die LuV und SE weiter zu
reichen. Die LuV und SE müssen diese Einnahmevorgabe untersetzen, auch hier
nach Bereinigung von Sondertatbeständen. Alle Mehreinnahmen, die nicht
Bestandteil der Vorgabe sind, werden zunächst einmal eingesammelt und stehen
nicht automatisch den LuV und SE sofort für Veranschlagung von Ausgaben zur
Verfügung. Die LuV und SE können diese Ausgaben anmelden und das Bezirksamt
wird dann entscheiden, ob sie tatsächlich dafür verwendet werden können. Schritt
III: Die
Vorgaben für den T- und Z-Teil werden auch detailliert nach Ausgabengruppen von
der Senatsverwaltung für Finanzen errechnet. Das Bezirksamt hat sich darauf
verständigt, diese ebenfalls eins zu eins nach der jeweiligen Zuständigkeit für
diese Ausgaben den entsprechenden LuV zuzuordnen. Damit
wären die drei Blöcke in der Vorgabe klar. Das
Produktsummenbudget bewegt sich in einer Größenordnung von rd. 250 Mio. bis 260
Mio. Das war früher der A-Teil (steuerbare Ausgaben) und der Personal-Teil im
Wesentlichen. Das läuft jetzt alles über das Produktsummenbudget. Auch hier
wird zunächst das Finanzvermögen isoliert. Weitere Sondertatbestände sollen
eins zu eins aus dem Produktsummenbudget in diese zukünftige Veranschlagung
wandern. Dann
hat sich das Bezirksamt dazu entschieden, dass den LuV 25 % ihrer
erwirtschafteten Gewinne bzw. Verluste aus dem Jahre 2004 zur Verfügung stehen
(Differenz zwischen angemeldeten Ist-Kosten und Zuweisung Produktsummenbudget). Weiterhin
gibt es eine gesonderte Betrachtung der normierten Produkte (z.B.
Schulstation). Auch
die Gemeinkostenstellen werden, orientiert an den Ist-Ausgaben 2004, gesondert
zugewiesen. Bei
den SE hat man sich auf ein ausgesprochen rigides Verfahren verständigt. Alle
SE werden gemessen an den Medianen der Produktkosten im Bereich Personal mit
Zuweisung nach dem Medianprinzip und es gibt eine gesonderte Betrachtung von
Mengenveränderungen im Jahr 2006. Bei
den pauschalierten Produkten werden keine Kürzungsvorgaben gemacht (z.B.
Bürgeramt). Nachdem
man nun Gewinne und Verluste, normierte Produkte, Gemeinkostenstellen, SE und
pauschalierte Produkte jeweils mit eigener Zuweisungssystematik betrachtet hat,
bleibt ein Rest von sicherlich noch 220 Mio. Dieser Rest wird dann auf die LuV
und ihre externen Produkte verteilt. Der
Bereich A 08 muss gesondert betrachtet und ausgewiesen werden. Das Bezirksamt
hat auch entschieden, dass die Bewirtschaftung A 08 für den Bereich Schule in
die Verantwortung des Schulträgers geht. Der Rest bleibt weiterhin zentral
(Ausnahme: Sportamt und SGA). Dann
wird zusammengefasst. Für alle Geschäftsbereiche wandern dann der kamerale
Jahresabschluss, die Einnahmevorgabe, die Vorgabe T- und Z-Teil und der Anteil
aus dem Produktsummenbudget (sowohl Gewinn und Verlust, normierte Produkte,
pauschalierte Produkte) in die Vorgabe für das LuV und dann zusammengefasst in
die Geschäftsbereiche. Das
Bezirksamt hat sich allerdings noch darauf verständigt, dass dann noch eine
Gesamtschau vorgenommen wird, ob das alles einigermaßen plausibel und
vergleichbar ist. Gegebenenfalls auch. das, was an Masse eingesammelt wurde
(Mehreinnahmen, Einnahmen aus geplanten Grundstücksverkäufen und den
Pauschalen). Das
Bezirksamt hat sich ebenfalls darauf verständigt, den Eckwertebeschluss
geschäftsbereichsweise vorzugeben, informativ, aber sagt, für jedes einzelne
LuV und jede einzelne SE auszahlen. Somit sind die Leiterinnen und Leiter der
Geschäftsbereiche dann frei in ihrer Entscheidung, zwischen ihren LuV anders zu
verteilen als die reine Rechnung ergibt. Einzige Ausnahme: Serviceleistungen
dürfen nicht teurer veranschlagt werden. Herr
Spallek fragt betreffend des Umgangs mit der Zuweisung für den
Verwaltungshaushalt (Produktsummenbudget) nach, wie die vorgestellte
Mischkalkulation aussieht, wo sie sich niederschlägt und ob es für alle ein
gleiches Verfahren sein wird oder bewusst eine Schwerpunktsetzung erfolgt, die
dann nicht mehr nachzuvollziehen ist. Herr
Dr. Heuer führt aus, dass die Mischkalkulation die Beteiligung der LuV an ihren
tatsächlichen Ergebnissen der Kostenrechnung 2004 (im positiven wie im
negativen Sinne) aber nur zu 25 %,. die politische determinierte Zuweisung für
normierte und pauschalierte Produkte, die streng am Median orientierte
Zuweisung für die SE, die streng an Ist-Kosten orientierte Zuweisung für die
Gemeinkostenstellen und die an den Ist-Kosten des Jahres 2004 orientierte
Verteilung der Restverteilmasse an die LuV, beinhaltet. Herr
Spallek unterstellt, dass es sich bei den 25 % um eine willkürlich gewählte
Größe handelt. Warum hat man sich nicht zu einer Größe von 100 % durchringen
können. Ihm ist weiterhin unklar, warum bei den SE von dem Verfahren abgewichen
wird. Herr
Dr. Heuer bezieht sich auf den unterschiedlichen „Leidensdruck“ und merkt an,
dass die strenge Orientierung am Kostenmedian der Personalkosten (nicht für die
Infrastrukturkosten) für die SE einen höheren Druck darstellt, als für die LuV.
Das stimmt. Wenn Herr Dr. Heuer von medianorientiert gesprochen hat, dann
meinte er damit immer personalkostenmedianmäßig. Aber diesen Druck gibt es für
die LuV auch. Der kommt aber aus dem Bereich 25 % Gewinn und Verlust. Es gibt
also für beide Seiten einen Leidensdruck, der sich an unterschiedlichen Stellen
des Verfahrens wiederspiegelt. Es
gibt im Bezirksamt die relativ klare Haltung, dass man sich bei der Ausstattung
der SE mit Personal, streng am Berliner Median messen muss. Die
Veranschlagung für die SE kann Herr Dr. Heuer anhand des vorliegenden Materials
für die internen Produkte vollkommen problemlos aus dem berlinweiten Vergleich
der „Personalmittelverbräuche“ für die internen Produkte schlussfolgern. Daran
will sich das Bezirksamt auch orientieren. Herr
Schymetzko fragt sich die ganze Zeit, was das für ein Modell ist. Was soll es
ihm sagen und wofür braucht er das bzw. wofür braucht das der Bezirk. Er ist
bisher davon ausgegangen, dass man jetzt eine 100 %ige Budgetierung hat und
sich die sog. Phase III der Budgetierung auch 100 %ig auf den Bezirk auswirkt.
(Herr Dr. Heuer teilt mit, dass diese Aussage falsch ist.) Er hat das Gefühl,
dass es äußerst schwierig ist, Verwaltungshandeln letztlich nur auf Kosten-Leistungsrechung
und Budgetierung zu beschränken. Herr
Dr. Heuer führt aus, dass eine 100 %ige Budgetierung ein zu gravierende
Auswirkung für die Budgetverlierer gibt und auch 50 % hat das Bezirksamt als
noch zu viel angesehen. Das ist eine freie Entscheidung. Herr
Dr. Heuer teilt mit, dass es sich hier auch um den Versuch handelt, u.a der BVV
sagen zu können, in der Globalsumme für den und den Geschäftsbereich steckt so
und so viel aus dem Teil normierte Produkte und so und so viel aus dem Teil
pauschalierte Produkte. Damit auch die BVV nachvollziehen kann, wie sich das
Bezirksamt entschieden hat. Es ist der Versuch, es transparenter zu gestalten
und trotzdem Kostenrechnungsergebnisse des Jahres 2004 mit einzubeziehen. Die
BVV erhält zu den Haushaltsberatungen den ganz normalen titelkonkret
untersetzen Haushaltsplan. Hier geht es nur darum, wie der Eckwertebeschluss
aufgestellt werden kann. Es handelt sich um einen produktorientierten Weg, zu
Eckwerten zu kommen. Die
Nachfrage von Herrn von Dassel, ob durch seinen Eingriff der
Budgetierungsgewinn evtl. wieder abgeschöpft wird, wird von Herrn Dr. Heuer
bestätigt. Herr
Scholz fragt nach, wo sich die Bezirksverordneten in der Information, wie es zu
diesem Eckwertebeschluss gekommen ist, einschalten. Er fragt weiterhin nach, ob
die anderen Bezirke den gleichen Weg beschreiten, um zu einem Eckwertebeschluss
zu kommen. Herr
Dr. Heuer merkt an, dass es sich um eine interne Organisation innerhalb des
Bezirksamtes handelt, wie man zu dem kommt, womit dann die BVV umgeht. Die
Senatsverwaltung für Finanzen interessiert dies auch nicht. Die wollen am Ende
nur einen beschlossenen Haushaltsplan sehen. In
den Bezirken wird es sehr unterschiedlich gehandhabt. Herr
Seidel merkt an, dass durch diese Ausführungen jedem Mitarbeiter, der
ausgabenrelevante Entscheidungen zu treffen hat, eine bestimmte neue
Verantwortungsform zugewiesen wird. Damit er selber überblickt, in welcher
Relevanztiefe sich dies abspielt, muss er sensibilisiert werden, weil er als
Mitglied eines LuV oder einer SE auch Teil der Gesamtverantwortung mit
darstellt, dass er auch systemgerecht entscheidet. Dies ist in der Regel in der
Verwaltung immer an eine Anweisung gebunden, die Aufgabenform und –umfang
definiert und möglicherweise auch Zeichnungsbefugnisse von ihm verlangt. Er
hält dies Überlegung für sehr wichtig. Herr
Dr. Heuer führt aus, dass es gerade im Bereich der SE eine Voraussetzung ist,
dass wir eine Kultur der Servicevereinbarungen bekommen. Nämlich das vereinbart
wird, mit den Auswirkungen auf den Haushalt, welche Leistungen, durch wen, in
welchem Umfang, mit welcher Verantwortlichkeit und mit welcher
Berichterstattungspflicht vorgenommen werden und zwar in beide Richtungen (LuV
zu SE und SE zu LuV). Auf
die Nachfrage von Herrn von Dassel wie mit Wirtschaftsplänen in der Beratung
umgegangen wird teilt Herr Dr. Heuer mit, dass diese Pläne immer dem
Haushaltsplan nachrichtlich beigefügte Anlagen sind, die in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichen sind. Herrn
Spallek fragt nach, ob das Bezirksamt der BVV ein Hilfsmittel zur Hand gibt,
welches dann die evtl. Auswirkungen betreffend den Median zeigt und
verdeutlicht. Herr
Dr. Heuer bejaht die Frage mit der Einschränkung, dass man dies nur in
Einzelfällen machen könnte. Ad hoc in den Haushaltsberatungen auf alle 400
Produkte angewendet ist dies sicherlich nicht möglich. Da muss man dann schon
vorher wissen, um welchen bestimmten Bereich es sich handelt. Herr
Schymetzko möchte nach dieser Aussage sehr stark darum bitten oder geradezu
fordern, dass diese Möglichkeit besteht. Im Umkehrschluss würde dies sonst
bedeuten, dass der Souverän, der über den Haushalt berät und diesen
letztendlich beschließt nicht in der Lage ist, die Auswirkungen seines Handelns
abschätzen zu können. Weiterhin geht er davon aus, dass das Bezirksamt auch
darstellt, wie das Ergebnis aussehen würde, aufgeteilt auf die Abteilungen,
wenn man zu 100 % vorgehen würde. Herr
Dr. Heuer merkt an, dass er gefragt wurde, ob das Bezirksamt in der Lage sein
wird, eine Simulation vorzunehmen, was die Entscheidung X (und mehr geht auch
nicht) im Jahre 2004 für Produktpreise des Jahres 2006 bedeutet hätte. Das ist
eine Simulation, die nachvollzogen werden kann. Welche tatsächlichen
Auswirkungen diese Entscheidungen für das Jahr 2006 haben werden, das wird
ernsthaft niemand vom Bezirksamt beantworten können. Herr
Reschke ist der Auffassung, dass es die Pflicht jedes einzelnen Fachausschusses
ist, mal zu kontrollieren, wie die Verwaltung oder das Bezirksamt allgemein
ansetzt, um sich im Endeffekt einem Median zu nähern oder möglicherweise den
Abstand, wenn man schon drunter liegt, zu vergrößern. Er setzt voraus, dass
dies in den Fachausschüssen ein Thema ist. Da
kein weiterer Beratungsbedarf besteht hält Frau Wildenhein-Lauterbach, dass
dieses Thema für heute erledigt ist. Sie bedankt sich bei den Anwesenden und
schließt die Sitzung. |
|||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |