Auszug - des Bezirksamtes  

 
 
43. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 05.04.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:20 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Dr

Herr Dr. Heuer bezieht sich auf den Beschluss zur Transparenz bei Grundstückgeschäften aus Fachvermögen und teilt mit, dass sich das Bezirksamt wie folgt verständigt hat: Der Hauptausschuss wird jeweils nach Abschluss eines Quartals in Kenntnis gesetzt.

Das Bezirksamt würde zum 15. April erstmalig darüber informieren und bittet darum, dies auf die Tagesordnung der Mai-Sitzung zu setzen.

 

Herr Spallek meint sich daran zu erinnern, dass der Antragstext so lautete, den Hauptausschuss rechtzeitig vorher zu informieren. Er fragt sich nun, inwieweit dieses mit einer quartalsweisen Berichterstattung auch gewährleistet ist oder ob es nicht mitunter auch passieren kann, dass zu Beginn eines Quartals Dinge überlegt, angeschoben werden, die dann zum Ende des Quartals umgesetzt sind und der Hauptausschuss somit erst im Nachhinein informiert wird.

 

Herr Dr. Heuer zitiert den Antragstext: „Das Bezirksamt wird ersucht, regelmäßig über Grundstücksverkäufe bzw. beabsichtigte Verkäufe, Umwidmungen bzw. beabsichtige Umwidmungen bezirkseigener Grundstücke aus Fach- und Finanzvermögen in geeigneter Form zu berichten.“

Herr Dr. Heuer führt aus, dass seine o.g. Äußerung der Vorschlag des Bezirksamtes ist zum regelmäßigen Umgang. Wenn der Ausschuss der Auffassung ist, dies sollte monatlich geschehen, dann würde sicherlich auch das möglich sein.

 

Herr Spallek merkt an, dass die Intention aus der Formulierung relativ deutlich hervorgegangen ist. Kann es denn sein, dass dem Hauptausschuss wesentliche Dinge verloren gehen im Sinne dieses Antragstextes, wenn der Ausschuss doch erst im Nachhinein informiert wird. Oder sagt die Erfahrung, dass solche Vorgänge mehr als ein Quartal in Anspruch nehmen.

 

Herr Dr. Heuer teilt mit, dass er noch keine Erfahrungen hat, was beabsichtigte Umwidmungen angeht. Er kann nicht einschätzen, ob die zuständigen Leiterinnen und Leiter der Verwaltungszweige ihre Absichten tatsächlich schon vorab formulieren. Herr Dr. Heuer will nicht ausschließen, wenn die Kollegen zum 15. eines Monats gebeten werden, ihre beabsichtigten Umwidmungen mitzuteilen, dass dann ausgeschlossen werden kann, dass bis zur nächsten Berichterstattung doch eine Umwidmung beabsichtigt wird.

 

Herr Spallek geht davon aus, dass eine quartalsweise Übermittlung sicherlich auch ausreichend ist. Er geht weiterhin davon aus, dass das Bezirksamt die Intention verdeutlicht und an die entsprechenden Mitarbeiter weitergibt.

 

Herr Dr. Heuer merkt an, dass das Bezirksamt dies mit besonderem Interesse verfolgen wird. Es ist schon spannend zu sehen, welche Umwidmungen tatsächlich in einem Quartal vollzogen wurden im Vergleich zu dem, was in einem Quartal zuvor an beabsichtigten Umwidmungen mitgeteilt wurde. Sollten sich deutliche Diskrepanzen herausstellen, wird das Bezirksamt sicherlich die notwendigen Konsequenzen daraus ziehen.

 

Weiterhin teilt Herr Dr. Heuer mit, dass sich das Bezirksamt vorbereitend zur Haushaltsplanaufstellung 2006/2007 mit dem, auch dem Hauptausschuss, zur Verfügung gestellten Papier befasst hat.

Vom Grundsatz her bestand die Frage, wie man zu einem Eckwertebeschluss kommt. Den Eckwertebeschluss so verstanden, als die geschäftsbereichsweise Vorgabe von Ausgabe- und Einnahmevolumina. Der Eckwertebeschluss ist ohne Zweifel die entscheidende politische Weichenstellung im Bezirksamt zur Vorbereitung des Haushaltsplanes. Denn alles was danach kommt, wie titelkonkrete Untersetzung innerhalb der Fachbereiche, bewegt sich nur noch im Rahmen des Eckwertebeschlusses. Drei grundsätzliche Möglichkeiten wurden erörtert. 1. Es wird ein kameraler Eckwertebeschluss vorbereitet. 2. Es wird die sog. Phase III des Budgetierungsverfahrens vollständig durchlaufen. Das ist das System, was eigentlich mit der Einführung der Budgetierung vorgesehen war. Wird aber inzwischen in keinem Bezirk mehr angewandt.

Das Bezirksamt hat sich dann für einen 3. Weg entschieden. Man hat sich dazu entschieden, stärker als bisher produktorientiert die Eckwerte zu erarbeiten, aufbauend aus den Ergebnissen der Kosten- Leistungsrechnung aber immer zu gewährleisten, dass Transparenz, also Nachvollziehbarkeit der einzelnen Schritte gewährleistet bleibt, immer wieder rückgekoppelt wird (zwischen den Leiterinnen und Leitern der LuV und SE als auch dem Bezirksamt) und Schwerpunkte gesetzt werden. Das waren die Zielstellungen des Bezirksamtes.

Eine Zeittabelle, die heute im Bezirksamt beschlossen wurde, wird als Tischvorlage an die Mitglieder verteilt.

Anhand eines Schaubildes wird dem Hauptausschuss die gewählte Methode vorgestellt.

Schritt I:

Verarbeitung des kameralen Jahresabschlusses 2004. Es wird davon ausgegangen, dass es einen negativen Jahresabschluss geben wird durch die Vorbelastung aus dem Jahre 2002. Das Jahr 2004 isoliert betrachtet, wird mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen. Und dieser Jahresabschluss soll tatsächlich das erste Mal runtergebrochen werden auf die Verantwortung der LuV und SE. Hier besteht die Frage, inwieweit haben die LuV, SE und Gemeinkostenstellen (BVV, StD) die Ansätze unterschritten. Ansonsten werden die Ergebnisse des Jahres 2004 nach LuV und SE einzeln dargestellt. Immer vergleichend, welcher Saldo war geplant zwischen Einnahmen und Ausgaben und welcher Saldo ist erreicht worden unter Einbeziehung der Ergebnisse von Basiskorrektur und Abfederung. Das wird also pro LuV und SE festgestellt und den Geschäftsbereichen zugeordnet. Das Bezirksamt hat sich darauf verständigt, dass in diesem ersten Schritt die Geschäftsbereiche ihre Jahresergebnisse 2004 mitnehmen. Natürlich müssen Sondertatbestände rausgenommen werden.

Schritt II:

Die Einnahmevorgabe wird von der Senatsverwaltung für Finanzen berechnet nach dem Ist der Einnahmen des Jahres 2004 und dem prozentualen Anteil des Bezirkes an Ist-Einnahmen im Land Berlin insgesamt. Das Bezirksamt hat sich darauf verständigt, diese Einnahmevorgabe eins zu eins an die LuV und SE weiter zu reichen. Die LuV und SE müssen diese Einnahmevorgabe untersetzen, auch hier nach Bereinigung von Sondertatbeständen. Alle Mehreinnahmen, die nicht Bestandteil der Vorgabe sind, werden zunächst einmal eingesammelt und stehen nicht automatisch den LuV und SE sofort für Veranschlagung von Ausgaben zur Verfügung. Die LuV und SE können diese Ausgaben anmelden und das Bezirksamt wird dann entscheiden, ob sie tatsächlich dafür verwendet werden können.

Schritt III:

Die Vorgaben für den T- und Z-Teil werden auch detailliert nach Ausgabengruppen von der Senatsverwaltung für Finanzen errechnet. Das Bezirksamt hat sich darauf verständigt, diese ebenfalls eins zu eins nach der jeweiligen Zuständigkeit für diese Ausgaben den entsprechenden LuV zuzuordnen.

 

Damit wären die drei Blöcke in der Vorgabe klar.

 

Das Produktsummenbudget bewegt sich in einer Größenordnung von rd. 250 Mio. bis 260 Mio. Das war früher der A-Teil (steuerbare Ausgaben) und der Personal-Teil im Wesentlichen. Das läuft jetzt alles über das Produktsummenbudget. Auch hier wird zunächst das Finanzvermögen isoliert. Weitere Sondertatbestände sollen eins zu eins aus dem Produktsummenbudget in diese zukünftige Veranschlagung wandern.

Dann hat sich das Bezirksamt dazu entschieden, dass den LuV 25 % ihrer erwirtschafteten Gewinne bzw. Verluste aus dem Jahre 2004 zur Verfügung stehen (Differenz zwischen angemeldeten Ist-Kosten und Zuweisung Produktsummenbudget).

Weiterhin gibt es eine gesonderte Betrachtung der normierten Produkte (z.B. Schulstation).

Auch die Gemeinkostenstellen werden, orientiert an den Ist-Ausgaben 2004, gesondert zugewiesen.

Bei den SE hat man sich auf ein ausgesprochen rigides Verfahren verständigt. Alle SE werden gemessen an den Medianen der Produktkosten im Bereich Personal mit Zuweisung nach dem Medianprinzip und es gibt eine gesonderte Betrachtung von Mengenveränderungen im Jahr 2006.

Bei den pauschalierten Produkten werden keine Kürzungsvorgaben gemacht (z.B. Bürgeramt).

Nachdem man nun Gewinne und Verluste, normierte Produkte, Gemeinkostenstellen, SE und pauschalierte Produkte jeweils mit eigener Zuweisungssystematik betrachtet hat, bleibt ein Rest von sicherlich noch 220 Mio. Dieser Rest wird dann auf die LuV und ihre externen Produkte verteilt.

Der Bereich A 08 muss gesondert betrachtet und ausgewiesen werden. Das Bezirksamt hat auch entschieden, dass die Bewirtschaftung A 08 für den Bereich Schule in die Verantwortung des Schulträgers geht. Der Rest bleibt weiterhin zentral (Ausnahme: Sportamt und SGA).

Dann wird zusammengefasst. Für alle Geschäftsbereiche wandern dann der kamerale Jahresabschluss, die Einnahmevorgabe, die Vorgabe T- und Z-Teil und der Anteil aus dem Produktsummenbudget (sowohl Gewinn und Verlust, normierte Produkte, pauschalierte Produkte) in die Vorgabe für das LuV und dann zusammengefasst in die Geschäftsbereiche.

Das Bezirksamt hat sich allerdings noch darauf verständigt, dass dann noch eine Gesamtschau vorgenommen wird, ob das alles einigermaßen plausibel und vergleichbar ist. Gegebenenfalls auch. das, was an Masse eingesammelt wurde (Mehreinnahmen, Einnahmen aus geplanten Grundstücksverkäufen und den Pauschalen).

Das Bezirksamt hat sich ebenfalls darauf verständigt, den Eckwertebeschluss geschäftsbereichsweise vorzugeben, informativ, aber sagt, für jedes einzelne LuV und jede einzelne SE auszahlen. Somit sind die Leiterinnen und Leiter der Geschäftsbereiche dann frei in ihrer Entscheidung, zwischen ihren LuV anders zu verteilen als die reine Rechnung ergibt. Einzige Ausnahme: Serviceleistungen dürfen nicht teurer veranschlagt werden.

 

Herr Spallek fragt betreffend des Umgangs mit der Zuweisung für den Verwaltungshaushalt (Produktsummenbudget) nach, wie die vorgestellte Mischkalkulation aussieht, wo sie sich niederschlägt und ob es für alle ein gleiches Verfahren sein wird oder bewusst eine Schwerpunktsetzung erfolgt, die dann nicht mehr nachzuvollziehen ist.

 

Herr Dr. Heuer führt aus, dass die Mischkalkulation die Beteiligung der LuV an ihren tatsächlichen Ergebnissen der Kostenrechnung 2004 (im positiven wie im negativen Sinne) aber nur zu 25 %,. die politische determinierte Zuweisung für normierte und pauschalierte Produkte, die streng am Median orientierte Zuweisung für die SE, die streng an Ist-Kosten orientierte Zuweisung für die Gemeinkostenstellen und die an den Ist-Kosten des Jahres 2004 orientierte Verteilung der Restverteilmasse an die LuV, beinhaltet.

 

Herr Spallek unterstellt, dass es sich bei den 25 % um eine willkürlich gewählte Größe handelt. Warum hat man sich nicht zu einer Größe von 100 % durchringen können. Ihm ist weiterhin unklar, warum bei den SE von dem Verfahren abgewichen wird.

 

Herr Dr. Heuer bezieht sich auf den unterschiedlichen „Leidensdruck“ und merkt an, dass die strenge Orientierung am Kostenmedian der Personalkosten (nicht für die Infrastrukturkosten) für die SE einen höheren Druck darstellt, als für die LuV. Das stimmt. Wenn Herr Dr. Heuer von medianorientiert gesprochen hat, dann meinte er damit immer personalkostenmedianmäßig. Aber diesen Druck gibt es für die LuV auch. Der kommt aber aus dem Bereich 25 % Gewinn und Verlust. Es gibt also für beide Seiten einen Leidensdruck, der sich an unterschiedlichen Stellen des Verfahrens wiederspiegelt.

Es gibt im Bezirksamt die relativ klare Haltung, dass man sich bei der Ausstattung der SE mit Personal, streng am Berliner Median messen muss.

Die Veranschlagung für die SE kann Herr Dr. Heuer anhand des vorliegenden Materials für die internen Produkte vollkommen problemlos aus dem berlinweiten Vergleich der „Personalmittelverbräuche“ für die internen Produkte schlussfolgern. Daran will sich das Bezirksamt auch orientieren.

 

Herr Schymetzko fragt sich die ganze Zeit, was das für ein Modell ist. Was soll es ihm sagen und wofür braucht er das bzw. wofür braucht das der Bezirk. Er ist bisher davon ausgegangen, dass man jetzt eine 100 %ige Budgetierung hat und sich die sog. Phase III der Budgetierung auch 100 %ig auf den Bezirk auswirkt. (Herr Dr. Heuer teilt mit, dass diese Aussage falsch ist.) Er hat das Gefühl, dass es äußerst schwierig ist, Verwaltungshandeln letztlich nur auf Kosten-Leistungsrechung und Budgetierung zu beschränken.

 

Herr Dr. Heuer führt aus, dass eine 100 %ige Budgetierung ein zu gravierende Auswirkung für die Budgetverlierer gibt und auch 50 % hat das Bezirksamt als noch zu viel angesehen. Das ist eine freie Entscheidung.

Herr Dr. Heuer teilt mit, dass es sich hier auch um den Versuch handelt, u.a der BVV sagen zu können, in der Globalsumme für den und den Geschäftsbereich steckt so und so viel aus dem Teil normierte Produkte und so und so viel aus dem Teil pauschalierte Produkte. Damit auch die BVV nachvollziehen kann, wie sich das Bezirksamt entschieden hat. Es ist der Versuch, es transparenter zu gestalten und trotzdem Kostenrechnungsergebnisse des Jahres 2004 mit einzubeziehen.

Die BVV erhält zu den Haushaltsberatungen den ganz normalen titelkonkret untersetzen Haushaltsplan. Hier geht es nur darum, wie der Eckwertebeschluss aufgestellt werden kann. Es handelt sich um einen produktorientierten Weg, zu Eckwerten zu kommen.

 

Die Nachfrage von Herrn von Dassel, ob durch seinen Eingriff der Budgetierungsgewinn evtl. wieder abgeschöpft wird, wird von Herrn Dr. Heuer bestätigt.

 

Herr Scholz fragt nach, wo sich die Bezirksverordneten in der Information, wie es zu diesem Eckwertebeschluss gekommen ist, einschalten. Er fragt weiterhin nach, ob die anderen Bezirke den gleichen Weg beschreiten, um zu einem Eckwertebeschluss zu kommen.

 

Herr Dr. Heuer merkt an, dass es sich um eine interne Organisation innerhalb des Bezirksamtes handelt, wie man zu dem kommt, womit dann die BVV umgeht. Die Senatsverwaltung für Finanzen interessiert dies auch nicht. Die wollen am Ende nur einen beschlossenen Haushaltsplan sehen.

In den Bezirken wird es sehr unterschiedlich gehandhabt.

 

Herr Seidel merkt an, dass durch diese Ausführungen jedem Mitarbeiter, der ausgabenrelevante Entscheidungen zu treffen hat, eine bestimmte neue Verantwortungsform zugewiesen wird. Damit er selber überblickt, in welcher Relevanztiefe sich dies abspielt, muss er sensibilisiert werden, weil er als Mitglied eines LuV oder einer SE auch Teil der Gesamtverantwortung mit darstellt, dass er auch systemgerecht entscheidet. Dies ist in der Regel in der Verwaltung immer an eine Anweisung gebunden, die Aufgabenform und –umfang definiert und möglicherweise auch Zeichnungsbefugnisse von ihm verlangt. Er hält dies Überlegung für sehr wichtig.

 

Herr Dr. Heuer führt aus, dass es gerade im Bereich der SE eine Voraussetzung ist, dass wir eine Kultur der Servicevereinbarungen bekommen. Nämlich das vereinbart wird, mit den Auswirkungen auf den Haushalt, welche Leistungen, durch wen, in welchem Umfang, mit welcher Verantwortlichkeit und mit welcher Berichterstattungspflicht vorgenommen werden und zwar in beide Richtungen (LuV zu SE und SE zu LuV).

 

Auf die Nachfrage von Herrn von Dassel wie mit Wirtschaftsplänen in der Beratung umgegangen wird teilt Herr Dr. Heuer mit, dass diese Pläne immer dem Haushaltsplan nachrichtlich beigefügte Anlagen sind, die in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sind.

 

Herrn Spallek fragt nach, ob das Bezirksamt der BVV ein Hilfsmittel zur Hand gibt, welches dann die evtl. Auswirkungen betreffend den Median zeigt und verdeutlicht.

 

Herr Dr. Heuer bejaht die Frage mit der Einschränkung, dass man dies nur in Einzelfällen machen könnte. Ad hoc in den Haushaltsberatungen auf alle 400 Produkte angewendet ist dies sicherlich nicht möglich. Da muss man dann schon vorher wissen, um welchen bestimmten Bereich es sich handelt.

 

Herr Schymetzko möchte nach dieser Aussage sehr stark darum bitten oder geradezu fordern, dass diese Möglichkeit besteht. Im Umkehrschluss würde dies sonst bedeuten, dass der Souverän, der über den Haushalt berät und diesen letztendlich beschließt nicht in der Lage ist, die Auswirkungen seines Handelns abschätzen zu können. Weiterhin geht er davon aus, dass das Bezirksamt auch darstellt, wie das Ergebnis aussehen würde, aufgeteilt auf die Abteilungen, wenn man zu 100 % vorgehen würde.

 

Herr Dr. Heuer merkt an, dass er gefragt wurde, ob das Bezirksamt in der Lage sein wird, eine Simulation vorzunehmen, was die Entscheidung X (und mehr geht auch nicht) im Jahre 2004 für Produktpreise des Jahres 2006 bedeutet hätte. Das ist eine Simulation, die nachvollzogen werden kann. Welche tatsächlichen Auswirkungen diese Entscheidungen für das Jahr 2006 haben werden, das wird ernsthaft niemand vom Bezirksamt beantworten können.

 

Herr Reschke ist der Auffassung, dass es die Pflicht jedes einzelnen Fachausschusses ist, mal zu kontrollieren, wie die Verwaltung oder das Bezirksamt allgemein ansetzt, um sich im Endeffekt einem Median zu nähern oder möglicherweise den Abstand, wenn man schon drunter liegt, zu vergrößern. Er setzt voraus, dass dies in den Fachausschüssen ein Thema ist.

 

Da kein weiterer Beratungsbedarf besteht hält Frau Wildenhein-Lauterbach, dass dieses Thema für heute erledigt ist. Sie bedankt sich bei den Anwesenden und schließt die Sitzung.


 

 
 

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