Auszug - Keine Schläge mehr von "Scheinschlag"!
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Herr Diedrich bezieht sich auf ein ihm vorliegendes Schriftstück des Rechtsamtes und bittet um Auskunft, wer der Veranlasser dieser Prüfung war. Frau
Dubrau teilt mit, dass dies während ihrer Krankheit über Frau Hänisch
eingeleitet wurde. Herr
Diedrich bittet um Prüfung, auf welcher Grundlage solche Dinge durch das
Rechtsamt geprüft werden. Frau
Dubrau bezieht sich auf bisherige Prüfungen durch das Rechtsamt in diesem Fall
und geht davon aus, da nun ein ähnlicher Antrag aus der BVV gekommen ist, hier
nochmals eine Prüfung beauftragt wurde. Herr
Bertermann findet es begrüßenswert, wenn das Amt vorab solche Prüfungen
vornimmt. Herr
Diedrich merkt an, dass er dies etwas anders sieht. Er wundert sich jedoch über
die Vorgehensweise bzw. über die Arbeitsweise des Bezirksamtes, auf welcher
Grundlage man hier tatsächlich anfängt solche Dinge zu prüfen. Er hält das
nicht für erforderlich. Es gibt einen Antrag, der noch nicht beschlossen wurde.
Wenn es einen beschlossenen Antrag gäbe, wenn er ein positives Votum dieses
Ausschusses bekommen hätte, dann hätte man das Rechtsamt einschalten können. Es
gab gar keinen Anlass dies zu tun. In Zeiten der Budgetierung muss man das dem
Rechtsamt nicht antun. Frau
Hilse merkt an, dass im Antragstext vermerkt ist, „so schnell als möglich
aufzulösen“. Weiterhin wird der Antragstext beschlossen und nicht die
Begründung. Herr
Bertermann hält es für Unsinn, darauf zu warten und erst dann tätig zu werden,
wenn die BVV beschlossen hat. Im umgekehrten Falle, wenn der Antrag beschlossen
worden wäre und das Rechtsamt hätte ein Gutachten gemacht und festgestellt,
dass der Beschluss gar nicht umsetzbar ist, dann hätte man dem Bezirksamt den
Vorwurf gemacht, das hätte man ja vorher sagen können. Herr
Bertermann weis nicht ob es jetzt sinnvoll ist, diesen Antrag hier zu
beschließen oder ob erst mal abgewartet wird, was die Abstimmung über die
Sanierungszeitung bringt. Frau
Davids merkt an, dass die SPD-Fraktion gerne von der CDU-Fraktion gewusst hätte,
ob das nun ausschlaggebend ist. Frau
Hilse hält es für preiswerter, besser und zielsicherer, diese Sanierungszeitung
selbst zu verteilen. In dem das vertragliche Verhältnis mit dem Scheinschlag
aufgelöst wird, wird auch die gemeinsame Verteilung aufgelöst. Und darum geht
es. Abschließend
wird von Frau Jahn festgehalten, dass die Beratung des Antrages vertagt wird. |
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