Auszug - Mitteilungen zum Rechtskreiswechsel  

 
 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bürgerdienste und Wohnen
TOP: Ö 3.3
Gremium: Ausschuss für Soziales, Arbeit, Bürgerdienste und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 10.05.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:45 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort: Videokonferenz
 
Wortprotokoll

Herr Zühlke stellt den Ausschussmitgliedern zum Thema Rechtskreiswechsel SGB II/ SGB XII eine Präsentation vor. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Der Vorsitzende, Herr Lötzer (DIE LINKE), bedankt sich für die Präsentation und merkt an, dass es gut sei, dass dieses komplexe Thema schriftlich niedergelegt wurde. So könne man diese Vorlage gegebenenfalls auch bei Rechtsberatungen nutzen. Man müsse natürlich abwarten, ob der Gesetzgeber an den finalen Regelungen festhält. Wichtig sei, dass dieser große Personenkreis von Geflüchteten nicht mehr in der Schlange vor dem Sozialamt stehen müssen, die genannten Aufgaben an das Jobcenter abzugeben und die Dinge in einem geordneten Verfahren ohne Leistungsunterbrechungen zu regeln.

 

BzStaR Herr Spallek ergänzt, dass derzeit davon ausgegangen wird, dass ungefähr ein Drittel der Personen die Voraussetzung für den Rechtskreiswechsel zum 01.06.2022 erfüllen. Die anderen zwei Drittel der Personen werden vom Sozialamt betreut. Je schneller der Wechsel umgesetzt werden könne, desto eher werde auch die Schlange vor dem Sozialamt kürzer.

 

Auf Nachfragen von Herrn Drebes (Grüne) teilt Herr Zühlke mit, dass man davon ausgehe, dass unmittelbar ein Prozentsatz von 10-15 Prozent in den Rechtskreis des SGB VII wechselt. Die Bearbeitung anderer Fälle werde 9-12 Monate andauern. BzStaR Spallek führt noch aus, dass der Bezirk keine erkennungsdienstlichen Behandlungen durchführe. Diese Aufgaben übernehme das LAF oder die zuständige Senatsverwaltung.

 

Herr Schlese (Leiter des Sozialamtes) teilt noch folgende Punkte informationshalber mit:

 

-          Das Jobcenter müsse noch das Renteneintrittsalter endgültig prüfen, da das Renteneintrittsalter in der Ukraine bei 58 Jahren liege und in Deutschland bei 66 Jahren. Der Gesetzgeber müsse sich als für eines der beiden Modelle entscheiden. Er gehe somit von ungefähr 20 Prozent an Klient:innen aus, die in der Zuständigkeit des Jobcenters bleiben.

 

-          Heutige Beratung mit dem Allgemeinen Sozialdienst habe stattgefunden und dabei wurden drei Angebote beraten: Kooperation mit den Pflegediensten; Spezielles Angebot für Geflüchtete aus der Ukraine mit speziellen Beratungs- und Aufenthaltsangeboten, insbesondere für Menschen mit dem Alter 50+; Angebot von Beratungsleistungen durch den Allgemeinen Sozialdienst.

 

Auf Nachfrage von Frau Gräwe (Grüne) antwortet Herr Zühlke, dass wenn die Vermutung bestehe, dass ein Bedarf auf Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege bestehe und die entsprechenden Dokumente vorgelegt werden, dann könne der Rechtskreiswechsel sofort vollzogen werden. Allerdings sei der Rechtskreiswechsel von der Erteilung eines Aufenthaltstitels oder einer Fiktionsbescheinigung abhängig. Dies liege nicht in der Verantwortung des Bezirks. Dies wäre jedoch wünschenswert, da man planvoller arbeiten könnte.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen