Auszug - Aktuelle Viertelstunde
Die Vorsitzende, Frau Sanehy Fraktion Die Linke, fragt wie sich der aktuelle Stand des Beteiligungsverfahrens bei den Uferhallen darstellt.
Herr Gothe führt aus, dass es den förmlichen Schritt in einem Bebauungsplanverfahren, in Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, gegeben habe. Die öffentliche Veranstaltung habe vor 3 Wochen in den Uferhallen stattgefunden. Dort habe die Möglichkeit bestanden, sich an drei Tischen verschiedenen Schwerpunkten zu widmen und sich über Neuigkeiten zur Ausrichtung des Projektes, z.B. dem des Eigentümers zur Wohnbebauung, zu informieren. Zu bemerken sei hier die Ausweisung des Gebietes als allgemeines Wohngebiet, das seit 1958 besteht und konträr zu den denkmalgeschützten Industriehallen so eingetragen sei. Der Investor plane ergänzende Wohnbauten, ohne PKW-Stellplätze oder Tiefgaragen auf dem Gelände, d.h. heißt, dort werde ein Mieterkreis ohne PKW Nutzung angesprochen. Der Verein der Gewerbetreibenden habe allerdings Sorgen bezüglich der räumlichen Nähe zwischen Wohnen und Gewerbe. Der BzStR nehme den Gewerbetreibenden die Befürchtungen, indem er auf die gesetzlichen Grundlagen des Bebauungsplanverfahrens und die damit einhergehenden Regelungen verweise. Es sei darüber gesprochen worden, wie man Teilflächen der asphaltierten Flächen entsiegeln könne. Der Denkmalschutz hoffe, dass darunter wieder Kopfsteinpflaster mit Schienen - da dort früher ein Straßenbahndepot war - zum Vorschein kommen. Es gebe ein B-Planverfahren zur Klärung folgender Punkte:
Im September werde dieses produktive Workshop-Format erneut stattfinden, dann unter Beteiligung der Kulturverwaltung und des Landesdenkmalamts. Herr Gothe betont das gute Miteinander zwischen dem Eigentümer und allen Beteiligten trotz einiger Anlaufschwierigkeiten zu Beginn der Veranstaltung, da die Eigentümer, die Uferhallen AG, die Gesellschaftsform verändert habe. Bis Ende nächsten Jahres werde versucht, den Bebauungsplan fertiggestellt zu haben.
Die Vorsitzende fragt wie sich der Ablauf des Beteiligungsverfahren darstellt.
Herr Gothe erklärt, dass dieser Verfahrensschritt bei jedem Bebauungsplanverfahren laufe. Hier könne jeder (auch Institutionen) sich mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich äußern und mit einer Anregung einbringen. Diese Anregungen würden in einem Katalog gesammelt und vom Stadtplanungsamt, unter Einbeziehung aller Ämter, abgearbeitet. Am Ende dieses Prozesses existiere deshalb immer ein Katalog, dem entnommen werden könne, welche Anregungen oder welche Kritik es gegeben habe und wie die Behörde gedenkt, damit umzugehen.
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