Auszug - Abriss verhindern, Umbau- und Transformation von Bestandsgebäuden fördern
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a) Wohngebäuden b) Nichtwohngebäuden im Bezirk Mitte?
BzStaR Herr Gothe antwortet: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Massalme. Die knappe Antwort zu ihrer ersten Frage lautet, zu den Wohngebäuden, da gibt es das Zweckentfremdungsverbotsgesetz mit der dazugehörigen Verordnung und zu den Nicht-Wohngebäuden gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Das wäre sozusagen die ganz knappe Antwort, aber wir wissen natürlich, dass es nicht ganz so ist, sondern es gibt dann doch ein weites Feld, womit man so etwas beeinflussen, steuern, verhindern oder eben auch nicht verhindern kann, aber es zumindest versuchen kann. Da gibt es eben den Denkmalschutz, der bei vielen Gebäuden in Mitte liegt, der einen Abriss erstmal per se nicht zulässt. Es gibt das soziale und bauliche Erhaltungsrecht, wo wir mit Satzungen eben auch Tatbestände herbeiführen können, die es schwermachen, Gebäude abzureißen. Es gibt die Möglichkeiten über das Planungsrecht Regelungen zu treffen, die einfach keine Anreize bieten, ein bestehendes Gebäude abzureißen, weil das, was man dann dort bauen könnte nach Planungsrecht vielleicht gar nicht lukrativer ist. Also das ist ein weites Feld und da könnte man sich lange unterhalten, aber es war, so denke ich, eine einfache Antwort gefragt.
a) Wohngebäuden b) Nichtwohngebäuden zukünftig zu verhindern? BzStaR Herr Gothe antwortet: Hier auch die kurze Antwort, wir wünschen uns natürlich eindeutig rechtsbestimmte Regelungen, nach denen wir verfahren können. Wir hatten vorhin im Zusammenhang mit der Tegeler Straße schon über so eine Grauzone gesprochen, wo das durchaus sehr spannend ist, wie da verschiedene Rechtsinstitute gegeneinanderstehen. Also auch das ist ein weites Feld, was man auch lange und intensiv diskutieren kann und muss, bei den richtigen Anlässen. Ich glaube, das würde hier wirklich zu weit führen, in eine vertiefte Debatte einzusteigen.
BzStaR Herr Gothe antwortet: Das ist ein wichtiges Kriterium der Nachhaltigkeit. Man kann Gebäude so bauen, dass sie sich wandeln können, dass sie nutzungsvariabel sind. Natürlich ist das ein Aspekt, der sehr bedeutend ist, der allerdings nicht durch Bewertungsverfahren jetzt irgendwie versucht wird, dass man das steuern kann. Natürlich kann man in den Antragsberatungen, wenn Architekten Bauvorhaben vorstellen und da in Baugenehmigungsverfahren oder Bauvoranfragen einsteigen, das beeinflussen, aber wir haben keine Bewertungskriterien, die man anlegen kann oder muss. Da ist es schon vor allem in der Verantwortung des Eigentümers und seiner Architekten oder seines Architekten, diese Aspekte eben selber als sinnvoll zu erkennen, um eine Immobilie zu entwickeln, die dann eben diese Nachhaltigkeit aufweist und auch das ist ein weites Feld, das auf jeden Fall auch wert ist stark diskutiert zu werden. Es gab jetzt bei der Bundesstiftung Baukultur gerade ein großes Symposium, wo man sich genau mit diesen Fragen der Nachhaltigkeit und der Wiederverwendbarkeit befasst hat und natürlich ist das auch für Mitte ein großes Anliegen, graue Energien zu bewahren, aber es gibt jetzt keinen Kriterienkatalog, der da quasi wie auf einer Checkliste abgehakt werden kann, weil es auch dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Vielen Dank.
Herr Massalme (Grüne): Ich habe zu der dritten Frage, zu den Bewertungskriterien, zur nachhaltigen Entwicklung und Begleitung von Bauvorhaben eine Frage. Erachtet es das Bezirksamt als möglich und unterstützenwert, dass Mitte innerhalb der Bauplanung oder der Genehmigungsprozesse verbindliche Leitkriterien entwickelt? Halten Sie es für möglich, dass im Rahmen von Bebauungsplanfestsetzungen solche Kriterien vereinbart oder vorgegeben werden können? Danke.
BzStaR Herr Gothe: Ja, solche Kriterien sind natürlich wünschenswert, aber so etwas zu entwickeln und dann auch in die Anwendung zu bringen ist tatsächlich ein großes Rad, was da ein einzelner Bezug drehen müsste. Mir ist nicht bekannt, dass das in einem anderen Bezirk so schon versucht wurde. Ich bin für eine Debatte dazu schon offen und ich kann auch darauf verweisen, dass es durchaus solche Dinge auch tatsächlich schon gibt. Zum Beispiel im Rahmen von Bebauungsplanverfahren. Ich kann berichten, dass es in der Heidestraße, im Quartier Europa City, von Beginn an, ein Schwerpunkt war, zum Beispiel dafür zu sorgen, dass die Erdgeschosse der Häuser die dort errichtet werden an der Hauptstraße und an den wichtigen Nebenstraßen, dass die über ein lichtes Maß in den Erdgeschossen verfügen, ich glaube 5,50 m, um dort eine maximale Variabilität an Nutzungen für die nächsten 200 Jahre möglich zu machen. Das war allerdings wirklich auch eine harte Nuss und bedurfte sehr energischen Zuredens seitens des Senates sowie des Bezirkes und dass das am Ende gelungen es war nicht selbstverständlich. Die Investoren haben, gerade was diese Erdgeschosshöhen angeht immer wieder versucht, das abzublocken, aber da ist zum Beispiel dieser kleine Aspekt dann mal gelungen. Also, offen bin ich für solche Debatten und diese Debatten werden auch in der Fachszene durchaus geführt. Danke.
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