Auszug - Qualitätsverbesserung in den Bürgerämtern durch geschlechtsspezifische Beratung
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Frau BV
Matischok-Yesilcimen (SPD) teilt mit: Díe Fraktion der SPD möchte diesen Antrag
noch einmal konkretisieren, und zwar soll der Haushalt nicht zusätzlich
belastet werden, sondern es sollen Mitarbeiterschulungen aus dem ganz normalen
Fortbildungstitel erfolgen, die dazu dienen, die Mitarbeiter entsprechen zu
sensibilisieren. Herr
Rinner teilt zum Gender Mainstreaming mit: Die Berliner Bürgermämter werden in
diesem Jahr durch ein Kundenmonitoring und ein Mitarbeitermonitoring
miteinander verglichen. Bei dieser Gelegenheit soll herausgefunden werden, ob
es Qualitätsverbesserungsnotwendigkeiten geschlechtsspezifischer Art gibt. Auf
Veranlassung von Mitte wurde geschafft, in dieses berlinweite Monitoringprojekt
den Genderaspekt dadurch zu bekommen, das Frau Weinhard von der Geschäftsstelle
Gender Mainstreaming ständige Mitglied einer Arbeitsgruppe ist, die die
Fragebögen bearbeitet. Die Fragebögen (cal 9 Seiten) sind derzeit in
Erarbeitung. Im laufe diesen Jahres werden die Befragungen durchgeführt,
und dann kann festgestellt werden,
wo es Bedarfe gibt. Herr Rinner sagt zu, den beschlossenen Fragebogen den
Mitgliedern des Ausschusses zukommen zu lassen. Herr BzBm
Zeller ergänzt: Die Senatsverwaltung für Finanzen hatte, um bei den
Finanzzuweisungen auf die Produkte der Bürgerämter eine gewisse
Vergleichbarkeit herzustellen und gleichzeitig so etwas wie Qualitätskriterien
einzuführen, 4 Kriterien ausgewählt, nach denen die Bürgerämter bewertet wurden
(Öffnungszeiten, Vorhandensein von Kassenautomaten). Danach wurde ein Renking
der Bürgerämter aufgestellt und die Finanzzuweisung vorzunehmen. Es sind
gewisse Kriterien an das Zuweisungssystem angelegt worden. Es gab dann eine
Besser- oder Schlechterstellung einzelner Bezirke dadurch, die objektiv in
manchen Bezirken noch gar nicht hätten angewandt werden dürfen, weil dort
Dinge, die von den Bezirken nicht zu beeinflussen waren, dagegen stand. Auch
der Bezirk Mitte hätte das von SenFin vorgenommene Verfahren finanzielle
Einbußen davon tragen müssen. Im RdB gab es eine Verständigung, gemeinsam mit
der Senatsverwaltung für Inneres, dass der Kriterienkatalog von SenFin nicht
das Gradmaß der Dinge sein könnte, um die Finanzzuweisung neu vorzunehmen,
sondern die Bezirksämter möchten ein objektivierteres Verfahren haben. Deshalb
sind die Leiter der Ämter für Bürgerdienste gebeten worden, gemeinsam mit SenIn
ein derartiges Monitoringverfahren durchzuführen, um die Kundenzufriedenheit zu
ermitteln und danach dann das Renking der Bürgerämter für ein, auch durch
Qualitätsindikatoren, gestütztes Finanzzuweisungssystem festzustellen. Der
Antrag wird anschließend vertagt. Frau BV Matischok-Yesilcimen (SPD) teilt
abschließend mit, dass eine Entscheidung von Seiten der SPD Fraktion bis zur
BVV am 20.1.2005 herbeigeführt werden wird. Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
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