Auszug - Kleine Anfrage 0424/II - Anmietung von Räumen für die saarländische Landesvertretung  

 
 
39. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.6
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 04.01.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:25 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Bertermann bittet um Auskunft, inwieweit die Vermietung von Gewerbeflächen für einen Quadratmeterpreis von 4,00 € üblich

Herr Bertermann bittet um Auskunft, inwieweit die Vermietung von Gewerbeflächen für einen Quadratmeterpreis von 4,00 € üblich ist insbesondere unter der Maßgabe, dass es sich auch noch um eine Warmmiete handelt.

 

Herr Lamprecht führt aus, dass der Mieter in diesem Fall Räume angemietet hat, die rd. 1 ½ Jahre aufgrund von erheblichen Wasserschäden, Putzschäden und Rissen in den Wänden, auch der Boden musste wieder hergerichtet werden, leer gestanden haben. Die Kosten der Wiedererrichtung in Höhe von ca. 10.000 € hat der Mieter getragen, so dass diese Wiedererrichtung dann mit der Miete entsprechend verrechnet wurde. Hier handelt es sich nicht um Gewerberäume im eigentlichen Sinne, sondern um Ausstellungsräume im westlichen Flügel des Palais am Festungsgraben im Erdgeschoss. Normalerweise müsste bei temporärer Vermietung eine Größenordnung zwischen 500 € und 750 € bzw. bei Spitzenfällen bis zu 1.800 € im Monat erzielt werden. Hierbei handelt es sich um einen langfristigen Mietvertrag mit regelmäßiger Monatsmiete. Bei temporärer Vermietung, was ca. 2 bis 4 Mal im Jahr geschieht – im letzen Jahr gar nicht, kann nicht von einer durchaus angemessenen Miete gesprochen werden.

 

Herr Allendorf bittet um Auskunft, ob in dem Preis noch weitere Kosten, außer Strom und Heizung, enthalten sind, z.B. auch Kosten Sicherheitsdienstleistungen rund um die Uhr.

 

Herr Lamprecht legt dar, dass darin noch der Anteil der Straßenreinigung, Grundsteuer und ähnliches enthalten sind. Das gesamte Gebäude wird von einem Sicherheitsdienst rund um die Uhr bewacht. Diese Kosten werden von allen Mietern des Gebäudes getragen.

 

Herr Bertermann kann jedoch nicht verstehen, dass man Gewerberäume vermietet inklusive kalter und warmer Betriebskosten, anstatt nach verbrauchter Höhe abzurechnen. Er hätte gerne gewusst, wie hoch der Quadratmeterpreis nach Abzug aller Betriebskosten wäre.

 

Herr Lamprecht teilt mit, dass am Palais am Festungsgraben das Problem besteht, dass es keine abgeschlossenen Wohn- oder Gewerbeeinheiten gibt. Es müsste in jedem Raum ein separater Strom- und Heizkostenzähler eingebaut werden. Dem Bezirksamt ist diese Abrechnungsproblematik bekannt.

 

Herr Allendorf fragt nach, ob die Möglichkeit besteht, für diese Mietkosten eine Nebenkostenaufstellung zu erhalten, die wirklich alle Kosten für diese Miete enthält.

 

Herr Lamprecht legt dar, dass die Kosten für das gesamte Palais am Festungsgraben vorgelegt werden können. Man wird dann feststellen, dass die Nebenkosten in diesem Gebäude gleichmäßig auf alle Mieter nach Quadratmeterzahlen heruntergerechnet werden.

Es gibt einen pauschalen Mietpreis, der sich nach den Erfahrungen der letzten Betriebskostenabrechnung für das Gebäude zusammensetzt. Dieser beinhaltet pauschale Betriebskostenabrechnungen für diesen Gebäudeteil. Das Bezirksamt ist nicht in der Lage, für jeden Mieter eine detaillierte Verbrauchsabrechnung zu erstellen, weil die Räumlichkeiten eine raumbezogenen Verbrauchsabrechnung nicht zulassen. Somit wurde ein Pauschbetrag pro Quadratmeter nach der Betriebskostenabrechnung der letzten Jahre entsprechend angesetzt. Herr Lamprecht sagt zu, dass dem Hauptausschuss die Abrechnungszahlen vorgelegt werden.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Pauzenberger, ob generell pauschale Mieten für öffentliche Vermietungen erhoben werden oder ob es sich um einen Einzelfall handelt teilt Herr Lamprecht mit, dass bei kurz- und mittelfristigen Mietverträgen im Kulturbereich, wo man zu einer detaillierten Betriebskostenabrechnung nicht in der Lage ist, pauschale Mietverträge geschlossen werden.

 

Frau Dr. Stiller fragt nach, ob es nicht auch möglich sei, eine über die Quadratmeter und Betriebskosten heruntergebrochene und dann vom Mietbetrag abgezogene Kaltmiete zu errechnen und ob dies dann als circa Betrag gilt. Sie hat dann die Bitte, dies dem Ausschuss vorzulegen. Weiterhin fragt sie nach, ob es in dem Gebäude keine Einheit gibt, die abgeschlossen ist.

 

Herr Lamprecht führt aus, dass dies der Unterschied zwischen dem West- und dem Ostflügel ist. Im Ostflügel und in den oberen Etagen gibt es abgeschlossene Einheiten. Dies ist aufgrund der räumlichen Situation im Westflügel des Gebäudes im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss nicht der Fall.

 

Frau Dr. Stiller bittet trotzdem um eine Aufstellung der Vergleichszahlen.


 

 
 

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