Auszug - Kleine Anfrage 0424/II - Anmietung von Räumen für die saarländische Landesvertretung
Herr Bertermann bittet um Auskunft, inwieweit die Vermietung von Gewerbeflächen für einen Quadratmeterpreis von 4,00 € üblich ist insbesondere unter der Maßgabe, dass es sich auch noch um eine Warmmiete handelt. Herr
Lamprecht führt aus, dass der Mieter in diesem Fall Räume angemietet hat, die
rd. 1 ½ Jahre aufgrund von erheblichen Wasserschäden, Putzschäden und Rissen in
den Wänden, auch der Boden musste wieder hergerichtet werden, leer gestanden
haben. Die Kosten der Wiedererrichtung in Höhe von ca. 10.000 € hat der Mieter
getragen, so dass diese Wiedererrichtung dann mit der Miete entsprechend
verrechnet wurde. Hier handelt es sich nicht um Gewerberäume im eigentlichen
Sinne, sondern um Ausstellungsräume im westlichen Flügel des Palais am
Festungsgraben im Erdgeschoss. Normalerweise müsste bei temporärer Vermietung
eine Größenordnung zwischen 500 € und 750 € bzw. bei Spitzenfällen bis zu 1.800
€ im Monat erzielt werden. Hierbei handelt es sich um einen langfristigen
Mietvertrag mit regelmäßiger Monatsmiete. Bei temporärer Vermietung, was ca. 2
bis 4 Mal im Jahr geschieht – im letzen Jahr gar nicht, kann nicht von einer
durchaus angemessenen Miete gesprochen werden. Herr
Allendorf bittet um Auskunft, ob in dem Preis noch weitere Kosten, außer Strom
und Heizung, enthalten sind, z.B. auch Kosten Sicherheitsdienstleistungen rund
um die Uhr. Herr
Lamprecht legt dar, dass darin noch der Anteil der Straßenreinigung,
Grundsteuer und ähnliches enthalten sind. Das gesamte Gebäude wird von einem
Sicherheitsdienst rund um die Uhr bewacht. Diese Kosten werden von allen
Mietern des Gebäudes getragen. Herr
Bertermann kann jedoch nicht verstehen, dass man Gewerberäume vermietet
inklusive kalter und warmer Betriebskosten, anstatt nach verbrauchter Höhe
abzurechnen. Er hätte gerne gewusst, wie hoch der Quadratmeterpreis nach Abzug
aller Betriebskosten wäre. Herr
Lamprecht teilt mit, dass am Palais am Festungsgraben das Problem besteht, dass
es keine abgeschlossenen Wohn- oder Gewerbeeinheiten gibt. Es müsste in jedem
Raum ein separater Strom- und Heizkostenzähler eingebaut werden. Dem Bezirksamt
ist diese Abrechnungsproblematik bekannt. Herr
Allendorf fragt nach, ob die Möglichkeit besteht, für diese Mietkosten eine
Nebenkostenaufstellung zu erhalten, die wirklich alle Kosten für diese Miete
enthält. Herr
Lamprecht legt dar, dass die Kosten für das gesamte Palais am Festungsgraben
vorgelegt werden können. Man wird dann feststellen, dass die Nebenkosten in
diesem Gebäude gleichmäßig auf alle Mieter nach Quadratmeterzahlen
heruntergerechnet werden. Es
gibt einen pauschalen Mietpreis, der sich nach den Erfahrungen der letzten
Betriebskostenabrechnung für das Gebäude zusammensetzt. Dieser beinhaltet
pauschale Betriebskostenabrechnungen für diesen Gebäudeteil. Das Bezirksamt ist
nicht in der Lage, für jeden Mieter eine detaillierte Verbrauchsabrechnung zu
erstellen, weil die Räumlichkeiten eine raumbezogenen Verbrauchsabrechnung
nicht zulassen. Somit wurde ein Pauschbetrag pro Quadratmeter nach der Betriebskostenabrechnung
der letzten Jahre entsprechend angesetzt. Herr Lamprecht sagt zu, dass dem
Hauptausschuss die Abrechnungszahlen vorgelegt werden. Auf
die Nachfrage von Herrn Pauzenberger, ob generell pauschale Mieten für
öffentliche Vermietungen erhoben werden oder ob es sich um einen Einzelfall
handelt teilt Herr Lamprecht mit, dass bei kurz- und mittelfristigen
Mietverträgen im Kulturbereich, wo man zu einer detaillierten
Betriebskostenabrechnung nicht in der Lage ist, pauschale Mietverträge geschlossen
werden. Frau
Dr. Stiller fragt nach, ob es nicht auch möglich sei, eine über die
Quadratmeter und Betriebskosten heruntergebrochene und dann vom Mietbetrag
abgezogene Kaltmiete zu errechnen und ob dies dann als circa Betrag gilt. Sie
hat dann die Bitte, dies dem Ausschuss vorzulegen. Weiterhin fragt sie nach, ob
es in dem Gebäude keine Einheit gibt, die abgeschlossen ist. Herr
Lamprecht führt aus, dass dies der Unterschied zwischen dem West- und dem
Ostflügel ist. Im Ostflügel und in den oberen Etagen gibt es abgeschlossene
Einheiten. Dies ist aufgrund der räumlichen Situation im Westflügel des
Gebäudes im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss nicht der Fall. Frau
Dr. Stiller bittet trotzdem um eine Aufstellung der Vergleichszahlen. |
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