Auszug - WBS Beantragung: Erstberatungsgespräch im Einbürgerungsamt  

 
 
3. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit Livestream)
TOP: Ö 7.3
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 16.12.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 22:03 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort: Videokonferenz
0069/VI WBS Beantragung: Erstberatungsgespräch im Einbürgerungsamt
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Amin 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
 
Wortprotokoll

1.      Warum soll eine Person 11 Monate warten um einen Antrag auf WBS zustellen, obwohl sie weniger als ein Jahr Aufenthaltserlaubnis hat?

 

BzStaR Herr Spallek antwortet: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Bezirksverordnete, sehr geehrter Herr Armin. Die Zielstellung der Frage ist nicht ganz eindeutig erkennbar. Vermutlich zielt sie aber darauf ab, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung eine mindestens noch elf Monate gültige Aufenthaltserlaubnis vorliegen soll. Hierauf bezieht sich dann auf die nachfolgende Beantwortung. Gemäß § 27 Absatz 2 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung sind wohnungssuchende antragsberechtigt, die sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten und die rechtlich und tatsächlich in der Lage sind für sich und ihre Haushaltsangehörigen nach § 18 desselben Gesetzes auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen. Mit Blick auf die Nachhaltigkeit einer sozialen Wohnraumversorgung, so Zitat: Durch die soziale Wohnraumförderung kann dies nur bedeuten, dass ein wohnungssuchender den Kriterien der Nachhaltigkeit genügt. So müssen der wohnungssuchende Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten. Dabei ist davon auszugehen, dass die voraussichtlich zukünftige Aufenthaltsdauer mindestens ein Jahr beträgt. Bei nicht EU-Ausländern ist daher bei Antragstellung eine noch für ein Jahr geltende ausländerrechtliche Aufenthaltsgenehmigung abzufordern. Diese Frist wurde in Berlin auf elf Monate verkürzt.

 

2.      Warum bestehen Wartezeiten für Termine beim Einbürgerungsamt von mehr als 6 Monaten für ein Erstberatungsgespräch?

 

BzStaR Herr Spallek antwortet: Zurzeit bestehen etwa vier Monate Wartezeit bis zu den vereinbarten Beratungsterminen. Die Terminnachfrage wird in der Regel zeitnah in der Regel von zwei bis vier Tagen beantwortet. Die Bearbeitung ist unter anderem auch der derzeitigen Personalausstattung geschuldet. In begründeten Einzelfällen, wie zum Beispiel Härtefällen, außergewöhnlichen beruflichen oder familiären Situationen, kann aber auch eine schnellere Beratung erfolgen.

 

3.      Liegt dem BA eine Statisitk vor, wie viel Einbürgerungsanträge gestellt wurden?

 

BzStaR Herr Spallek antwortet: Ja. Wenn Sie darüber hinaus an konkreten Zahlen interessiert sein sollten, so kann ich Ihnen für das Jahr 2021 mitteilen, dass bis zum Stichtag 30.11.2021, also Ende letzten November, bislang insgesamt 1809 Anträge auf Einbürgerung gestellt wurden. Dankeschön.

Herr Amin (Grüne): Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Bezirksverordnete, sehr geehrter Herr Spallek. Vielen Dank für die Beantwortung. Dass es im Wohnraumrdergesetz keinen Artikel oder Paragraphen zur Aufenthaltsdauer gibt, das ist die Interpretation des Senates von Berlin. Das ist, glaube ich, veraltet. Vor dem Jahr 2017 gab es nicht so viele Personen, die subsidiären Schutz hatten. Die meisten bekommen eine Ablehnung oder einen Flüchtlingsstatus und eine Aufenthaltsgenehmigung von drei Jahren, deswegen ist das Problem damals nicht aufgefallen. Jetzt gibt es viele Personen, die subsidiären Schutz haben und sie bekommen manchmal nur ein Jahr und sie sollen mehr als elf Monate abwarten um eine Wohnung zu finden? Eine Wohnung in Berlin zu finden ist so schwer. Ich glaube, es gibt bei der Antragstellung eine Besonderheit. Warum gibt es keine Ausnahme für eine Familie mit Kindern? Ich kenne Familien mit drei Kindern und den Eltern in einem Zimmer. Wie können die Kinder zur Schule gehen? Wie können sich die Eltern auf den Deutschkurs konzentrieren? Die Stadt bezahlt für diese Familie fast 4000 € monatlich eine Kostenübernahme für eine gemeinsame Unterkunft, stattdessennnten sie eine Wohnung mit 1000 € bezahlen. Natürlich können Sie das Gesetz nicht ändern. Die Interpretation ist kein Gesetz und kein Paragraph, aber sie können als Bezirksamt Ausnahmen machen bei den Familien mit vielen Kindern. Vielen Dank.

BzStaR Herr Spallek: Also, ob ich denn bereit wäre nachzufragen, ob das Bezirksamt hier solche Ausnahmemöglichkeiten künftig prüfen würde oder erwägt prüfen zu lassen, ob solche Ausnahmen genehmigt werden könnten? Dann ist die Antwort ja. Das andere, da hat der Herr Amin ein Stück weit drauf hingewiesen, die Kostenfrage ist sicherlich eine, die auf der Hand liegt, auf der andere Seite muss man berücksichtigen, das kann der Kollege Herr Gothe unter anderem bestätigen, das ist nicht nur eine Frage der Berechtigung, sondern des vorhandenen Angebotes. Was nützt es, wenn die entsprechenden Angebote, sprich der Wohnraum, nicht zur Verfügung steht, also da muss beides Hand in Hand greifen. Das wäre die nächste tatsächliche Baustelle, die dann zu bearbeiten wäre. Herr Amin, sofern das ihre Frage sein sollte, ob wir prüfen würden, etwaige Ausnahmen in Erwägung zu ziehen oder bei der Senatsverwaltung darauf hinzuwirken zu prüfen und das zu glichen, dann kann ich Ihnen das zusagen.

 
 

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