Auszug - Sachstand über Untätigkeit des Legionellenbefall in der Wilhelmstraße
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BzStaR Herr Keller antwortet: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Verordnete, sehr geehrter Herr Roet. An den Hauseigentümer vertreten durch die Hausverwaltung wurde am 30.07.2021 eine Anordnung erteilt. Diese beinhaltet die Anordnung einer aktuellen Untersuchung auf Legionellen, die Einreichung einer Aufstellung der schon durchgeführten Maßnahmen sowie eines Konzeptes mit den geplanten Maßnahmen und eine Aufstellung über installierte Legionellen-Filter, die Anordnung der Informationen der betroffenen Verbraucher:innen über den aktuellen Stand der Sanierungen sowie die Erstellung eines Plans für leerstehende nicht vermietete Wohnungen. Gegen diesen Bescheid wurde durch eine vom Hauseigentümer beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Widerspruch eingelegt. In dieser Zeit sind seit der Anordnung Untersuchungen durch eine Fachfirma erfolgt. Dabei wurden weiterhin Legionellen nachgewiesen. In dem Widerspruch der Rechtsanwaltskanzlei wurde mitgeteilt, dass es in den betreffenden Objekten kein Leerstand besteht. Im nächsten Schritt ist nun der Widerspruchsbescheid zu erstellen. Dieser wird gegenwärtig erarbeitet.
BzStaR Herr Keller antwortet: Darauf kann ich antworten, ja, nach den vorliegenden Kenntnissen sowie auch nach Mitteilung der Rechtsanwaltskanzlei sind Maßnahmen erfolgt. Die Vorlage einer genaueren Aufstellung der erfolgten Maßnahmen ist allerdings Bestandteil des anhängigen Rechtsstreits, weshalb hierzu erst nach Abschluss des Rechtsstreits eine weitere Berichterstattung möglich ist.
BzStaR Herr Keller antwortet: Das Bezirksamt steht dem Bewohner:innen für Auskünfte zur Verfügung. Auskünfte vom Gesundheitsamt können allerdings nur in dem Rahmen erfolgen, wie hier Informationen vorliegen. Die Anordnung der Informationen der betroffenen Verbraucher:innen durch den Hauseigentümer ist auch Bestandteil des anhängigen Rechtsstreits.
BzStaR Herr Keller antwortet: Eigenständige Maßnahmen des Bezirksamtes zur Mängelbeseitigung sind aktuell aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Erstens kann die Entscheidung über Maßnahmen sinnvollerweise nur erfolgen, wenn die bereits durchgeführten Maßnahmen vollständig bekannt sind. Für die Entscheidung über einzelne technische Maßnahmen wird außerdem sowohl technische Fachkenntnisse als auch Kenntnisse zur betroffenen Warmwasseranlage notwendig. Diese liegen dem Gesundheitsamt nicht in dem notwendigen Umfang vor. Schließlich würden Maßnahmen des Bezirksamtes, unter anderem Ersatzvornahme, vermutlich auch daran scheitern, dass das Bezirksamt ohne Mitwirkung des Hauseigentümers keinen Zugang zu den Warmwasseranlagen hat. Vielen Dank. |
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