Auszug - Wirtschaftsplan Ordnungsamt  

 
 
38. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 07.12.2004 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:55 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Lamprecht verteilt an die Mitglieder ein Exemplar des Wirtschaftsplanes

Herr Lamprecht verteilt an die Mitglieder ein Exemplar des Wirtschaftsplanes.

Der Wirtschaftsplan gilt nur für die Parkraumbewirtschaftung, da diese nicht Bestandteil des Haushaltsplanes ist, sondern eigenfinanziert und entsprechend auch einnahmen- und ausgabengedeckt sein muss und die Überschüsse abzuführen sind.

 

Herr Heil führt aus, dass die Parkraumbewirtschaftung als Aufgabe des Straßenbaulastträgers Bezirksangelegenheit ist. Der Bezirk wurde ermächtigt, die zur Überwachung erforderlichen Ausgaben und die für die Kostendeckung dieser Überwachung erforderlichen Einnahmen in einem gesonderten Wirtschaftsplan auszuweisen und hierbei den § 26, Abs. 1 und hier ausschließlich die Sätze 2 bis 4 anzubringen. Die Einnahmen im Wirtschaftsplan entsprechen den Ausgabeansätzen der entsprechenden Abführungen an den Wirtschaftsplan. Der Wirtschaftsplan muss so gelesen werden, wie es das Wort „Plan“ aussagt, nämlich, dass das Ordnungsamt die voraussichtlichen Kosten für die Überwachung der Parkraumbewirtschaftung plant. Das Ordnungsamt ermittelt die Zahlen der erforderlichen Dienstkräfte, ermittelt für diese Dienstkräfte aufgrund der von SenFin festgelegten Durchschnittssätze die Personalaufwendungen und ermittelt weiterhin die erforderlichen Fachkosten. Diese Kosten werden addiert und dann dem Tiefbauamt in Rechnung gestellt. Das Tiefbauamt wird im Haushalt 2005 bei Aufwendungen an den Wirtschaftsplan 4,275 Mio. Euro einstellen müssen und monatlich an das Ordnungsamt abführen. Da der Wirtschaftsplan außerhalb des Haushaltsplanes geführt wird, ist man gezwungen, nach betriebswirtschaftlichem Recht vorzugehen. Es werden also auch Beträge für die Abschreibung von Bedarfsgegenständen enthalten sein, da die Wiederbeschaffung verbrauchter Bedarfsgüter ebenfalls über den Wirtschaftsplan auszuweisen sind.

 

Herr Lamprecht geht davon aus, dass sich die Fraktionen mit dem Wirtschaftsplan auseinander setzen und das Thema in der nächsten Sitzung erneut diskutiert wird. Der Wirtschaftsplan wurde bis dato durch das Landespolizeiverwaltungsamt erstellt. Der dafür zuständige Kollege wurde im Rahmen der Abschichtung ebenfalls dem Bezirksamt zugeordnet.

 

Auf die Nachfragen von Herrn Mahr, ob es sich bei dem Wirtschaftsplan um einen Entwurf handelt, der dem Bezirksamt zur Entscheidung vorgelegt wird teilt Herr Heil mit, dass das Bezirksamt selbstverständlich über diesen Wirtschaftsplan entscheiden kann. Es handelt sich hier um einen Plan mit planenden Kosten. Er sagt aus, dass das Bezirksamt diese Kosten aufwenden muss, wenn es die in den Parkraumbewirtschaftungszonen ausgewiesenen Parkplätze überwachen will. Zur Zeit beträgt der Überwachungsturnus drei Stunden. Wenn das Bezirksamt einen anderen Überwachungsturnus möchte, dann wird das z.B. bei zwei Stunden entweder teuerer oder bei vier Stunden günstiger. Hier wurde nur der Status quo des Polizeiverwaltungsamtes übernommen.

 

Herr Lamprecht ergänzt, dass es eine Vorlage für das Jahr 2005 geben wird.

 

Weitere Nachfragen und Verständnisfragen der Mitglieder werden vom Bezirksamt bzw. von der Verwaltung beantwortet und erläutert.

 

Abschließend hält Frau Wildenhein-Lauterbach fest, dass zu diesem Entwurf noch offene Fragen bestehen, die in der nächsten Sitzung beantwortet werden bzw. wo den Mitgliedern noch Unterlagen zugehen.


 

 
 

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