Auszug - Wirtschaftsplan Ordnungsamt
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Herr
Lamprecht verteilt an die Mitglieder ein Exemplar des Wirtschaftsplanes. Der
Wirtschaftsplan gilt nur für die Parkraumbewirtschaftung, da diese nicht
Bestandteil des Haushaltsplanes ist, sondern eigenfinanziert und entsprechend auch
einnahmen- und ausgabengedeckt sein muss und die Überschüsse abzuführen sind. Herr
Heil führt aus, dass die Parkraumbewirtschaftung als Aufgabe des
Straßenbaulastträgers Bezirksangelegenheit ist. Der Bezirk wurde ermächtigt,
die zur Überwachung erforderlichen Ausgaben und die für die Kostendeckung
dieser Überwachung erforderlichen Einnahmen in einem gesonderten
Wirtschaftsplan auszuweisen und hierbei den § 26, Abs. 1 und hier
ausschließlich die Sätze 2 bis 4 anzubringen. Die Einnahmen im Wirtschaftsplan
entsprechen den Ausgabeansätzen der entsprechenden Abführungen an den
Wirtschaftsplan. Der Wirtschaftsplan muss so gelesen werden, wie es das Wort
„Plan“ aussagt, nämlich, dass das Ordnungsamt die voraussichtlichen Kosten für
die Überwachung der Parkraumbewirtschaftung plant. Das Ordnungsamt ermittelt
die Zahlen der erforderlichen Dienstkräfte, ermittelt für diese Dienstkräfte
aufgrund der von SenFin festgelegten Durchschnittssätze die
Personalaufwendungen und ermittelt weiterhin die erforderlichen Fachkosten.
Diese Kosten werden addiert und dann dem Tiefbauamt in Rechnung gestellt. Das
Tiefbauamt wird im Haushalt 2005 bei Aufwendungen an den Wirtschaftsplan 4,275
Mio. Euro einstellen müssen und monatlich an das Ordnungsamt abführen. Da der
Wirtschaftsplan außerhalb des Haushaltsplanes geführt wird, ist man gezwungen,
nach betriebswirtschaftlichem Recht vorzugehen. Es werden also auch Beträge für
die Abschreibung von Bedarfsgegenständen enthalten sein, da die
Wiederbeschaffung verbrauchter Bedarfsgüter ebenfalls über den Wirtschaftsplan
auszuweisen sind. Herr
Lamprecht geht davon aus, dass sich die Fraktionen mit dem Wirtschaftsplan
auseinander setzen und das Thema in der nächsten Sitzung erneut diskutiert
wird. Der Wirtschaftsplan wurde bis dato durch das Landespolizeiverwaltungsamt
erstellt. Der dafür zuständige Kollege wurde im Rahmen der Abschichtung
ebenfalls dem Bezirksamt zugeordnet. Auf
die Nachfragen von Herrn Mahr, ob es sich bei dem Wirtschaftsplan um einen
Entwurf handelt, der dem Bezirksamt zur Entscheidung vorgelegt wird teilt Herr
Heil mit, dass das Bezirksamt selbstverständlich über diesen Wirtschaftsplan
entscheiden kann. Es handelt sich hier um einen Plan mit planenden Kosten. Er
sagt aus, dass das Bezirksamt diese Kosten aufwenden muss, wenn es die in den
Parkraumbewirtschaftungszonen ausgewiesenen Parkplätze überwachen will. Zur
Zeit beträgt der Überwachungsturnus drei Stunden. Wenn das Bezirksamt einen
anderen Überwachungsturnus möchte, dann wird das z.B. bei zwei Stunden entweder
teuerer oder bei vier Stunden günstiger. Hier wurde nur der Status quo des
Polizeiverwaltungsamtes übernommen. Herr
Lamprecht ergänzt, dass es eine Vorlage für das Jahr 2005 geben wird. Weitere
Nachfragen und Verständnisfragen der Mitglieder werden vom Bezirksamt bzw. von
der Verwaltung beantwortet und erläutert. Abschließend
hält Frau Wildenhein-Lauterbach fest, dass zu diesem Entwurf noch offene Fragen
bestehen, die in der nächsten Sitzung beantwortet werden bzw. wo den
Mitgliedern noch Unterlagen zugehen. |
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