Auszug - IBV Café Leo  

 
 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
TOP: Ö 10.1
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 18.11.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 23:04 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort: Videokonferenz
0007/VI IBV Café Leo
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Diedrich und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Wortprotokoll

BzBm Herr von Dassel: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Diedrich. Ich würde vorschlagen, aber das sagen Sie mir, ob das jetzt richtig ist, dass ich vielleicht beide Anfragen (auch GA 0008/VI von der Fraktion der CDU) beantworte, weil sie sich zum Teil überschneiden. Wie sehen das die Anfragenden?

 

Herr Diedrich (DIE LINKE): Ich habe kein Problem damit.

 

Herr Pieper (CDU): Wir auch nicht.

 

  1. Was veranlasste das Bezirksamt, für den Betrieb eines Cafés auf dem Leopoldplatz ein Interessenbekundungsverfahren (IBV) einzuleiten?

BzBm Herr von Dassel antwortet: Das Ziel des Interessenbekundungsverfahrens Café Leo war es mit Auslaufen der Genehmigung des bisherigen Betreibenden auch anderen Interessenten die Möglichkeit einzuräumen, ein Angebot für das sozialkulturelle Umfeld des Leopoldplatzes zu entwickeln. Jetzt kennen Sie die nachfolgenden Aussagen, weil wir sie in der BVV auch schon mehrfach getroffen haben. Bei der Zurverfügungstellung solcher öffentlichen Flächen muss allen Interessenten die Möglichkeit einer Bewerbung eingeräumt werden. Eine Überlassung der Fläche an einen Interessenten unter Ausschluss aller anderen kann nur nach hinreichender Abwägung der öffentlichen Interessen erfolgen. Um die verschiedenen Möglichkeiten der Nutzung hinreichend zu prüfen, um eine rechtsichere Interessenabwägung vornehmen zu können, ist die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens notwendig. Ich fasse es nochmal mit meinen Worten zusammen. Wir können eine freihändige Vergabe an einen nur durchführen, wenn wir wirklich sicherstellen können, dass das mit Abstand das beste Angebot ist und wir haben natürlich als Bezirksamt immer den Anspruch die bestmögliche Lösung zu finden. Aus diesem Grund hat das Bezirksamt in seiner Sitzung am 11.08.2020 beschlossen, ein neues Verfahren für das Café Leo durchzuführen. Die Erarbeitung eines dafür notwendigen Anforderungsprofils erfolgte in intensiver Zusammenarbeit mit der bezirklichen Präventionskoordination, dem Straßen- und Grünflächenamt, dem Ordnungsamt, den Fraktionen der BVV sowie des Präventionsbeauftragten der Polizei. Zusätzlich wurde das Interessenbekundungsverfahren in zahlreichen Ausschusssitzungen der BVV, unter anderem im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung, im Ausschuss für Soziale Stadt und im Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen, dem Runden Tisch Leopoldplatz sowie in einer Sitzung der Stadtteilvertretung Müllerstraße öffentlich erörtert. Die Jury bestand aus Vertretenden des Bezirksamtes sowie Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung und ihren Vorstehenden.

 

  1. Beabsichtigt das Bezirksamt im Anschluss an das IBV ein formales öffentliches Vergabeverfahren durchzuführen, so wie es die Berliner Landeshaushaltsordnung vorsieht? Wenn nicht, Warum nicht?

BzBm Herr von Dassel antwortet: Es ist nicht beabsichtigt ein Vergabeverfahren im Anschluss an das Interessenbekundungsverfahren stattfinden zu lassen, da es sich bei der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nicht um einen vergaberechtlich relevanten Sachverhalt handelt.

 

 

 

  1. Welches Ergebnis gab es beim Interessenbekundungsverfahren zum Café Leo?

BzBm Herr von Dassel antwortet: Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens haben sich acht von zwölf Jurymitgliedern mit einer Gesamtpunktzahl von 1661 und damit einem Vorsprung von über 600 Punkten zum Zweitplatzierten für das Konzept der Wendepunkt gGmbH als Favoriten in dem Verfahren ausgesprochen. Die Wendepunkt gGmbH kennen Sie, weil sie auch aktuell auch unsere Jugendverkehrsschulen betreibt. Das Bezirksamt folgt dem Votum der Jury bzw. hat es letzten Dienstag beschlossen, dem Votum der Jury zu folgen und hat deswegen die Wendepunkt gGmbH mit der Umsetzung ihres Konzeptes in Absprache mit den zuständigen Ämtern und Abteilungen des Bezirksamtes beauftragt. Das Straßen- und Grünflächenamt wird mit der Wendepunkt gGmbH jetzt die weiteren Schritte vorbereiten und durchführen.

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Vorbereitung, den Verlauf und das Ergebnis des Interessenbekundungsverfahren zum Café Leo?

BzBm Herr von Dassel antwortet: Die teilweise mangelhafte bzw. unklare Kommunikation zwischen den Ämtern und Abteilungen sowie zur BVV wird durch das Bezirksamt aufgearbeitet. Ich habe das auch gegenüber den Jurymitgliedern bereits getan, um bei zukünftigen Interessenbekundungsverfahren, Stichwort Rehberge, da haben wir gerade das nächste Interessenbekundungsverfahren laufen, eine bessere Kommunikation zu gewährleisten. Unter Berücksichtigung der Umstände des Gesamtverfahrens sieht das Bezirksamt jedoch keinen Anlass, das Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens hinsichtlich der Punktevergabe und der Einzelvoten nicht anzuerkennen. Folgerichtig hat das Bezirksamt beschlossen, dieser Empfehlung zu folgen.

 

  1. Wann erhielt der gegenwärtige Betreiber des Café Leo eine Baugenehmigung für sein Caféhaus, welche die Voraussetzungr umfängliche Investitionen in das Caféhaus waren und hätte der Betreiber daraus einen Vertrauensschutz ableiten können?

BzBm Herr von Dassel antwortet: Für das Café Leo wurde eine Baugenehmigung gemäß §64 Bauordnung Berlin mit Datum vom 14.07.2016 erteilt. Die Baugenehmigung wurde befristet bis zum 14.07.2020. Ein Antrag auf Verlängerung seitens des gegenwärtigen Betreibers wurde nicht gestellt. Ein Vertrauensschutz kann seitens des Bezirksamtes nicht festgestellt werden.

 

Herr Diedrich (DIE LINKE): Vielen Dank für die Beantwortung Herr von Dassel, die mich nicht wirklich zufrieden stellt. Dass ein Interessenbekundungsverfahren zwingend notwendig ist, das haben Sie auch vor Aufsetzen des Verfahrens, auch vor der BVV, behauptet, um sich dann hinterher wieder korrigieren zu müssen, weil es eben nicht so ist, dass für das Betreiben des Cafés dort zwingend ein Interessenbekundungsverfahren hätte eingeleitet werden müssen. Dass wir das ganze politisch, aber auch sachlich anders bewerten als Sie bringen wir auch in unserem Dringlichkeitsantrag zum Ausdruck, den wir später hier noch behandeln werden. Was mich jetzt an dem Verfahren ein stückweit auch verwundert ist die Zeitschiene, Herr von Dassel. Also Sie haben erwähnt, 2016 hat der jetzige Betreiber eine Baugenehmigung bekommen. Daraufhin hat der jetzige Betreiber aus seiner Position heraus nicht unwesentliche finanzielle Mittel in die Hand genommen, um Verbesserungen an dem Café zu tätigen. Insgesamt knapp 70.000 Euro hat dieser Mensch dort investiert, um diesen Ort insgesamt schöner zu gestalten und es für seine Gäste dort angenehmer zu machen. Der hatte keine Chance, diese Investition auch nur ansatzweise zu amortisieren, weil ihm dafür die Zeit schlicht und ergreifend nicht zur Verfügung stand. Sie wissen, er hatte nach dieser Investition maximal noch zwei Jahre Zeit dort zu arbeiten, dann begann im März 2020 die Pandemie. Er war dort massiv eingeschränkt in seinen Verkaufsmöglichkeiten. Also, die Zeitschiene ist problematisch. Er hat einen Bauantrag gestellt, er bekommt eine Genehmigung, er konnte das alles nicht amortisieren. Er hat dann im Sommer 2020 einen Antrag auf eine dauerhaftere Nutzung gestellt. Das ist vom Bezirksamt erstmal negativ beschieden worden, aber da läuft auch ein Widerspruchsverfahren und mitten in diesem Widerspruchsverfahren, wo Sie das Ende dieses Widerspruchsverfahren gar nicht erst abwarten, setzen Sie also dieses Interessenbekundungsverfahren auf. Das finde ich insgesamt hochgradig unsensibel in Anbetracht der vorher beschriebenen Situation. Ich finde das tatsächlich auch hochgradig unsozial und wir finden es auch juristisch bedenklich, in einem laufenden Widerspruchsverfahren tatsächlich ein neues Interessenbekundungsverfahren einzuleiten mit dem Ziel, dort einen neuen Betreiber einzusetzen, denn das ist tatsächlich das eigentliche Ziel dieses ganzen Verfahrens. Was ich wirklich wissen möchte, Herr von Dassel, ist, was ist eigentlich so schrecklich und so schlimm an dem jetzigen Betreiber und an seinem Café Leo dort? Warum muss er weg und warum gerade jetzt? Was stört Sie? Stört Sie das Klientel, was er dort versorgt? Was haben Sie vor mit diesem Platz? Was wünschen Sie sich eigentlich am Leopoldplatz? Diese handgeschäumte Milchschaumlaiterie, die gibt es an anderen Orten. Das brauchen wir dort nicht. Der jetzige Betreiber hat dort tatsächlich ein Angebot gehabt für genau das Klientel, was dort verkehrt am Leopoldplatz, genau dafür war es passgenau gewesen. Das ist aus unserer Sicht wirklich überhaupt nicht nachzuvollziehen und ich würde Sie wirklich bitten nochmal darzustellen, was Sie sich für diesen Platz, für diesen Ort vorstellen. Danke.

 

BzBm Herr von Dassel: Die Debatte, warum wir ein Interessenbekundungsverfahren machen müssen, die hatten wir schon. Sie haben offensichtlich eine andere Auffassung von einem rechtskonformen und auch neutralen Verhalten eines Bezirksamtes. Ich habe das mehrfach ausgeführt, dass das eine Privilegierung ist. Wir stellen dort eine öffentliche Fläche zur Verfügung und dann haben wir in regelmäßigen Abständen auch die Pflicht zu prüfen, ob das jemand anders besser machen kann und wenn das jemand nicht besser machen kann, dann darf es das Unternehmen oder die Person weiterbetreiben, die es bis dato betreibt. Wir können nicht auf 100 Jahre immer den Status quo konsolidieren. Ich verwahre mich wirklich ausdrücklich gegen die Unterstellung, die jetzt auch schon des Öfteren von Ihnen und auch von Herrn Lötzer getan worden ist, dass wir den jetzigen Betreiber weghaben wollten und dass uns da irgendetwas stört und dass wir da irgendwie milchgeschäumten Latte Macchiato für sieben Euro dort verkaufen wollen. Das Gegenteil ist der Fall. Sie kennen alle die Anforderungen, die wir an diesen Ort gestellt haben. Wir haben den nun wirklich sehr detailliert und der ein oder anderen Stelle vielleicht sogar zu detailliert formuliert. Wir wollen ein preiswertes Angebot. Wir wollen dort ein Angebot, dass sich an alle Schichten des Weddings richtet. Wir wollen dort gerne auch noch mehr Beratung und noch mehr sozialen Kontakt und noch eine stärkere Nachfrage. Wir wollen dort gerne ein abfallarmes Konzept etc. Das ist alles in diesem Interessenbekundungsverfahren abgefragt worden und dann bezüglich der unterschiedlich eingereichten Kriterien abgeprüft worden. Es hat ein Konzept gewonnen, was eben nicht den Latte Macchiato für fünf Euro dort anbietet, sondern ein ähnliches Angebot wie bisher, aber eben nochmal deutlich erweitert, um Beratungsangebote deutlich erweitert, um Möglichkeiten mehr Teil des Platzes auch zu bespielen, auch generationenübergreifende Angebote zu machen und es auch mit Menschen, die auf dem Arbeitsmarkt Vermittlungshemmnissen unterworfen sind. Sie waren dabei. Sie haben die beiden Präsentationen auch erlebt. Insofern ist die Unterstellung des Latte Macchiatos natürlich nur polemisch. Die Frage der Konsolidierung bzw. der Refinanzierung von Investitionen, dazu kann ich mich nicht äern. Ich weiß nicht, es ist privatunternehmerisches Risiko. Ich weiß nicht, was daran verdient wurde. Es ist völlig klar, dass das keine Goldgrube ist, aber aus einer Investition zu schließen, dass man über den eigentlich vertraglich vereinbarten Zeitraum, der jetzt schon deutlich überschritten ist, so lange bleiben darf, bis man meint, man hat seine Investitionen amortisiert, das funktioniert nicht. Das kann für eine öffentliche Verwaltung nicht das Kriterium sein. Insofern werden wir da wahrscheinlich nicht auf einen Nenner kommen, aber ich kann nochmal sagen, dass es uns hier um die Qualifizierung und die Weiterentwicklung eines wirklich für den Leopoldplatz sehr wichtigen Ortes geht und dass wir da ausdrücklich auch dem bisherigen Betreiber alle Möglichkeiten zum Verbleiben eingeräumt haben, aber dass wir, und so sehe ich unsere Aufgabe als Verwaltung, natürlich auch schauen müssen, ob hier bereits das Optimum erreicht worden ist. Das Verfahren war in der Kommunikation holprig, aber in der Durchführung sehr eindeutig und deswegen nehmen wir aus diesem Verfahren auch den Auftrag es umzusetzen. Wie gesagt, mit allem, was Sie jetzt hier dem Bezirksamt vorwerfen diskreditieren Sie natürlich auch das Bemühen des alternativen Konzeptes, was nicht zuletzt auch mit der Einbeziehung der Kantine von ExRotaprint eine sehr starke Verankerung und auch eine sehr soziale Dimension hier im Wedding unter Beweis gestellt hat. Vielen Dank.

 

Frau Fischer (SPD): Vielen Dank. Ich kann sagen, dass es ein holpriges Verfahren war, das trifft es wahrscheinlich ziemlich gut am Ende. Mich würde aber interessieren, einmal war im Antrag der Linken zu lesen, dass es ein laufendes Widerspruchsverfahren gibt, was vor dem Interessenbekundungsverfahren eingereicht wurde und mich würde interessieren, ob es neben diesem Widerspruch auch ein Widerspruch zu dem Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens gab oder ob sich alle Teilnehmenden damit zufrieden erklärt haben? Das würde mich zur Aufklärung des Sachverhaltes interessieren. Vielen Dank.

 

BzBm Herr von Dassel: Zu den einzelnen Aspekten des Antrags der Fraktion der Linken hatte ich mir vorgenommen bei der Diskussion um diesen Antrag ausführlich Stellung zu nehmen. Ich kann aber dem schon vorweggreifen, dass die Frage eines Widerspruchsverfahrens und eines Interessenbekundungsverfahrens voneinander zu trennen sind. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Man kommt dann in rechtliche Probleme, wenn der bisherige Betreiber gegebenenfalls über einen vorläufigen Rechtsschutz erreicht, dass er dort verbleiben kann und das Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens eigentlich etwas anderes vorsieht. An dieser Stelle müssten wir dann sagen, wir können das Interessenbekundungsverfahren nicht umsetzen. Was wir natürlich können, ist ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen, sonst könnte man jegliche Form von Interessenbekundung nur mit einem Widerspruch gegebenenfalls mit einer Klage des aktuell diese Dienstleistung erbringenden Betreibers außer Kraft setzen. Das kann nicht sein. Das ist rechtlich geprüft. Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Die Frage, ob jetzt auch gegen dieses Interessenbekundungsverfahren rechtlich vorgegangen wird, das kann ich im Moment nicht sagen. Bis jetzt nicht, aber das ist auch erst in der letzten Woche den Beteiligten mitgeteilt worden. Da gibt es sicherlich dann auch noch längere Fristen, wo man sich gegen dieses Verfahren wehren kann. Der rechtliche Ansatz wird aber sicherlich sein, dass man sagt, man widerspricht quasi der Beendigung der Nutzungserlaubnis für die Grünfläche. Das werden wir dann sehen. Soweit die Fragen zum Rechtlichen. Zu allen anderen Punkten kommen wir dann vielleicht noch in der Diskussion zu dem konkreten Antrag.

 

Herr Diedrich (DIE LINKE): Ja, dann muss ich doch nochmal die Frage stellen, Herr von Dassel, nach dem warum jetzt? Erstens sind wir glaube ich wirklich unterschiedlicher Auffassung, was die Notwendigkeit eines Interessenbekundungsverfahrens betrifft, um dort ein Café betreiben zu dürfen, aber es gibt wahrscheinlich noch viel weniger einen Zwang, es genau zu diesem Zeitpunkt zu machen, also in der zeitlichen Nähe zur Pandemie und vor allem, während eines laufenden Widerspruchsverfahrens, aber eben auch kurz nach den für den Betreiber nicht ganz unwesentlichen finanziellen Investitionen dort. Wenn Sie sich durchsetzen mit Ihrer Entscheidung, dann muss man leider dann auch feststellen, dass tatsächlich die soziale, finanzielle, wirtschaftliche und persönliche Existenz eines sehr sozial engagierten Menschen dort im Wedding ruiniert worden ist. Wenn das das Ergebnis dieses Interessenbekundungsverfahrens gewesen ist, dann mache ich mir große Sorgen um das politische Wirken des Bezirksbürgermeisters in diesem Bezirk.

 

BzBm Herr von Dassel: Das will ich jetzt nicht weiter kommentieren. Ihre Sorgen, diese Sorgen habe ich nicht und scheinbar auch sehr viele Wähler:innen in diesem Bezirk nicht, aber das lassen wir mal dahingestellt. Die Nutzungsvereinbarung mit dem jetzigen Betreiber lief auf fünf Jahre. Sie war relativ ungünstig gestrickt, weil wir gesagt haben, dass wir das jeweils immer um ein Jahr verlängern bis maximal fünf Jahre. Das waren die vertraglichen Konditionen. Wir haben jetzt schon ganz bewusst bis zu einer möglichen Umsetzung des Interessenbekundungsverfahrens um zwei weitere Jahre verlängert. Die wirtschaftliche Situation eines einzelnen Unternehmens kann ich nicht bewerten. Ich weiß allerdings, dass wenn es einen anderen Betreiber gibt natürlich auch andere Personen die Möglichkeit haben auch wieder in Arbeit zu kommen. Das ist auch Teil des Alternativkonzeptes gewesen. Insofern ist es schwierig das eine gegen das andere aufzurechnen. Hier hat eine Nutzungsvereinbarung geendet und dann ist es das normalste auf der Welt, dass man guckt, mit wem man jetzt die weitere Nutzung dort durchführt.

 

 

 

 

 
 

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