Auszug - Aktuelle Viertelstunde  

 
 
58. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 27.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Fraktion der SPD, Frau BV Kreitmair:

Der Zwischenbericht zum Beschluss 3075/V, „Zentraler Festplatz“ informiere, dass entgegen der bisherigen Nachrichten der Lenkungsausschuss beschlossen habe, die städtebauliche Potenzial- und Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2018 erst in einer Arbeitsgruppe beraten zu wollen. Sie hinterfragt, weshalb der Bezirk Mitte in dieser Arbeitsgruppe nicht beteiligt sei und ob die genannte Studie dem Ausschuss vorliege. Sie bittet zudem um Benennung der avisierten und in der Umsetzung befindlichen naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen.

 

Herr BzStR Gothe informiert, dass im Lenkungsausschusses auf Staatssekretärsebene ausschließlich Vertreter:innen der Landesebene, somit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sitzen. Dieser berät über zukünftige große Projekte innerhalb Berlins. Er selbst sei regelmäßig zugegen, wenn Projekte aus Mitte betroffen sind. Zum betreffenden Areal seien Im Rahmen des Tegel-Projektes „Urban Tech Republik) Studien zu Nutzungsmöglichkeiten in Auftrag gegeben worden, so z.B. als neues Stadion für den Verein Hertha BSC. Die Studie werde dem Bezirk Mitte sowie dem angrenzenden Bezirk Reinickendorf vorgestellt.  Er werde unaufgefordert dazu berichten, sobald der Termin stattgefunden habe.

 

Um den Festplatz herum befinden sich Wälle, die während der Besatzungszeit durch die Französische Armee als Übungsplätze genutzt wurden und daher von Munition befreit werden müssen. Zudem haben sich dort Biotope gebildet, die bei der zukünftigen Nutzung Teil der Betrachtungen sein müssen.

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr BV Bertermann:

Die BAYER AG habe zugesagt, die Mieter in der Tegeler Straße/Fennstraße zu informieren und diendigungen vorerst auszusetzen. Das sei bisher noch nicht geschehen. Er erkundigt sich, ob es zwischen der BAYER AG und dem Bezirksamt inzwischen Gespräche gegeben habe.

Herr BzStR Gothe bestätigt, die BAYER AG bereits sei, ein Sozialplanverfahren zu initiieren. Es sei jedoch noch nicht geklärt, ob dieses von der BAYER AG oder vom Bezirksamt in Auftrag gegeben werde. Ratsam sei die Variante, dass das Bezirksamt beauftrage und sich die Kosten von der BAYER AG erstatten lasse.

 

r den kommenden Ausschuss sei vorgemerkt, die BAYER AG zum Vorhaben auf diesem Gelände berichten zu lassen.

 

Der Vorsitzende bittet nachdrücklich, das sich das Bezirksamt gegenüber Bayer dafür einsetzen möge, dass die betreffenden Mieterinnen und Mieter informiert werden und eine eigentümerunabhängige Mieterberatung beauftragt wird.

Herr Gothe sagt zu, sich diesbezüglich gegenüber Bayer einzusetzen.

 

Fraktion DIE LINKE, Herr BV Diedrich:

Seiner Auffassung nach gebe es mehrere Konfliktfelder zum Haus der Weisheit. Es gebe Mieterverzahnungen zwischen dem Haus der Weisheit und der BIM, zudem Problemfelder bezüglich der Inhalte des Mietvertrages und des Mietzinses, die noch nicht aufgelöst seien. Zur vorübergehenden Nutzung im ehemaligen Gebäude des Amtsgerichts seien geringe Umbaumaßnahmen erforderlich, die das Haus der Weisheit vor finanzielle Schwierigkeiten stellen. Er erkundigt sich zudem, ob der Baubeginn der WBM in der Rathenower Straße verzögert werde oder ob nicht doch Bauabschnitte jetzt schon möglich seien.

Herr BzStR Gothe informiert, dass die WBM bereits begonnen habe, Abschnitte freizuräumen. Auch wenn die Planungen für das Haus der Weisheit noch nicht abgeschlossen seien, könne mit dem Abriss des bestehenden Gebäudes begonnen werden.

Bezüglich der Miethöhe verweist er auf seine Ausführungen unter TOP 7.2, wonach die Direktvergabeempfehlung des Bezirksamt gegenüber dem BIM dazu führe, dass die BIM nicht für den vollen Mietpreis ausschreiben müsse und somit im Mietvertrag zwischen der BIM und dem Haus der Weisheit lediglich die Nebenkosten vereinbart werden können. Die anstehenden Umbaukosten werden durch das Bezirksamt, der WBM und dem Haus der Weisheit zu jeweils ein Drittel getragen. Es gebe keine Überlegungen im Bezirksamt, das Haus der Weisheit langfristig finanziell zu unterstützen.

 
 

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