Auszug - Berichte der Stadtteilvertretungen  

 
 
58. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 27.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende informiert, dass ihm vor der Sitzung zum Dankeschön an seine Arbeit von einem Vertreter der Betroffenenvertretung Nördliche Luisenstadt ein Buch über den „Luisenstädtischen Kanal“ überreicht worden sei.

Er möchte auf diesem Weg seinen Dank an die Betroffenenvertretung Luisenstadt übermitteln.

 

Stadtteilvertretung „Mensch Müller“, J. Wiegler

Café Leo

Morgen werde entschieden, wer das Café Leo werde weiter betreiben dürfen. Die Stadtteilvertretung „Mensch Müller“ sei ursprünglich zum Mitglied der Jury benannt worden. Bereits vor einem Jahr habe sie sich am Runden Tisch für den bisherigen Betreiber ausgesprochen, so auch vor etwa zwei Wochen bei dem ersten Treffen der Jury. Der Stellungnahme der Stadtteilvertretung sei Bestandteil der Bewerbung des bisherigen Betreibers gewesen, woraufhin die Verwaltung die Stadtteilvertretung wegen Befangenheit aus der Jury ausschloss. Das Rechtsamt habe dies bestätigt. Es haben sich auch Parteien für die das jetzige Cafe Leo ausgesprochen, ohne dass diese ausgeschlossen werden.

 

Der Vorsitzende erläutert, dass er als Vorsteher der BVV teilnehmen werde, nicht als Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Seiner Auffassung nach sei die Rechtsauslegung der Verwaltung nicht zu beanstanden, da sich inzwischen auch vom Rechtsamt bestätigt sein. Zu Beginn der morgigen Sitzung werde es dazu eine Diskussion geben.

Das Bezirksamt vertrete zudem die Auffassung, dass die Vertreter:innen der BVV, so auch der Vorsteher, nur mit halber Stimme abstimmen. Auch darüber werde morgen unter TOP 1 diskutiert. Bisher ist diese Auffassung in der BVV nicht kommuniziert worden.

 

Der Vorsitzende erläutert weiter, dass im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens (IBV) die Bewerbungen gesichtet und eine Siegerin oder ein Sieger ausgewählt werde. Anschließend müsse nach seinem Kenntnisstand noch eine reguläre Ausschreibung folgen. Bewerberinnen und Bewerber, die im IBV nicht ausgewählt wurden, können sich erneut bewerben. Somit sei das Ende der IBV nicht das Ende des Verfahrens.

 

Herr BV Diedrich (Fraktion DIE LINKE) empfiehlt der Stadtteilvertretung, die Frage der Befangenheit rechtlich klären zu lassen. Er stellt fest, dass ein Interessenkonflikt zwischen dem Bezirksamt und der BVV besteht.

 

 
 

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