Auszug - des Bezirksamtes - Bericht gemäß BVV-Beschluss zur Umsetzung des Beschlusses 2050/V zu „Reaktivierung der Liegenschaft Putbusser Straße 12 als Schulstandort“ vom 21.11.2019 - Bericht gemäß BVV-Beschluss zur Umsetzung des Beschlusses 2359-V zu „Eine neue Chance für ein Monbijoutheater“ vom 17.09.2020
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Herr BzStR Gothe,
Pavillons in der Karl-Marx-Allee, II. BauabschnittFür den Bau der Pavillons in der Karl-Marx-Allee (II. Bauabschnitt), so z.B. für die Kulturverwaltung und die Heinrich-Böll-Stiftung, werde die Ausstellung im Kino International wiedereröffnet. Den anwesenden Mitgliedern ist dazu ein Flyer ausgehändigt worden.
Kauf der Akelius-Wohnungsbestände durch HeimstadenDer Bezirk Mitte sei mit etwa 16 Wohnhäusern innerhalb sowie 16 Häusern außerhalb von Milieuschutzgebieten betroffen. Um mit Heimstaden einen Modus Vivendi zu finden, sei eine Arbeitsgruppe gebildet worden, die mit der Staatssekretärin der Senatsverwaltung für Finanzen, dem Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung des Bezirksamts Neukölln und ihm, dem Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung des Bezirksamts Mitte besetzt sei. Das besondere sei nicht der Verkauf von Wohnungen, sondern der Verkauf einer Gesellschaft (share deal). Somit sei unstrittig, dass hier das Vorkaufsrecht nicht durchgesetzt werden könne. Ziel sei u.a., eine Sozialcharta zum Umgang mit den betreffenden Häusern auszuhandeln. Heimstaden liege inzwischen ein von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung übersandter Vorschlag vor. Bericht gemäß BVV-Beschluss zur Umsetzung des Beschlusses 2050/V zu „Reaktivierung der Liegenschaft Putbusser Straße 12 als Standort vom 21.11.2019Es gebe keine neuen Informationen. Das Bezirksamt hoffe, dass mit den neuen Koalitionsverhandlungen die Schulbauoffensive nochmal geöffnet werde, damit dieser Standort von Bezirk eingebracht werden könne. Bericht gemäß BVV-Beschluss zur Umsetzung des Beschlusses 2395/V zu „Eine neue Chance für ein Monbijoutheater“ vom 17.09.2020Die Humboldt-Universität habe das Interesse geäußert, ihre Flächen an diesem Gelände im kommenden Sommer für eigene Angebote zu nutzen. Das Angebot der öffentlichen Nutzung im Freien soll dabei nicht eingeschränkt werden. Bei Herrn BzStR Gothe finde der Termin zur Vorstellung der Ideen Ende November 2021 statt, sodass im Dezember 2021 dazu berichtet werden könnte. Der Vorsitzende verweist auf einen Beitrag im Info-Radio, in dem Herr Schulz über die Zukunft der Märchenhütten spreche, die dort nachwievor stehen. Er erkundigt sich beim Bezirksamt, wie das weitere Vorgehen sei. Herr BzStR Gothe informiert, dass die gerichtlichen Verfahren die Entscheidung des Bezirksamts zum Abriss der Hütten nicht aufgehoben haben. Weitere Rechtsmittel können nicht mehr eingelegt werden. Der Eigentümer der Märchenhütten habe sich zudem selbst zur Räumung dieser verpflichtet. Das Bezirksamt habe die Übereinstimmung gefunden, bei seiner Position zu bleiben. Haus der WeisheitDas ehemalige Amtsgericht an der Lehrter Straße soll in 2 ½ Jahren zu einem Atelier-Haus umgebaut werden. Bis dahin könnte es vom Haus der Weisheit für den Preis der Nebenkostenerstattung genutzt werden, bis das Gebäude in der Rathenower Straße durch die BIM fertiggestellt werde. Das Bezirksamt werde dazu eine Direktvergabeempfehlung an die BIM vermerken. Räumung der Wagenburg in der Köpenicker StraßeIm Vorfeld habe es über mehrere Wochen deutliche Bemühungen gegeben, eine andere Lösung herbeizuführen. Mit dem Anwalt der Wagenburg und einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft seien Verhandlungsgespräche geführt worden, mit dem Ziel, einen Teil der Fläche durch die Wohnungsbaugesellschaft erwerben zu lassen, unter der Voraussetzung, dass ein größerer Teil geräumt und freigegeben werde. Der Mietvertrag für die Köpi-Fläche soll weiterhin bestehen bleiben und moderat ausgehandelt werden (1,- €/ qm). Weiter soll die Möglichkeit bestehen, mithilfe einer Stiftung ein Vorderhaus im Zuge eines Erbbaurechts zu bauen. Während die Mieter der Köpi die Verhandlungen positiv bewerteten, seien die Bewohner der Wagenburg weniger zufrieden gewesen. Kurz vor Ablauf der Frist habe sich der Verkäufer zurückgezogen und sei vom Verkauf zurückgetreten. Somit habe das Gelände geräumt werden müssen. |
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