Auszug - Sozialstudien zur Sicherung der Sozialer Sanierungsziele in den Sanierungsgebieten Turmstraße und Müllerstraße BE: Bezirksamt Mitte   

 
 
57. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 9.2
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 22.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Ergänzend: Videoschaltung
Ort: Ergänzend: Videoschaltung
 
Wortprotokoll

Frau Siegert (S.T.E.R.N. GmbH) berichtet mithilfe einer Präsentation, die dem Protokoll als Anlage beigefügt wird (s. Anlage 2). Die Auswertung der Haushaltsbefragungen sei durch Herrn Grebe (argus) erfolgt und in diesen Bericht mit eingeflossen.

Der Bericht konzentriert sich auf die Turmstraße, da es sonst zu umfangreich wäre. Das Thema sei sehr komplex.

 

Ein relevantes Merkmal des Untersuchungsgebiets sei auch, dass es dort kaum große bzw. städtische als auch keine großen gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen. Die Eigentümerstruktur sei heterogen. Das Wohnbaupotenzial sei sehr gering und allenfalls als Lückenschlüsse oder Dachausbau vorhanden.

In dem betreffenden Gebiet Turmstraße gebe es 619 Grundstücke mit 8.700 Wohneinheiten, die sich zu 93% in einfacher Wohnlage befinden. Etwa 60% der Befragten haben angegeben, dass sie weniger als 8 EURO je Quadratmeter Miete zahlen.

 

Zum Ausbau und Anpassung der Infrastruktur geht Frau Siegert über die Präsentation hinaus informierend ein. In den Kindertagesstädten und Grundschulen werde es in Kürze eine größere Versorgungslücke geben, sodass hier Handlungsbedarf für den Bezirk bestehe. Aufgrund der baulichen Rahmenbedingungen sollte eine Multifunktionalität mitbedacht werden. Der Ausbau der Grünflächen könnte im westlichen Teil durch Förderprogramme bspw. in der Hochbegrünung oder der Innenhofgestaltung unterstützt werden. In den Befragungen sei die Radverkehrsinfrastruktur als weiterhin unzureichend bewertet worden. Als weiterer Schwerpunkt des Mangels seien kulturelle Angebote genannt worden.

 

Ausführliche Erläuterungen seien im gefertigten Bericht enthalten. Dieser werde in etwa 1-2 Monaten eingereicht.

 

Herr BV Schug (Fraktion der SPD) bittet um konkretere Erläuterungen zum Wohnungsbaupotenzial. Er weist zudem darauf hin, dass die Bedarfsangabe anhand von Zimmern relativ zu betrachten sei, ausschlaggebend seien die zur Verfügung stehenden Quadratmeter.

Frau Siegert erläutert, dass der erwähnte Ausbau von 600 Wohnungen durch bereits gestellte Anträge und erstellte Genehmigungen untersetzt sei. Darüberhinausgehende Potenziale seien nicht durch große Freiflächen realisierbar.

Bezüglich der Quadratmeter informiert Frau Siegert, dass die Hälfte der 1-Personenhaushalte mehr als 54 qm zur Verfügung habe. 11% der Wohnungen im betreffenden Untersuchungsgebiet seien kleiner als 40 qm.

 

Herr BV Kociolek (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) interessiert sich für die Akzeptanz des genutzten Fragebogens. Es sei in den Medien berichtet worden, dass der sprachliche Ausdruck hohe Hürden haben könnte.

Frau Siegert informiert, dass 15% der ausgeteilten Bögen zurückgesandt worden seien. Bei der Größe der Stichprobe seien die Rückläufe dennoch aussagekräftig. Die Haushalte mit Migrationsgeschichte seien bei den Rückläufen zwar unterrepräsentiert, seien aber durch wissenschaftlich geformelte Gewichtungen einflussnehmend gestellt worden. Eine mehrsprachige Auswertung sei aufwändiger und schwieriger.

 

Herr BzStR Gothe erkundigt sich, ob das errechnete Erfordernis, bei Neubauvorhaben 33% der Wohnungen dem geförderten Wohnungsbau zuzuordnen, erzwungen werden könne, oder könne dies nur im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags verhandelt werden.

Frau Siegert geht davon aus, dass es nicht erzwungen werden kann, aber jede Verhandlung müsse im Einzelfall betrachtet werden.

 

Herr Bausch (BüDep der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sieht die Problematik, dass bei steigendem Bevölkerungwachstum ohne steigender Wohnfläche eine Verdichtung der Personen in den Bestandswohnungen erfolgt sein müsse, die nicht steuerbar sei. Bezüglich des Verhältnisses von Einkommen und Mietforderung sehe er in dem Bericht eine Tragödie. Ausgewiesen worden seien die Nettokaltmieten. Werden die Nebenkosten aufgeschlagen, können in vielen Haushalten die 30% des Einkommens, die für Mietzahlungen angemessen seien, nicht gehalten werden. Insbesondere dann nicht, wenn der geförderte Wohnungsbau bei 10 15% liege. Vielmehr entwickle sich das Verhältnis zu 50% und mehr. Die angesprochenen Instrumente gehen an der Realität vorbei.

Frau Siegert informiert, dass nicht viele Wohnungen überbelegt oder gar stark überbelegt seien (6,5% und 2,6%). Die Hälfte der Wohnungen sei eher unterbelegt oder auch stark unterbelegt.

Zur Frage des Verhältnisses von Einkommen zu Mietzahlungen führt sie aus, dass 19% der Mieterinnen und Mieter bei 60% des Einkommensmedians liegen. Es sei daher sehr wichtig, auch die Frage der Wohnberechtigungsschein-Berechtigten zu betrachten, um diesen verbilligten Wohnraum zur Verfügung stellen zu können.

Her Bausch vertritt die Ansicht, dass 19% eine relevante Größe für die Politik seien, die Instrumente der sozialen Sanierungsziele r eine Unterstützung jedoch nicht wirksam seien.

Herr Ketzner (KoSP) stimmt dem zu und verweist auf die Möglichkeiten, die der Bundes- und Landespolitik zur Verfügung stehen.

 

Herr BzStR Gothe nscht sich mehr solcher Projekte, wie sie in der Rathenower Straße mithilfe der WBM haben realisiert werden können. Dort werden 50% der Wohnungen für einen Quadratmeter-Mietpreis von 6,50 EURO gebaut. Leider stehen dem Bezirk keine weiteren Flächen zur Verfügung.

 

Die von Herrn BzStR Gothe erfragten Daten zum Pro-Kopf-Wohnverbrauch werden nachgereicht.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 210922_Präsentation_argus-STERN (1336 KB)    
 
 

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