Auszug - Habersaathstr.40-48: Abriss von bezahlbaren Wohnungen verhindern! Leerstand zu Wohnraum!
BzStaRin Frau Reiser antwortet: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Frau Meier. Ich kann ehrlich sagen, ich habe mir diese Mündliche Anfrage vor ab gewünscht, denn es gibt tatsächlich Neuigkeiten was die Habersaathstraße 40-48 betrifft und die wollte ich irgendwie noch mit der gesamten BVV teilen. Daher diese Mündliche Anfrage. Nächste Woche tagt auch noch mal der Ausschuss für Bürgerdienste und Wohnen, also wird es auch da noch mal in kleinem Rahmen die Möglichkeit geben, sich auszutauschen beziehungsweise Rückfragen zu stellen. Nach dem ohne Ergebnis beendeten Gesprächen über einen möglichen Vergleich zu Beginn des Jahres liegt der Fall momentan wieder vor Gericht. Ein neuer Verhandlungstermin ist durch das Gericht bislang nicht angesetzt. In der Zwischenzeit hat es an der Spitze der Eigentümerschaft der Habersaathstraße 40-48 einen Wechsel gegeben. Die neuen Eigentümer wandten sich mit einem Schreiben vom 20. August, eingegangen am 24. August, an Herrn Grote und mich. In diesem Schreiben bieten die Eigentümer an, die zweckentfremdungsrechtlichen Anträge auf Negativattests für die Gebäude zurückzunehmen und neue Anträge auf Erteilung einer zweckentfremdungsrechtlichen Abrissgenehmigung zu stellen. Für die möglichen neuen Anträge stellt der Eigentümer folgende städtebaulichen Inhalte zur Diskussion:
Insgesamt sollen so 123 Wohnungen entstehen, davon 37 für die Dauer von zehn Jahren mietpreisgebundenen Wohnungen. Für die weiteren 86 Wohnungen werden keine Angaben zu Miethöhen gemacht. Unklar ist auch, an welchem Fördermodell sich der Eigentümer orientieren möchte. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat momentan zwei Programme zur Wohnungsneubauförderung aufgelegt. Der Mietzins der Einstiegsmieten liegt dabei im Förderprogramm 1 bei 6,50 € beziehungsweise 6,70 € pro Quadratmeter und im Förderprogramm 2 bei 8,00 Euro pro Quadratmeter. Die Bindungsdauer liegt jeweils bei 30 Jahren. Das entspricht also nicht dem Vorschlag dieses Schreibens. Bezogen auf das Zweckentfremdungsrecht ist festzustellen, dass die in §3 Abs. 4 der Zweckentfremdungsverbotsverordnung festgelegten Mietobergrenzen von 7,92 € pro Quadratmeter für angemessenen Ersatzwohnraum auch in diesem Schreiben unerwähnt bleiben. Oberstes Gebot oder oberstes Ziel des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes ist der Wohnraumschutz. Wir haben hier, das dürfen wir niemals vergessen, Wohnraum, der bewohnbar ist. Im Falle eines Abrisses verpflichtet das Gesetz dazu, Ersatzwohnraum zu angemessenen Bedingungen bereit zu stellen. Darüber hinaus fühle ich mich weiterhin den BVV-Beschluss Drucksache 2853/V verpflichtet, worin die BVV ganz klar benannt hat unter welchen politischen Schwerpunkten und unter welchen Voraussetzungen auf dem Wege einer Vergleichsverhandlung Genehmigungen möglich sind und dass ansonsten ein Abriss nur auf höchstrichterliche Entscheidung hin genehmigt werden soll. Das gilt für mich weiterhin. Ich erwarte, auch aufgrund der stadtweiten Bedeutung des Falls, die Einhaltung der geltenden zweckentfremdungsrechtlichen Ausgangslagen. Das Schreiben wurde in der BA Sitzung am 14. September, also diese Woche, thematisiert und durch das Bezirksamt zur Kenntnis genommen. Die erneute Kontaktaufnahme mit diesen nachgebesserten Vorschlägen oder Ideen ist sicherlich auch ein Erfolg unserer bisherigen Verhandlungen und vor allem des jahrelangen Protestes der Mieter*innen und Aktivist*innen zum Erhalt dieses Hauses. Politisch, da muss ich ehrlich sein, wird über die Zukunft der Habersaathstraße das nächste Bezirksamt entscheiden. An dieses richte ich auch meinen ausdrücklichen Appell auch zukünftig die Interessen der verbliebenen Bestandsmieter*innen und der Stadtgesellschaft ernst zu nehmen und sich im Sinne einer sozialen Stadtentwicklung die Sicherung von preisgünstigen Wohnraum einzusetzen.
BzStaRin Frau Reiser antwortet: Der Sprecher der Bestandsmieterschaft wurde am 10. September, also letzte Woche durch mich persönlich über das neue Schreiben des Eigentümers um meine Haltung hierzu informiert. Dankeschön.
Herr Diedrich (DIE LINKE): Ich bedanke mich ganz herzlich für die Beantwortung dieser Anfrage, deren Inhalt mir tatsächlich auch neu ist und insofern ich auch noch etwas Zeit für die Verarbeitung brauche. Darf ich davon ausgehen, dass die hier eben vorgetragene Position keine private Meinung von Frau Reiser ist, sondern tatsächlich das Abbild des Kollektivgremiums Bezirksamt darstellt? Die zweite Frage ist, teilen Sie gemeinsam die Ansicht, dass ich nach diesem Antrag den sie hier zitiert oder vorgetragen haben sich die Situation nicht wirklich neu darstellt, da die Angebote möglicherweise verbessert sind, aber die Ziele des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes auch mit diesen neuen Anträgen in keiner Weise erfüllt werden und deshalb einfach abzulehnen sind?
BzStaRin Frau Reiser antwortet: Vielen Dank für die Rückfrage. Ich fange mal hinten an. Nein, es hat sich nichts geändert. Ja, es ist ein neues Schreiben, es sind neue Vorschläge, variierte Vorschläge, aber es hat sich von der Ausgangslage her nichts geändert. Für mich sind auch weiterhin die Verhandlungsgespräche von Anfang dieses Jahres deutlich in Erinnerung und der nicht deutlich gewordene Wille hier auch Ersatzwohnraum zeitnah und angemessen zu errichten. Faktisch ist das meine Haltung als Stadträtin für den Bereich Bürgerdienste. Ich muss aber auch ehrlich gestehen, wie gesagt, ich habe nicht umsonst gesagt, am Ende liegt die Entscheidung eventuell in einem neuen BA. Faktisch gehören wir nicht zur Zählgemeinschaft und das macht sich manchmal auch in gewissen Diskussionen bemerkbar im BA. Aktuell muss ich tatsächlich durchsetzen, dass ich meine eigene Post beantworten darf. Das ist, so glaube ich, das Problem. Nicht meine Haltung, sondern die Haltung des gesamten Bezirksamts. Ich werde auf dieses Schreiben so antworten wie ich heute hier vor der BVV geantwortet habe. Und dann müssen wir leider weiterschauen.
Herr Diedrich (DIE LINKE): Gibt es denn andere, von dem was hier gerade gesagt wurde, abweichende Meinungen im Bezirksamt?
BzStaR Herr Gothe antwortet: Also wir haben im Bezirksamt auch im Hinblick auf diese BVV darüber gesprochen, wie wir uns zu diesem Vorschlag verhalten und wir haben diese Position abgestimmt und die hat Frau Reiser hier vorgetragen, auch aus ihrer Zuständigkeit heraus, und ich denke, wir sind gut beraten, erstmal keine übereilten Schlüsse zu ziehen, sondern genau abzuwägen, was wir eigentlich für eine Sachlage dann nach dem 14. Oktober haben. Es ist schon ein wichtiger Punkt, das hat Kollegin Reiser schon erwähnt, dass derjenige, der quasi hier in Berlin als Sprecher des Eigentümers auftrat und mit dem wir die Verhandlungen am Ende abbrechen mussten, der gehört nicht mehr zu der Eigentümerschaft. Insofern denke ich, dass es schon richtig ist, dass man auch abtastet wozu der neue Eigentümer bereit ist. Vielleicht kann ich noch ergänzen, dass der Brief noch einen weiteren Vorschlag enthält, nämlich dass man noch ein weiteres Staffelgeschoss oben drauf packt, das würde die Zahl der Wohnungen insgesamt erhöhen und auch die Zahl der bezahlbaren Wohnungen, wenn es bei dieser Ein-Drittel-Regelung bleibt, natürlich auch völlig richtig der Hinweis, was ist damit gemeint, 1. Förderweg oder 2. Förderweg, aber auch da kann ich schon sagen, dass dieses zweite Geschoss nicht funktionieren wird, das haben wir bereits mit der Stadtplanung abgecheckt, weil durch diese Erhöhung die Abstandsflächen nach innen in den Innenbereich dann überlappen und das ist einfach nicht zulässig. D.h., wir können es tatsächlich nicht. Wir könnten es nicht mal so annehmen, wie es hier vorgeschlagen wird und insofern rate ich uns hier in aller Ruhe zu schauen, was am 14. Oktober passiert, wie dann die Rechtslage mit der Novelle des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes aussieht, was eigentlich die Auffangposition wäre für die 7,92 €, wenn sie dann wegfallen. Dann müssten wir sicherlich auch mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Rücksprache halten und dann muss man ganz besonnen gucken. Man soll nichts ausschließen, aber man soll auch nicht gleich die Tür zu schlagen.
Herr Bertermann (Grüne): Gibt es die Möglichkeit der BVV dieses Schreiben des neuen Investors, von dem scheinbar viele heute das erste Mal hören, der BVV zur Verfügung zu stellen, damit wir wissen, worum es eigentlich geht?
BzStaRin Frau Reiser antwortet: Ich glaube, ja, das geht.
BzStaRin Frau Reiser antwortet: Am 14. Oktober verhandelt das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg über die Rechtmäßigkeit der in §3 Abs. 4 der Zweckentfremdungsverbotsverordnung festgesetzten Mietobergrenze von 7,92 € pro Quadratmeter für Ersatzwohnraum. In erster Instanz unterlag der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf in diesem Fall vor der sechsten Kammer des Verwaltungsgerichtes. Das war im August 2019. Die Mietobergrenzen sind eine wirksame Schranke gegen den verwertungsgetriebenen Abriss von Wohngebäuden, da ein Neubau zu diesen Konditionen eben für viele Investor*innen kaum wirtschaftlich und damit eben auch unattraktiv ist. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist insofern Berlinweit von sehr hoher Bedeutung. Sollte das Oberverwaltungsgericht die Mietobergrenzen für rechtlich unzulässig halten und keine Revision zulassen, dann würde der Bezirk ein sehr wichtiges Instrument für den Wohnraumschutz und auch ein Druckmittel verlieren, um die Konditionen für Ersatzwohnraum bei Abrissen sozial auszuhandeln. Mit dem Wegfall der Mietobergrenzen in den Ausführungsvorschriften käme der §3 Abs. 1 des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes Gesetzes zur Anwendung. Demnach gilt für die Bereitstellung von angemessenem Wohnraum, dass die Mieten, das ist jetzt ein Zitat aus dem Gesetz, für Wohnungen der entsprechenden Art von einem durchschnittlich verdienen Arbeitnehmerhaushalt allgemein aufgebracht werden können. Sollte die Mietobergrenze dagegen vor Gericht Bestand haben, das wissen wir nicht, vielleicht werden wir überrascht, dann dürfte das die Position des Bezirks in vielen Verhandlungen um Wohnungsadresse stärken. Insofern hat das Urteil einen direkten Einfluss auf das Verfahren in der Habersaathstraße 40-48. Angesichts des zeitnahen Verhandlungstermins ist es sehr bedauerlich, wie ich finde, dass in der dritten Novelle des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes ein mögliches wegfallen der Obergrenze unberücksichtigt geblieben ist.
BzStaRin Frau Reiser antwortet: Der Sprecher der Bestandsmieterschaft wurde am 10. September, also letzte Woche durch mich persönlich über das neue Schreiben des Eigentümers und meine Haltung hierzu informiert. Dankeschön.
Herr Diedrich (DIE LINKE): Ich bedanke mich ganz herzlich für die Beantwortung dieser Anfrage, deren Inhalt mir tatsächlich auch neu ist und insofern ich auch noch etwas Zeit für die Verarbeitung brauche. Darf ich davon ausgehen, dass die hier eben vorgetragene Position keine private Meinung von Frau Reiser ist, sondern tatsächlich das Abbild des Kollektivgremiums Bezirksamt darstellt? Die zweite Frage ist, teilen Sie gemeinsam die Ansicht, dass ich nach diesem Antrag den sie hier zitiert oder vorgetragen haben sich die Situation nicht wirklich neu darstellt, da die Angebote möglicherweise verbessert sind, aber die Ziele des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes auch mit diesen neuen Anträgen in keiner Weise erfüllt werden und deshalb einfach abzulehnen sind?
BzStaRin Frau Reiser antwortet: Vielen Dank für die Rückfrage. Ich fange mal hinten an. Nein, es hat sich nichts geändert. Ja, es ist ein neues Schreiben, es sind neue Vorschläge, variierte Vorschläge, aber es hat sich von der Ausgangslage her nichts geändert. Für mich sind auch weiterhin die Verhandlungsgespräche von Anfang dieses Jahres deutlich in Erinnerung und der nicht deutlich gewordene Wille hier auch Ersatzwohnraum zeitnah und angemessen zu errichten. Faktisch ist das meine Haltung als Stadträtin für den Bereich Bürgerdienste. Ich muss aber auch ehrlich gestehen, wie gesagt, ich habe nicht umsonst gesagt, am Ende liegt die Entscheidung eventuell in einem neuen BA. Faktisch gehören wir nicht zur Zählgemeinschaft und das macht sich manchmal auch in gewissen Diskussionen bemerkbar im BA. Aktuell muss ich tatsächlich durchsetzen, dass ich meine eigene Post beantworten darf. Das ist, so glaube ich, das Problem. Nicht meine Haltung, sondern die Haltung des gesamten Bezirksamts. Ich werde auf dieses Schreiben so antworten wie ich heute hier vor der BVV geantwortet habe. Und dann müssen wir leider weiterschauen.
Herr Diedrich (DIE LINKE): Gibt es denn andere, von dem was hier gerade gesagt wurde, abweichende Meinungen im Bezirksamt?
BzStaR Herr Gothe antwortet: Also wir haben im Bezirksamt auch im Hinblick auf diese BVV darüber gesprochen, wie wir uns zu diesem Vorschlag verhalten und wir haben diese Position abgestimmt und die hat Frau Reiser hier vorgetragen, auch aus ihrer Zuständigkeit heraus, und ich denke, wir sind gut beraten, erstmal keine übereilten Schlüsse zu ziehen, sondern genau abzuwägen, was wir eigentlich für eine Sachlage dann nach dem 14. Oktober haben. Es ist schon ein wichtiger Punkt, das hat Kollegin Reiser schon erwähnt, dass derjenige, der quasi hier in Berlin als Sprecher des Eigentümers auftrat und mit dem wir die Verhandlungen am Ende abbrechen mussten, der gehört nicht mehr zu der Eigentümerschaft. Insofern denke ich, dass es schon richtig ist, dass man auch abtastet wozu der neue Eigentümer bereit ist. Vielleicht kann ich noch ergänzen, dass der Brief noch einen weiteren Vorschlag enthält, nämlich dass man noch ein weiteres Staffelgeschoss oben drauf packt, das würde die Zahl der Wohnungen insgesamt erhöhen und auch die Zahl der bezahlbaren Wohnungen, wenn es bei dieser Ein-Drittel-Regelung bleibt, natürlich auch völlig richtig der Hinweis, was ist damit gemeint, 1. Förderweg oder 2. Förderweg, aber auch da kann ich schon sagen, dass dieses zweite Geschoss nicht funktionieren wird, das haben wir bereits mit der Stadtplanung abgecheckt, weil durch diese Erhöhung die Abstandsflächen nach innen in den Innenbereich dann überlappen und das ist einfach nicht zulässig. D.h., wir können es tatsächlich nicht. Wir könnten es nicht mal so annehmen, wie es hier vorgeschlagen wird und insofern rate ich uns hier in aller Ruhe zu schauen, was am 14. Oktober passiert, wie dann die Rechtslage mit der Novelle des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes aussieht, was eigentlich die Auffangposition wäre für die 7,92 €, wenn sie dann wegfallen. Dann müssten wir sicherlich auch mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Rücksprache halten und dann muss man ganz besonnen gucken. Man soll nichts ausschließen, aber man soll auch nicht gleich die Tür zu schlagen.
Herr Bertermann (Grüne): Gibt es die Möglichkeit der BVV dieses Schreiben des neuen Investors, von dem scheinbar viele heute das erste Mal hören, der BVV zur Verfügung zu stellen, damit wir wissen, worum es eigentlich geht?
BzStaRin Frau Reiser antwortet: Ich glaube, ja, das geht.
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