Auszug - Habersaathstr.40-48: Abriss von bezahlbaren Wohnungen verhindern! Leerstand zu Wohnraum!  

 
 
52. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM)
TOP: Ö 7.3
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 16.09.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 23:15 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
3359/V Habersaathstr.40-48: Abriss von bezahlbaren Wohnungen verhindern! Leerstand zu Wohnraum!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Mayer 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
 
Wortprotokoll

  1. Wie ist der aktuelle Stand bei der Habersaathstr.40-48?

BzStaRin Frau Reiser antwortet: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Frau Meier. Ich kann ehrlich sagen, ich habe mir diese Mündliche Anfrage vor ab gewünscht, denn es gibt tatsächlich Neuigkeiten was die Habersaathstraße 40-48 betrifft und die wollte ich irgendwie noch mit der gesamten BVV teilen. Daher diese Mündliche Anfrage. Nächste Woche tagt auch noch mal der Ausschuss fürrgerdienste und Wohnen, also wird es auch da noch mal in kleinem Rahmen die Möglichkeit geben, sich auszutauschen beziehungsweise Rückfragen zu stellen. Nach dem ohne Ergebnis beendeten Gesprächen über einen möglichen Vergleich zu Beginn des Jahres liegt der Fall momentan wieder vor Gericht. Ein neuer Verhandlungstermin ist durch das Gericht bislang nicht angesetzt. In der Zwischenzeit hat es an der Spitze der Eigentümerschaft der Habersaathstre 40-48 einen Wechsel gegeben. Die neuen Eigentümer wandten sich mit einem Schreiben vom 20. August, eingegangen am 24. August, an Herrn Grote und mich. In diesem Schreiben bieten die Eigentümer an, die zweckentfremdungsrechtlichen Anträge auf Negativattestsr die Gebäude zurückzunehmen und neue Anträge auf Erteilung einer zweckentfremdungsrechtlichen Abrissgenehmigung zu stellen. Für die möglichen neuen Anträge stellt der Eigentümer folgende städtebaulichen Inhalte zur Diskussion:

 

  1. Die Bestandsgebäude dürfen abgerissen werden. Im Neubau ist ein Anteil von bis zu 30 % der zu errichtenden Wohnungen mit dem Grunde nach förderfähigen Grundrissen vorgesehen, das heißt 1-1,5 Zimmer Wohnungen mit bis zu 40 m² Wohnfläche sowie einigen 2 Zimmer Wohnungen mit bis zu 54 m² Wohnfläche. Für eine Dauer von zehn Jahren würden diese Wohnungen zu einem Mietzins nach Bedingungen des geförderten Wohnungsbaus angeboten.

 

  1. Die förderfähigen Wohnungen werden für die Laufzeit von mindestens zehn Jahren als Mietwohnungen in Bestand gehalten.

 

  1. Weitere 20 % der zu errichtenden Wohnungen sollen sich als, ich sage es tatsächlich mal so, förderhige Wohnungen an einem Bedarf orientieren, den das Land Berlin definiert. Dabei wird besonders auf die Errichtung von barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen hingewiesen.

 

  1. Den verbliebenen Bestandsmieter*innen bieten die Eigentümer das gleiche Angebot wie in der ersten Verhandlungsrunde. Ich verweise hier noch mal auf die Große Anfrage 2832/V, da habe ich das ausführlich erklärt.

 

  1. Das Stadtentwicklungsamt wird gebeten zu prüfen, inwiefern die Neubauplanungen um ein weiteres Geschoss aufzustocken ist und soll gegebenenfalls die Baugenehmigungen dementsprechend erweitern.

 

Insgesamt sollen so 123 Wohnungen entstehen, davon 37 für die Dauer von zehn Jahren mietpreisgebundenen Wohnungen. Für die weiteren 86 Wohnungen werden keine Angaben zu Miethöhen gemacht. Unklar ist auch, an welchemrdermodell sich der Eigentümer orientieren möchte. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat momentan zwei Programme zur Wohnungsneubaurderung aufgelegt. Der Mietzins der Einstiegsmieten liegt dabei im Förderprogramm 1 bei 6,50 € beziehungsweise 6,70 € pro Quadratmeter und im Förderprogramm 2 bei 8,00 Euro pro Quadratmeter. Die Bindungsdauer liegt jeweils bei 30 Jahren. Das entspricht also nicht dem Vorschlag dieses Schreibens. Bezogen auf das Zweckentfremdungsrecht ist festzustellen, dass die in §3 Abs. 4 der Zweckentfremdungsverbotsverordnung festgelegten Mietobergrenzen von 7,92 € pro Quadratmeter für angemessenen Ersatzwohnraum auch in diesem Schreiben unerwähnt bleiben. Oberstes Gebot oder oberstes Ziel des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes ist der Wohnraumschutz. Wir haben hier, das dürfen wir niemals vergessen, Wohnraum, der bewohnbar ist. Im Falle eines Abrisses verpflichtet das Gesetz dazu, Ersatzwohnraum zu angemessenen Bedingungen bereit zu stellen. Darüber hinaus fühle ich mich weiterhin den BVV-Beschluss Drucksache 2853/V verpflichtet, worin die BVV ganz klar benannt hat unter welchen politischen Schwerpunkten und unter welchen Voraussetzungen auf dem Wege einer Vergleichsverhandlung Genehmigungenglich sind und dass ansonsten ein Abriss nur auf höchstrichterliche Entscheidung hin genehmigt werden soll. Das gilt für mich weiterhin. Ich erwarte, auch aufgrund der stadtweiten Bedeutung des Falls, die Einhaltung der geltenden zweckentfremdungsrechtlichen Ausgangslagen. Das Schreiben wurde in der BA Sitzung am 14. September, also diese Woche, thematisiert und durch das Bezirksamt zur Kenntnis genommen. Die erneute Kontaktaufnahme mit diesen nachgebesserten Vorschlägen oder Ideen ist sicherlich auch ein Erfolg unserer bisherigen Verhandlungen und vor allem des jahrelangen Protestes der Mieter*innen und Aktivist*innen zum Erhalt dieses Hauses. Politisch, da muss ich ehrlich sein, wird über die Zukunft der Habersaathstraße das nächste Bezirksamt entscheiden. An dieses richte ich auch meinen ausdrücklichen Appell auch zukünftig die Interessen der verbliebenen Bestandsmieter*innen und der Stadtgesellschaft ernst zu nehmen und sich im Sinne einer sozialen Stadtentwicklung die Sicherung von preisgünstigen Wohnraum einzusetzen.

 

BzStaRin Frau Reiser antwortet: Der Sprecher der Bestandsmieterschaft wurde am 10. September, also letzte Woche durch mich persönlich über das neue Schreiben des Eigentümers um meine Haltung hierzu informiert. Dankeschön.

 

Herr Diedrich (DIE LINKE): Ich bedanke mich ganz herzlich für die Beantwortung dieser Anfrage, deren Inhalt mir tatsächlich auch neu ist und insofern ich auch noch etwas Zeit für die Verarbeitung brauche. Darf ich davon ausgehen, dass die hier eben vorgetragene Position keine private Meinung von Frau Reiser ist, sondern tatsächlich das Abbild des Kollektivgremiums Bezirksamt darstellt? Die zweite Frage ist, teilen Sie gemeinsam die Ansicht, dass ich nach diesem Antrag den sie hier zitiert oder vorgetragen haben sich die Situation nicht wirklich neu darstellt, da die Angebote möglicherweise verbessert sind, aber die Ziele des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes auch mit diesen neuen Anträgen in keiner Weise erfüllt werden und deshalb einfach abzulehnen sind?

 

BzStaRin Frau Reiser antwortet: Vielen Dank für die Rückfrage. Ich fange mal hinten an. Nein, es hat sich nichts geändert. Ja, es ist ein neues Schreiben, es sind neue Vorschläge, variierte Vorschläge, aber es hat sich von der Ausgangslage her nichts geändert. Für mich sind auch weiterhin die Verhandlungsgespräche von Anfang dieses Jahres deutlich in Erinnerung und der nicht deutlich gewordene Wille hier auch Ersatzwohnraum zeitnah und angemessen zu errichten. Faktisch ist das meine Haltung als Stadträtin für den Bereich Bürgerdienste. Ich muss aber auch ehrlich gestehen, wie gesagt, ich habe nicht umsonst gesagt, am Ende liegt die Entscheidung eventuell in einem neuen BA. Faktisch gehören wir nicht zur Zählgemeinschaft und das macht sich manchmal auch in gewissen Diskussionen bemerkbar im BA. Aktuell muss ich tatsächlich durchsetzen, dass ich meine eigene Post beantworten darf. Das ist, so glaube ich, das Problem. Nicht meine Haltung, sondern die Haltung des gesamten Bezirksamts. Ich werde auf dieses Schreiben so antworten wie ich heute hier vor der BVV geantwortet habe. Und dann müssen wir leider weiterschauen.

 

Herr Diedrich (DIE LINKE): Gibt es denn andere, von dem was hier gerade gesagt wurde, abweichende Meinungen im Bezirksamt?

 

BzStaR Herr Gothe antwortet: Also wir haben im Bezirksamt auch im Hinblick auf diese BVV darüber gesprochen, wie wir uns zu diesem Vorschlag verhalten und wir haben diese Position abgestimmt und die hat Frau Reiser hier vorgetragen, auch aus ihrer Zuständigkeit heraus, und ich denke, wir sind gut beraten, erstmal keine übereilten Schlüsse zu ziehen, sondern genau abzuwägen, was wir eigentlich für eine Sachlage dann nach dem 14. Oktober haben. Es ist schon ein wichtiger Punkt, das hat Kollegin Reiser schon erwähnt, dass derjenige, der quasi hier in Berlin als Sprecher des Eigentümers auftrat und mit dem wir die Verhandlungen am Ende abbrechen mussten, der gehört nicht mehr zu der Eigentümerschaft. Insofern denke ich, dass es schon richtig ist, dass man auch abtastet wozu der neue Eigentümer bereit ist. Vielleicht kann ich noch ergänzen, dass der Brief noch einen weiteren Vorschlag enthält, nämlich dass man noch ein weiteres Staffelgeschoss oben drauf packt, das würde die Zahl der Wohnungen insgesamt erhöhen und auch die Zahl der bezahlbaren Wohnungen, wenn es bei dieser Ein-Drittel-Regelung bleibt, natürlich auch völlig richtig der Hinweis, was ist damit gemeint, 1.rderweg oder 2.rderweg, aber auch da kann ich schon sagen, dass dieses zweite Geschoss nicht funktionieren wird, das haben wir bereits mit der Stadtplanung abgecheckt, weil durch diese Erhöhung die Abstandsflächen nach innen in den Innenbereich dann überlappen und das ist einfach nicht zulässig. D.h., wir können es tatsächlich nicht. Wir könnten es nicht mal so annehmen, wie es hier vorgeschlagen wird und insofern rate ich uns hier in aller Ruhe zu schauen, was am 14. Oktober passiert, wie dann die Rechtslage mit der Novelle des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes aussieht, was eigentlich die Auffangposition wäre für die 7,92 €, wenn sie dann wegfallen. Dann müssten wir sicherlich auch mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung cksprache halten und dann muss man ganz besonnen gucken. Man soll nichts ausschließen, aber man soll auch nicht gleich die Tür zu schlagen.

 

Herr Bertermann (Grüne): Gibt es die Möglichkeit der BVV dieses Schreiben des neuen Investors, von dem scheinbar viele heute das erste Mal hören, der BVV zur Verfügung zu stellen, damit wir wissen, worum es eigentlich geht?

 

BzStaRin Frau Reiser antwortet: Ich glaube, ja, das geht.

  1. Welche Bedeutung hätte ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg, das für den 14.10.2021 erwartet wird und welche Szenarien bereitet das Bezirksamt vor?

BzStaRin Frau Reiser antwortet: Am 14. Oktober verhandelt das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg über die Rechtmäßigkeit der in §3 Abs. 4 der Zweckentfremdungsverbotsverordnung festgesetzten Mietobergrenze von 7,92 € pro Quadratmeter für Ersatzwohnraum. In erster Instanz unterlag der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf in diesem Fall vor der sechsten Kammer des Verwaltungsgerichtes. Das war im August 2019. Die Mietobergrenzen sind eine wirksame Schranke gegen den verwertungsgetriebenen Abriss von Wohngebäuden, da ein Neubau zu diesen Konditionen eben für viele Investor*innen kaum wirtschaftlich und damit eben auch unattraktiv ist. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist insofern Berlinweit von sehr hoher Bedeutung. Sollte das Oberverwaltungsgericht die Mietobergrenzen für rechtlich unzulässig halten und keine Revision zulassen, dann würde der Bezirk ein sehr wichtiges Instrument für den Wohnraumschutz und auch ein Druckmittel verlieren, um die Konditionen r Ersatzwohnraum bei Abrissen sozial auszuhandeln. Mit dem Wegfall der Mietobergrenzen in den Ausführungsvorschriften käme der §3 Abs. 1 des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes Gesetzes zur Anwendung. Demnach gilt für die Bereitstellung von angemessenem Wohnraum, dass die Mieten, das ist jetzt ein Zitat aus dem Gesetz, für Wohnungen der entsprechenden Art von einem durchschnittlich verdienen Arbeitnehmerhaushalt allgemein aufgebracht werden können. Sollte die Mietobergrenze dagegen vor Gericht Bestand haben, das wissen wir nicht, vielleicht werden wir überrascht, dann dürfte das die Position des Bezirks in vielen Verhandlungen um Wohnungsadresse stärken. Insofern hat das Urteil einen direkten Einfluss auf das Verfahren in der Habersaathstraße 40-48. Angesichts des zeitnahen Verhandlungstermins ist es sehr bedauerlich, wie ich finde, dass in der dritten Novelle des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes ein mögliches wegfallen der Obergrenze unberücksichtigt geblieben ist.

 

  1. Wie, wann und durch wen werden die verbliebenen Mieter:innen über den aktuellen Stand informiert?

BzStaRin Frau Reiser antwortet: Der Sprecher der Bestandsmieterschaft wurde am 10. September, also letzte Woche durch mich persönlich über das neue Schreiben des Eigentümers und meine Haltung hierzu informiert. Dankeschön.

 

Herr Diedrich (DIE LINKE): Ich bedanke mich ganz herzlich für die Beantwortung dieser Anfrage, deren Inhalt mir tatsächlich auch neu ist und insofern ich auch noch etwas Zeit für die Verarbeitung brauche. Darf ich davon ausgehen, dass die hier eben vorgetragene Position keine private Meinung von Frau Reiser ist, sondern tatsächlich das Abbild des Kollektivgremiums Bezirksamt darstellt? Die zweite Frage ist, teilen Sie gemeinsam die Ansicht, dass ich nach diesem Antrag den sie hier zitiert oder vorgetragen haben sich die Situation nicht wirklich neu darstellt, da die Angebote möglicherweise verbessert sind, aber die Ziele des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes auch mit diesen neuen Anträgen in keiner Weise erfüllt werden und deshalb einfach abzulehnen sind?

 

BzStaRin Frau Reiser antwortet: Vielen Dank für die Rückfrage. Ich fange mal hinten an. Nein, es hat sich nichts geändert. Ja, es ist ein neues Schreiben, es sind neue Vorschläge, variierte Vorschläge, aber es hat sich von der Ausgangslage her nichts geändert. Für mich sind auch weiterhin die Verhandlungsgespräche von Anfang dieses Jahres deutlich in Erinnerung und der nicht deutlich gewordene Wille hier auch Ersatzwohnraum zeitnah und angemessen zu errichten. Faktisch ist das meine Haltung als Stadträtin für den Bereich Bürgerdienste. Ich muss aber auch ehrlich gestehen, wie gesagt, ich habe nicht umsonst gesagt, am Ende liegt die Entscheidung eventuell in einem neuen BA. Faktisch gehören wir nicht zur Zählgemeinschaft und das macht sich manchmal auch in gewissen Diskussionen bemerkbar im BA. Aktuell muss ich tatsächlich durchsetzen, dass ich meine eigene Post beantworten darf. Das ist, so glaube ich, das Problem. Nicht meine Haltung, sondern die Haltung des gesamten Bezirksamts. Ich werde auf dieses Schreiben so antworten wie ich heute hier vor der BVV geantwortet habe. Und dann müssen wir leider weiterschauen.

 

Herr Diedrich (DIE LINKE): Gibt es denn andere, von dem was hier gerade gesagt wurde, abweichende Meinungen im Bezirksamt?

 

BzStaR Herr Gothe antwortet: Also wir haben im Bezirksamt auch im Hinblick auf diese BVV darüber gesprochen, wie wir uns zu diesem Vorschlag verhalten und wir haben diese Position abgestimmt und die hat Frau Reiser hier vorgetragen, auch aus ihrer Zuständigkeit heraus, und ich denke, wir sind gut beraten, erstmal keine übereilten Schlüsse zu ziehen, sondern genau abzuwägen, was wir eigentlich für eine Sachlage dann nach dem 14. Oktober haben. Es ist schon ein wichtiger Punkt, das hat Kollegin Reiser schon erwähnt, dass derjenige, der quasi hier in Berlin als Sprecher des Eigentümers auftrat und mit dem wir die Verhandlungen am Ende abbrechen mussten, der gehört nicht mehr zu der Eigentümerschaft. Insofern denke ich, dass es schon richtig ist, dass man auch abtastet wozu der neue Eigentümer bereit ist. Vielleicht kann ich noch ergänzen, dass der Brief noch einen weiteren Vorschlag enthält, nämlich dass man noch ein weiteres Staffelgeschoss oben drauf packt, das würde die Zahl der Wohnungen insgesamt erhöhen und auch die Zahl der bezahlbaren Wohnungen, wenn es bei dieser Ein-Drittel-Regelung bleibt, natürlich auch völlig richtig der Hinweis, was ist damit gemeint, 1.rderweg oder 2.rderweg, aber auch da kann ich schon sagen, dass dieses zweite Geschoss nicht funktionieren wird, das haben wir bereits mit der Stadtplanung abgecheckt, weil durch diese Erhöhung die Abstandsflächen nach innen in den Innenbereich dann überlappen und das ist einfach nicht zulässig. D.h., wir können es tatsächlich nicht. Wir könnten es nicht mal so annehmen, wie es hier vorgeschlagen wird und insofern rate ich uns hier in aller Ruhe zu schauen, was am 14. Oktober passiert, wie dann die Rechtslage mit der Novelle des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes aussieht, was eigentlich die Auffangposition wäre für die 7,92 €, wenn sie dann wegfallen. Dann müssten wir sicherlich auch mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung cksprache halten und dann muss man ganz besonnen gucken. Man soll nichts ausschließen, aber man soll auch nicht gleich die Tür zu schlagen.

 

Herr Bertermann (Grüne): Gibt es die Möglichkeit der BVV dieses Schreiben des neuen Investors, von dem scheinbar viele heute das erste Mal hören, der BVV zur Verfügung zu stellen, damit wir wissen, worum es eigentlich geht?

 

BzStaRin Frau Reiser antwortet: Ich glaube, ja, das geht.

 

 

 
 

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