Auszug - Corona: Aktuelle Situation an Mittes Schulen und Handlungsbedarf BE: Bezirksamt  

 
 
54. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 6.4
Gremium: Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 09.09.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:35 - 19:58 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Schule2:https://global.gotomeeting.com/join/888377445
Ort: Schule2:https://global.gotomeeting.com/join/888377445
 
Wortprotokoll

Herr Thietz teilt mit, dass einige Verunsicherungen hinsichtlich der 5. Änderung der SARS COV2-Infektionsschutzmaßnehmeverordnung gegeben habe. Die Regelung gilt bis zum 01.10.2021. Dort sei festgelegt, dass für Schüler*innen die 5-Tage-Quarantäne gilt nach Feststellung einer Infektion durch positives PCR-Testergebnis. Zusammen mit den Amtsärzten in Berlin hatte man sich eine andere Regelung überlegt und umgesetzt, dass nur noch die infizierten Schüler*innen nach Hause geschickt werden. Das sei nun bei der 5-Tage-Regelung anders. Hier werden die engen Kontaktpersonen für 5 Tage in Quarantäne geschickt. Für die Schulen stellt sich schwierig dar, weil das RKI zwar Empfehlungen gibt, die versendet wurden, diese aber nicht eindeutig, dass sie nicht eindeutig zu identivizieren seien. Den Schulleitungen wurde übermittelt, dass nicht gewünscht sei, viele Kinder nach Hause zu schicken, da sie schon 1 Jahr lang oft zu Hause waren. Einige Lerngruppen waren lange nicht in der Schule. Die Schulleitungen müssen nun genau schauen und das Augenmaß darauflegen, wenn sie für 5 Tage nach Hause schicken. Herr Thietz betont, dass es derzeit nicht so viele Schüler*innen gebe, die zu Hause sind. Die Infektionslage verändert sich.
Er habe heute an die Schulen ein Schreiben verschickt, wie man erkennen könne, wie Infektrionsketten entstehen. Die Regelung für Lehrkräfte gil, wenn sie sich infiziert haben, die 14-Tages-Regelung.
Die Zusammenarbeit zwischen ihm und Herrn Dr. Murajda ist sehr gut. Er nimmt mehrfach an den Schulleitersitzungen teil und erklärt fachlich-inhaltlich, warum bestimmte Dinge sich aus ihrer Sicht Amtsärzte wehren. Herr Thietz sei gespannt, wie sich die Amtsärzte*innen weiterhin auseinandersetzen werden, da es in Berlin unterschiedliche Auffassungen gebe, wie man die Pandemie händelt.

 

Frau BV Stein (Grüne) chte wissen, wie Mitte mit dem Impfstatus bei Lehr- und Kitakräften umgeht? Des Weiteren möchte sie wissen, ob bestätigt werde, dass 90 % der Beschäftigten an Grundschulen und Kitas sowie 80 % an den weiterführenden Schulen geimpft seien? Herr Thietz teilt mit, dass es bei der Impfabfrage eine rechtliche Grundlage geben müsse, die es bisher nicht gebe. Es werde eine Rechtsordnung benötigt, dann könnte der Impfstatus errechnet werden.
Die 2. Frage könne er nicht beantworten. Er geht davon aus, weil ein Impfangebot vorlag, dass sich viele haben impfen lassen und denkt, dass über 60 % der Beschäftigten das Angebot angenommen haben.
Frau Stein betont, dass ab 10.09.2021 (bis 24.11.2021) das Arbeitsrecht im Arbeitsschutzgesetz geändert wurde und danach haben Arbeitgeber*innen im Rahmen des Arbeitsschutzes die Möglichkeit, konkret ihre Beschäftigten zu fragen, auch in Bezug auf Beamte*innenrecht mit der Begründung, dass der Arbeitsgeber verpflichtet sei im Rahmen einer Gefährdungsanalyse festzustellen, wie und welche Schutzmaßnahmen sie ergreifen müssen. Dazu müssen sie dann auch den Status der Beschäftigten kennen.
Herr Theitz werde nachfragen und wenn das so sein sollte, werde eine Erhebung stattfinden.

 

Herr BV Konrad (Einzelverordneter) fragt nach, wie aus Sicht der Senatsschulverwaltung impfen der Kinder an der Schule stattfinden könnte? Aus Sicht vom Amtsarzt fehlen dazu Grundlagen.
Herr Thietz betont, dass es keine Impfpflicht gebe, aber eine freiwillige Impfkampagne der über 16-jährigen. Es gebe mobile Impfteams, die zurzeit an den Schulen Schüler*innen impfen. Es gab eine Abfrage an allen Schulen mit Oberstufe und auch in den 10. Klassen. Die Resonanz der Oberstufenschüler*innen war gering. Hier sei noch viel an Aufklärungsarbeit und Werbung notwendig.
Nichtvolljährigen müssen eine Einverständniserrklärung der Eltern vorlegen. Das Formular ist beim RKI auf der Internetseite abrufbar. r jüngere Schüler*innen gebe es noch keine Möglichkeiten zum Impfen.

 

Auf die Frage der Vorsitzenden, Frau Schrader, ob bei den 12- bis 16-jährigen bei der Impfung die Anwesenheit der Eltern errforderlich sei, um noch einmal zu beraten. Wurde die alleinige Verantwortung den Eltern auferlegt, wenn das Impfen beim Hausarzt gemacht wird oder organisiert die Schule entsprechende Impfglichkeiten, verneint Herr Thietz, weil die Rechtsgrundlagen noch nicht vorhanden sind.
 

Frau Schrader möchte abschließend wissen, ob ein regelmäßiger Austausch zwischen der Senatsveraltung und Herrn Dr. Mureajda stattfinden wird und ob es nach wie vor die Regelung gebe, dass Anfragen der Schulen über Herrn Thietz an das Gesundheitsamt gerichtet werden. Herr Thietz bejaht. Herr Dr. Murajda beantwortet Anfragen direkt und schickt seine Antworten an alle Schulen, so dass alle Schulen die gleiche Informationslage haben. Es findet ein Austausch zwischen ihm und Herrn Dr. Murajda statt, wenn es Probleme gibt und wenn es notwendig ist.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. CoronaAufholProgramm2021_Modell_3_1_export_ohneFormeln_schullisten_öt01as (50 KB)    
Anlage 2 2 2. Info Brief_SL_Vergabeplattform_Änderung_Dok_F_IID5.2 IIDV-PDF (284 KB)    
Anlage 3 3 3. Region 1 S-Schulen Zusatz CoronaAufholProgramm2021_Budget-Zusatz-S-Schulen_04082021 (32 KB)    
 
 

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