Auszug - Corona: Aktuelle Situation an Mittes Schulen und Handlungsbedarf BE: Bezirksamt
Herr Thietz teilt mit, dass einige Verunsicherungen hinsichtlich der 5. Änderung der SARS COV2-Infektionsschutzmaßnehmeverordnung gegeben habe. Die Regelung gilt bis zum 01.10.2021. Dort sei festgelegt, dass für Schüler*innen die 5-Tage-Quarantäne gilt nach Feststellung einer Infektion durch positives PCR-Testergebnis. Zusammen mit den Amtsärzten in Berlin hatte man sich eine andere Regelung überlegt und umgesetzt, dass nur noch die infizierten Schüler*innen nach Hause geschickt werden. Das sei nun bei der 5-Tage-Regelung anders. Hier werden die engen Kontaktpersonen für 5 Tage in Quarantäne geschickt. Für die Schulen stellt sich schwierig dar, weil das RKI zwar Empfehlungen gibt, die versendet wurden, diese aber nicht eindeutig, dass sie nicht eindeutig zu identivizieren seien. Den Schulleitungen wurde übermittelt, dass nicht gewünscht sei, viele Kinder nach Hause zu schicken, da sie schon 1 Jahr lang oft zu Hause waren. Einige Lerngruppen waren lange nicht in der Schule. Die Schulleitungen müssen nun genau schauen und das Augenmaß darauflegen, wenn sie für 5 Tage nach Hause schicken. Herr Thietz betont, dass es derzeit nicht so viele Schüler*innen gebe, die zu Hause sind. Die Infektionslage verändert sich.
Frau BV Stein (Grüne) möchte wissen, wie Mitte mit dem Impfstatus bei Lehr- und Kitakräften umgeht? Des Weiteren möchte sie wissen, ob bestätigt werde, dass 90 % der Beschäftigten an Grundschulen und Kitas sowie 80 % an den weiterführenden Schulen geimpft seien? Herr Thietz teilt mit, dass es bei der Impfabfrage eine rechtliche Grundlage geben müsse, die es bisher nicht gebe. Es werde eine Rechtsordnung benötigt, dann könnte der Impfstatus errechnet werden.
Herr BV Konrad (Einzelverordneter) fragt nach, wie aus Sicht der Senatsschulverwaltung impfen der Kinder an der Schule stattfinden könnte? Aus Sicht vom Amtsarzt fehlen dazu Grundlagen.
Auf die Frage der Vorsitzenden, Frau Schrader, ob bei den 12- bis 16-jährigen bei der Impfung die Anwesenheit der Eltern errforderlich sei, um noch einmal zu beraten. Wurde die alleinige Verantwortung den Eltern auferlegt, wenn das Impfen beim Hausarzt gemacht wird oder organisiert die Schule entsprechende Impfmöglichkeiten, verneint Herr Thietz, weil die Rechtsgrundlagen noch nicht vorhanden sind. Frau Schrader möchte abschließend wissen, ob ein regelmäßiger Austausch zwischen der Senatsveraltung und Herrn Dr. Mureajda stattfinden wird und ob es nach wie vor die Regelung gebe, dass Anfragen der Schulen über Herrn Thietz an das Gesundheitsamt gerichtet werden. Herr Thietz bejaht. Herr Dr. Murajda beantwortet Anfragen direkt und schickt seine Antworten an alle Schulen, so dass alle Schulen die gleiche Informationslage haben. Es findet ein Austausch zwischen ihm und Herrn Dr. Murajda statt, wenn es Probleme gibt und wenn es notwendig ist. |
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