Auszug - Standortsuche für den Naturkindergarten im Wedding- Sachstand (Bezug Beschluss der BVV mit der DS-Nummer 3110/V)  

 
 
58. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 02.09.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: JHA: Video-Konferenz; https://global.gotomeeting.com/join/193281949
Ort:
 
Wortprotokoll

Als Gäste zu diesem Tagesordnungspunkt sind Frau Lier (BA Mitte, Stadt AL) und Frau Lüers (Initiative Naturkinderkindergarten) anwesend.

 

Frau BzStRätin Reiser informiert zum bisherigen Werdegang und Sachstand. Mitte rz 2021 sei die Problemanzeige der sehr engagierten Elterninitiative zum Naturkindergarten eingegangen, sowohl bei ihr, als auch bei den Fraktionen der BVV, mit dem Hinweis, dass die geplante Eröffnung im Mai 2021 gefährdet sei und daher um ein Gespräch gebeten werde. Im Bezirksamt sei das Thema behandelt worden. Ende März 2021 sei das gemeinsame Gespräch als Videokonferenz realisiert worden. Anwesend waren Vertreterinnen und Vertreter der Bauaufsicht, aus dem Umweltamt und der Elterninitiative gemeinsam mit ihrer Architektin. Da die Stadtentwicklung nicht zugegen war, habe es am 29.04.2021 einen weiteren Termin, die Behördenkonferenz, mit einem größeren Teilnehmendenkreis gegeben. Anwesend waren die Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Facility Management, SGA, Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, Bauaufsicht, Umwelt und Natur, Stadtplanung und des Jugendamts. Inhalt war die Aufarbeitung der bisherigen Entwicklungen. Beschlossen worden sei, dass die Kontaktaufnahme mit der Elterninitiative weiterhin über die Bauaufsicht gepflegt werden sollte. Der Naturkindergarten sei am 01.06.2021 in Betrieb genommen worden, jedoch nicht im Ergebnis zur Behördenkonferenz, sondern an einem anderen Standort: Dohnagestell 8, ein Gelände des Kitaeigenbetriebs Kindergärten City, allerdings temporär. Der Beschluss der BVV 3110/V, „Naturkindergarten ermöglichen, nicht verhindern“ liege aktuell in Federführung bei Herrn BzStR Gothe.

 

Frau BV Schrader (Fraktion DIE LINKE) ergänzt, dass der Beschluss der BVV bereits am 22.04.2021 gefasst worden sei und den Standort am Plötzensee beinhaltete. Herr BzStR Gothe hatte in der Sitzung der BVV über den mehrmonatigen Prozess berichtet. Die Elterninitiative habe sehr viel Zuspruch aus den verschiedenen Ämtern erhalten, scheiterte dann aber unerwartet am Veto des Stadtplanungsamtes. Das sei nicht das erste Mal, dass in der Abstimmung zwischen den Ämtern etwas schieflaufe, was die Anregung der BVV, eine koordinierende Stelle einzurichten, umso deutlicher stärke. Der Hauptausschuss hat dies am 31.08.2021 in seiner Sitzung so beschlossen. Das ändere nichts an der Tatsache, dass 15 Kinder an einem Standort betreut werden, den sie zum Jahresende 2021 verlassen müssen. Eine Alternative scheine es nicht zu geben. Das Konzept des Naturkindergartens sollte gefördert werden. Es sei unverständlich, weshalb das nicht ermöglicht werde.

 

Herr Siewer (Fraktion Bü´90/Die Grünen) schließt sich dem an. Es sei noch nicht gesichert, dass der Antrag am 16.09.2021 in der BVV beschlossen werde, die Entscheidung der Fraktion der SPD stehe noch aus.

 

Frau Lier informiert im Auftrag von Herrn Gothe, dass auch das Stadtplanungsamt sehr daran interessiert sei, für den Naturkindergarten einen dauerhaften Standort zu finden. Der Standort Plötzensee sei jedoch, wie sich am 29.04.2021 in der Behördenkonferenz zeigte, für mehrere Ämter problematisch. Infrage komme das Eck-Grundstück Seestraße/ Afrikanische Straße. Verschiedene Belange seien zusammenzuführen: Es müsse planungsrechtlich zulässig und eine Naturnähe gegeben sein. An dem Eck-Grundstück Seestraße/ Afrikanische Straße habe die Schule, in dessen Fachvermögen das Grundstück stehe, eigene Pläne, sodass das Stadtplanungsamt mit dieser im regen Kontakt stehe. Es seien Vorschläge und Möglichkeiten abgefragt worden, doch bisher ohne Erfolg. Einen aktuellen Sachstand habe sie nicht erfahren können. Geprüft werde ergänzend, ob die Übergangsvariante über das Jahresende hinaus verlängert werden könne.

 

Frau Lüers erklärt, dass der Übergangsstandort am Dohnagestell glücklicherweise habe ermöglicht werden können, sie seien jedoch ohne Strom und ohne fließendes Wasser. Über die Sommerzeit haben sie sich behelfen können, für eine eventuelle Zeit über den 31.12.2021 hinaus müssten kostenpflichtig Strom- und Wasserleitungen gelegt werden. Diese Kosten können sie nicht aufbringen. Am Plötzensee hätten die dortigen Verpächter Strom und Wasser verlegt. Für die ihnen zur Verfügung gestellten Fördermittel müsste ein Eigenanteil von 10%, somit 14.000,- € erbracht werden. Dieser werde über ein Elterndarlehen gestellt. Zusätzliche Kosten würden eine Erhöhung des Darlehens verursachen. Um Umzugskosten möglichst gering zu halten, seien bisher auch nicht alle geplanten Anschaffungen erfolgt. Das Verhältnis mit den Gastgebenden sei sehr gut.

 

Frau BV Schrader (Fraktion DIE LINKE) betont, dass der Naturkindergarten eine grundsätzlichesung benötige. Die Aufgabe, diese zu finden, liege in der Verantwortung des Bezirksamts. Sie begrüße, dass der Eigenbetrieb Kindergärten City den aktuellen Platz angeboten habe. Ihr erschließt sich nicht, weshalb die politische Entscheidung nicht habe getroffen werden können, den Standort am Plötzensee zu genehmigen. Für die Kultur habe es eine solche Entscheidung gegeben. Sie appelliert an das Bezirksamt, einen Ermessensspielraum auszuüben, um diesen Standort für den Naturkindergarten zu ermöglichen.

Frau Lier erläutert, dass die Verwaltung auch bezüglich der Kulturveranstaltung Bedenken angezeigt habe. Diese seien jedoch auf eine Saison begrenzt, während der Naturkindergarten auf Dauer ausgelegt sei.

 

Frau Schauer-Oldenburg verstehe die Debatte nicht, die scheinbar politischer Natur zu sein scheint. Im Zweifel solle gesagt werden, dass der Naturkindergarten nicht gewollt ist. Sie interessieren die Gründe des Vetos.

Als Bürgerin in Mitte schlage sie das Gelände der ZKU am Westhafen vor, an dem sich ein Bürgergarten befinde.

 

Frau Lüers betont, dass sie für alle Vorschläge sehr offen seien. Benötigt werde eine Fläche von etwa 1.000 qm.

Sie nehme daher Bezug auf den bereits angesprochenen Schulgarten, der in Frage käme, 3.000 qm umfasse und nach Aussage des Umweltamts derzeit nicht genutzt werde, käme in Frage. Dort müsste auch Wasser und Strom verlegt werden.

 

Herr Lehmann schlägt das Fachvermögen am Dohnagestell 10 an, auf dem die Lebenshilfe untergebracht ist. Dieses umfasse 10.000 qm. Es si ein Gesprächstermin mit der Lebenshilfe für den 23.09.2021 angesetzt.

Frau Lüers weist darauf hin, dass auch dieses mit einem Veto belegt worden sei.

Frau Lier bestätigt und begründet, dass es sich um einen Außenbereich handle und nach § 35 BauGB behandelt werden müsse.

 

Frau Goral bekräftigt, dass die Diskussion intern weitergeführt werde.

 

Der Vorsitzende fasst zusammen, dass kurzfristig keine Lösung gefunden werden könne, sodass sich die neue BVV weiterhin damit werde befassenssen. Das sei sehr, sehr misslich. Die aktuell amtierenden sollten das Mögliche tun, was an Unterstützung angeboten werden könne, z.B. eine finanzielle Unterstützung zur Verlegung von Wasser und Strom. Er bittet die Vertreterinnen und Vertreter des Bezirksamts, die Inhalte der heutigen Debatte in die Besprechungen des Bezirksamts mitzunehmen.

 
 

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