Auszug - Stark Trotz Corona BE: Herr Thietz  

 
 
58. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 02.09.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: JHA: Video-Konferenz; https://global.gotomeeting.com/join/193281949
Ort:
 
Wortprotokoll

Herr Thietz (Leiter der Schulaufsicht) berichtet zu den drei Programmschwerpunkten in der Säule 1 und damit den Schulbereich betreffend:

 

a)      Abbau von Lernrückständen, d.h., hauptsächlich den mathematischen und sprachlichen Basiskompetenzen

Abbau von Rückständen in überfachlichen Bereichen, z.B. im Bereich des Radfahrens, des Schwimmens, des Turnens u.a.

b)      Kompetenzen des psycho-sozialen Bereichs, so z.B. die Demokratieerziehung, Gewaltprävention u.ä.

c)       Schulen mit hoher Abbrechendenquote, d.h. Oberschulen, deren Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss abgehen,

sowie Grundschulen, deren Schülerinnen und Schüler den Lehrerinnen- und Lehrerergbnissen unterdurchschnittlich abschneiden

 

r die Maßnahmen der komplexen Themen stehen 44 Mio. € zur Verfügung, von denen 70% für den Schwerpunkt a) und 30% für beide Schwerpunkte b) und c) ausgegeben werden sollen. Insbesondere die Maßnahmen zum Schwerpunkt a) werden in den Schulen umgesetzt. Weitere Maßnahmen werden ausgeschrieben.

Die Schulen seien mit der Umsetzung aller drei Punkte vollkommen ausgelastet und kommen nahezu dem nach, was die BVV im Beschluss eingefordert habe.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden präzisiert Herr Thietz das für Maßnahmen zur Verfügung stehende Budget. Je Schülerin oder Schüler an öffentlichen Schulen werden 60,- €r den Projektzeitraum bis zum Ende des Jahres 2022 angesetzt. Das bedeutet, dass den Schulen zwischen 20.000,- € und 60.000,- € übertragen werden. Für Sondermaßnahmen kommen je Kopf 54,- € dazu.

 

Die Schulen seien aufgefordert, bis zum Herbst 2021 eine Lernstandserhebung vorzunehmen. Herr Thietz stellt die Messinstrumente vor, die online genutzt werden können.

In den Schulen, die sehr viele Schulabgänger ohne Schulabschluss haben, werden Gespräche mit den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern geführt, mit dem Ziel, eine Lernvereinbarung zu schließen. Auf Nachfrage von Frau Schauer-Oldenburg (beratendes Mitglied) erläutert Herr Thietz, dass der Förderbedarf nicht nur an den ckständen, sondern auch anhand der Kompetenzen des Kindes bewertet werde. Es gebe somit eine prognostische Aussage.

Die Schulen, die unter die Kategorie c) fallen werden zudem mit der Schulaufsicht Maßnahmen und Konzepte absprechen. Die Nachhaltung erfolgt im Laufe des Schuljahres.

 

Die Mittel werden u.a. für Schulangebote in den Ferien als auch an den Wochenenden eingesetzt.

Die Radfahrprüfungen werden zentral organisiert und finden ebenfalls in den Ferien oder an den Nachmittag im Laufe des Schuljahres statt.

 

Herr Thietz bittet darum, dass sich die Schulen und Träger der freien Jugendhilfe gegenseitig unterstützen. Die ergänzende Lernförderung habe in den Schulen bisher nur für Schülerinnen und Schüler mit einem Berlin-Pass angeboten werden können, nun sei eine Erweiterung auf aller Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten möglich.

Er stellt die Möglichkeiten der Unterstützung in allen drei Schwerpunkten als Maßnahmekatalog vor.

 

Der heutige Bericht ist in der Handreichung 1 niedergeschrieben, der dem Jugendhilfeausschuss zur Verfügung gestellt werde.

Der finanzielle Part (z.B. Abrechnungen etc.) werde in einer Handreichung 2 festgehalten.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Handreichung I_Stark trotz Corona-Schulbudget-ABS (365 KB)    
 
 

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