Auszug - des Bezirksamtes - Bericht gemäß BVV-Beschluss zur Umsetzung des Beschlusses 2050/V zu „Reaktivierung der Liegenschaft Putbusser Straße 12 als Schulstandort“ vom 21.11.2019 - Bericht gemäß BVV-Beschluss zur Umsetzung des Beschlusses 2395-V zu „Eine neue Chance für ein Monbijoutheater“ vom 17.09.2020   

 
 
56. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 6.2
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 25.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:47 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort: Videokonferenz
 
Wortprotokoll

Herr BzStR Gothe berichtet:

 

Mitteilungen aus dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses:

  1. Der Bezirk Mitte werde nicht 50.000,- € Strafe zahlen müssen. Herr BzStR Gothe habe in der heutigen Sitzung des Hauptausschusses im Abgeordnetenhaus Fragen beantwortet.
  2. Die Rahmenkoordination für die soziale und grüne Infrastruktur könne fortgesetzt werden.

 

ZK/U (Zentrum für Kunst und Urbanistik):

Das Bezirksamt bestätigt mit einer Vorlage, dass die für das ZK/U vorgesehenen Mittel weiterhin verausgabt und damit verbaut werden. Das bedeutet, dass das Projekt in der Umsetzung sei.

 

B-Plan Uferhallen:

Das Bezirksamt habe die Aufteilung des Bebauungsplan zu den Uferhallen beschlossen. Der benachbarte private Teil werde abgetrennt, da dessen Projektentwicklung stagniere. Der B-Plan für das Uferhallen-Areal könne damit fortgesetzt werden. Als wichtige Grundlage habe mit dem Eigentümer als auch in Abstimmung mit dem dort tätigen Verein ein Letter of Intent (LoI) abgeschlossen werden können. Die Verhandlungen waren herausfordernd. Er bedankt sich bei dem Stadtplanungsamt, bei der unteren Denkmalschutzbehörde, dem Landesdenkmalamt und der Kulturverwaltung, die den LoI mit unterzeichnet haben. Auf Grundlage dieses LoI sei festgehalten, dass es in den nächsten 2 ½ Jahren keine Veränderungen an den Mietkonditionen sowie keine Kündigungen geben werde. Die Kosten zur Weiterentwicklung des B-Plans werden vom Vorhabenträger übernommen. Über einen Bauvorbescheid werden drei kleinere Vorhaben bereits vorab genehmigt.

 

Auf Nachfrage des Vorsitzenden erklärt Herr BzStR Gothe, dass der LoI vertraulich zu behandeln sei. Sofern es der Wunsch der BVV sei, diesen zu erhalten, müsse er mit den Beteiligten erst Rücksprache halten. Er sagt zu, dies abzufragen und bei Zustimmung dem Ausschuss die Unterlagen zukommen zu lassen.

Stadtmission Lehrter Straße:

Herr BzStR Gothe verweist auf seinen Brief, den er dem Ausschuss zur Kenntnis übersandt habe (siehe Anlage 1). Die Stadtmission werde sich der kooperativen Baulandentwicklung für das Gesamtvorhaben unterwerfen. Für den Abriss der Wohnungen, die aufgrund des Baus des Nachbarschaftszentrums weichen müssen, werde eine Strafzahlung getätigt. Sofern sie über die Vereinbarung in der kooperativen Baulandentwicklung hinaus Ersatzwohnraum bauen, bitten sie eine Rückzahlungsmöglichkeit zu prüfen.

Rathenower Straße 23:

(Bezug: Dringlichkeitsanfrage in der Sitzung der BVV am 19.08.2021). Herr BzStR Gothe informiert, dass die Bauaufsicht vor Ort gewesen sei und mit dem Bauleiter die Abdichtungsmaßnahmen besprochen habe. Aus Sicht der Bauaufsicht seien die Maßnahmen ausreichend, um weitere Wasserschäden zu vermeiden. Eine weitere Besichtigung sei verabredet worden.

 

Marx-Engels- und Rathausforum:

Die Jurysitzung habe am 19.08.2021 stattgefunden, an der Herr BzStR Gothe teilgenommen habe. Es sei einstimmig ein erster Preis gekürt worden. Dem Senator, Herrn Scheel, habe er vorgeschlagen, das gekürte Vorhaben öffentlich vorzustellen, damit alle Beteiligten am Prozess „Alte Mitte - Neue Liebe?“ die Möglichkeit haben, die Umsetzung der 10 Bürgerleitlinien zu reflektieren. Er regt an, dass der Preisträger seinen Entwurf im Stadtentwicklungsausschuss vorstellen sollte.

Fennstraße 33/34, Tegeler Straße 1:

(Bezug: Dringlichkeitsantrag in der Sitzung der BVV am 19.08.2021). Herr BzStR Gothe informiert, dass der Bayer-Konzern sein Produktionsgelände langfristig erweitern und daher eine vorgezogene Maßnahme umsetzen möchte. Zwei Aspekte seien zu unterscheiden:

1. Wie werde mit den Mieterinnen und Mietern umgegangen?

2. Warum sollen die Häuser abgerissen werden?

Er empfiehlt, den Vorhabenträger zu einem der nächsten Ausschusssitzung einzuladen und sich das Vorhaben erläutern zu lassen. Gegebenenfalls auch im Ausschuss „rgerdienste und Wohnen“.

Bericht gemäß BVV-Beschluss zur Umsetzung des Beschlusses 2050/V zu „Reaktivierung der Liegenschaft Putbusser Straße 12 als Schulstandort“ vom 21.11.2019:

Es gebe keinen neuen Stand.

Bericht gemäß BVV-Beschluss zur Umsetzung des Beschlusses 2395-V zu „Eine neue Chance für ein Monbijoutheater“ vom 17.09.2020:

Herr Schulz habe nach vorliegenden Informationen den neuen Theaterbetreibern, dem zweiDrittel e.V., auch die Märchenhütten zur Verfügung gestellt, obwohl ihm bekannt sei, dass er diese beseitigen müsse. Die Theaterbetreiber argumentieren, dass das Projekt insgesamt sterbe, wenn die Märchenhütten nicht genutzt werden dürfen. Herr Senator Lederer habe sich diesbezüglich an Herrn BzBm von Dassel gewandt und seine Unverständnis zur Versagung der Nutzung geäert (siehe Anlage 2).

 

Herr BV Diedrich (Fraktion DIE LINKE) begrüßt, dass in diesem Sommer durch einen neuen Betreiber am Monbijoupark wieder Theater gespielt und getanzt werden konnte. Er gehe davon aus, dass die jetzige Situation einvernehmlich im Bezirksamt geregelt worden sei und keine neue Ausgangssituation in Bezug auf die Umsetzung der beiden Beschlüsse 2404/V und 2359/V darstelle, da keine Verflechtung mit dem ehemaligen Betreiber besteht. Er bittet zu prüfen, ob mit dem jetzigen Betreiber, der bereits gute Formate umgesetzt habe, ein zukünftiges Betreiben am Monbijoupark möglich sei, unter der Voraussetzung, dass die beiden Beschlüsse umgesetzt werden und das Verfahren zur B-Plan-Änderung eingeleitet werde.

 

Herr BzStR Gothe erinnert dazu, dass der bisherige Betreiber sowohl das Holztheater dort wieder hingebracht als auch die Beseitigung der Märchenhütten bis heute nicht veranlasst habe. Er stelle sowohl das Holztheater als auch die Märchenhütten dem zweiDrittel e.V. zur Verfügung, obwohl er weiß, auch nach seiner eigenen Aussage, dass diese dort unrechtmäßig stehen. Die schlechten Erfahrungen mit Herrn Schulz bestätigen sich damit erneut. Er sei aber in den Vorgang nur insoweit involviert, als dass er als Bauaufsicht darauf geachtet habe, dass das Holztheater den Stempel des TÜV erhalten habe. Ansonsten gilt die Aussage: Bevor mit dem Eigentümer der Fläche, der Humboldt-Universität, keine Einigung auf eine Zielperspektive für die Flächen erfolgt ist, die aufzeigen kann, in welche Richtung der B-Plan gehen soll, sei er nicht bereit, den B-Plan zu ändern um Parkflächen zu entziehen. Die HU habe nachwievor den Wunsch, nicht temporär kulturelle Nutzung anzubieten, sondern dauerhaft etwas zu bauen, was parkaffin sei. Aus diesem Grund habe das Bezirksamt die Aufträge aus der BVV noch nicht mit einem Schlussbericht beantworten können. Ein Zwischenbericht werde gefertigt.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 A1 Schreiben BA zu BE 3163-V zu Kein Abriss WE Seydlitz 21 durch Stadtmission (774 KB)    
Anlage 2 2 A2 Schreiben Senator Lederer an BzBm SvD zu Erhalt Märchenhütten (08-21) (387 KB)    
 
 

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