Auszug - Bebauung der ehemaligen Kfz-Werkstatt der Deutschen Post zwischen Köpenicker-, Aldalbert-, Melchiorstr. und Engeldamm  

 
 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
TOP: Ö 2.2
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 17.06.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 23:15 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort: Videokonferenz
3216/V Bebauung der ehemaligen Kfz-Werkstatt der Deutschen Post zwischen Köpenicker-, Aldalbert-, Melchiorstr. und Engeldamm
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner/inEinwohner/in
Verfasser:Herr L. 
Drucksache-Art:EinwohneranfrageEinwohneranfrage
 
Wortprotokoll

  1. Das Gelände der ehemaligen Kfz-Werkstatt der Deutschen Post zwischen Köpenicker-, Adalbert-, Melchiorstr. und Engeldamm soll bebaut werden, die Arbeiten sollen dem Vernehmen nach bereits im Oktober beginnen. Welche konkreten Planungen für das Gelände sind dem Bezirksamt bekannt?

 

  1. Welche Maßnahmen wurden durch die Bauaufsicht ergriffen oder sind vorgesehen, um sicherzustellen, dass es bezüglich der vorgesehenene Bebauung – unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele für das Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt sowie des Denkmalschutzes für erhaltenswerte Industriearchitektur – zu einem Interessenausgleich zwischen Investor und Anwohner*innen kommt?

 

  1. Welche Maßnahmen bzw. Auflagen bestehen oder sind beabsichtigt, um sicherzustellen, dass z.B. durch baustellenbedingten Lärm, Erschütterung, Grundwasserabsenkung, Schmutz und Verkehr Schäden an den Bestandsgebäuden in der Nachbarschaft und Beeinträchtigungen sowie konkrete Gefahren für die Anwohner*innen, darunter viele Familien mit kleinen Kindern, vermieden werden? In den letzten Monaten hat es auf dem Gelände bereits häufiger gebrannt, zuletzt am 28. April 2021 sogar schwer im Quergebäude hinter der Melchiorstraße 8 und 9, nur wenige Meter von der Remise der Melchiorstr. 8 entfernt.

 

Herr BzBM von Dassel:

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Fragende, für meinen Kollegen, Herrn Gothe, beantworte ich die Einwohneranfrage wie folgt. Zu ersten Frage: Mit der Baugenehmigung 2018/5301 vom 11. Oktober 2019 wurde dem Neubau von sechs Gebäuden mit 195 Wohneinheiten, drei Läden, einer Kita für 45 Kinder, einer Gaststätte mit 45 Sitzplätzen, ca. 12.000 Quadratmeter Bürofläche, Aufstockung- und Nutzungsänderungen der bestehenden Generatorenhalle für Ausstellungen, Veranstaltungen und Büronutzung und der Errichtung einer Tiefgarage mit 81 Stellplätzen zugestimmt. Zur zweiten Frage: im Baugenehmigungsverfahren wurden die zuständigen Ämter beteiligt. Nachbarbeteiligung findet im Baugenehmigungsverfahren nur statt, wenn Rechte des Nachbarn erkennbar verletzt werden z.B. Abstandsflächen auf ein Nachbargrundstück falle. Einen Interessenausgleich zwischen Investor und Anwohnenden kennt die Bauordnung nicht. Zur dritten Frage: Für baustellenbedingten Lärm, Erschütterungen und Grundwasserabsenkungen geltende rechtliche Regelungen, die einzuhalten sind und daher nicht zusätzlich beauflagt werden müssen. Die Zuständigkeit liegt bei verschiedenen Behörden. Schutz und Verkehr können durch Auflagen im Genehmigungsverfahren nicht vermieden werden. Bezüglich eventueller durch die Baumaßnahen verursachter Schäden an Nachbargebäuden wird im Regelfall vor Baubeginn ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt. Da dieses nicht dem öffentlichen Recht unterliegt, ist nicht bekannt, ob es erfolgt ist. Öffentlich-rechtlich wird ein Prüfingenieur r Baustatik mit der Prüfung des Standsicherheitsnachweises und der Bauüberwachung beauftragt. Brandstiftungen lassen sich baurechtlich nicht verhindern. Hier ist zu hoffen, dass die Baumaßnahme dazu führt, dass es auf dem Gelände nicht mehr dazu kommt. Vielen Dank.“

Herr BV Schug:

Vielen Dank an den Herrn L., der die Frage eingereicht hat. Also wir als SPD-Fraktion sind erstmal sehr froh, dass an der Fläche es endlich mal vorangeht. Es ist ja doch sehr lange auch jetzt dort, wo nichts passiert ist. Das Block-Konzept ist ja auch wiederum in einer großen Bürgerbeteiligung beschlossen worden. Deswegen bitte ich Sie durchaus dort auch weiter Ihren kritischen Blick drauf zu haben und wenn Ihnen Dinge auffallen, die Ihrer Ansicht nach nicht rechtmäßig dort von statten gehen sich auch wieder sofort zu melden. Vielleicht sich auch einfach, wenn Sie da nicht eh schon mit dabei sind, an die Betroffenenvertretung, die es dort vor Ort im Sanierungsgebiet gibt, wenden, um dort einfach gemeinsam mit all Ihren Nachbarn und Nachbarinnen einen Blick auf diese Gelände weiterhin zu haben. Wir gehen aber eigentlich davon aus, dass der Bauträger schon verantwortungsvoll dort agieren wird und es zu keinen Schäden in den Nachbargebäuden kommen wird. Vielen Dank.“

Herr BV Bertermann:

Und zwar nur die Bitte an Herrn von Dassel, da ja Herr Gothe nicht anwesend ist, ihm doch weiterzugeben, dass er, falls es nicht schon erfolgt ist, doch den Investor mal darauf hinweisen möge, dass einen Paragraphen 25 Absatz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz gibt. Es gibt dazu auch eine Beschlusslage in der BVV. Die hei0t, um es kurz zu machen, dass man seitens der Verwaltung auch privaten Bauherrn anraten sollte. Es gibt dazu ja auch offiziell ein Merkblatt der Verwaltung, dass es bei größeren Bauvorhaben auch eine Bürgerinformation durchführt. Ich würde doch dringend darum bitten doch eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen und etwas mehr zu informieren, so dass Sie nicht gezwungen sind sich über eine Einwohneranfrage hier erstmal Informationen einzuholen. Das wäre es von meiner Seite.“

Herr BV Diedrich:

Vielen Dank an die Frage einbringenden Mieterinnen und Mieter, Bewohner*innen dort. Der Beantwortung von Herrn von Dassel an sich rein faktisch habe ich nicht viel hinzuzufügen. Das ist alles so wie er das dargestellt hat. Da ist wahrscheinlich alles völlig richtig und korrekt. Auch den Hinweisen meiner Vorredner, Herr Schug und Herr Bertermann, will ich da nur beipflichten. Also wenn Sie tatsächlich das Gefühl haben, dort gehen Dinge nicht mit rechten Dingen zu, nutzen Sie die Informationsmöglichkeiten unbedingt, die es dort gibt. Das eine ist, das sagte ja schon Herr Schug schon, die Betroffenenvertretung, die ein wichtiges gehltes Organ im Sanierungsgebiet bei Ihnen in der nördlichen Louisenstadt ist. Aber nutzen Sie auch uns, nutzen Sie die Gremien der BVV, nutzen Sie die Bezirksverordneten, die Fraktionen Ihrer Wahl, um dort an entsprechende Informationen ranzukommen. Es gibt entsprechende zuständige Fachausschüsse, die sich mit dieser Thematik befassen. Das könnte z.B. der Ausschuss für Stadtentwicklung sein, das könnte der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Verkehr sein. Also wenn da z.B. außerhalb der zulässigen Periode Bäume gefällt werden oder so, ist das ein Thema für den Umwelt-Ausschuss. Aber wenn Sie das Gefühl haben, da passieren ungenehmigte Baumaßnahmen, könnte das ein Thema für den Ausschuss r Stadtentwicklung sein. Also kommen Sie auf uns zu, nutzen Sie uns und wir werden sehen, dass wir uns dort im Rahmen unserer Möglichkeiten für Sie einsetzen können. Vielen Dank.“

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen