Auszug - Aktuelle Viertelstunde  

 
 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung
TOP: Ö 6
Gremium: Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt, Gleichstellung Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 21.06.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:45 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: WiArb (2): Video-Konferenz, https://global.gotomeeting.com/join/457892845
Ort: WiArb (2): Video-Konferenz, https://global.gotomeeting.com/join/457892845
 
Wortprotokoll

Auf Nachfrage von Herrn Drebes (Grüne) zu der im Mai verschickten Tabelle zum § 16i SGB II / Teilhabe am Arbeitsmarkt geförderte Stellen im Bezirksamt Mitte und der dort aufgeführten Kündigungen antwortet BzBm Herr von Dassel, dass der Anteil der Kündigungen für die Personengruppe erfreulicherweise nicht sehr groß sei. Es handele sich dabei um Personen, die Vermittlungshemmnisse haben und zum Teil sehr lange keine reguläre Beschäftigung hatten. Man stehe häufig vor der Frage, ob es richtig ist, direkt einen Vertrag mit 40 Wochenstunden aufzustellen, da dies eine große Herausforderung darstelle, wenn man dies nicht mehr gewohnt ist. Auf der anderen Seite stelle ein Vertrag mit 30 Stunden pro Woche einen guten Übergang dar, jedoch sei dieser nicht existenzsichernd. Die Menschen würden dann unterm Strich nicht mehr Geld haben als sie vom Jobcenter erhalten. Die vorhandenen 15-20 Prozent an Kündigungen seien auch damit verbunden, dass er ganz bewusst den Ämtern übermittle, es erstmal zu probieren, auch wenn der Eindruck beim Vorstellungsgespräch schwierig war. Daher gehe er davon aus, dass in fast allen Fällen die Kündigungen seitens der Ämter ausgesprochen wurden, da die Personen entweder nicht zur Arbeit erschienen sind oder nicht den Anforderungen genügt haben. Es seien jedoch auch erfreulicherweise viele Erfolgsgeschichten zu verzeichnen, die dann 80 Prozent ausmachen.

Auf Nachfrage von Frau Morgenstern zum Weinbergsweg antwortet BzBm Herr von Dassel, dass man den Gemeingebrauch der Straße durch Menschen nicht einschränken könne, da dieser für alle zulässig sei. Falls es zu laut werde, dann gebe es die Möglichkeit mit dem Ordnungsamt und/ oder der Polizei einzugreifen. Die Lautstärke sei nicht nur an dieser Stelle ein Problem, sondern an vielen öffentlichen Plätzen. Die Möglichkeiten dauerhaft für Ruhe zu sorgen seien begrenzt, außer mit einer Dauerpräsenz von Polizei und/ oder Ordnungsamt, welche nicht in Aussicht gestellt werden könne.

 
 

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