Auszug - Verfahren zur schriftlichen Abstimmung von Drucksachen
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In dieser Wahlperiode werde mindestens noch ein B-Plan schriftlich abgestimmt werden müssen. Der Abstimmzettel können digital oder postalisch übersandt werden. Der Rücklauf an das BVV-Büro könne digital, postalisch oder durch persönliche Abgabe erfolgen. Bei einem digitalen Rücklauf sei darauf zu achten, dass der Abstimmzettel ausgedruckt, unterzeichnet und eingescannt wird. Da nicht auszuschließen sei, dass einzelnen Bezirksverordnete über solche technischen Möglichkeiten nicht verfügen, soll eine Bedarfsabfrage in den Fraktionen erfolgen.
Der Ältestenrat einigt sich darauf, die Rücklauffrist auf 10 Tage zu setzen. |
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