Auszug - Umbenennungsanliegen Nettelbeckplatz (Fortsetzung aus 49. BiKu-Sitzung) Ausschussantrag: Umbenennung Nettelbeckplatz einleiten. Antragsentwurf, Bürgeranliegen und Begründung (s. Anl.)  

 
 
50. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 5.2
Gremium: Bildung und Kultur Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 09.06.2021 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:03 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BiKu: Video-Konferenz, https://global.gotomeeting.com/join/955634213
Ort: BiKu: Video-Konferenz, https://global.gotomeeting.com/join/955634213
 
Wortprotokoll

Es liegen ein Antrag der Fraktion der SPD und ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU vor.

 

Nach einhergehender Diskussion wird der Änderungsantrag wie folgt mehrheitlich abgelehnt.

2 Ja-Stimmen der Fraktion der CDU, 3 Nein-Stimmen der Fraktion Bü90/Die Grünen, 3 Nein-Stimmen der Fraktion der SPD, 3 Nein-Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

 

Anschließend lässt die Vorsitzende, Frau Morgenstern über den Ursprungsantrag abstimmen, der wie folgt lautet:

Vorbemerkung: Der Platz ist heute nach Joachim Nettelbeck (1738-1824) benannt, der aktiv im Sklavenhandel tätig war und Koloniallobbyismus betrieb.

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

zu prüfen, wie gemäß des im Dez. 2020 i.S.d. Dekolonialisierung des öffentlichen Raums erweiterten Berliner Straßengesetzes und in Entsprechung einer Anliegensbekundung von vor Ort, eine mögliche Umbenennung des Nettelbeckplatzes unter breiter Beteiligung von Anwohnerinnen und Anwohner, Anrainern und der BVV-Mitte behandelt werden kann. Dabei sind auch ausdrücklich „mildere“ Mittel, wie eine „Umwidmung, also eine Benennung nach Person, Ort usw.  gleichen Namens in die Prüfung einzubeziehen.

 

Die Entscheidung über eine mögliche Umbenennung und die Informationsvermittlung über die Umbenennungsgründe sowie der Ideenaustausch zur Namensfindung für die etwaige Neubenennung des Platzes haben im Zusammenwirken den im Umfeld wohnenden Bürgerinnen und Bürgern, den Anrainern, der BVV-Mitte und den Strukturen der bezirklichen Stadtteilarbeit vor Ort zu erfolgen. Es ist schließlich ein repräsentatives Votum der Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld einzuholen, ob sie für oder gegen eine Umbenennung sind. Gleiches gilt für eine sich dann ggf. anschließende Namensfindung. Das Votum der Anwohnerinnen und Anwohner ist danach in den Entscheidungsprozess der Gremien der BVV Mitte und des Bezirksamtes mit einzubeziehen und eine Nichtbeachtung des Votums politisch zu begründen.

 

Begründung:

Recherchezusammenfassung des FB-Geschichte BA Mitte (Anl.); Berliner Straßengesetz, § 5, AV-Benennung, Ziff. 2 Umbenennungen, Abs.2 (c): „Umbenennungen sind nur zulässig zur Beseitigung von Straßennamen, mit Bezug auf den Kolonialismus, sofern die Straßen nach Wegbereitern und Verfechtern von Kolonialismus, Sklaverei und rassistisch-imperialistischen Ideologien oder nach in diesem Zusammenhang stehenden Orten, Sachen, Ereignissen, Organisationen, Symbolen, Begriffen o.ä., benannt wurden.“

 

Abstimmungsergebnis:

3 Ja-Stimmen der Fraktion Bü90/Die Grünen, 3 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 3 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 2 Nein-Stimmen der Fraktion der CDU, 0 Enthaltungen

Der ÄA wird mehrheitlich angenommen und wird in die BVV am 19.08.2021 eingebracht.

 

Bei der Abstimmung waren keine Vertreter/-innen der Fraktionen AfD und FDP anwesend.

 

 
 

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