Herr BV Radloff-Gleitze (SPD) fragt nach, ob eine Genehmigung für das Drachenbootrennen auf dem Plötzensee vorliegt? Des Weiteren möchte er wissen, wie mit den Beschwerden von Bürger/-innenanfragen der einzelnen Plätze im Poststadion umgegangen werde? Herr BzStR Spallek teilt zur 1. Frage mit, dass keine Genehmigung erteilt wurde zu dem Zeitpunkt, als sich der Veranstalter an die Verwaltung hinsichtlich einer Genehmigung gewandt habe. Der Antrag wurde als schwierig bezeichnet. Herr Spallek vermutet, dass die fehlende Genehmigung nicht an mangelnder Kapazität, Zeit oder Personal liegt, sondern die Auswirkungen auf das umliegende Gebiet, welches Naturschutzgebiet sei, als verträglich eingeschätzt werde. Die 2. Frage wird wie folgt beantwortet: Herr Spallek wurde angesprochen, wie man mit den Widersprüchen umgehen könnte. Weil es bei den Umbenennungen der Plätze das Berliner Straßengesetz nicht greift, gebe es deshalb auf die Anträge noch keine Bescheide. Gebe es keine Bescheide, könne kein Widerspruch eingelegt werden. Die Frage müsste auf einen formalen Weg gebracht werden. Es wurden Gespräche zusammen mit BAK geführt, wie man das umsetzen könnte. Eine Variante könnte sein, ein Wettbewerbsverfahren durchzuführen oder es könnte ein Hinweiseisschild angebracht werden, das darauf hinweist, wie der Platz benannt wurde. Die BVV habe einen Beschluss gefasst, mit dem die Verwaltung entsprechend umgehen werde. Auch der BSB werde sich entsprechend mit einbringen, um den Beschluss der BVV umzusetzen. |