Auszug - Finanzierung der Angebotsform 5 im Haushalt 2021/2022   

 
 
55. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 29.04.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:05 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: JHA: Video-Konferenz; https://global.gotomeeting.com/join/193281949
Ort:
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende habe der Senatsverwaltung für Finanzen als auch der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Sachlage im Bezirk Mitte in einem Schreiben geschildert, das an Herr BzBm von Dassel zur Kenntnis gegangen sei. Dieses ist den Ausschussmitgliedern zusammen mit der darauf bezogenen Stellungnahme des Herrn BzBm von Dassel per E-Mail übersandt worden.

 

Frau BzStRätin Reiser erklärt, dass die Anschubfinanzierung zur Angebotsform 5 mit dem Antrag des Jugendamts auf gesamtstädtische Mittel eng verknüpft sei, da letzterer die vollumfängliche Weitergabe des Budgets zur Angebotsform 5 voraussetze. Sie habe mit der Antragstellung auf die beiden verschiedenen Sichtweisen im Bezirk hingewiesen und als Anlagen den Beschluss der BVV sowie die Stellungnahme des Bezirksbürgermeisters beigefügt. Bisher sei dem Jugendamt der Eingang der Unterlagen als auch die Prüfungsabsicht bestätigt worden. Eine schriftliche Rückmeldung liege noch nicht vor. Am 23.04.2021 sei auf der Jugend-Stadträt*innensitzung mitgeteilt worden, dass sie eine schriftliche Bitte zur Bestätigung des vollumfänglichen Erhalts des Budgets zur Angebotsform 5 erhalten werde, auch diese liegt noch nicht vor. Sie werde nach ihrer Sicht die Weitergabe jedoch nicht bestätigen, sondern nur den Erhalt im Budget des Bezirks Mitte. Die inzwischen vorliegende Vorlage zur Kenntnisnahme 2921/IV werde sie beifügen.

 

Die Stellungnahme der AG1 in Kooperation mit der AG Mädchen* und junge Frauen*, der AG Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit Moabit und dem beratenden Mitglied James Rosalind liegt den Ausschussmitgliedern vor. Diese unterstütze das Bestreben der vollumfänglichen Weitergabe der Mittel für die Angebotsform 5.

 

Frau BV Schrader (Fraktion DIE LINKE) verweist auf die Antwort zur Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE mit der Nummer 3045/V, die die Sichtweise des Bezirksamts weiterhin bestätigt. Inzwischen liege auch ein Bericht an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses vor, in dem darauf hingewiesen wird, dass der von Frau BzStRätin Reiser genannte Bericht aus zwei Bezirken noch nicht vorliege. Der Unterausschuss „Bezirke“ werde am 19.05.2021 dazu beraten und befinden, wie weiter verfahren werden soll. Diesen werde sie mit der Bitte um Weiterleitung an den JHA an das BVV-Büro übersenden.

 

Der Vorsitzende fasst zusammen, dass nach der Sichtweise des Bezirksamts die in 2019 erkämpften Titelerhöhungen für 2020 und 2021, abzüglich der Umlagen, auf die durch die Senatsverwaltung zusätzlich gewährten Mittel für die Angebotsform 5 angerechnet werden. Zusätzlich seien die von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Aussicht gestellten Mittel in Höhe von 176.000 €r offene standortgebundene landesweite Angebote ungewiss. Zu überlegen sei, welcher Präzedenzfall geschaffen würde. Haushalterisch sei nicht nachvollziehbar, dass Umgehungen gesucht werden, anstatt die vollumfängliche Summe an das Jugendamt weiterzureichen. Es sei nun auch nicht mehr möglich, 250.000 € bis zum Jahresende auszuschöpfen.

 

Der Vorsitzende möchte politisch nicht nachgeben, da man sonst nie auf die geplanten Ausstattungsgrößen kommen werde.

 

Frau BzStRätin Reiser kritisiert die Art und Weise, wie die Anschubfinanzierung in die Bezirke einfließe. Sie vermute im schlimmsten Fall eine Wiederholung bei dem Familienfördergesetz. Sie sehe hier eine Grundsatzproblematik. Für sie sei die Stellungnahme der AGen klar und deutlich, sodass sie definitiv nicht schriftlich bestätigen möchte, dass es eine vollumfängliche Weitergabe der Anschubfinanzierung gab. Für die Verwaltung sehe sie es als wünschenswert, eine Planungssicherheit zu bekommen. Die vollumfängliche Weitergabe sei eine Grundlage und eine Voraussetzung. Es bestehe demnach das Risiko, dass die weiteren Mittel ausbleiben, wenn die Grundlage nicht erfüllt werde.

 

Frau Goral informiert zu ihrer Stellungnahme an Herrn Seibt (Abteilungsleiter SenJug). Die Produktsummenbudgetentwicklung zwischen 2020 und 2021 habe 2 Mio. € zusätzliche Mittel eingebracht. Der Betrag von 190.000 € als ansatzerhöhende Wirkung sei für die Weiterentwicklung der Angebotsform 5 eingestellt worden. Sie habe zudem auf das bereits erarbeitete Konzept für die Angebotsform 1 hingewiesen, die mit 176.000 € im Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung für die Erweiterung der Angebotsstunden ausgestattet werde. Sie betont, dass es eine Produktsummenbudgeterweiterung zwischen 2020 und 2021 in Höhe von 2 Mio. € gegeben habe, diese aber nicht zu Ansatzerhöhungen geführt habe. Das sei nicht erfragt worden. Dem Jugendamt liege viel daran, die Jugendarbeit auszubauen, da bereits viele eigene Mittel investiert worden seien. Die Bezirke, die viele eigene Mittel schon vorher erbracht haben, seien nicht diejenigen, die vorrangig profitieren.

 

Der Vorsitzende bedankt sich beim Jugendamt für den Einsatz und das Engagement.

 

 
 

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