Auszug - Landschaftspläne Mitte: Berücksichtigung von Landschaftsplänen in Baugenehmigungsverfahren BE: BA Mitte   

 
 
53. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 9.2
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 28.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:05 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort: Videokonferenz
 
Wortprotokoll

Frau BzStRätin Weißler, Herr Besancon und Frau Meissner berichten mithilfe einer Präsentation (siehe Anlage 2) und gehen dabei auf die vorab vom Vorsitzenden übersandten Fragen ein.

 

Gem. § 9 des Berliner Naturschutzgesetzes werden die Maßnahmen und Ziele in einem Landschaftsplan dargestellt. Zur Bewertung der Flächen für den Naturhaushalt stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, so z.B. der Biotopflächenfaktor (BFF), die Regenversickerung. Die stärker werdenden Debatten zur Klimapolitik und dem Stichwort Klima-Resilienz haben den Landschaftsplan in den Fokus gerückt. In den vergangenen Jahren sei aufgrund der Sparzwänge in den Bezirken die Landschaftsplanung nahezu am Stillstand gewesen, lediglich die Umsetzung alter Pläne habe es noch gegeben. Im Koalitionsvertrag von 2016 sei das Vorhaben festgehalten worden, einen Biotopflächenfaktor über den gesamten Innenstadtbereich zu legen. Bisher sei nicht verfolgt worden. Das Abgeordnetenhaus habe sich mit der Drucksache 13/3283 darauf verständigt, die Landschaftspläne wieder in den Bezirken regeln zu lassen. Das Natur- und Grünflächenamt des Bezirks Mitte begrüße diese Entscheidung, zur Umsetzung der Aufgabe müsse jedoch erst wieder eine Stelle geschaffen werden. Die Stelle sei für die kommenden bezirklichen Haushaltsberatungen angemeldet worden.

 

Landschaftspläne im Bezirk Mitte: Der Landschaftsplan „Moabiter Insel“ sei zudem ein Muster-BFF-Landschaftsplan und der erste, der in Berlin festgesetzt worden sei. Weitere seien „Tiergarten Süd“, „Rosentaler Vorstadt“ sowie Spandauer Vorstadt.

Vier Landschaftspläne befinden sich nachwievor in der Aufstellung. Der Aufstellungsbeschluss für den Landschaftsplan in der Schulstraße sei bereits 1981 gefasst und aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht festgesetzt worden. Bei den anderen sei es ähnlich.

 

Der Landschaftsplan halte Flur-/grundstücksbezogene Biotopflächen fest und sei abhängig von der Art der Nutzung. Die vorhandenen B-Pläne werden einbezogen. Die Wirksamkeit der Gestaltung der für den Naturhaushalt vorgesehenen Fläche wird bewertet. Liegt der Bau im Geltungsbereich eines festgesetzten Landschaftsplanungsbereich, muss der Bauherr die Anzeige in der unteren Naturschutzbehörde selbst vornehmen. Eine Prüfung seitens des Amts im Rahmen der Bauplanung erfolgt nicht. Unterlässt er dieses, könne das Umwelt- und Naturschutzamt auch nach Fertigstellung des Bauvorhabens Nachforderungen stellen. Derzeit werde die Prüfung für alle im Bezirk Mitte befindlichen festgesetzten Landschaftspläne von lediglich einer Sachbearbeiterin durchgeführt.

 

Seit mehreren Jahren finde im Baugenehmigungsverfahren keine formale Beteiligung des Umweltamtes zur Berücksichtigung des BFF mehr statt. Den regen Austausch und die Absprachen mit der Sachbearbeitung im Fachbereich Stadtplanung gebe es dennoch, insbesondere zu Ausnahmen und Befreiungserteilungen. Im vergangenen Jahr sei gemeinsam mit dem Fachbereich Stadtplanung auf Grundlage einer Drucksache ein Merkblatt entwickelt zu „mehr Grün in Mitte“ und zum BFF. Dieses werde am Anfang des Bauantragsverfahrens im Rahmen der Beratung an die Bauherren ausgegeben, analog oder digital. Das Umwelt- und Naturschutzamt sei dem Fachbereich für Stadtplanung für diese Unterstützung dankbar.

 

https://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/bauaufsicht/de/leitfaden.shtml

 

Am Beispiel „Potsdamer Straße 68“ werde die Umsetzung erläutert.

Die Erschließung des Areals, das am Schöneberger Ufer Wohnungen vorsehe, erfolge über die Potsdamer Straße 68, sodass es als Kerngebiet bewertet werden müsse.

 

Die gewährten Baurechte im Rahmen der Baugenehmigung können von der Landschaftsplanung nicht eingeschränkt werden. Die Landschaftsplanung treffe Aussagen hinsichtlich der nicht zu überbauenden Bereiche und weiterer vorzunehmender Maßnahmen undnden oder auf Dächern.

Es wäre zu begrüßen, wenn der BFF wieder in einer formalen Form am Beginn des Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigt.

 

Herr BV Schug (Fraktion der SPD) hinterfragt die Praxis, weshalb Ausnahmen und Ersuchen zur Befreiungserteilung an der Moabiter Insel in der Regel genehmigt werden. Er hinterfragt zudem die Entscheidung, die Erschließung der Areals an der Potsdamer Straße 68 genau über diese Hausnummer vorzunehmen, wissend, dass die Regelungen für Wohngebiete, die einen höheren Biotopflächenfaktor vorsehen, nicht mehr anzuwenden sind.

Herr Besancon präzisiert, dass das Umwelt- und Naturschutzamt nicht alle Abweichungen ersatzlos genehmige. Im Fall der „Moabiter Insel“ sei der Baunutzungsplan überholt. Allgemein sei bedauerlich, dass es nicht bereits bei der Bauplanung Einfluss nehmen könne.

 

Herr BV Diedrich (Fraktion DIE LINKE) und Herr Bausch (Bürgerdeputierter) hinterfragen mit einem Nachdruck an Unverständnis die Praxis, dass die Einhaltung der Regelungen nach dem Naturschutzgesetz nicht im Rahmen des Bauplanungsverfahrens geprüft werde, sondern der Bauherr von sich aus dafür Sorge trage, diese zu kennen und einzuhalten.

 

Frau BzSttin Weißler sieht darin eine fatale Auffassung von Verwaltungsvereinfachung. Die Grün- und Freiflächen seien Kollateralschäden. Das Umwelt- und Naturschutzamt werde sehr spät und ohne Möglichkeiten der Reglementierung beteiligt. Es müsse politisch darauf hingewirkt werden, etwas zu ändern.

 

Herr BV Diedrich (Fraktion DIE LINKE) sieht das Bezirksamt ebenso in der Verantwortung, die internen Prozesse und Regelungen ggf. über Verwaltungsvereinbarungen anders zu steuern.

Frau Laduch (BA Mitte, Stadtplanungsamt) informiert, dass die vorgeschlagene Vereinbarung auf Ämterebene nicht möglich sei.

Frau Lier (BA Mitte, Stadtplanungsamt) weist darauf hin, dass die Verwaltung das geltende Recht einzuhalten habe. Bei Landschaftsplänen handle es sich nicht um aufgedrängtes Recht, somit Recht, das sich dem Baurecht aufdrängt. Aufgrund des Zeitablaufs dieser Sitzung verweist sie auf den Leitfaden.

 

Herr BzStR Gothe sehe einige Handlungsfelder, um das Ziel zu bedienen. Ein großer politischer Erfolg sei die Regelung der Einleitung von Regenwasser auf Grundstücken. Für einen Neubau gebe es harte Bedingungen seitens der Berliner Wasserbetriebe. Dies sei unabhängig von dem Biotopflächenfaktor entstanden. Die Entwicklung der Stromerzeugung durch Photovoltaik auf Dächern werde gegen die Einleitung von Regenwasser über Dächer abgewogen werden müssen. Die Städte verdichten sich weiter, was Flächen im Umland schone.

Er begrüßt die Entwicklung der sich stet verstärkenden Zusammenarbeit zwischen dem Stadtplanungs- und dem Umweltamt.

 

Frau BV Kreitmair (Fraktion der SPD) erkundigt sich, ob die im Senat bzw. im Abgeordnetenhaus gehrte Debatte zur Änderung der Berliner Bauordnung diese heute gehörten Aspekte berücksichtigen werde. Das Stadtplanungsamt verneint.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 210428_Lapla Stadtentwicklungsausschuss_präse (2914 KB)    
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen