Auszug - des Bezirksamtes  

 
 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Wohnen
TOP: Ö 3.2
Gremium: Bürgerdienste und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 26.04.2021 Status: öffentlich
Zeit: 18:10 - 19:09 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BüDWohn: Video-Konferenz, https://global.gotomeeting.com/join/787142021
Ort: BüDWohn: Video-Konferenz, https://global.gotomeeting.com/join/787142021
 
Wortprotokoll

Herr Möller, der neue Referent von BzStaRin Frau Reiser für den Bereich Bürgerdienste, stellt sich dem Ausschuss vor.

Wohnungsamt/ Mietendeckel:

BzStaR Frau Reiser berichtet, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Mietendeckel für nichtig zu erklären, sehr bedauerlich und ein herber Rückschlag sei. Die Stadt Berlin habe mit dem Mietendeckel juristischen Neuland betreten, was ein gewisses Risiko mit sich führte, jedoch war es auch notwendig. Es werde nun nicht kapituliert, sondern weiter nach Lösungen hinsichtlich des sozialen Mietrechts gesucht. Auf Bezirksebene haben die anderen politischen Instrumente, wie Milieuschutz oder das Zweckentfremdungsverbotsgesetz, umso größere Wichtigkeit. Es sei wichtig, die betroffenen Mieter*innen nicht im Stich zu lassen. Deswegen möchte sie nochmals auf die kostenlosen bezirklichen Mietrechtsberatungen hinweisen. Die Öffnungszeiten und weitere Informationen sind auf der Internetseite für Bürgerdienste hinterlegt. Aktuell werde auch über die Aufstockung der Beratungsangebote nachgedacht und abgestimmt. Neben den bezirklichen Mieter*innenberatungen gebe es die Sachbearbeitung der Leistungsstellen, die weiterhin beratend zur Verfügung stehen. Das Mietendeckenurteil bringe auch organisatorische Veränderungen für den Bezirk mit sich. Stand heute gebe es noch keine konkreten Informationen, wie die Abwicklung nach Aufhebung des Gesetzes in Zukunft ablaufen solle. Man könne davon ausgehen, dass der Bereich Mietendeckel nach der Abwicklung aufgelöst werde. Die betreffenden Beschäftigten würden in andere Gebiete umgesetzt werden. Viele Mitarbeiter*innen haben bereits deutlich gemacht, dass sie ihre Tätigkeit im Bereich Bürgerdienste fortsetzen möchten.

Weiterhin führt sie aus, dass der Start des neu eingerichteten Wohnungsamtes, als eigener Fachbereich 3, der 01.05.2021 sei. Betroffen seien die Bereiche Zweckentfremdung, eigentlich der Bereich Mietendeckel und der Bereich Wohnen. Diesbezüglich werde es noch eine Pressemitteilung geben.

Es sei zu erwarten, dass die Auflösung des Mietendeckels einen gewissen Mehraufwand im Bereich Wohnen erzeugen werde. Von Nachforderungen betroffene Bezieher*innen von Wohngeld können einen Änderungsantrag stellen, um prüfen zu lassen, ob die Nachforderungen der Vermieter*innen im Rahmen des Wohngeldbezuges übernommen werden können.

Auf Nachfrage von Herrn Diedrich (DIE LINKE) antwortet BzStaRin Frau Reiser, dass vier Mitabreitende von der Umsetzung betroffen seien. Zunächst müssten die Abwicklungen vollzogen werden. Anschließend werden für diese Personen neue Einsatzgebiete gesucht. Man habe sich bereits geeignete Bereiche angesehen. Darunter fallen die Bereiche Zweckentfremdung, Einbürgerung oder aber auch die Aufgabe der Ausbildungskoordination, wofür sich einer der betroffenen Personen sehr interessiert und bereits schriftlich ihr Interesse bekundet habe. Theoretisch hätte auch das Ordnungsamt Interesse. Jedoch habe die Unterbringung im Bereich Bürgerdienste oberste Priorität.

Auf weitere Nachfrage von Herrn Diedrich merkt BzStaRin Frau Reiser an, dass man auch darüber nachgedacht habe, die Wohngeldstelle zu verstärken. Jedoch sei hierbei die Frage der Eingruppierung hinderlich. Frau Wolf ergänzt, dass es für jede Besetzung einer Stelle ein Schreiben der Ausbildungsvoraussetzung gebe. Die Aufgabenfelder seien zudem alle bewertet. Für die Bereiche Wohngeld und auch Standesamt passe dies leider nicht, da die Ausbildungsvoraussetzungen und die richtige Eingruppierung nicht gegeben seien.

Standesamt:

BzStaRin Frau Reiser berichtet, dass sie zu dieser Thematik zusammen mit der Amtsleiterin für Bürgerdienste, Frau Wolf, an der letzten BA-Sitzung teilgenommen habe. Frau Wolf habe dort den Bericht zur aktuellen Lage im Standesamt präsentiert. Die Grundlage der Situation des Standesamtes sei die Umsetzung des Infektionsschutzes. Man habe einen Wechselbetrieb eingerichtet, der aber leider zu Leistungseinschränkungen in allen Bereichen des Standesamtes führe. Die Einschränkungen seien jedoch zeitlich befristet. Die Einschränkungen bezögen sich zum einen auf die Möglichkeit der persönlichen Vorsprache. Zum anderen werde die Beurkundung von Sterbefällen und Neugeburten priorisiert. Der Anstieg der im ersten Quartal eingereichten Sterbefälle sei im Vergleich zum Vorjahr um rund 60 Prozent gestiegen. Man habe den Bereich mit Personal aus anderen Bereichen des Standesamtes verstärkt. Die Bearbeitung anderer Anliegen erfolgt daher eingeschränkt. Die aktuelle Bearbeitungszeit für den Bereich der Geburten betrage drei Wochen, bei Sterbefällen zwei Tage. Mit Blick auf die Zukunft merkt sie an, dass es einen bereits eingeleiteten Veränderungsprozess gebe, welcher noch nicht abgeschlossen und coronabedingt ins Stocken geraten sei. Die wichtigsten Schritte seien die zügige Besetzung der Leitung des Standesamtes, Maßnahmen für die Personalgewinnung, der mittelfristigen Personalbindung, und der Verbesserung des Arbeitsklimas. Weiterhin solle die Führungsverantwortung der Teamleitungen in der zweiten Führungsebene gestärkt werden. Alle Maßnahmen zielen darauf ab, die Dienstleistungsqualität und die Mitarbeiter*innenzufriedenheit im Standesamt langfristig zu erhöhen.

Auf Nachfrage von Herrn Radloff-Gleitze (SPD) antwortet BzStaRin Frau Reiser, dass man hinsichtlich der Mitarbeiter*innenzufriedenheit weitere Fortbildungsmöglichkeiten ermöglichen möchte. Weiterhin sei das Coaching ein großer Eckpfeiler.

Frau Wolf ergänzt, dass auf Wunsch der Mitarbeiter*innen der Veränderungsprozess über eine externe Begleitung eingeleitet worden sei. Es seien eine Menge Handlungsfelder entstanden, die unter anderem die Arbeitsbedingungen betrachten und bei denen die Mitarbeiter*innen ganz konkrete Vorschläge hinsichtlich der systematischen Einarbeitung, Fortbildungsmöglichkeiten und weiteres eingebracht haben.

rgerämter/ Parkraumbewirtschaftung:

BzStaRin Frau Reiser führt aus, dass es im Bezirk neu eingerichtete Parkraumbewirtschaftungszonen gebe. Dies habe sofort eine Auswirkung auf die Bürgerämter, da sofort Anträge auf Bewohner*innenparkausweise eingehen. Die Bearbeitung der Anträge ist für die erste neue Zone soweit erfolgreich verlaufen. Es werde vermutlich eine hohe Antragsflut für die nächsten Zonen, die Anfang Mai und Anfang Juni starten geben. Der ganze Fokus liege nun auf der Antragsbearbeitung. Sollte es Fälle geben, bei den Anwohner*innen ihren Parkausweis nicht rechtzeitig erhalten, dann würde dafür eine unbürokratische Lösung gefunden werden.

Impuls- und Beschwerdemanagement:

BzStaRin Frau Reiser führt aus, dass im Bezirk bereits ein Impuls- und Beschwerdemanagement existiere, welches bisher als Sammelbericht fungierte. Eine Arbeitsgruppe habe nun ein neues Konzept erstellt, welches im Bezirksamt beschlossen worden sei. Man habe zudem auf den Personalbedarf hingewiesen, der für die Umsetzung des Konzeptes notwendig sei. Es habe heute eine dahingehende Pressemitteilung gegeben. Ab sofort können Bürger*innen ihre Impulse, Beschwerden oder auch Lobe an die zentrale Beschwerdestelle des Bezirksamtes übermitteln. Dies sei ein neu eingerichtetes Beschwerdecenter, welches als eine unabhängige Stelle alle Eingänge koordinieren und es an die zuständigen Verwaltungsbereiche weiterleiten werden. Jeder Eingang werde neben der Einzelfallprüfung anonymisiert und ausgewertet, was den großen Unterschied zum bisherigen Beschwerdemanagement ausmache. Mit der zentralen Steuerung, Erfassung und auch Auswertung solle grundsätzlich der Service verbessert und zielgenau organisiert werden. Die Anliegen können persönlich, telefonisch oder schriftlich, per E-Mail, Brief oder Kontaktformular, eingebracht werden. Sie betont, dass das neu eingerichtete Beschwerdemanagement keine anderen Verfahren, wie zivilgerichtliche Verfahren, Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitsverfahren ersetze. Es bestehe zudem weiterhin das Portal des Ordnungsamtes für Beschwerden, die den öffentlichen Raum betreffen.

Wahlen/ Volksbegehren:

BzStaRin Frau Reiser berichtet, dass die Vorbereitungen für die Wahlen planmäßig verlaufen. Bezüglich der Rekrutierung von Wahlhelfenden verzeichne man eine gute Rückmeldequote, was auch an dem Impfangebot, welches damit verknüpft sei, liegen könnte. Man hoffe, dass die Menschen nach der Impfung nicht wieder abspringen.

Weiterhin verweist sie bezüglich des Volksbegehrens auf die heutige Pressemitteilung der Landeswahlleitung. Daraus gehe hervor, dass bisher 130.000 Unterschriften für das Volksbegehren zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen eingegangen seien. Die Bezirkswahlämter haben bisher um die 50.000 Unterschriften geprüft. Leider seien von den bisher 50.000 geprüften Unterschriften 12.000 Unterschriften ungültig. Die häufigsten Gründe für die Ungültigkeit seien das Fehlen einer deutschen Staatsangehörigkeit, falsche Angaben oder fehlende Wohnsitzvoraussetzungen.

 
 

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