Auszug - Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in ASOG-Unterkünften BE: BA Mitte von Berlin: Herr Dr. Schlese (Sozialamt), Frau Majer (Integrationsbüro), Frau Goral (Jugendamt) - im Anschlusss an die Berichterstattung der drei Ämter folgen die Nachfragen und die Diskussion  

 
 
gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TOP: Ö 1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Fr, 16.04.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: außerordentlichen Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort: Videokonferenz
 
Wortprotokoll

Die Ausschussvorsitzenden, Herr Lötzer (SozGes) und Herr Siewer (JHA), begrüßen die Ausschussmitglieder, Bezirksamtsmitglieder, Frau Reiser, Herr Gothe, Frau Goral, Jugendamtsleiterin, Mitarbeiter/-innen des Bezirksamtes Mitte sowie teilnehmende Gäste.

Herr Siewer vermittelt, dass die gemeinsame Sitzung anberaumt wurde, weil festgestellt wurde, dass sich mehr als 1.000 Kinder und Jugendliche im Bezirk Mitte längere Zeit in ASOG-Unterkünften aufhalten, was mit extrem potentiellen Entwicklungsproblemen verbunden sei. Es wurde versucht, das Thema näher zu untersuchen. Die Ausschussvorsitzenden, Herr Lötzer und Herr Siewer, haben einen Fragenkatalog erstellt, der mit der Einladung versendet wurde. Des Weiteren wurden Unterlagen, die die entsprechenden Berichtenden vorbereitet hatten, versandt.

Es folgt eine Berichterstattung aus den zuständigen Ämtern des Bezirksamtes Mitte.

Es wurde angefragt, welche Daten das Bezirksamt aktuell über die ASOG-Einrichtungen der untergebrachten Personen habe. Im Fragenkatalog wurden weitere Fragen gestellt, die beantwortet werden können. Danach werde sich eine Diskussion anschließen. Auch sollte darüber nachgedacht werden, wie man den Wissens-und Sachstand in der Politik umsetzen und möglicherweise durch einen gemeinsamen Ausschussantrag bekräftigen könnte.

Frau BzStR ´in Reiser dankt für die Organisation zu dieser Ausschusssitzung. Sie konnte im Ausschuss für Integration über ASOG-Einrichtungen berichten, dass 2019 Hostelbesuche durch die Flüchtlingskoordinatoren/-innen der Bereiche Jugend und Gesundheit zusammen mit dem Integrationsbeauftragten (IB) durchegführt wurden und es damals schon einen recht schlechten Eindruck von der Situation der Kinder und Jugendlichen gab. Von hoher Bedeutung waren damals der Kenntnisstand, die Informationslage über die Bewohnerschaft zum Schutz zur Durchsetzung der Kinderrechte, aber auch ganz banal zur Vermittlung von Hilfsangeboten. Rechtlich gesehen gebe es Grenzen in den Spielräumen, weil das BA nur begrenzt Druck ausüben könne, aber umso wichtiger sei die Präsenz, dort in die Einrichtungen hineinzugehen.
Frau Reiser betont, dass die heutige Sitzung für den Informationsaustausch genommen werden sollte, um auf einen gemeinsamen Sachstand sowie gemeinsame Informationslage zu kommen und dass die Zusammenarbeit verbessert werde.
r Rückfragen wurden der Träger Evin e.V. (Mobile soziale Arbeit für Geflüchtete) und der Träger Zukunftsbau GmbH (Projekt aufsuchende Bildungsberatung für junge Geflüchtete) eingeladen und werde Fragen beantworten. Diese Träger arbeiten in ASOG-Einrichtungen.

Herr BzStR Gothe vermittelt, dass sein Amt heute gut vorbereitet sei. Zu jedem Fragenkomplex gebe es Powerpoint-Präsentationen. Danach könne man in die Diskussion eintreten.
Er vermittelt, dass es 2 wesentliche Punkte gebe, die daran hindern, wirklich gut und einheitlich mit den verschiedenen Ämtern auf die Fragen zu antworten. Problem sei, dass das Jugendamt und das Sozialamt immer noch nach dem Geburtsdatenprinzip arbeiten, das Gesundheitsamt aber nach dem Wohnortprinzip. Mitte kenne die Klienten/-innen in den Einrichtungen, soweit Mitte für sie zuständig sei, aber es gebe genauso viele Klienten/-innen, r die die anderen 11 Bezirken zuständig sind. Es sei gelungen, dass Mitte mit den anderen Bezirken und der Hauptverwaltung einen Fahrplan entwickelt habe, wie man das vereinheitlichen könnte, so dass auch das Sozialamt nach dem Ortsprinzip arbeiten könnte. Das würde die Zusammenarbeit im Bezirk vereinfachen. Deshalb sollte das im Interesse aller Bezirke liegen. Die Umstellung wurde für 8 Monate (April 2020 bis Sept. 2020) unterbrochen und sei nun wieder aufgenommen.
Des Weiteren vermittelt Herr Gothe, dass ein Entwurf zum Projekt GSTU, welches mit SenIAS aufgelegt wurde und mit dem ein einheitlicher und übersichtlicher Zugriff auf alle Unterkünfte organisiert werden soll, vorliegt. Auch sollen dort die Mindeststandards in den Einrichtungen definiert werden. Leider sei dieses Projekt auf „Eis“ gelegt, weil der Senat sich nicht darauf verständigen könne, wo die neue Organisation für die gemeinsame Steuerung der Unterkünfte angesiedelt werde. Auch meint der Senat, dies auf die nächste WP zu verschieben.
Herr Gothe betont, dass man die Mindeststandards kenne und dass man sich an ihnen orientiere.

Das Sozialamt berichtet zum Fragenkomplex 1 (Welche Daten habe das BA aktuell über die ASOG-Einrichtungen) folgendes:
Es gebe nur vollständige Daten über einen kleinen Teil der Personen, die sich in den Einrichtungen des BA Mitte befinden. Leider könne man keine Angaben zu anderen Bezirken machen, wer von diesen in Mitte untergebracht sei. Für die Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger liegt die Zuständigkeit nicht beim Sozialamt, sondern beim Jugendamt. Mitte erhebe die Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum). Es werde die letzte aktuelle Unterbringung erfasst (Art und ggf. Adresse der Notunterkunft, Zeitraum der Zuweisung und Ende einer Unterkunft). In den Akten befinden sich auch ergänzende Unterlagen (Atteste, die in den jeweiligen Vorgängen enthalten seien).
Herr Gothe wies auf die GSTU hin. Das BA Mitte habe hierzu in zahlreichen Workshops und in allen 4 Teilprojekten teilgenommen. Mitte sei gut aufgestellt, um seinen Beitrag für das gesamtstädtische Projekt zu entwickeln. Seit dem 1.7.2019 habe Mitte einen Teil der Zuständigkeit umwandeln können. Ein Teil der Klienten/-innen werde nun nach dem Wohnortprinzip untergebracht und werde in den Bezirken danach geführt. Andere werden aber nach wie vor nach dem Geburtsdatum geführt.
Folgende Einrichtungen werden im Bezirk Mitte geführt:

  • 3 vertragsgebundene Notunterkünfte (LAF)
  • 24 Unterkünfte, die der Unterbringungsleitstelle unterliegen
  • 50 Unterkünfte von gewerblich freien Anbietern
  • 3 Kooperationseinrichtungen

 

In Mitte könnten theoretisch 2.317 obdachlose Menschen untergebracht werden. Die Zahl „2.317“ entspricht der Anzahl der Betten in allen uns bekannten Einrichtungen im Bezirk, die aber von allen Bezirken und dem LAF genutzt werden.

Die Frage 1b wird wie folgt beantwortet: Der Bezirk Mitte könne aktuell nur Daten von Personen liefern, die über das Bezirksamt Mitte untergebracht worden sind. Über Personen, die aus anderen Bezirken oder dem LAF vermittelt worden sind, liegen dem Bezirksamt Mitte keine Daten vor. Die systematische Erfassung, Speicherung, Auswertung und ggf. Weitergabe einiger Daten sei jedoch datenschutzrechtlich nicht möglich, auch wenn sie dem Amt regelmäßig vorliegen (z.B. Daten zu gesundheitliche Einschränkungen). Es gebe u. a. geflüchtete Personen, die mit dem Hintergrund Syrien, Afghanistan eingereist seien, auch gebe es Klienten/-innen, die seit Jahrzehnten geduldet seien und die dem Asylbewerberleistungsgesetz unterliegen, weil sie ein negatives Asylverfahren hatten. Auch gebe es ganz normale Personen aus Drittstaaten, auch aus Deutschland, die alle in der Form nicht erfasst werden, wie sich das das BA wünschen würde.
r den Teil der geflüchteten Menschen können Altersangaben gemacht werden (siehe Tabelle der mitgeschickten Präsentation).
Anschließend wird eine Karte mit einer kleinen Legende gezeigt, auf der sich die Einrichtungen in Mitte befinden.

Zur Prüfung und zur Belegung von Unterkünften wird mitgeteilt: Die Prüfung und Kontrolle der Notunterkünfte vom Landesamt unterliegt auch dem Landesamt. Diese Einrichtungen könne das BA Mitte nicht prüfen, weil sie dem LAF unterstehen. Die in der Berliner Unterbringungsleitstelle gelisteten Notunterkünfte werden von der Heimbegehung (BA Mitte) geprüft. Die Unterkünfte der gewerblichen Anmieter (sogenannter freie Markt) werden durch die AG Unterbringung in der Fachstelle (BA Mitte) geprüft.
Anhand einer Folie wird aufgezeigt, wie das BA Mitte bei einer Prüfung vorgehe. Freigegebene Unterkünfte im Bezirk Mitte können von allen Bezirken genutzt werden. Daher auch die Belegung von allen Bezirken. Die Angaben zu den Bewohnern/-innen liegen nicht vor, sofern Klienten in Zuständigkeit eines anderen Bezirkes zugewiesen worden sind. Man erhofft sich mit der Einführung von der gesamtstädtischen Steuerung für ganz Berlin, dass dann eine gesamte Datenlage vorliegt, um dann Einfluss nehmen zu können. Die Zuweisung in eine Notunterkunft erfolgt immer durch die jeweilige Einweisungsverfügung, die von dem zuständigen Bezirk getroffen wird, der für den Klienten/-in zuständig sei.

Hinsichtlich der Zuständigkeiten wird mitgeteilt, dass die Umstellung der örtlichen Zuständigkeit vom Geburtsdatum auf den Wohnortprinzip am 1.7.2019 begonnen und coronabedingt ausgesetzt wurde, aber seit Januar 2021 wieder begonnen wurde. Für alle statusgewandelten Personen, die in einer LAF-Einrichtung leben, sei das LAF zuständig, damit kurze Wege, Integration am Wohnort gefördert werden kann und nicht weite Wege zu anderen Ämtern vollzogen werden müsse. Das wurde auch auf das Asylbewerberleistungsgesetz übertragen. Alle, die in einer Wohnung leben, werden nicht mehr nach dem Geburtsdatum registriert, sondern wohnortbezogen. Der Bezirk Mitte habe einen großen Teil von Klienten/-innen in seiner Zuständigkeit aufgrund der Geburtsdaten Januar. Dem könne man nun entgegenwirken, wenn Personen, die in Neukölln leben und noch in Mitte betreut werden, dass Neukölln später zuständig sei, weil sie dort eine Wohnung haben. Sie können somit besser ortsansässig betreut werden.
Leider gebe es noch einen großen Teil von untergebrachten Personen, für die dieses Wohnortprinzip nicht zutrifft. Es handelt sich um Personen, die in freien Unterkünften leben. Hier sollte eine Regelung in ganz Berlin getroffen werden. Die Regelungen zur Zuständigkeit seien zwar eindeutig, aber mitunter kompliziert.

Das Sozialamt verfüge über keine eigenen Wohnungen und könne deshalb auch keine Klienten/-innen mit Wohnraum versorgen. Das Sozialamt könne nur unterstützen, Wohnungen zu finden. Das BA Mitte sei derzeit der einzige Bezirk, der die Wohnraumakquise durchführt, welche im Berliner Fachstellenkonzept gefordert wurde, dass alle Bezirke zukünftig etwas tun mögen, um Menschen aus den ASOG-Unterkünften heraus zu bekommen. Die Wohnraumakquise unterstützt sowohl bei den Unterlagen, bei der Begleitung, Bewerbungsschreiben sowie beim gesamten Prozess einer Wohnraumanmietung. Mitte konnte einige in ihrem Zuständigkeitsbereich befindliche Personen in Wohnungen unterbringen. Eine größere Chance gebe es aber, diese Personen unterzubringen, wenn Mitte auf eigene Wohnungen zurückgreifen könnte. So trete Mitte als Vermittler/-in für Wohnraumfindung auf. Wohnraum zu finden, sei sehr schwer ab Haushalte über 6 Personen (bei Großfamilien).

Frau Goral erinnert an die vor ca. 3 Jahren geführte Debatte zur Zuständigkeitsregelung in der Jugendhilfe, bezogen auf geflüchtete Kinder, Jugendliche und deren Familien. Nach sehr intensiver und kontroverser mühevoller Debatte sei es 2018 gelungen, dass die Zuständigkeitsregelung dahingehend geändert wurde, dass bezogen auf LAF-Unterkünfte der Wohnsitz der Familie als zuständigkeitsbegründende Adresse anerkannt wurde. Das habe für diese Zielgruppe zu einer erheblichen und enormen Veränderung geführt, weil damit das Konzept der Jugendhilfe von Prävention über einzelne bzw. individuelle Unterstützungsleistung bis hin zu den Aufgaben der Jugendhilfe gebündelt werden konnte. Im Mandat der Jugendhilfe sei der §1 SGB VIII ausschlaggebend, der sich unmittelbar aus dem Grundgesetz ableitet und für alle Kinder und Jugendlichen zuständig sei, um deren Benachteiligung abzubauen und eine positive individuelle Entwicklung zu fördern und zu ermöglichen sowie die Erziehungskompetenz zu stärken. Ziel müsse es sein, dass die Zuständigkeit, wie sie auch für die LAF-Einrichtungen gelte, auch bei den ASOG-Einrichtungen so hergestellt werden müsse, dass man sich von der Geburtsdatenregelung für diesen Personenkreis verabschieden sollte und hin zu der gewöhnlichen Aufenthalts -/Wohnsitzregelung kommt. Diese fachpolitische Forderungsse im Jugendhilfeausschuss noch einmal zur Diskussion gestellt werden. Nur mit dieser Herangehensweise könne es gelingen, Angebote wirkungsvoll leisten zu können.
Verpflichtung in der Jugendhilfe sei es, nicht nur auf Meldungen oder auf Leistungserfordernissen zu regieren, sondern aktiv auf Einrichtungen zuzugehen, in denen Familien mit ihren Kindern leben und sie über die Angebote der Jugendhilfe zu informieren, zu beraten und die Inanspruchnahme zu fördern. Positive Erfahrungen und Angebote gibt es in ASOG-Einrichtungen und man könne darauf zurückgreifen. Frau Goral würde es begrüßen, wenn man hier mehr ausbauen könnte, damit die Familien besser erreicht werden. ASOG-Einrichtungen seien eigentlich Einrichtungen, um Menschen in Notlagen vorübergehend unterzubringen und das schnell wieder zu beenden. r einige Kinder, Jugendliche und deren Familien sei es eine andauernde Situation. Diesem Personenkreis müsse besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung zukommen, damit sie sich entwickeln können. Deshalb sei es eine besondere Aufgabe des Jugendamtes, auf diesen Personenkreis zuzugehen.
Das Jugendamt sei auch für die Gewährleistung des Kinderschutzes zuständig. Das bedeutet auch, dass das Jugendamt die Sorge dafür trage, dass entsprechende Konzepte in Einrichtungen entwickelt und umgesetzt werden.

Herr BV Kurt (Grüne) möchte wissen, ob es eine anonyme Beschwerdestelle gebe, wenn sich Personen dorthin wenden und auf Missstände aufmerksam machen oder beschweren können und ob sie dann angezeigt werden und die Notunterkunft verlassen müssen? Antwort: Es gebe eine zentrale Beschwerdestelle bei der Senatsverwaltung, die aber nur Personen zur Verfügung stehe, die in LAF-Unterkünften im Bezirk wohnen. In der letzten Sitzung der Steuerungsrunde Geflüchtete Menschen wurde vereinbart, dass beim Integrationsbeauftragten und ihren Kollegen/-innen eine entsprechende Beschwerdestelle aufgebaut werde. Auch können sich Menschen aus ASOG-Einrichtungen an die Beschwerdestelle im BA Mitte wenden.
Zur Wohnraumakquise wird mitgeteilt, dass 23 Wohnungen vermittelt werden konnten, die an 11 Einzelpersonen und 12 Familien vergeben werden konnten.

Frau Majer beantwortet die Frage zur aktuellen Zuständigkeit für diese Personengruppe für Aufgaben der Integration, insbesondere Sprachkurse und Integrationskurse. Die Aufgaben der Integration fallen nicht unter der AV-Zuständigkeit Soz und finden somit keine Anwendung. Die Angebote für die Integrationskurse seien Angebote des BAMF. Hier findet die berlinweite Zuständigkeitsumstellung keine Anwendung. Es bestehe eine Wahlfreiheit bezüglich des Kursträgers für die Integrationskurse für Berufssprachkurse. Der Weiteren vermittelt Frau Majer, dass integrative Angebote durch Akteure der Stadtteilarbeit (Familienzentren, Stadtteilzentren) geleistet werden. Sie richten sich primär an die Bürger/-innen im Stadtteil. Die Angebote seien aber regelmäßig durchlässig. Das gilt auch für alle Aufgaben der Integration, dass sie lokal und wohnortnahe erfolgen. Wenn Berlin neue Nachbarschaften entwickle, seien sie an bestimmte Unterkunftsstandorte gebunden. Das seien aber einzelne punktuelle Angebote.
Frau Majer teilt weiter mit, dass ihre Abteilung keine Leistungen gewähre. Es werde aber das Projekt „Wohnbrücke Berlin“r obdachlose geflüchtete Personen aus dem Integrationsfonds finanziert, die in Mitte untergebracht sind. Es werde versucht, Programme und Angebote für Bürger/-innen im Bezirk Mitte zu machen.

Herr Siewer bezieht sich auf den Vortrag von Frau Goral und fragt nach, weil es keine Bestandsaufnahme außer in den LAF-Einrichtungen gebe, wo sich Kinder und Jugendliche befinden, wie man diese Personen überhaupt identifizieren könne, dass das Jugendamt mit den Regionaldiensten und Freien Träger in diese Einrichtungen konkret schauen könne, um an die Kinder und Jugendlichen heran zu kommen. Schaue man sich die 50 Einrichtungen von freien Anbietern an, sei die Wissenslücke dort am größten.

Herr Lötzer vermittelt, dass sich beide Ausschüsse einig seien, dass es eine schnelle Umstellung geben müsse. Der Ausschuss Soziales und Gesundheit habe vor einigen Jahren zu Beginn der Wahlperiode darauf gedrungen, dass auf Wohnsitzprinzip umgestellt werden sollte. Seitdem werde auch in den Sozialstadträterunden gerungen, weil das in vieler Hinsicht zu inakzeptablen Unklarheiten führe. Diese Umstellung müsse unbedingt beschleunigt werden. Herr Lötzer habe sich die von den Ämtern zur Verfügung gestellten Unterlagen angeschaut und fragt nach, wenn es eine Übersicht über ca. 77 verschiedene Einrichtungen im Bezirk Mitte gebe, ob es Sinn machen könnte, Teams der Ämter zu bilden, die nicht darauf warten, dass Daten gebracht werden, sondern sich die Daten holen. Mobile Teams könnten die 77 Einrichtungen abfahren und prüfen, was sei gesundheitlich erforderlich, was sei aus Gründen des Kinder- und Jugendschutzes und was sei an Sozialintegrationsmaßnahmen zu tun. Das wäre ein großer Fortschritt, wenn die gemischten Teams diese Einrichtungen aufsuchen, um die Bedarfe zu erfassen.

Frau BV Schrader (Die Linke) dankt für die Einblicke und Informationen. Sie geht auf die schwierige Situation ein, weil es keinen Überblick gebe. Das wurde mit diversen Sachverhalten begründet, aber man müsse doch einen Überblick über die Familien haben, die mit ihren Familien durch das Sozialamt selbst in ASOG-Unterkünften in anderen Bezirken untergebracht werden. Sie fragt nach, in welcher Größenordnung Mitte in andere Bezirke unterbringe und wie es dort gelingt, Verantwortung wahrzunehmen. Werden die Familien regelmäßig kontaktiert und Angebote organisiert?
Des Weiteren bezieht sie sich auf den Datenschutz, dass der Datenschutzbeauftragte mit einbezogen werden soll, wenn Informationen aus verschiedenen Ämtern, Institutionen, Behörden vorliegen, ihnen Zugänge zu ermöglichen. Das heißt nicht nur Informationen zu bekommen, sondern sie auch zu nutzen, um Kontakte herzustellen, Zugänge zu ermöglichen. Wie könne man das mit dem Datenschutz in Übereinstimmung bringen, damit die Möglichkeit erhalten bleibt, diese Kontakte herzustellen, um gerade Kinder und Jugendliche nicht zu verlieren. Auch sollte man sich mit einigen Bezirken intern verabreden, um sich regelmäßig zu informieren, wenn Familien, Kinder und Jugendliche woanders untergebracht werden, wie die Übergabe der Familien in die Zuständigkeit des anderen Jugendamtes gelingen könne, damit Hilfen fortgesetzt werde bzw. auch eingeleitet werden können, obwohl die Zuständigkeit des Bezirks Mitte gegeben ist.

Herr Dr. Schlese teilt zum Datenschutz mit, dass grundsätzlich nur Daten erfasst werden rfen, wenn es dafür eine entsprechende rechtliche Grundlage gibt. Davon könne sich Mitte nicht entbinden lassen. Die Datenschutzgrundverordnung sagt klar aus, dass man für jede Datenerfassung eine gesetzliche Grundlage braucht. Die wäre da, wenn sich der Senat beispielsweise dazu durchringen könnte, eine entsprechende Verordnung zu erlassen, in der die Träger verpflichtet sind, ein Minimum an Daten zu erfassen und regelmäßig den Verwaltungen zur Verfügung stellen. Das wäre die einfachste und rechtlich saubere Lösung. Derzeit gebe es relativ viel Daten von den Geflüchteten. Bei großen Einrichtungen könne man die Daten statistisch auswerten. Sobald die Einrichtung nur mit wenigen Klienten/-innen belegt sei, gebe es ein Datenschutzproblem, weil die Anonymisierung nicht mehr gewährleistet sei. Auskunft über die Altersstruktur der Klienten/-innen in Mittes Einrichtungen könne gegeben werden, aber je kleinteiliger die Einrichtungen werden, je kritischer sei das für den Datenschutz. Man verstoße ganz klar gegen gesetzliche Regelungen. Die Daten dürfen nicht personalisiert werden. Wenn dort Informationen über eine Familie herausgegeben werde, sei das keine statistische Auswertung. Es gebe keine Rechtfertigung dafür. Es gebe nur die Möglichkeit, den Senat davon zu überzeugen, dass die Träger verpflichtet werden, entsprechende Daten aus ihren Einrichtungen (z. B. vierteljährlich) zur Verfügung zu stellen. Herr Dr. Schlese sei verwundert, weil das nicht schon Gesetz sei, denn es werden ja für alles Mögliche Daten erfasst. Es gebe ein Mikrozensusgesetz, wo jede/r Bundesbürger/-in verpflichtet sei, Daten auf Nachfrage zur Verfügung zu stellen. In so einem wichtigen Bereich sei es offensichtlich so, dass die Träger nicht verpflichtet seien, über ihren eigenen Bestand Bericht zu erstatten. Weil das BA Mitte hier wenig machen könne, habe er vorgeschlagen, beim Datenschutzbeauftragten noch einmal nachfragen. Vielleicht sehe der das liberaler, als von Herrn Dr. Schlese geschildert. Man könne somit gar nicht vermitteln, wie die Situation bei den Trägern sei, auch könne man nur mitteilen, wie die Situation für diejenigen sei, die Mitte unterbringe. Derzeit werden ca. 60 bis 70 % der Personen außerhalb des Bezirks untergebracht (Auswertung vor 2 Jahren). Im Bezirk Mitte selbst werden zwischen 30 und 40% Personen untergebracht.

Herr BzStR Gothe vermittelt, dass der Bezirk Mitte beharrlich darauf bestanden habe, kleine Randgruppen zu erfassen. Mitte habe es mit Hilfe von SenIAS geschafft und sei in der Lage, ziemlich genau erfasste Obdachlose, Prostituierte sowie Nichtversicherte aufzurufen. Sie kommen oft ins Amt und möchten ihre Identität nicht preisgegeben. Weil Mitte diese schwierige Gruppe erfassen konnte, sei Herr Gothe froh darüber, dass heute der Durchbruch gelungen sei, dass die Gesundheitsämter in die Lage versetzt werden zu impfen. Das betreffe weniger den Bereich Jugend und Kinder, aber auch bei den Nichtversicherten seien Kinder und Jugendliche mit dabei.
Die heutige Debatte habe gezeigt, wie wichtig es sei, dass sinnvolle Ordnungsprinzipien vorhanden sein müssen. Er sei Frau Goral dankbar, als sie vorgetragen hatte, dass es bei Jugend auch einmal anders war und jetzt das Ortsprinzip gelte.
Er erinnert an die Darstellung zu den 77 Einrichtungen. Hier sollte man überlegen, ob es sinnvoll wäre, diese Einrichtungen abzufahren und die Daten zu erfassen. Und stelle man sich dann aber noch vor, dass die Klienten/-innen noch in anderen Bezirken verstreut seien, dann werde klar, dass das mit solchen Versuchen nicht klappen werde, weil sich die Zahlen in den Einrichtungen stetig verändern. Es müsse ein einheitliches System der Unterbringung, welches berlinweit verfasst und gesteuert werde, geben. Bedauerlich sei, weil dieses Projekt in dieser WP nicht zum Abschluss zu bringen sei. Man habe davon abgesehen Zwischenlösungen zu machen. Man sei gut vorbereitet, das Projekt in der nächsten WP umzusetzen. Er vermutet, dass das im Koalitionsvertrag ein wichtiger Punkt sein werde.
Wenn nach Ortsprinzip dann gearbeitet werde und die Klienten/-innen in den Ämtern des BA Mitte erfasst seien, könnte man mit Teams in den Einrichtungen schauen, wie der Mindeststandard und wie die Angebote usw. aussehen.

Frau Schauer-Oldenburg (Mitglied im JHA und IntA) meint, wenn jemand eine Unterkunft betreiben möchte, dass nie nach einer Qualifikation gefragt werde. Des Weiteren bezieht sie sich auf die gemeinsamen Ausführungsvorschriften über die Durchführung von Maßnahme zum Kinderschutz im Land Berlin vom 16.06.2020. Sie möchte wissen, ob man in die Einrichtungen hineinkomme, um Kinder- und Jugendschutz zu gewährleisten. Abschließend bezieht sie sich auf die Aussage von Herrn Dr. Murajda, weil sich Menschen in Unterkünften infiziert haben. Die Menschen dort haben keine Möglichkeit, Abstand zu halten. Welche Möglichkeiten werden gesehen dem gegenzusteuern?
Frau Nawroth, Kinderschutzkoordinatorin im Jugendamt, antwortet:
Die Ausführungsvorschriften regeln, wie man sich beim Kinderschutz zu verhalten habe, wenn eine Meldung eintrifft. Das habe nichts mit Regelungen zu tun, um aktiv in ASOG-Einrichtungen zu gehen und zu überprüfen, ob dort z. B. Kindesgefährdung o. ä. vorliegt. In der AV vom 16.06.2020 sei neu geregelt, dass das Jugendamt verbindliche Verfahren mit dem Sozialamt erarbeiten sollen. Das müsse man nun gemeinsam angehen. Es muss geklärt werden, wie man sich verhalte, wenn es Meldungen über gefährdete Kinder und Jugendliche gebe. Der Bezirk Mitte muss eine Kooperationsvereinbarung erarbeiten, wie man auch datenschutzrechtlich damit umgehen werde.
Frau Goral teilt ergänzend mit, dass im Kinderschutz immer eine Einzelfallüberprüfung erforderlich sei, weil sich Kinderschutz auf ein einzelnes Kind beziehe und der Gefährdungsgrad bei verschiedenen Kindern, auch, wenn sie sich in einer gleichen Einrichtung befinden, unterschiedlich sein können. Man könnte Konzepte von Einrichtungen erwarten, damit sie strukturell, z. B. auf die Mindeststandards bezogen (Platz für Kinder, Spielflächen oder das Recht auf einen Arbeitsplatz haben, um Hausaufgaben zu erledigen, sich zurückziehen können, dass Kinder nicht von Fremden angesprochen werden dürfen usw.) arbeiten. Diese Standards könnten mit den Einrichtungen verabredet werden, was für das Jugendamt von wichtiger Bedeutung sei. Auch müsste entsprechendes Personal vorhanden sein, welches sich um diese Belange kümmert und für Kinder ansprechbar sei. Auch müsse vom Personal das polizeiliche Führungszeugnis vorhanden und abgefordert werden. Diesen Standard gebe es in LAF-Einrichtungen.

Herr Dr. Murajda teilt mit, dass sich der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst sowie Zahnärztliche Dienst auch mit dem Kinderschutz beschäftigen. Es sei wichtig, dass die Mitarbeiter/-innen dieser Dienststellen mit voller Stärke wieder aus der Pandemiebekämpfung zurück in ihre Dienststellen kehren können, weil der Kinderschutz sehr wichtig sei und in voller Stärke angeboten werden muss.
In seinen Ausführungen berichtete er, dass die Bedingungen in den ASOG-Unterkünften nicht für einen längeren Aufenthalt geeignet seien. Probleme gebe es, sobald sich Menschen mit besonderen medizinischen Bedürfnissen in Quarantäne befinden, es kein Personal vorhanden sei, diesen Personen Hilfe anzubieten. Die Personen seien allen auf sich selbst gestellt und werden allein gelassen. Leider gebe es in der gesamten Stadt keine Lösung für diese Fälle. Auch gebe es keine Möglichkeit, diese Personen aufgrund schwerer Erkrankungen besonders unter zu bringen.
Abgesehen von der Pandemie gebe es keine geeigneten Wohnverhältnisse und keine kindesgerechte Unterbringungen in den ASOG-Einrichtungen. Hier müsse man kreativ sein und nach individuellen Lösungen suchen. Mit diesem Thema beschäftigen sich im Bezirk Mitte schon mehrere Ämter seit längerem. In einer Arbeitsgruppe werde am 20.04.2021 dieses Thema beraten und diskutiert.

Auf die Frage von Herrn Lötzer, ob es für eine aufsuchende medizinische Versorgung weder Ressourcen noch Sachmittel gebe, teilt Herr Dr. Murajda mit, dass die Zuständigkeit nicht geklärt sei. Während der Pandemie kümmere sich eine spezielle Gruppe um Kontakte mit allen Einrichtungen. Es werden Beratungen, Workshops angeboten. Erweitert werde dies jetzt auch auf die Impfproblematik. Die Dienststellen können viele Angebote machen, aber die Zuständigkeiten lassen dies nicht zu. Die Unterbringung selbst sei sehr schwierig. Medizinisch könne man für diese Personen sehr viel tun, aber er könne keine neue Einrichtung bauen.

Frau BD Schoeley (Grüne) dankt für die Ausführungen und bezieht sich auf die Qualitssicherung. Es wurde ausgeführt, dass jede Notunterkunft zur Erstbelegung, die gewerblich angemietet wurde, durch die AG Unterbringung der Sozialen Wohnhilfe geprüft und kontrolliert wurde. Sie fragt nach, ob nur zu Beginn, bevor die Unterkunft freigegeben werde, geprüft werde, oder finden regelmäßige Prüfungen statt? Wie groß sei die zu prüfende Gruppe?
Werde anders geprüft bei Hinweisen auf Nichteinhaltung im laufenden Betrieb? Warum werden keine regelmäßigen Prüfungen durchgeführt? Fehlt Personal?

Herr Freynik antwortet: Dass das Gesundheitsamt keine Listen der Unterkünfte im Bezirk Mitte habe, sei so nicht korrekt. Ges und Jug fragen regelmäßig die Listen ab. Er habe die vollständige Liste incl. der Wohnunterkünfte am 2.3.2021 an das Gesundheitsamt geschickt und deshalb verstehe er nicht, dass es in den Unterkünften keine bedarfsgerechte Unterbringung möglich sei, aber die Unterkünfte seien nicht bekannt. Das widerspricht sich.

Zum Wort „Massenunterkunft“, welches gebraucht wurde, teilt er mit: Die meisten Unterkünfte im Bezirk Mitte seien relativ klein und haben eine Appartementstruktur. Es findet eine wohnungsgleiche Versorgung statt. Massenunterkünfte gebe es eher wenig.

Er sagt zu, die Zahlen zur nachgefragten Größenordnung, wie Kinder und Jugendliche in anderen Bezirken untergebracht werden, nachzuliefern. 60 70 % der Klienten-innen werden außerhalb des Bezirks Mitte in Notunterkünfte untergebracht. Die meisten Klienten/-innen in Mitte wohnen tatsächlich in LAF-Unterkünften bzw. in BUL-Unterkünften. Freie Unterkünfte seien in der Minderheit.
Zum Thema Datenschutz teilt er mit, dass er Anfang dieser Woche das Rechtsamt und den Datenschutzbeauftragten angeschrieben und angefragt habe, ob das BA Mitte Führungszeugnisse anfordern könne und ob Daten erfasst werden dürfen, für die das Sozialamt nicht zuständig sei. Die Antwort des Rechtsamtes und des Datenschutzbeauftragten muss abgewartet werden. Führungszeugnisse in LAF-Unterkünften seien kritisch abzufordern. Das Bezirksamt Mitte habe keinen Einfluss auf LAF-Unterkünfte. Diese Unterkünfte basieren auf Vertragsbasis. Herr Freynik vermutet, dass in den Verträgen der Unterkünfte enthalten sei, dass Führungszeugnisse vorgelegt werden müssen. Mitte habe keine Vertragsbasis und könne das ggf. fordern.
Zur gemeinsamen Prüfung der Unterkünfte durch Ges und Soz teilt er mit, dass das in der letzten Steuerungsrunde beschlossen wurde und werde so zukünftig getan. Er würde sich freuen, wenn die Bestandsunterkünfte, die jetzt von Ges noch nicht begangen wurden, vielleicht noch einmal im Laufe der nächsten Monate oder Jahre begangen werden.

Zur Verlegung in bessere Unterkünfte teilt er mit, dass das immer voraussetze, dass freie Unterkünfte zur Verfügung stehen. Der Unterbringungsmarkt habe sich deutlich entspannt. Mittlerweile gebe es die Möglichkeit, Klienten/-innen zu verlegen. In seiner Arbeitsgruppe sollen die Mitarbeiter/-innen immer jede Verlängerung eines Vermittlungsscheins prüfen, ob es irgendwo in der Nähe eine BUL-Unterkunft gebe, in der verlegt werden könnte.
Bei einer Verlegung von Kindern und Jugendlichen müsse an die Verlängerung der Schulwege oder an das Wechseln der Schule im laufenden Schuljahr gedacht werden.

Zur Qualitätssicherung teilt Herr Freynik mit, dass sich in seiner AG 6 Mitarbeiter/-innen damit beschäftigen und diese Arbeit neben ihrer regulären Tätigkeit mitmachen. Aufgrund der Vielzahl der Einrichtungen werde anlassbezogen und vor erster Belegung geprüft. Da sich die Klienten/-innen häufig über vieles beschweren, sei man in den Einrichtungen oft unterwegs. Eine reguläre Prüfung gebe es aber nicht.

Herr BV Kurt (Grüne) bezieht sich darauf, dass 23 Wohnungen an Familien vermittelt werden konnten. Er fragt nach, wie viele Personen insgesamt vermittelt werden konnten? Er regt an, ob der Punkt Datenaustausch von Herr Dr. Schlese aufgenommen werden könnte. Auch regt er an, einen Ausschussantrag zu formulieren, in dem das Bezirksamt aufgefordert werde, sich für eine Lösung des Datenaustausch-Problems mit dem Senat einzusetzen.
Des Weiteren bringt er zum Ausdruck, dass immer nur über die Unterbringung diskutiert werde, aber der eigentliche Skandal sei, dass Kinder und Jugendliche nicht im eigenen Kinderzimmer, sondern in ASOG-Unterkünfte aufwachsen müssen. In einer Ausschusssitzung Soziales haben sich die Ausschussmitglieder für eine Wohnraumakquise eingesetzt. Er begrüßt dieses vorhandene Modell. Er regt an, fraktionsübergreifend im Rahmen des nächsten Eckwertebeschlusses diese Stelle auszubauen.
Herr Freynik vermittelt, dass insgesamt 55 Personen in Wohnungen untergebracht wurden.

Herr Siewer dankt der AG Mädchen und junge Frauen, die ein hervorragendes Papier zur Verfügung gestellt haben, in der wichtige Forderungen aufgezeigt seien, die aufgenommen werden sollten.
Im letzten JHA schilderten Träger, die in Einrichtungen Sozialarbeit machen, die Situation. Es wurde heute mitgeteilt, dass Kinder dort unter sehr beengten Verhältnissen Hausaufgaben erledigen müssen, weil keine eigenen Räume für die Kinder zur Verfügung stehen. Derzeit findet dort auch das Homeschooling unter Pandemiebedingungen statt. Auf eine GSTU bis nach der Wahl zu warten, halte er für einen falschen Ansatzpunkt. Die Anregung von Herrn Kurt, die Senatsverordnung zur Datenerhebung zu nehmen, sste man doch schnell auf den Weg bringen können. Herr Siewer regt an, dies zu fordern, genauso wie das Wohnortprinzip statt des Geburtsdatenprinzips einzufordern. Und man sollte sich den sonstigen Forderungen anschließen, die die AG Mädchen und junge Frauen in ihrem Papier verfasst haben wie: Anpassung der Mindeststandards der ASOG-Einrichtungen an die Mindeststandards der LAF-Unterkünfte, Kinderschutz, Gewaltschutz, Beschwerdemanagement, sozialpädagogische Betreuung vor Ort, regelmäßige behördliche Überprüfungen.
Herr Siewer fragt nach, ob der Regionaldienst von Jugend eingeladen werden könnte mitzugehen, wenn 2 Ämter ASOG-Einrichtungen besuchen? Auch regt Herr Siewer an, die Einrichtungen einmal ohne konkreten Anlass aufzusuchen, denn Mitte sei ja Vertragspartner.

Frau Majer teilt zu ihrer Präsentation ergänzend mit, auf die GSTU zu warten, sei ein zu weiter Prozess. Um weiteren Bildungsbenachteiligungen entgegen zu wirken, könnten die ASOG-Betreiber aufgefordert werden, WLAN bereit zu stellen, um Homeschooling zu ermöglichen. Auch Gemeinschaftsräume sollten unter den Hygienevorschriften für Kinder bereitgestellt werden, damit sie außerhalb der Zimmer lernen können.
Da die Finanzierung bezirklicher Integrationsprojekte nicht gesichert sei, bittet sie die politischen Vertreter/-innen in der BVV Mitte sich dafür einzusetzen, dass das Land Berlin im kommenden Haushalt die Förderung weiter gewährleistet.
Seit Februar wurde im BA Mitte vereinbart, dass das Integrationsbüro federführend im Bereich Diskriminierungsvorwürfe und Gewaltvorwürfe arbeite. Es handele sich hier aber nicht um eine Beschwerdestelle für alle Unterkünfte. Hier müsse man noch einmal abstimmen. Wichtig sei aber, dass die Standards kontinuierlich durchgesetzt werden und dass sie in Richtung GSTU angehoben werden. Die Standards sollten für die Bewohner/-innen besser bekannt gemacht werden, damit sie sich orientieren können, was ihnen zusteht. Man sollte schauen, ob der Bezirk bei den Standards pro Kopf die Quadratmeter-Zahlen erhöhen könnte.
Über ein Amtsersuchen könnte man Personen wieder in LAF-Unterkünfte zurückverlegen. Da Mitte hier leider keinen Anspruch darauf habe, plädiert sie, dass das Sozialamt davon großgig Gebrauch davonmachen sollte. Da Familien häufig Anträge stellen, könnten diese dann ggf. in Unterkünfte mit höheren Standards (Appartementstrukturen, Wohneinheiten) kommen.
Aus Integrationssicht könne man einzelne Aspekte schon vorher angehen.

Herr Freynik teilt zum WLAN mit, dass in der letzten Steuerungsrunde beschlossen wurde, eine Abfrage bei den bekannten Unterkünften im Bezirk vorzunehmen. wie die Verfügbarkeit von WLAN oder generell der Internetzugang sei. Es haben sich bis jetzt über die Hälfte der Betreiber von Unterkünften zurückgemeldet. WLAN sei in allen Unternften Standard. In einer Unterkunft gebe es keinen Internetzugang; das sei eine BUL-Unterkunft und werde vom klassischen deutschen Klientel belegt, die nicht so viel Wert auf WLAN legen.
Hinsichtlich des Amtshilfeersuchens teilt Herr Freining mit, dass dieses Thema in der nächsten Steuerungsrunde behandelt werde. Hier werde es im kleinen Rahmen um Amtshilfeersuchen, Rahmenvereinbarungen, wer stellt ein Amtshilfeersuchen usw. gehen. Die meisten Amtshilfeersuchen werden abgelehnt, wenn es keinen triftigen Grund gebe.

Frau BV Linnemann (SPD) bezieht sich auf die GSTU und regt an, nicht darauf zu warten und verlangt von allen Ämtern und von allen Beteiligten sich zusammen zu setzen, um sich gemeinsam regelmäßig mit dem Jugendamt, dem Gesundheitsamt und dem Sozialamt auszutauschen, um die Daten regelmäßig abzugleichen und wo nicht zuständig, die Landesebene und andere Akteure in die Pflicht zu nehmen, Daten zu liefern. Sie regt an zu verlangen, dass in den Unterkünften, wo es zu wenig Gemeinschaftsräume gebe, Zimmer leer gelassen werden sollen und die Personen woanders unter zu bringen, damit diese Räume umgewidmet werden können.

Herr Marien vermittelt, dass es formal gesehen Unterkünfte der BUL gebe. Mitte sei vertraglich mit dem LAGeSo und mit dem LAF gebunden an die Nutzung von BUL-Unterbringungsplätzen. Unterbringungsplätze seien geregelt. Dort gebe es Mindeststandards, die vom BA Mitte regelmäßig ein bis zwei Mal im Bezirk besucht werden. Die Qualitätsstandards werden also überprüft. Wie von Herrn Freining ausgeführt, gebe es viele Einrichtungen auf dem freien Markt. Dieser Markt habe sich seit 2015 mit der Flüchtlingswelle und der plötzlich großen Welle der Unterbringungen entwickelt und müsse gestemmt werden. Mitte musste von den normalen Plätzen und Kapazitäten wegkommen. Man habe festgestellt, dass es gerade die Einrichtungen, wo möglicherweise die rechtlichen Grundlagen für den Betrieb einer Wohnung fehlen, z. B., weil sie zweckentfremdeter Wohnraum seien, dem Bezirk Mitte angeboten wurde, weil die Betreiber dann die Gefahr laufen würden, dass Mitte die Zweckentfremdung prüfen lassen werde und dann feststelle, dass es sich um einen zweckentfremdeten Wohnraum handelt. Es wurde in den Bezirken eine Abfrage gemacht. Dem BA Mitte wurden 76 Adressen benannt.

Hinsichtlich der Qualifikation der Betreiber teilt Herr Marien mit, dass es sich um eine gewerbsmäßige Unterbringung von Personen auf Tagessatzbasis handelt. Mitte könne alles Rechtliche abprüfen, ob es sich z. B. um nicht zweckentfremdeten Wohnraum handelt. Die in BUL aufgenommenen könne Mitte sich die Mindeststandards anschauen und was dort geleistet werde. Einige Betreiber haben sich darauf eingestellt, aber ein Betreiber /-in einer Wohnung, in einem normalen Haus, nur, weil es Gewerbewohnraum ist, werde nicht für diese Räumlichkeiten WLAN mit einbauen. Das könne man so nicht umsetzen können.
Die GSTU bildet zum ersten die rechtliche Grundlage, dass auf Vertragsbasis entsprechende Kontrollen und entsprechende Forderungen durchgesetzt werden.
Zur Kindeswohlgefährdung vermittelt Herr Marien, dass er sich seit Jahren wünscht, dass drohende Obdachlosigkeit oder Obdachlosigkeit per se eine Kindeswohlgefährdung darstelle. Das konnte man in den vielen Jahren nicht schaffen. Der Wohnungsmarkt sei auch die Schlüsselrolle. In der Regel wurden einzelne Personen, überwiegend männlich, untergebracht. Wenn eine Wohnung verlustig ging, hatte eine Familie immer einen Plan B. Diesen Plan B gebe es nicht mehr. Wenn heute eine Familie aufgrund ihrer Mietrückstände o.ä. ihre Wohnung verliert, dann gehe sie ins Obdach mit einer Perspektive, dort leider länger zu bleiben.
Hinsichtlich der Wohnraumgröße teilt er mit, dass hier die Größe zwischen 6 und 9m² liege, was weitestgehend den Mindeststandards, die für mietvertraglich abgesicherten Wohnraum bestehen (Wohnraum pro Person in m²) entspricht.
Herr Freynik teilt ergänzend mit, dass es im Land Berlin immer noch Einrichtungen gebe, die dem BA Mitte nicht bekannt seien. So sei aber nicht die Vereinbarung unter den Bezirken. Es gab in den Sozialämtern dieselbe Situation, weil es noch keine GSTU gebe, werden bestimmte Daten für die Arbeit benötigt. Man habe sich mit allen Sozialämtern zusammengesetzt und überlegt, wie man ein wenig Struktur hineinbringen könnte. Ergebnis: Alle geprüften Unterkünfte, egal, welcher Bezirk sie geprüft habe, kommen auf die grüne Liste, alles, was geprüft wurde, was man nicht belegen möchte, komme auf die rote Liste und alles, was weder auf der roten noch auf der grünen Liste stehe bedeutet: muss erst einmal geprüft werden. Jede/r Mitarbeiter/-in, in jeder sozialen Wohnhilfe, die/der irgendetwas mit Unterbringung zu tun habe, sei gehalten, jedes Mal auf die Liste zu schauen, wenn es um Neuunterbringung geht oder wenn es um Verlängerung der Kosten gehe.

Zum Datenschutz teilt er mit, dass nie gesagt werde, es gebe keine Rechtsgrundlage, um für das Jugendamt diese Daten zu erfassen. Das Sozialamt habe immer gesagt, dass das Sozialamt diese Rechtsgrundlage nicht habe, aber das Jugendamt habe diese Rechtsgrundlage. Das Sozialamt stelle seine Daten dem Jugendamt zur Verfügung. Wenn alle Sozialämter ihren Jugendämtern wiederum ihre Daten zur Verfügung stellen und die Jugendämter wiederum diese Daten an die 11 anderen Bezirke versenden und in diesem Bezirk dann alle 12 Datenbasen zusammengezählt werden, dann habe man die Daten. Das wäre mit Sicherheit auch datenschutzkonform.

Frau Goral vermittelt, obwohl heute eine Fülle von Informationen ausgetauscht wurde und Positionen deutlich gemacht wurden, konnten aber nicht alle Details vermittelt werden, wie das Thema polizeiliches Führungszeugnis. Das sei ein Fachthema und unerlässlich und sei ein dringend zu klärender TOP.
Es sollte angestrebt werden, Familien wieder in LAF-Einrichtungen zurückzuführen, wie es Frau Majer vermittelte. Aus der Jugendhilfe heraus sei ihr bekannt, dass Kinder und Jugendliche, die in LAF-Einrichtungen leben, grundsätzlich eine bessere Lebenssituation haben, als Kinder und Jugendliche in ASOG-Einrichtungen. Man habe es hier mit einer Notlösung zu tun, die nicht durchgehend sein könne. Es solle mit allen vorhandenen Mitteln versucht werden, so viel wie möglich abzufedern. Das Thema Integrationsfonds und die Weiterfinanzierung der Projekte sollen verstetigt und ausgeweitet werden. Sie und Herr Dr. Schlese haben schon überlegt, an welchen Stellen man weiter machen könnte.
r eine gute Jugendhilfe werden nicht nur Kenntnisse über die räumliche Situation am Standort benötigt, sondern man müsse auch wissen wie viele Kinder und Jugendliche in welchen Altersgruppen in den Einrichtungen leben. Man sei bemüht, mit dem Sozialamt zusammen Listen auszutauschen soweit wie es geht. Das sei aber noch nicht die richtige Lösung, sondern es müsse ein richtiges Monitoring her und es müsse standardmäßig Zahlen geben, die nicht unter den Datenschutz fallen, außer wenn es sich um sehr kleine Einrichtungen handelt. Frau Goral meint, dass die heute aufgenommen Punkte nun in die interne Weiterbearbeitung übergeleitet werdennnen.

Herr Gothe betonte, dass die GSTU und das Ortsprinzip im Werden seien. Er habe nicht gemeint, dass man bis dahin die Hände in den Schoß legen werde. Er habe nur davor gewarnt, nicht schnell zu versuchen und sich Ersatzsysteme auszudenken, zu improvisieren, sondern zu schauen, dass man damit erfolgreich sei. Die Frage stelle sich aber, was man jetzt schon tun könnte, was hilft und was nicht. Intern habe man das schon besprochen. Vielleicht könnte man das praktikabel machen, indem man klein anfängt und eine größere Einrichtung mit den Ämtern, die daran zu beteiligen sind, besucht. Dabei könnte man die Fragen stellen, was sei zu berücksichtigen, was müsse man besprechen. Wenn man dann auf weitere Einrichtungen zugehe, könnte man z.B. die 4 Kooperationseinrichtungen, die das Sozialamt selbst habe und vielleicht die 4 Einrichtungen vom LAF, ins Auge fassen. Die Betreiber dieser 8 besonderen Einrichtungen könnte man z. B. fragen, ob sie sich im Sinne des Kinder- und Jugendschutzgesetzes vorstellen könnten, dort nicht nur die Bedingungen jetzt schon vorgreifend auf die Standards der GSTU anzupassen, sondern was die Qualifizierung der Mitarbeiter/-innen angeht, diese schon als Partner gewinnt. Dann müsse man ihnen allerdings auch Schulungsangebote unterbreiten, um dem Personal der Betreiber die wichtigsten Grundbegriffe bei dieser Arbeit beizubringen.
Auch müsste man mit den 8 Einrichtungen die Mindeststandards besprechen. Vorteil der Einrichtungen wäre, wenn GSTU da ist, seien diese Einrichtungen schon fertig präpariert und erhalten das „tesiegel“. Herr Gothe habe mit Herr Dr. Schlese abgesprochen, dass dieses in ein Papier aufgenommen werde, was den beiden Ausschüssen dann zur Kenntnis gegeben werde. Danach möchte man das in die Umsetzung bringen.

Herr Siewer bezieht sich auf den Beitrag von Herrn Freynik und bittet zu prüfen, ob aufgrund der § 62 SGB VIII ff eine Datenhebung vorgenommen werden könne und das Ergebnis dieser Prüfung möglichst bis zur nächsten Sitzung des JHA (vorgeschlagen sei der 29.04. oder 6.5.2021) vorzulegen, um dann ggf. die Forderungen mit aufnehmen zu können, dass der Senat eine Verordnung erlässt, dass die Jugend- und Sozialämter diese Daten erheben können.
Des Weiteren schlägt er vor, in der nächsten Sitzungen des JHA Schlussfolgerungen aus den Erkenntnissen der heutigen Sitzung zu ziehen. Dort soll zu den aufgestellten Forderungen der AG Mädchen und junge Frauen die heute aufgestellten Forderungen beraten werden wie:

  • Datenschutz
  • Wohnortprinzip
  • Mindeststandards

Die fehlenden Punkte sollen vom JHA zusammengetragen werden und an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit, der am 11.05.2021 tagt, weitergeleitet werden, der dann einen Antrag in die Mai-BVV einbringen werde. Auch mögen die Verwaltungen der Jugendarbeit, der Sozial- und Gesundheitsverwaltung sowie der Bereich Integration dem JHA zuarbeiten.


Mit dem Antrag würde man eine mittelfristige Perspektive anstoßen. Und mit den ersten Schritten könne man die Zusammenarbeit bei der Begehung in den ASOG-Einrichtungen starten und schauen, wie es läuft. Damit hätte man eine kurzfristige Anfangsperspektive.
Herrtzer sowie Herr BzStR Gothe stimmen dem so zu.

Herr Dr. Schlese vermittelt, dass das Sozialamt folgende Punkte mitnehmen werde, um zu schauen, ob diese Punkte umsetzbar seien:

  • gemeinsame Lösung für die Datenerhebung finden
  • gemeinsame Begehung müsse stattfinden. Abstimmung mit den Ämtern, was personell möglich sei
  • Kooperationseinrichtungen als Piloten nehmen, um gemeinsam zu schauen, wie dort das Kinder- und Jugendschutzgesetz praktisch umgesetzt werden könnte. Konkrete Partner, wie freie Einrichtungen, habe man im Auge, die in Form von Kooperationen gebunden wurden. Es handle sich um Einrichtungen, die nicht über das LAF entsprechend betreut werden, sondern ASOG- Einrichtungen.
  • Schulungen. Es gebe kein entsprechendes Angebot, weil das Sozialamt damit überfordert sei und nicht die Fachlichkeit habe.

Diese 4 Punkte sollen in das gemeinsame Beschlusspapier mit eingespeist werden. Dazu müsse man sich zusammensetzen und schauen, was wirklich praktisch machbar sei, denn es soll keine symbolische Geschichte sein, sondern es soll den Kindern und Jugendlichen sowie Familien konkret helfen. Es gebe Vorstellungen, welche Einrichtungen dafür geeignet seien. Eine entsprechende Vorlage werde erarbeitet, die Herr BzStR Gothe dann gemeinsam im Ausschuss einspeisen werde.

Frau BzStR´in Reiser stimmt dem zu und regt an, dieses Thema mit in die Ausschüsse zu nehmen, um weiter zu denken.

 
 

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