Auszug - Corona: Aktuelle Situation an Mittes Schulen und Handlungsbedarf BE: Bezirksamt  

 
 
50. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule (
TOP: Ö 7.1
Gremium: Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 15.04.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:20 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort: Videokonferenz
 
Wortprotokoll

Herr Thietz vermittelt, dass ab 19.04.2021 an allen Berliner Schulen die Teststrategie umgesetzt werden soll. Die Schüler/-innen müssen dann ein negatives Testergebnis vorweisen. Derzeit finden Diskussionen darüber statt. Seine Verwaltung arbeite mit der Senatsverwaltung für Justiz an einer Rechtsvorschrift, die am 19.04.2021 veröffentlicht werden soll. In der Verordnung werde eine Testpflicht vorgeschrieben. Wer in die Schule und einen vernünftigen Unterricht haben möchte, müsse sich testen lassen. Das werde aus der Rechtsvorschrift hervorgehen. Es gebe Eltern, die einen Widerspruch dagegen eingereicht haben. Doch es gebe keine personellen Kapazitäten, um Schüler/-innen anderweitig mit schulischen Angeboten zu versorgen.

Des Weiteren vermittelt Herr Thietz, dass die Lehrkräfte sich testen lassen können, aber nicht müssen. Es gebe r sie keine Verpflichtung zum Testen. Auch Reinigungskräfte, Küchenpersonal und Hausmeister seien nicht verpflichtet, sich testen zu lassen. Im Senatsbeschluss sei aufgeführt, dass nur für Personen mit unmittelbarem Körperkontakt eine Testpflicht bestehe.
Eine Ausnahmeregelung gebe es nur für autistische oder andere körperliche Einschränkungen von Schüler/-innen, die sich nicht selbst testen können (z.B. an der Charlotte-Pfeffer-Schule). Sie werden zwar nicht von der Testpflicht befreit, aber es müsse ein Weg zusammen mit den Eltern gefunden werden, wie eine Testung erfolgen könnte. Aus Hamburg und Bayern gebe es inzwischen Erfahrungen, dass Kinder der 1. und 2. Klasse und aller anderen Jahrgangsstufen nach einer gewissen Einübung es schaffen, sich regelmäßig selbst zu testen. In den Schulen gebe es immer noch eine große Verunsicherung hinsichtlich des Impfens, da die Grundschullehrer/-innen noch nicht alle durchgeimpft seien.

   Frau BV Stein (Grüne) drückt ihr Unverständnis darüber aus, wenn weder die Lehrer/-innen noch das Personal an den Schulen eine Verpflichtung haben, sich zu testen. Sie fragt nach, wie viele Kinder derzeit nicht am Präsenzunterricht in der aktuellen Corona-bedingten Form teilnehmen. Herr Thietz könne die Frage nicht abschließend beantworten. Es wurde die Erfahrung gemacht, dass nur wenige Kinder der Grundschule nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Im Oberschulbereich befinden sich die Scler/-innen der 7. bis 9. Klassen noch nicht wieder im Präsenzunterricht. Sie werden die Schule erst in der nächsten Woche wieder besuchen.

Herr BV Torno (Einzelverordneter) bezieht sich auf die Aussage von Herrn Thietz, wenn Schüler/-innen Tests verweigern und dadurch nicht die Schule besuchen dürfen, ob Ordnungsgeld verhängt werde oder werde mit den Eltern Gespräche geführt? Welche Konsequenzen habe dies? Des Weiteren nimmt er Bezug auf Twitter, wo Rundbriefe von Eltern angezeigt werden, die Strafanzeige gegen Lehrer/-innen stellen, die Schüler/-innen zum Testen zwingen. Er fragt nach, ob sich das so verhalte? Herr Thietz antwortet wie folgt: Solange es in Berlin keine Präsenzpflicht für den Unterricht gebe, könne auch keine Ordnungswidrigkeit festgestellt werden. Jeder könne selbst entscheiden, ob sie/er sein Kind in die Schule schickt oder nicht. Man könne für diese Kinder kein wirkliches Unterrichtsangebot zur Verfügung stellen, wenn sie zuhause bleiben, weil die Kapazitäten dafür nicht vorliegen. Die Eltern müssen schauen, ob sie das selbst übernehmen. Sie erhalten für ihre Kinder einen Wochenplan, auch Materialien, aber kein Online-Angebot, da es kein doppeltes Angebot gebe. Ein/e Lehrer/-in könne nicht in der Klasse Präsenzunterricht im Wechselmodell erteilen und zusätzlich noch Online-Unterricht abhalten.
Die Tests in den Schulen seien reine Selbsttests. Die Lehrkräfte hren die Aufsicht und zeigen, wie der Test durchzuführen sei. Auch gebe es Anleitungsvideos. Die Kinder führen die Tests dann selbst bei sich durch. Die Frage der Körperverletzung stelle sich nicht für die Lehrkräfte. Sollte sich ein Kind beim Test verletzen, dann greift die Unfallkasse mit den entsprechenden Absicherungen.

Herr Plaen fragt nach dem Datenschutz bei eventuellen positiven Ergebnissen während des Schultestens. Wie werde mit klassenöffentlichen Tests umgegangen? Herr Thietz teilt mit, wenn es positive Tests gebe, sollte man die/den Schüler/-in behutsam aus der Klasse nehmen, die Eltern sollen angerufen werden und es müsse dann entsprechend dafür gesorgt werden, dass die-/derjenige zum Testzentrum gefahren werde. Erfahrungen gebe es hier noch keine. Das hängt von jeder einzelnen Schule ab, wie sie das handhabt, um zu verhindern, dass Kinder psychischen Schaden nehmen.

Der Vorsitzende des BEA fragt nach einer möglichen Testpflicht bei Lehrkräften, Pädagogen/-innen. Er fragt nach, ob es Überlegungen gebe, nachzubessern? Auch möchte er wissen, ob Bescheinigungen über Testergebnisse ausgestellt werden sollen und ob das nicht ein zu hoher Aufwand sei? Herr Thietz antwortet: Es wäre gut und sinnvoll, wenn man die Lehrkräfte, Pädagogen/-innen auch verpflichtend zum Test bringe, aber das sei derzeit nicht machbar. Zur Erteilung von Bescheinigungen nne er nichts sagen.

Die Vorsitzende, Frau Schrader, wird diesen TOP erneut auf die TO der nächsten Sitzung setzen.

 
 

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