Auszug - Haushalt 2021, 2022/2023  

 
 
54. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 04.03.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:03 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: JHA: Video-Konferenz; https://global.gotomeeting.com/join/193281949
Ort:
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende informiert, dass die BVV mit dem Beschluss 2921/V das Bezirksamt aufgefordert habe, die für das Jahr 2021 zusätzlich bereitgestellten und für den Zweck der Anschubfinanzierung von Produkten der Kinder- und Jugendarbeit gemäß Jugendförder- und Beteiligungsgesetz bestimmten Mittel dem Jugendamt in voller Höhe zuzuweisen, somit 397.000,- €r die Angebotsform 5 und weitere 30.000,- €r Jugenderholungsreisen. Er werde den Jugendhilfeausschuss regelmäßig über den aktuellen Stand informieren.

Herr BzBm von Dassel habe am 02.03.2021 in der Sitzung des Hauptausschusses mitgeteilt, an dem Rechenmodell festzuhalten, das er dem Ausschuss am 11.02.2021 vorstellte, wonach dem Jugendbereich 190.000 zur Anschubfinanzierung der Angebotsform 5 zur Verfügung stünden. Die Kritik der anwesenden Vertreter*innen des Jugendhilfeausschusses aufgreifend habe er betont, dass der Beschluss der BVV vollumfänglich umgesetzt worden sei.

 

Frau BzStRätin Reiser informiert, dass die Federführung zur Bearbeitung des Beschlusses bei der Abteilung Finanzen und damit bei Herrn BzBm von Dassel liege.

 

Das Jugendamt habe zum 01.03.2021 der Senatsverwaltung den bezirklichen Auswahlvorschlag zur Verwendung der zusätzlichen Landesfördermittel in Höhe von 178.000,- € vorgelegt. Der Ausschussvorsitzende ist informiert worden. Da die vollumfängliche Weitergabe der Anschubfinanzierung eine Fördervoraussetzung sei, habe das Jugendamt die Stellungnahme und das Rechenmodell der Service Einheit Personal und Finanzen bezüglich der Anschubfinanzierung beigefügt. Die Bewertung und Rückmeldung der Senatsverwaltung werde zum 19.03.2021 erwartet.

In der gemeinsamen Runde der Bezirksstadträtinnen und -te für Jugend habe die Senatsverwaltung eine Übersicht der Bezirke gezeigt, aus der hervorgegangen sei, dass in drei Bezirken die Fördermittel nicht weitergegeben worden seien, jedoch nicht ausdifferenziert.

 

Der Verfahrensvorschlag des Jugendamts zur Vergabe der Fördermittel ist den Ausschussmitgliedern vorab per E-Mail übersandt worden. Der Vorschlag beinhalte keine konkreten Summen, das Verfahren sollte schnellstmöglich eingeleitet werden.

 

Frau Goral stellt richtig, dass der Betrag von 190.000,- € nicht aus einem anderen Bereich „abgezwackt“ worden sei, sondern ursprünglich als Einnahme zur Gegenfinanzierung der „Oase“ veranschlagt worden sei. Da diese Gegenfinanzierung nun doch nicht erbracht werden müsse, stehe der Betrag im Haushaltsjahr 2021 anderweitig zur Verfügung. Die Debatte im Jugendhilfeausschuss könne daher nur zur Höhe des Betrags, nicht zur Herkunft geführt werden. Dem Jugendamt seien im Vergleich zum Vorjahr knapp 1 Mio. € mehr zugeteilt worden. In dieser Erhöhung sei nach Aussage von Herrn BzBm von Dassel der Aufwuchs für die Angebotsform 5 enthalten und sei damit eine Art Vorfinanzierung. Die Debatte drehe sich im die Zweckbindung der Mittel und die Finanzierung aus der Globalsumme.

Ab dem Haushaltsjahr 2022 müsse im Rahmen der Haushaltsberatungen dafür gesorgt werden, dass die zusätzlich zur Verfügung stehenden Fördermittel dem Jugendamt übertragen werden. Die konkreten Summen sollten vor dem Eckwertebeschluss klar sein. Das schließe die Landesmittel mit ein. Die Verhandlungen dazu finden im Mai und Juni 2021 statt. Das Jugendamt werde dem Jugendhilfeausschuss (JHA) eine Planung vorlegen und darum bitten, die Vollständigkeit zu überprüfen.

Der Vorsitzende betont, dass eine rechtskonforme korrekte Lösung gefunden werden sollte, damit in den Folgejahren nicht erneut um die Mittel gerungen werden müsse.

 

Der Vorsitzende, Frau BV Schrader (Fraktion DIE LINKE) und Frau Lang (Bürgdeputierte) berichten aus der Sitzung des Hauptausschusses der BVV Mitte am 02.03.2021 und bekräftigen eindrücklich die Notwendigkeit, auf die vollumfängliche Weitergabe der gesetzlich zugesicherten und vereinbarten Fördermittel zur Anschubfinanzierung zu bestehen. Um die avisierten Projekte erfolgreich durchführen und eine Refinanzierung realisieren zu können, sei die Unterschreitung des vereinbarten Betrags von 397.000,- € kein beschreitbarer Weg. Die Verwendung der Mittel für landesseitig vorgegebene Einsparungen werde nicht akzeptiert, zumal die diesbezüglichen Regelungen erst zum Jahresende folgen. Der vom Bezirksamt präsentierte Lösungsweg komme als solcher nicht an. Die „kleine Lösung“ ziehe finanzielle Risiken nach sich, sowohl aufgrund der Befristung, in der Abbildung der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) und daran anknüpfenden Refinanzierung, als auch in der Sicherstellung der Finanzierung in den Folgejahren sowie der Standhaftigkeit solcher Beschlüsse.

 

Frau Depil (Bürgerdeputierte), Frau Derwenskus-Böhm (Bürgerdeputierte), Frau Schauer-Oldenburg (beratendes Mitglied aus dem Integrationsausschuss) und Frau Mägdefrau schließen sich an und betonen die Notwendigkeit aus der Sicht der Träger, u.a. vor dem Hintergrund der pandemiebedingen Situation und appellieren, nicht aufzugeben. Gesetze und gefasste Entscheidungen sollten glaubwürdig und verlässlich sein. Weitere Verzögerungen in der Umsetzung verschlechtern die Lage.

 

Frau BV Schrader werde den aktuellen Realisierungsstand des Jugendförder- und Beteiligungsgesetzes an den JHA weiterleiten. Dieser beziehe sich auf eine Anfrage im Abgeordnetenhaus. Die Mittel werden seit 2018 kontinuierlich erhöht. Das Gesetz wirke.

 

Ihrer Ansicht nach bestehe dringender Handlungsbedarf seitens des JHA. Das Schreiben des Jugendamts an die Senatsverwaltung mit dem Verweis auf den Beschluss der BVV sse durch weitere Appelle bekräftigt werden, zum Beispiel mithilfe eines Briefs an Frau Senatorin Scheeres sowie Herrn Senator Dr. Kollatz.

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt mit 12 Ja-Stimmen einstimmig zu und fordert den Ausschussvorsitzenden damit auf, sich an den Senat zu wenden, mit der Bitte um Unterstützung bei der zweckentsprechenden Verwendung der laut Gesetz zugewiesenen Mittel und der Umsetzung des BVV-Beschlusses.

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt ebenso mit 12 Ja-Stimmen zu, ein weiteres Schreiben an Herrn BzBm von Dassel zu formulieren und ihn aufzufordern, den Beschluss der BVV 2921/V umzusetzen. Nach Ansicht des Jugendhilfeausschusses sei der Tatbestand nicht erfüllt und der Beschluss damit nicht gegenstandslos.

 

Frau Lang und Frau Schrader bieten ihre Unterstützung beim Aufsetzen des Schreibens an.

Frau BzStRätin Reiser, Frau Goral, Frau Zander und Herr Dehnert erhalten die Korrespondenz für das Jugendamt zur Kenntnisnahme.

 

Vorschlag zur Verfahrensregelung zur Vergabe von Fördermitteln für die Angebotsform 5

Der Vorschlag ist am heutigen Tag vorab per E-Mail übersandt worden und ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Der erste Teil des Vorschlags beinhaltet das Auslösen eines Interessenbekundugnsverfahrens (IBV) sowie die Schaffung eines Vollzeitäquivalents (VzÄ) im Jugendkulturzentrum Werk 9, mit der Aufgabe, die Themen a) und b) zentral im Bezirk Mitte zu koordinieren. Es werde Bezug genommen auf die Planung in 2019, die zwei dieser VzÄ vorsah. Das Jugendkulturzentrum Weinmeisterhaus konnte mit dieser Stelle bereits ausgestattet werden. Zur Sicherstellung der Umsetzung des Angebots sei es erforderlich, auch das zweite Jugendkulturzentrum personell zu verstärken.

Das für das Jahr 2021 zur Verfügung stehende Förderbudget stehe in der Höhe nicht abschließend fest, werde jedoch mindestens 190.000,- € umfassen (wie vorangehend kommuniziert).

Der zweite Teil des Vorschlags sei eine Widergabe aus dem Produktkatalog.

Frau Homanns Anregung, die Themenfelder im ersten Teil um weitere Schwerpunkte zu ergänzen, konkret die politische Bildung, Umgang mit Rassismus, Homophobie und Transfeindlichkeit sowie die Stärkung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, werde mehrstimmig befürwortet. Nach Aussage von Herrn Beckmann (BA Mitte, Jugendamt) seien dafür bereits viele Mittel eingeworben worden und viele Träger auch tätig. Es sei eine wichtige Querschnitsaufgabe aller Träger.

Zu Frau Schauer-Oldenburgs Nachfrage, inwieweit die Bedarfsermittlung aus 2019 in der aktuellen pandemiebedingten Lage noch Bestand habe und ob die vorhandenen Mittel ausmmlich seien, erläutert Frau Homann, dass die Unterstützung Jugendlichen angeboten werde, die ihrerseits mit Jüngeren in Workshops und ähnlichen Formaten arbeiten.

Der Vorsitzende bittet mit dem Einverständnis der Ausschussmitglieder das Jugendamt, die vorliegende Beschlussvorlage zu modifizieren, da ohne weitere Beratung in den Fraktionen heute lediglich das Auslösen des IBV entschieden werden könne.

Das Jugendamt verändert die vorliegende Vorlage. Zur Abstimmung steht das Auslösen des IBV mit den Ergänzungen der Themenfelder um die Bereiche „politische Bildung“ unter Einbeziehung der Themen Rassismus, Homophobie und Transfeindlichkeit.

 

Der modifizierten Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

 

Haushaltsplanung 2022/2023

Anknüpfend an die Debatte in der letzten Sitzung des JHA informiert Frau Goral, dass das Jugendamt zu den Leistungen nach §§ 11, 13 und 16 SGB VIII Stellung bezogen habe.

 

Sich auf die eingegangenen Nachfragen beziehend erklärt sie, dass die Schulstationen 13 (1) SGB VIII) weiterhin angeboten werden, solange die Mittel nicht gekürzt werden. Es werde jedoch mit der Schulaufsicht und den Fachkräften vor Ort geprüft, ob das bisherige Konzept und die bisherige Form noch dem aktuellen Bedarf entspreche.

 

Die Projekte der Jugendberufshilfe seien bereits überprüft worden, und sollen vollumfänglich weitergeführt werden.

 

Bezugnehmend auf die Debatten zu § 16 SGB VIII erklärt sie, dass aktuell die „AG Zuweisungsverfahren“ die Verteilung der zusätzlichen 2 Mio. Euror die Familienförderung auf die Bezirke prüfe, ebenso die anzusetzenden Kriterien. In diesem Zusammenhang werde die Verteilung einer weiteren Million Euro in einem Anreizsystem geprüft, was bedeutet, dass für Projekte, für die der Bezirk Mittel in den Haushalt einstelle, Kofinanzierungen des Landes in Aussicht gestellt werden. Die Entscheidung über das „ob“ stehe noch aus. Das Jugendamt bereite sich auf diese Möglichkeit vor und melde die Bedarfe.

 

Der Personalmehrbedarf beziehe sich auf sechs Komplexe im Jugendamt. Auch wenn landesseitig bereits angekündigt worden sei, dass zur Deckung des tatsächlichen Personalbedarfs nicht ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden können, werde das Jugendamt eine vollumfänglich Bedarfsmeldung einreichen.

 

Die Sachbearbeitung für den Zuwendungs- und Leistungsvertragsbereich stelle einen dringenden Mehrbedarf dar. Entsprechend der letzten Erneuerungen sei im Bereich der Sozialraumkoordination eine Aufstockung von insgesamt 2 Stellen notwendig. Zudem soll eine zweite Kinderschutzkoordinator*in Stelle eingerichtet werden, da der Aufgabenbereich sich erweitert habe. Im Elterngeldteam soll eine spezielle Stelle geschaffen werden, die die Eltern bei der Beantragung unterstützt. Diese Stelle sei dann im Familienservicebüro angesiedelt. Der Haushaltscontrolling- und Vertragsbereich soll auch zusätzlich um eine Stelle erweitert werden.

 

Auf Nachfrage von Frau Schrader erklärt Frau Goral, dass in die Familienförderung Mittel zusätzlicher Art einfließen, um die Bedarfe einschließlich der frühen Hilfen, zu decken.

Zu dem Familienservicebüro möchte sie anmerken, dass in den bereitgestellten Landesmitteln nur eine Sozialarbeiterstelle vorgesehen ist, Das Jugendamt bemüht sich 2 Stellen einzurichten, um ein richtiges Team aufbauen zu können.

 

Der Ausschuss nimmt die vorgetragene Vorlage ohne Widerspruch zur Kenntnis.

 

Auf Nachfrage von Herrn Torno konkretisiert Frau Goral den Zeitraum der Einstellung einer neuen Sozialarbeiterstelle im Familienservicebüro auf 3 Monate.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verfahrensregelung curriculare Angebote 2021 JHA (314 KB)    
 
 

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