Auszug - Berichterstattung aus den AG'en 78
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Herr Bachmann (Jugendberufshilfe):Schülerinnen und Schüler, die auf Grundsicherungsleistungen angewiesen seien, können einen Mehrbedarfsantrag für den Erhalt eines digitalen Endgeräts stellen. Der Antrag beinhalte jedoch nicht die Finanzierung eines auskömmlichen Datenvolumens. Zudem sei der Status „Schülerin/Schüler“ eng gefasst und schließe bspw. Jugendliche in der Berufsorientierung nicht ein. Zudem seien Endgeräte allein nicht ausreichend, um am digitalen Unterricht teilnehmen zu können. Das von den Eltern zur Verfügung stehende Datenvolumen sei oft nicht auskömmlich. Er bittet das Bezirksamt und die Bezirksverordneten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen.
Frau Goral bittet um eine Quantifizierung des Bedarfs. Sie sehe Möglichkeiten, müsse jedoch je Zielgruppe differenzieren.
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