Auszug - Uferhallen: Stand des Verfahrens BE: BA Mitte, Vertreter*innen des Vorhabenträgers, Vertreter*innen des Uferhallen e. V.   

 
 
51. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 9.1
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 24.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:15 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort: Videokonferenz
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende werde das Wort dem Bezirksamt, dem Vorhabenträger als auch dem Verein der Uferhallen erteilen. Abschließend gebe es die Möglichkeiten für Nachfragen.

 

Herr BzStR Gothe setzt die Ausschussmitglieder auf den aktuellen Stand. Mithilfe von Fotos präsentiert er die Pläne, die Ideen und Anregungen sämtlicher Beteiligter sowie den Prozess des Bebauungsplanverfahrens hin zum Bauvorbescheid. Er stellt dar:

-          Geplant ist die Beibehaltung der vielfältigen kulturaffinen Nutzungen. Das bisherigen Planungsrecht, welches nach Baunutzungsverordnung ein Wohngebiet ausweist, steht diesem Vorhaben bisher entgegen. Daher muss eine planungsrechtliche Änderung erforderlich (B-Plan).

-          Da der erste Entwicklungsvorstellungen dem genannten Ziel widersprachen, erfolgen Abstimmungsgespräche zur Konsensfindung

-          Es ist geplant einen Letter of Intent (LoI) zwischen Bezirk und Vorhabenträger mit folgenden Regelungen abzuschließen:

-          Vereinbarung der Planungsziele und deren Umsetzung

-          Vereinbarung zu Umsetzungsschritten zur Zielerreichung

-          Vereinbarung zu Kündigungsverzichten

-          Vereinbarung zur Übernahme der Planungskosten durch den Vorhabenträger

-          Durch die Übernahme der Planungskosten durch den Vorhabenträger im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes werden diesbezüglich öffentliche Ausschreibung der öffentlichen Hand nicht erforderlich. Dies wird Planungszeiträume verkürzen.

-          Der bereits aufgestellte Bebauungsplan 1-112 befidnet sich in der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Es ist nicht geplant, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.

-          Die Planungen des vom Vorhabenträger beauftragten Architekturbüros „Ortner & Ortner“ muss den Vorgaben des Denkmalschutzes angepasst werden.

-          Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist geplant

-          Der Vorhabenträger plan die Einreichung eines „kleinen Bauvorbescheidsantrages“ für 3 Gebäude

-          Die Mietverträge mit den Künstlern sollen weitergeführt werden. Es bestehen allerdings in einigen Fällen Umzugsnotwendigkeiten, die geklärt werden müssen

 

Der Vertreter der UferHallen AG (Herr Fessard) präsentiert den Ausschussmitgliedern den aktuellen Planungsstand (siehe Anlage 2).

-          Es soll nun ein zweistufiges Verfahren geben, sodass die bisherigen Bauvoranträge zurückgezogen worden seien, um im Februar 2021 eine Bauvoranfrage für unstreitige Teile einzureichen. Ein einem kooperativen Planungsverfahren sollen die anderen Teile zu einem Konsens geregelt werden. Alle bestehenden Mietverträge sollen für die Dauer des Planungszeitraums, somit drei Jahre, verlängert werden. Langfristig soll Kunst und Kultur an diesem Standtort geboten werden.

 

Der Vorstand des Uferhallen e.V., bestehend aus Herrn Drobroschke und Frau Blumenstein, präsentiert den Ausschussmitgliedern deren Sichtweise und Verhandlungsziele.

-          Auf dem Gelände arbeiten 150 Künstler*innen auf 10.350qm

-          Die heute vorgestellten Pläne des Vorhabenträgers sind dem Verein erst seit letzten Freitag bekannt, so dass noch keine interne Abstimmung für eine Stellungnahmeerfolgen konnte.

-          Sie begrüßen die neue Entwicklung nach der Rücknahme der Bauvoranträge und sehen für die weiteren Planungsverhandlungen folgende Klärungsbedarfe:

-          Langfristigkeit der Verträge

-          Selbstverwaltung & Selbstverantwortung: Generalmietvertrag des Vereins für alle von Künstler*innen genutzten Flächen. Laufzeit: mind. 30 Jahre mit Verlängerungsoption

-          Bezahlbarkeit der Gewerbemieten

-          Konsensuale Umsetzung der Mieter*innen

 

Auf die Nachfrage aus dem Ausschuss, wie der Prozess gestaltet werde, informiert Herr BzStR Gothe, dass sich die Prozessgestaltung im Erarbeitungsstatus befinde.

Herr Fessard informiert ergänzend, dass einige der vom Uferhallen e.V. angesprochenen Wünsche bereits im Verhandlungsprozess seien. Die Hallenflächen sollen weiterhin für Kunst- und Kulturnutzungen zur Verfügung stehen. Bezüglich der Selbstverwaltung biete die Uferhallen AG dem Verein die Hauptmiete der Ausstellungsflächen und Ateliers an. Die diesbezüglich vom Verein genannten Vertragslaufzeiten für einen Generalmietvertrag (30 Jahre mit Verlängerungsoption) wären akzeptabel.

 

Die Frau Mayer (Fraktion DIE LINKE) bittet, das Thema regelmäßig auf die Tagesordnung zu nehmen, da in der heutigen Sitzung noch nicht alle Fragen haben beantwortet werden können.

 

Auf Vorschlag des Vorsitzende besteht Konsens, das Thema erneut im Ausschuss zu behandeln, sobald der LoI abgestimmt wurde.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 A2 PP Investor Uferhallen (3230 KB)    
Anlage 2 2 A3 PP Verein Uferhallen (9831 KB)    
 
 

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