Auszug - Berichte der Stadtteilvertretungen
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Stadtteilvertretung TurmstraßeDie Mitteilungen seien vorab übersandt worden (siehe Anlage 4). Frau Sarah Schmitt (Sprecherin der StV) berichtet, dass im Dezember 2020 eine Vielzahl von Anträgen beschlossen wurden Mitgliedschaftsanträge gegeben habe. Die Geschäftsordnung sei geändert um die Beteiligung von Interessierten an der Arbeit der Stadtteilvertretung zu ermöglichen. Zum Antrag der Stadtteilvertretung Turmstraße an den Bezirk, die Mittelpunktbibliothek in den Bauvorhaben zu priorisieren, gebe es bis heute keine Rückmeldung. So auch nicht, ob es eine gesicherte Finanzierung gebe. Sie bittet den Ausschuss, das Thema weiter zu verfolgen und das Masterplanverfahren als künftiges Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Die AG-Mobilität habe vier Beschlüsse gefasst. Ein Beschluss beinhaltet Stellplätze für Lastenfahrräder, die anderen drei befassen sich mit der Verlängerung der Straßenbahn in Richtung Westen. Im Februar 2021 werden die Themen „Parkraumbewirtschaftung“, die Initiative „Deutsche Wohnen und Co. Enteignen“ und „Bürgerbeteiligung“ auf der Tagesordnung stehen.
Frau Pradel (stellv. Sprecherin der StV) schildert auf Nachfrage von Herrn BV Leuschner (Fraktion der CDU) die Vorstellungen und Realisierungsmöglichkeiten zum Beschluss zur Verlängerung der Straßenbahn und der Kehranlage hinter der Huttenstraße. Information dazu im Nachgang zur Sitzung durch die StV: „Von der Reuchlinstraße bis zur Wiebestraße stehen ca. 360 m Länge zur Verfügung. Die Haltestelle benötigt einschließlich Zugängen an beiden Enden 80 m. Mit SIEMENS ist geklärt, dass die Transporte der Gasturbinen entweder über die westliche Huttenstraße (Wiebestraße bis Neues Ufer) erfolgen oder als Ausweichroute geradlinig durch die Wiebestraße und dann durch die Kaiserin-Augusta-Allee Richtung Beusselstraße. Die Straßenbahn-Oberleitung soll im einzigen Berührungspunkt, an der Kreuzung Wiebestr./Huttenstr., derart konstruiert werden, dass sie auf begrenzter Länge angehoben werden kann, also max. 100 m in die Huttenstr. hinein. Diese Begrenzung ist erforderlich, weil der Hebevorgang überwacht werden muss und ein längerer Bereich schnell unübersichtlich würde. Damit stehen für eine Kehranlage noch 180 m zu Verfügung. Obwohl der erforderliche Umfang der Anlage noch nicht bekannt ist, sollte eine solche Länge für 60 m lange Straßenbahnen ausreichen.“
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