Auszug - SGA Maßnahmeplanung  

 
 
51. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 21.01.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:57 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort: Videokonferenz
 
Wortprotokoll

Den Mitgliedern sind die Übersichten vorab übersandt worden. Es handle sich um die Übersicht der Stände und Leistungen von mehr als einhundert vielfältiger Projektkulissen. Das Ziel der Liste sei die Steuerung der Leistungsverteilung innerhalb des Straßen- und Grünflächenamts (SGA). Sie orientiere sich nicht an Vorgaben und habe keinen Auftrag nach einer Statistik oder einem Leistungsnachweis.

Mit dem Personalzuwachs habe die teilweise Belastung von 500% auf 200% reduziert werden können. Für Sonderprojekte, wie z.B. die Friedrichstraße, Gendarmenmarkt, Haus der Statistik, Invalidenstraße u.a. habe nie zusätzliches Personal angemeldet werden können, sodass z.T. Belastungsspitzen entstehen.

 

Herr Katerbau berichtet, dass es wenig geeignete Bewerber gebe, was u.a. mit den hohen Leistungsaufwand zusammenhänge. Zudem sei das Personal schwer zu halten. Der Reiz liege jedoch in den Sonderprojekten, mit denen der Bezirk einzigartig im bundesweiten Vergleich sei.

 

Jedes Bauvorhaben in Mitte im öffentlichen Freiraum sei vom Baulastträger zu begleiten und zu steuern. Es gebe 50-60 Förderkulissen in Finanzierungen und es gebe sehr viele Investoren. Das Land Berlin könne dazu jedoch kein der Aufgabe gerecht werdendes Maß ansetzen.

Im SGA werden nur diejenigen Projekte in der Liste erfasst, deren Finanzierung stehe. Projekte in der Pipeline ohne feststehende Finanzierung können nicht sofort umgesetzt werden, erfordern aktuell keine Leistung und werden somit in der Abbildung nicht erfasst.

 

Im Verlauf der Debatte bildet sich heraus, dass die vom SGA geführten Listen der internen Steuerung dienen und zur Informationsweitergabe und Berichterstattung an die Öffentlichkeit nicht die erforderlichen Informationen beinhalten, wie z.B. die Maßnahmen aus der Investitionsplanung.

 

Frau BV Kreitmair (Fraktion der SPD) bedankt sich für die Übersendung der Listen, da es der Wunsch der BVV gewesen sei, endlich einen Überblick zu erhalten, auch wenn diese sich nicht ohne Erläuterung erschließen. Die Informationen seien für die anstehenden Haushaltsberatungen erforderlich, insbesondere zur Ermittlung des Personalbedarfs. Auch die Bürger haben ein Bedürfnis zu erfahren, in welchem Zeitrahmen Maßnahmen ihres Interesses voraussichtlich erledigt werden.

Auf die Nachfrage, ob es eine Prioritätensetzung gebe, informiert Herr Katerbau, dass mit der Anmeldung des Projekts die Priorität gesetzt werde, insbesondere, da andere Ämter mit einbezogen seien.

 

Frau BV Schrader (Fraktion DIE LINKE) weist darauf hin, dass das interne Arbeitsmaterial für die interne Steuerung sehr wichtig sei. Für die wirtschaftliche Betrachtung und die Arbeit der politischen Gremien, auch mit dem Hintergrund der Haushaltsaufstellung, sei eine alle Maßnahmen und auch die Prioritäten ausweisende Übersicht erforderlich. Auch die Bürger haben ein Interesse, informiert zu sein.

 

Herr Katerbau weist darauf hin, dass es zeitlich nicht leistbar sei, die bestehende umfangreiche Liste mit weiteren Daten aktuell zu halten. Maßnahmen, die keine konkrete Vorbereitungen und damit Ressourcenbindungen erfordern, werden nicht erfasst, damit auch nicht die Maßnahmen der Investitionsplanung. Die Investitionsplanung informativ aufzunehmen, obwohl die Finanzierung noch nicht gesichert sei, würde die Liste unübersichtlicher gestalten und die amtsinterne Steuerung erschweren.

Herr Katerbau regt daher an, eine weitere Liste zu erstellen. Er bittet die Ausschussmitglieder, sich auf die auszuweisenden wesentlichen Informationen zu verständigen.

 

Die Ausschussmitglieder erläutern, dass mit der Außendarstellung laufender Projekte und Vorhaben der Bezirk zeige, welche Maßnahmen im Bezirk wichtig seien und mit welchen Zeitfenstern sie versehen werden. Sie dienen zudem der vorausschauenden Steuerung.

 

Zur Investitionsplanung des SGA fühle sich nach Aussagen einiger Ausschussmitglieder die BVV nicht ausreichend informiert.

Herr BzBm von Dassel erklärt, dass die Anmeldungen und Listen dem Hauptausschuss übersandt werden. Häufig seien die Anmeldefristen bei der Senatsverwaltung so kurz, dass eine ausführliche Beratung der BVV kaum möglich sei.

Herr BzBm von Dassel informiert, dass in der Investitionsplanung die Vorhaben und Wünsche aller Ämter des Bezirks aufgeführt seien. Ergänzend gebe es die Baumaßnahmeplanung. Dem Hauptausschuss werden die Listen vorgelegt.

Im Haushaltsplan seien die konkreten Vorhaben der geplanten beiden Jahre hinterlegt und durch die BVV beschlossen.

 

 

Herr Katerbau weist darauf hin, dass die Investitionsplanung einen Bruchteil der Tätigkeit im SGA ausmache. Von den vom SGA angemeldeten Maßnahmen seien zu 5% berücksichtigt. Mehr sei nicht finanzierbar. Herr BzBm von Dassel ergänzt, dass die Abbildung des Investitionsstaus ohne absehbare Erweiterung der zur Verfügung stehenden Ressourcen keine Änderung bewirke. Über die Entscheidungen zum Haushalt, die das Bezirksamt und die BVV gemeinsam treffen, werden die Maßnahmen bestimmt.

Frau BV Schrader schildert an Beispielen, dass die BVV und das Bezirksamt nicht immer am gleichen Strang ziehen. Sie erkundigt sich, ob die von der Senatsverwaltung für die Jahre 2020/21 zur Verfügung gestellten Mittel für die Grünflächen- und Baumpflege sowie Pflanzungen in Höhe von insgesamt 3,5 Mio. € durch Maßnahmen untersetzt worden seien, um sie vollumfänglich zu nutzen. Herr Katerbau führt die Relevanz der personellen Ausstattung aus. Es betreffe einen anderen Bereich, der gerade eine wichtige personelle Kraft verliere. Mit Frau BzStRätin Weißler sei zu besprechen, inwieweit sein Bereich unterstützend tätig werden könnte.

Herr BzBm von Dassel bestätigt die Wichtigkeit dieser Maßnahmen, die in den Änderungen des Bezirksverwaltungsgesetzes berücksichtigt seien. Das Ziel des Senats sei, die einheitliche Steuerung im Land Berlin durch Zielvereinbarungen zu erreichen. Da es sich um zusätzliche und vom Land zur Verfügung gestellte Mittel handle, verlagere sich die Berichtspflicht an den Senat. Es sei zu überlegen, die wie die Mitbestimmung der BVV gestaltet werden nnte. Bisher sei die Nachhaltung und Berichtspflicht an die BVV über die Haushaltswirtschaft erfolgt.

 

Die Investitionsplanung für den Zeitraum 2021-2025 werde derzeit bearbeitet, die Meldung an die Senatsverwaltung für Finanzen stehe noch aus. Sobald dem Bezirksamt alle Meldungen zur Verarbeitung vorliegen, werden diese an die BVV zur Beratung übersandt. 

 

Die Bitte aufgreifend, sich auf einen einheitlichen Standard für Außendarstellung zu einigen, bittet der Vorsitzende die Ausschussmitglieder, die gewünschten Parameter bis zum 29.01.2021 an das BVV-Büro zu übersenden. Diese werden dann über Frau BzStRätin Weißler an Herrn Katerbau weitergeleitet. Ggf. werden diese durch das SGA ergänzt. Ziel sei es, ein Dokument zu entwickeln, das die Fragen beantworte, fortgeführt werde und eine Vergleichbarkeit der folgenden Jahre ermögliche.

 

 
 

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