Auszug - des Bezirksamtes  

 
 
51. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 21.01.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:57 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort: Videokonferenz
 
Wortprotokoll

Herr BzBm von Dassel berichtet:

Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs im Bezirksamt:

Die vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung für Arbeitgeber beinhalte die Pflicht, arbeitgeberseitig zu begründen, weshalb eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter nicht im Homeoffice arbeiten könne. Es müsse nicht der Arbeitnehmende darum bitten. Die öffentliche Verwaltung stehe ebenfalls vor dieser Anforderung, der Senat werde dazu voraussichtlich am kommenden Dienstag eine Position verfassen. Das Bezirksamt Mitte habe die technische Ausstattung bereits auf das Vertretbare erweitert. In der vergangenen Woche seien 450 neue Laptops angekommen. Bis zum Ende des I. Quartals werde das Bezirksamt die Quote von 30% nahezu erreichen.

Im Rat der Bürgermeister*innen sei noch keine Entscheidung zur Verteilung und Umsetzung gefasst worden. Man sei sich aber einig, dass es berlinweit eine einheitliche Regelung geben müsse. Es sollte vermieden werden, dass in einem Bezirk das Bürgeramt oder die Bibliothek beispielweise geöffnet ist, während es in einem anderen geschlossen bleibt. Die Debatte dazu sei auf den kommenden Mittwoch vertagt worden.

Masken

Vor dem Hintergrund, dass in Supermärkten und dem öffentlichen Nahverkehr mindestens medizinische OP-Masken, vorzugsweise jedoch FFP-2-Masken zu tragen seien, werden die Bezirksämter diese ab kommenden Dienstag verteilen. Am Montag werde ein Krisenstab zur Umsetzung, insbesondere zum Ort der Ausgabe, beraten. Herr Staatssekretär Matz informierte die Bezirke, dass inzwischen ein Viertel der Berlinerinnen und Berliner den Brief für den verbilligten Kauf von FFP-2-Masken in Apotheken erhalten haben. Er habe zudem darauf hingewiesen, dass diese derzeit finanziell erschwinglich seien.

Pauschale Minderausgaben

Den Ausschussmitgliedern sind in Vorbereitung auf die Sitzung Unterlagen übersandt worden. Zur Untersetzung der pauschalen Minderausgaben müsse eine Entscheidung getroffen werden.

Das Defizit sei in Berlin mit 1,5 Milliarden EURO geringer ausgefallen als befürchtet. Das könne auch mit verzögerten Auszahlungen von Hilfen zusammenhängen, sodass mit erheblichen Mehrausgaben und Mindereinnahmen im Jahr 2021 gerechnet werden müsse.

Nachdem das Abgeordnetenhaus entschieden hatte, dass die Bezirke das Jahr 2020 ausgeglichen abschließen, suche die Senatsverwaltung für Finanzen nach anderen Möglichkeiten, um die Bezirke in die Haushaltskonsolidierung einzubeziehen.

 

Bereits im Jahr 2019 habe die Senatsverwaltung für Finanzen den Bezirkshaushalten für das Jahr 2021 pauschale Minderausgaben zugeteilt, dem Bezirk Mitte in Höhe von 8 Mio. EURO. Die vom Abgeordnetenhaus verplanten Mittel für das Jahr 2021 entsprachen nicht der Einnahme-Prognose. Die Senatsverwaltung habe im Jahr 2019 prognostiziert, welcher Betrag von den Bezirken in 2021 nicht ausgegeben werde und habe diesen als pauschale Minderausgabe angesetzt. Mit dem heutigen Stand sei von Minderausgaben nicht mehr auszugehen, sodass die Senatsverwaltung den Bezirken nun eine Frist bis 15.02.2021 gegeben habe, die pauschal angesetzten 8 Mio. EURO konkret zu untersetzen. Durch veränderte Ansätze habe sich dieser Betrag auf 6 Mio. EURO reduziert. Der Rat der Bürgermeister habe sich dazu noch nicht positioniert.

Bis zum 31.03.2021 sollen die Bezirke die Auflösung eigener Pauschalen nachweisen und begründen.

 

Herr BzBm von Dassel betont, dass die Untersetzung der Minderausgaben somit eine Haushaltskürzung sei und auf politischer Ebene diskutiert werden müsse.

Es sei nicht davon auszugehen, dass sie durch Mehreinnahmen gegenfinanziert werden können.

Bei den vorab übersandten Unterlagen handle es sich um einen ersten Vorschlag, der folgende Schwerpunkte beinhalte:

-          investive Beschaffungen, die noch nicht getätigt worden seien, streichen

-          Personalmittel sperren

-          größere Baumaßnahmen streichen.

Der Nachfrage von Frau Kletzin folgend (BüDep der Fraktion der SPD), wird erläutert, dass eine gleichmäßige Verteilung auf alle Ämter nicht in Betracht komme.

 

Den übersandten Unterlagen war ebenso das Vorhaben der Senatsverwaltung beigefügt, die Rücklagen des Bezirksamts zu verwenden. Diese stammen aus Bauprojekten, Unterstützung für Schulen und vor allem den Sanierungsgebieten.

Herr Walsleben präsentiert den Teilnehmenden die betreffenden Übersichten.

 

Auf Nachfrage von Herrn BV Urchs (Fraktion DIE LINKE) zu den pauschalen Investitionszuweisungen erläutert Herr BzBm von Dassel, dass diese in Betracht gezogen werden könnten, bereits begonnene Baumaßnahmen jedoch nicht fortgeführt würden. Es handle sich um Mittel, deren Ausgaben nicht wie geplant haben umgesetzt werden können. Die Mittel werden benötigt, um die durchfinanzierten Maßnahmen auch tatsächlich zu realisieren.

 

Herr Walsleben berichtet, dass sich die Finanzleitungen aller Bezirke verständigt haben, die Senatsverwaltung für Finanzen um eine Fristverlängerung bis zum Sommer 2021 zu bitten. Der Termin 15.02.2021 sei eine vernünftige Unterlegung nicht möglich.

Frau BV Schrader (Fraktion DIE LINKE) bittet, die Senatsverwaltung für Finanzen auf die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der BVV hinzuweisen. Herr Walsleben bemerkt, dass es sich um eine Maßnahme der Haushaltswirtschaft handle, sodass die Mitbestimmung der BVV nicht eingeplant worden sei. Dem Ansinnen Herrn BzBm von Dassel folgend werde die BVV in Mitte einbezogen.

 

Herr BzBm von Dassel bittet die Ausschussmitglieder um Hinweise, mit welchem Format die BVV über die Stellenbesetzung und -vakanzen zukünftig informiert werden könnte. Es biete sich beispielsweise an, die zu übersendende Liste auf schwer zu besetzende Berufsgruppen zu fokussieren, wie z.B. die Bauingenieur*innen, Ärzt*innen und der RSD im Jugendamt.

 

Der Vorsitzende bittet die Ausschussmitglieder, die Bedarfe bis zum 29.01.2021 aufzulisten und an das BVV-Büro zu übersenden. Dieses leitet die Bedarfszusammenstellung an Herrn BzBm von Dassel weiter.

 

 

 
 

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