Auszug - Aktuelle Viertelstunde  

 
 
35. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Wohnen
TOP: Ö 5
Gremium: Bürgerdienste und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 21.01.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort: Videokonferenz
 
Wortprotokoll

Auf eine im Vorfeld zur Sitzung zugeleitete Nachfrage von Frau Ullrich (Grüne) zu überhöhten Mieten antwortet BzStaRin Frau Reiser, dass es eine laufende Kooperation mit der IBB (Investitionsbank Berlin) gebe. Weiterhin berate das Rechtsamt das Wohnungsamt bei einzelnen Fällen. Wenn dem Wohnungsamt bei Überlassungen Mieten zu hoch erscheinen, werde zunächst Kontakt mit der IBB aufgenommen. Es nne auch sein, dass die IBB sich bei Verdachtsfällen an das Amt wendet.

 

Bezüglich der Wallstraße 26 habe man ebenfalls mit der IBB aufgenommen. Die Zuständigkeit beim Thema Mieten, sowohl für die Ermittlung als auch bei der Ahndung wegen Nichteinhaltung der Preisbindung liegen bei der IBB. Eine Zwangsgeldandrohung sei seitens der IBB bereits verschickt worden.

 

Grundsätzlich sehe das Wohnungsbindungsgesetz für mögliche Verstöße zwei verschiedene Möglichkeiten vor:

 

-          Die zuständige Stelle kann, wenn der Eigentümer/ Verfügungsberechtigte schuldhaft gegen Verpflichtungen verstößt, durch einen Verwaltungsakt von dem Eigentümer/ Verfügungsberechtigten eine monatliche Geldleistung von bis zu 5 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche der Wohnung verlangen.

 

-          Die Überlassung einer Wohnung zu einer höheren Miete als die der Kostenmiete stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, das heißt, sie kann mit einer Geldbuße von bis zu 15.000 Euro geahndet werden.

 

Jeder Einzelfall müsse immer gesondert in Kooperation mit der IBB geprüft werden.

 

Auf eine im Vorfeld zur Sitzung zugeleitete Nachfrage von Herrn Radloff-Gleitze (SPD) zu den Wahlen 2021 antwortet BzStaRin Frau Reiser, dass die Entscheidung darüber, ob die Wahlen per Briefwahl durchgeführt werden im zweiten Quartal des Jahres 2021 entschieden werde.

 

Auf Nachfrage von Herrn Torno (Einzelverodneter) antwortet BzStaRin Frau Reiser, dass Wahlhelfende stets willkommen seien.

 

Frau Wolf ergänzt, dass nach wie vor nach Wahlhelfenden gesucht werde. Im nächsten Schritt werde auch explizit darum geworben. Die Anzahl der Wahllokale sei bereits erhöht worden, um den Zeitraum der Auszählung zu reduzieren. Mit der Organisation einer Briefwahl habe man sich bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht beschäftigt, jedoch sei man stets in enger Abstimmung mit der Landeswahlleitung.

 
 

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