Auszug - Rahmenplanänderung Sanierungsgebiet Rosenthaler Vorstadt, Schönholzer Straße 10/Ruppiner Straße 42, 43
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Herr
Zeller teilt mit, dass es heute nur um das Konzept als solches geht und man
nicht einzelne Finanzierungsfragen bzw. konkrete Summen in der Umsetzung des
Konzepts diskutiert. Das geschieht im Hauptausschuss am 02.11.2004. Es
gibt im Sanierungsgebiet Rosenthaler Vorstadt einen Rahmenplan für die
Sanierung der Eckgrundstücke Ruppiner Str. 42, 43/Schönholzer Str. 10 eine
Blockrandschließung vorsieht. Dieser Rahmenplan wurde in der BVV und im
Abgeordnetenhaus beschlossen und somit geltende Verwaltungsvorschrift. Eine
Blockrandschließung an dieser Stelle mit einer Bebauung durch Wohnungsbau hat
sich bisher als nicht marktgängig erwiesen, weil sich dafür noch kein Investor
gefunden hat, zumal sich die drei Grundstücke in unterschiedlicher
Eigentümerschaft befinden. Ein Grundstück gehört der Oberfinanzdirektion (ist
dem Bund zugeordnet), das Eckgrundstück selbst wird derzeit als
Aufenthaltsfläche genutzt (Grünfläche) und ein Grundstück gehört einer privaten
Erbengemeinschaft. Durch die Ausweisung im Rahmenplan ist dieses zurzeit als
Aufenthaltsfläche/Grünfläche genutzte Grundstück, das sich im öffentlichen
Besitz (Land) befindet, als Bauerwartungsland ausgewiesen. Nunmehr gibt es ein
Projekt zweier Architekten, die anbieten, keine Blockrandschließung an dieser
Stelle vorzusehen, sondern durch Bebauung zweier der Grundstücke, anschließend
an die vorhandene Bebauung und Freibleiben des Eckgrundstücks, ein
marktgängiges Bebauungskonzept dort zu realisieren. Die Architekten arbeiten im
Auftrag einer bislang noch nicht näher in Erscheinung getretenen
Bauherrengemeinschaft, die sich dann zusammen setzen würde aus dem künftigen
Wohnungseigentümer, die die Wohnungen erwerben. Ein gewisser Handlungsdruck
ergibt sich dadurch, dass für die zwei sich nicht im bezirklichen Besitz
befindlichen Grundstücke eine Option für den Ankauf durch das Architektenbüro
gewährt wurde, die am 31.12.2004 ausläuft. Wenn nun dieses städtebauliche
Vorhaben durch die BVV gebilligt wird, dann müsste noch gesehen werden, dass
das gesamte Bauvorhaben nicht zum finanziellen Nachteil des Landes Berlin geht.
Das Grundstück (Grünfläche) stellt zwar, da es sich um Bauerwartungsland
handelt, zumindest einen virtuellen Wert dar, der derzeit jedoch nicht
marktgängig realisiert werden kann, der aber auch nicht hinten angestellt
werden kann. Wie das ganze dann realisiert wird, das obliegt dann natürlich
auch der Auseinandersetzung mit den finanziellen Bedingungen, die sich dort
dann auftun. Das Grundstück kann, so wie es steht und liegt, vom Land Berlin
für den Baulandpreis erworben werden. Dann bleibt es dem Eigentümer überlassen,
wie er das Grundstück gestaltet, ob er es als Freifläche nutzt oder bebaut. Das
Kolliediert dann allerdings mit dem Interesse, das bis dahin in der Bezirksverwaltung
apostrophiert wurde, dass die Grünfläche weiterhin als Grünfläche mit
öffentlichem Zugang genutzt werden sollte. Dieses Planungsziel müsste dann mit
den potentiellen Entwicklern vereinbart werden. Ein gangbarer Weg dazu wäre der
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, der ein Erbbaurechtsvertrag über das
in Frage stehende Grundstück mit einschließt. Hier wäre man dann bei den
finanziellen Modalitäten, die dabei zu beachten wären und die in Kooperation
gesetzt werden müssten zu den bislang errechneten Verkehrswerten bei
Grundstücksverkauf. Auf
die Nachfrage von Herrn Reschke, ob es vom Bezirksamt schon ein Votum dazu gibt
teilt Herr Zeller mit, dass dies im Bezirksamt noch nicht vorgetragen wurde. Herr
Bertermann ergänzt, dass die damalige Grundlage für den Rahmenplan die
Vorstellung war, auf einem gegenüberliegenden Grundstück über einen
Bebauungsplan eine größere Grünfläche zu sichern, die dann nicht realisiert
werden konnte. Somit besteht die Grundlage für den damaligen
Rahmenplanbeschluss heute nicht mehr so ganz. Deshalb muss man sich darüber
unterhalten, ob es sinnvoll ist, eine Grünfläche dort im unterversorgten Gebiet
zu erhalten oder nicht. Herr
Diedrich ist davon ausgegangen, dass hier heute nochmals inhaltlich über dieses
Thema gesprochen wird und hatte gehofft, dass das Bezirksamt evtl. auch
Anschauungsmaterial zum Konzept im Ausschuss vorstellt. Herr
Zeller merkt an, dass das Bebauungskonzept im letzten Ausschuss vom
Koordinierungsbüro ausführlich vorgestellt wurde. Herr
Bertermann bestätigt die Aussage von Herrn Zeller und führt aus, dass man sich
im letzten Sanierungsausschuss darauf geeinigt hatte, dass der Hauptausschuss
die haushaltstechnischen Bedenken abklären soll. Daraufhin hat der
Hauptausschuss mitgeteilt, dass er nicht abschließend über die haushaltsmäßigen
Auswirkungen diskutieren möchte bevor geklärt ist, ob der Sanierungsausschuss
dieses Projekt überhaupt für städtebaulich sinnvoll erachtet. Erst dann wird
sich der Hauptausschuss mit den haushaltstechnischen Dingen beschäftigt.
Weiterhin hat Herr Bertermann in Erinnerung, dass im Hauptausschuss mitgeteilt
wurde, dass die Option Ende November ausläuft. Herr
Koch merkt an, dass in dem städtebaulichen Vertrag auch die konkrete
Ausgestaltung und die künftigen Wege entsprechend geregelt werden müssten. Herr
Zeller macht folgenden Formulierungsvorschlag und führt aus, dass hier
entschieden werden muss, ob man es als sinnvoll erachtet, von der bisherigen
Blockrandbebauung abzuweichen und dort eine Bebauung, die nicht berlintypisch
ist, zuzulassen, weil die Sicherung der Grünanlage so wertvoll ist. Wenn dem so
sein sollte, dann muss das unter der Voraussetzung betrachtet werden, dass
gegenüber der bisherigen Planung dem Land Berlin kein finanzieller Schaden
entsteht. Dieses wiederum zu prüfen, ist an anderer Stelle notwendig. Wenn der
Sanierungsausschuss der Rahmenplanänderung zustimmen möchte und sagt, wir
wollen die Grünfläche sichern, dann kann dem Hauptausschuss mitgeteilt werden,
dass der Sanierungsausschuss der Rahmenplanänderung zustimmt analog dem hier
vorgelegten Bebauungskonzept unter dem Vorbehalt, dass nach eingehender Prüfung
der finanziellen Rahmenbedingungen dem Land Berlin kein finanzieller Schaden
ensteht. Herr
Bertermann merkt an, dass man sich dann hier auch darüber unterhalten müsste,
was ein finanzieller Schaden ist. Herr
Zeller führt aus, dass ein finanzieller Schaden dem Land Berlin dann entsteht,
wenn durch die Nichtbebauung der für das Grundstück veranschlagte Verkehrswert
signifikant nicht erreicht wird. Eine Veräußerung dieser Grünanlage an die
potentiellen Entwickler wird nur dann vorgenommen, wenn dem Land Berlin dadurch
kein Schaden entsteht. Wenn der Sanierungsausschuss sagt, wir halten das für
städtebaulich sinnvoll und wir würden auch einen virtuellen Verlust für das
Land Berlin in Kauf nehmen, dann würde dem Ausschussvotum nicht gefolgt werden.
Der Ausschuss kann allerdings sagen, dass er es für städtebaulich sinnvoll hält
vorbehaltlich dem, dass dem Land Berlin kein Schaden entsteht. Dann würde man
sich mit dem Vorschlag intensiv auseinander setzen, inwieweit dieses
Bebauungskonzept umgesetzt werden kann. Nach
den Ausführungen von Herrn Zeller stellt die SPD-Fraktion den Antrag, dass
darüber ein Beschluss gefasst wird. Herr
Diedrich merkt an, dass unabhängig davon ein Ausschussvotum formuliert werden
kann, was kein förmlicher Beschluss ist, was aber durchaus eine
Arbeitsgrundlage für das Bezirksamt und was auch eine Handlungsempfehlung für
den Hauptausschuss sein kann. Frau
Schauer-Oldenburg betont, dass ihre Fraktion mit einem Votum ganz sicher ein
Problem hätte. Herr
Diedrich legt dar, dass jedoch die CDU-Fraktion keinen Beschluss fassen wird,
weil die Sache nicht im BA gewesen ist. Frau
Schauer-Oldenburg merkt an, dass die Bezirksverordneten für einen Beschluss
unabhängig vom BA sind. Herr
Zeller betont, da es zu diesem Grundstück schon einen BVV-Beschluss gibt,
nämlich den Rahmenplan, dass dies hier auch der zuständige Ausschuss, der eine
Änderung von BVV-Beschlüssen diskutieren kann. Es ist etwas anderes, als wenn
hier Bebauungspläne in einem noch nicht beschlossenen Stadium diskutiert
werden. Hier geht es um einen Änderungsbeschluss zu einem bestehenden
Beschluss. Herr
Bertermann hält es für durchaus richtig, dass, wenn hier ein Votum abgegeben
wird, dass man das Vorhaben für städtebaulich sinnvoll erachtet, auch
hinzugefügt wird, unter der Maßgabe, dass sicherzustellen ist, dass diese
Grünfläche öffentlich zugänglich bleibt. Herr
Zeller führt weiterhin aus, dass durch das Freibleiben des Grundstücks die
potentiellen Bauherren die Möglichkeiten haben, attraktive Wohnungen zu
errichten, die dann natürlich mit Fensterrechten das freibleibende Grundstück
belasten. Diese Belastung werden sie natürlich nicht umsonst bekommen. Der
Vorteil für das Bezirksamt könnte lediglich darin bestehen, dass dann dort eine
Freifläche entsteht, die, so öffentlich gewünscht, dann nicht nur den dortigen
Wohnungseigentümern zur Verfügung steht, sondern der Allgemeinheit zugänglich
gemacht werden muss. Das muss vereinbart werden. Gleichzeitig wird dazu auch
die Herrichtung der Fläche notwendig werden. Da besteht dann die Frage, wer das
machen soll. Das Bezirksamt Mitte wird dafür sicherlich keine Mittel aufwenden
können. Also müsste dies wiederum in einem städtebaulichen Vertrag mit dem
potentiellen Bauherrn vereinbart werden. Da es sich dann um Privatgrundstück
handelt, muss der Bauherr dann auch die Pflege, dieser dann allerdings doch
öffentlich zugänglichen Fläche, übernehmen. Dies müsste dann auch Bestandteil
dieses Vertrages sein. 1. Die Abzinsung der Fläche durch den Eigentumsübertrag,
2. die Herstellung der Fläche auf seine Kosten bei gleichzeitiger zur
Verfügungsstellung dieser Fläche für die Öffentlichkeit (ohne Einzäunung) und
3. die Übernahme der Pflege dieser Fläche für die Laufzeit des
Erbbaurechtsvertrages. Diese drei Punkte unter den Vorbehalt gestellt, dass
dadurch gegenüber dem zum Stichtag ermittelten Verkehrswert, der als fiktiver
Buchwert im Land Berlin zu verhandeln wäre, kein Schaden entsteht. Herr
Koch ist der Auffassung, dass hier im Ausschuss nicht die haushaltspolitischen
Fragen beantwortet werden sollten. Das kann der Hauptausschuss erörtern. Die
städtebaulich Situation ist so einzuschätzen, dass in Berlin irgendein Grund,
den wir da haben, Blockrandbebauung in gründerzeitlichen Quartieren. Wir sind
im Bezirk Mitte mittlerweile so weit in der Rekonstruktion dieser
Grundformation, dass man da auch Ausnahmen zulassen kann. Das hält er grundsätzlich
für richtig. Die Privatisierung von öffentlichem Straßenraum, sicherlich auch
an anderer Stelle, für uns eine Perspektive eröffnen wird, hochwertige Flächen
überhaupt noch halten zu können. Das ist eine juristische Argumentation.
Deswegen ist Herr Koch der Auffassung, dass der Ausschuss beschließen könnte,
dass man es städtebaulich für richtig hält unter der Voraussetzung, dass der
öffentliche Zugang gewährleistet wird und auch so gestaltet wird. Herr
Zeller merkt nochmals an, dass der Ausschuss darüber befinden muss, ob vom
Rahmenplan abgewichen wird und dann eine öffentliche zur Verfügungsstellung
weiterhin möglich sein soll, obwohl es dann durch Erbaurechtsvertrag eine
Privatfläche wird. Die Herstellung der Fläche geht dann zu Lasten des Erbpachtvertragnehmers
ebenso die Instandhaltung und Pflege. Die Grundsatzentscheidung muss hier im
Ausschuss getroffen werden. In
diesem Sinne fragt Herr Diedrich bei den Mitgliedern nach, ob der Änderung, so
wie sie auf der Grundlage des Projektentwurfs am 15.09.2004 hier vorgestellt
und zur Kenntnis gegeben wurde, zugestimmt werden kann. Frau
Schauer-Oldenburg bezieht sich auf ihren gestellten Antrag, hier einen
Beschluss zu fassen. Herr
Zeller legt dar, dass sich die BVV hier zu einem anderen Verfahren entschlossen
hat. Letztendlich soll der Hauptausschuss federführend dazu dann einen
Beschlussentwurf in die BVV als Antragsform einbringen. Frau
Schauer-Oldenburg führt aus, dass dann ein Votum reicht. Herr
Zeller ergänzt, eine Stellungnahme. Als mitberatender Ausschuss wird eine
fachliche Stellungnahme abgegeben, die Grundlage wiederum für die finanziellen
Erwägungen im Hauptausschuss sind. Der Hauptausschuss hat dann nicht mehr zu
befinden, ob eine Blockrandschließung oder nicht. Herr
Koch schlägt vor, dass der Ausschuss insoweit Stellung bezieht, dass er das
städtebaulich für sinnvoll hält, wenn der öffentliche Zugang gewährleistet wird
über einen städtebaulichen Vertrag und eben auch die Gestaltung der Grünfläche
so vorgenommen wird, dass sie überhaupt für eine öffentliche Grünflächennutzung
geeignet ist. Herr
Diedrich hält fest, dass der Rahmenplanänderung zugestimmt wird, wenn der
Zugang zur Grünfläche gewährleistet wird und die Gestaltung der Grünfläche eine
öffentliche Nutzung zulässt. Herr
Zeller führt aus, dass der Zugang ermöglicht wird oder eine öffentliche Nutzung
vorgesehen bleibt. Frau
Thierfelder führt aus, dass es öffentliche Nutzung heißt. Herr
Zeller führt aus, dass nach den Gestaltungsvorgaben des Bezirksamtes... Herr
Diedrich führt aus, die Gestaltung der Grünfläche unterliegt der Nutzung... Frau
Galland führt aus, nein, eine öffentliche Grünfläche, nicht eine öffentliche
Nutzung zulässt. Frau
Schauer-Oldenburg, das ist falsch. Herr
Diedrich fragt, die zwei Punkte als Voraussetzung formuliert, bei den
Mitgliedern nach, wer der Rahmenplanänderung und dem Arbeitsvotum seine
Zustimmung geben möchte. Abschließend
wird von Herrn Diedrich festgehalten, dass der Änderung mit 9 Ja-Stimmen und
2-Nein-Stimmen zugestimmt wird. Beschlussformulierung
von Herrn Diedrich, die Grundlage im
Hauptausschuss war: Der Ausschuss stimmt aus städtebaulichen Gründen zu, mit der Maßgabe,
dass in einem städtebaulichen Vertrag die öffentliche Nutzung und eine
entsprechende Gestaltung, die dies ermöglicht, festgeschrieben wird. |
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