Auszug - Radweg in die Ordnungswidrigkeit?
Vorbemerkung der Anfragenden: Dieses Jahr wurde eine gemeinsame Nutzung der Schillingstraße für Fußgänger und Radfahrer von Höhe des Nettomarktes bis zur Kreuzung Holzmarktstraße zugelassen. Die gemeinsame Nutzung endet an der Holzmarktstraße, etwa 40 Meter vor dem Einstieg in den geschützten Radstreifen dieser Straße. Diese 40 Meter sind als reiner Fußgängerweg ausgewiesen.
Frau BzStRätin Weißler antwortet: „Das wäre in der Tat eine Möglichkeit, kann aber nicht von allen Radfahrern*innen verlangt werden. Es gibt eben auch Bürger*innen mit Behinderung die nicht in der Lage sind zum Beispiel ein Fahrrad zu schieben, weil sie Handbikes fahren.“
b) die Radfahrer fahren bis zur Ampel, steigen ab und benutzen dann den Radstreifen oder
Frau BzStRätin Weißler antwortet: „Das ist zulässig und wird von den Radfahrern auch erwartet, das ist sozusagen die Beste Lösung. Zwischen dem ausgeschilderten gemeinsamen Geh- und Radweg zur Schillingstraße und der Ampel an der Holzmarktstraße befindet sich eine für den Radverkehr baulich angelegte Gehwegüberfahrung. Dort dürfen Radfahrende den circa 12 Meter breiten Gehwegbereich der Holzmarktstraße auch überfahren.“
c) die Radfahrer steigen nicht ab, sondern nutzen den Fußgängerweg von Ecke der Schillingstraße bis zur Ampel an der Alexanderstraße?
Frau BzStRätin Weißler antwortet: „Das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Fahren auf dem Gehweg parallel zur Straße ist Erwachsenen grundsätzlich nicht erlaubt.“
Frau BzStRätin Weißler antwortet: „Der gemeinsame Geh- und Radweg zur Schillingstraße ist Teil des aktuellen Fahrradroutenergänzungsnetzes des Landes Berlin. Beim fahrradgerechten Umbau der Holzmarktstraße hat die Senatsverwaltung für Umwelt-, Verkehr- und Klimaschutz daher eine drei Meter breite bauliche Gehwegüberfahrung für Radfahrer in Richtung Schillingstraße angelegt, um diese Nebenstrecke weiter zu ertüchtigen. Ein neues Berliner Fahrradroutennetz wird derzeit durch die Senatsverwaltung erarbeitet.“
Frau BzStRätin Weißler antwortet:„Viele von Ihnen kennen diese Stelle ja, und es sind an dieser Stelle keine Unfälle bekannt. Wir haben auch den Unfallatlas des statistischen Amtes zu Rate gezogen und in den Jahren 2018 und 2019 sind dort keine Unfälle mit Personenschaden registriert, obwohl diese Fahrradroute auch schon in diesen Jahren (2018-2019) von zahlreichen Radfahrern*innen genutzt wurde. Derzeit wird das Gefährdungspotenzial für Fußgänger*innen an dieser Stelle so eingeschätzt, dass dort keine besondere Gefahrenlage die das allgemeine Risiko im Straßenverkehr erheblich übersteigt, besteht. Wenn man der Unfallstatistik glaubt und dem was uns bekannt ist, aus den verschiedenen Quellen, existiert da keine Gefahrenlage.“
Nachfrage von Frau BV Schüler (Fraktion der AfD): „Sie haben die drei Meter breite bauliche Gehwegüberführung erwähnt, das Problem ist, dass sie als Radfahrer überhaupt nicht daraufhin gewiesen werden, dass es die gibt. Man sieht die zwar, da ist eine, sie landen als Radfahrer*in zwar an einem Schild das ist blau und da sind Fußgänger draufzusehen. Laut Straßenverkehrsordnung wird dem Radfahrer signalisiert, ab da beginnt der Fußgängerweg. Wie erklären Sie sich, dass die Radfahrer dann die Überführung auf dem Fußgängerweg nutzen dürfen/sollen?“
Antwort Frau BzStRätin Weißler: „Den Radfahrern*innen ist da kein Vorwurf zu machen, ich werde mir die Sache annehmen und Überprüfen ob die Stelle missverständlich gekennzeichnet ist.“
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