Auszug - Corona-Pandemie: Fenster auf zum lüften in Schulen, Bildungseinrichtungen und Kitas in Mitte  

 
 
42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
TOP: Ö 7.3
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 05.11.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 22:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula, Fischerstraße 36, 10317 Berlin (Lichtenberg)
Ort:
2760/V Corona-Pandemie: Fenster auf zum lüften in Schulen, Bildungseinrichtungen und
Kitas in Mitte
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Neugebauer 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
 
Wortprotokoll

  1. Wie sieht das Konzept des BA aus, um sicherzustellen das eine natürliche Lüftung in bezirklichen Unterrichts- und Aufenthaltsräumen in Schulen, Bildungseinrichtungen und Kitas möglich ist?

 

  1. Wer wurde in die Erstellung eines bezirklichen Lüftungskonzeptes Konzeptes für die vg. Räume einbezogen?

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass sich Fenster nicht öffnen lassen, um entsprechend der Hygieneregeln im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu lüften?

 

Herr BzStR Spallek antwortet:

Ja, sehr geehrte Frau stellvertretende Vorsteherin, deswegen habe ich vielleicht ein bisschen Verwirrung gestiftet, aber ich dachte mir, ich reduziere Wege. Sehr geehrte amtierende Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen, ich habe zu Ihren Fragen mir von den unterschiedlich betroffenen Ämtern entsprechende Zuarbeiten eingeholt, die dann auch unterschiedlich ausführlich ausfallen. Vielleicht für Sie unerwartet.

Zu Ihrer 1. Frage:

Was die Schulen betrifft: Für die Schulen gelten Musterhygienepläne, die von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erstellt wurden. Demnach ist regelmäßiges Lüften, insbesondere Stoßften erforderlich für die sonstigen Bildungseinrichtungen. So jetzt brauche ich eine Ablagefläche. Das Amt für Weiterbildung und Kultur richtet sich mit seinen spezifisch auf die jeweiligen Gegebenheiten abgestimmten Hygienekonzepten nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes zu Luftaustausch und effizientenften. Damit trägt es effektiv zur Reduzierung des Infektionsrisikos durch virushaltige Aerosole in den bezirklichen Unterrichts- und Aufenthaltsräumen bei. Räume, in denen viele Menschen gemeinsam sind, sollten grundsätzlich regelmäßig gelüftet werden. Beim Lüften strömt frische Luft in den Raum und ersetzt die verbrauchte. So wird Feuchtigkeit aus dem Raum abtransportiert, was das Risiko von Schimmelbildung reduziert, zu dem werden Feinstaub, Gerüche und Ausdünstungen aus z. B. Möbeln oder von Kosmetika entfernt. Nicht zuletzt wird CO 2 nach außen abgeführt, welches müde machen und die Konzentration verringern kann. Wegen des vergleichsweise geringen Luftvolumens im Unterrichtsraum mit vielen Anwesenden und Teilnehmenden ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich infektiöse Partikel im Raum anreichern vergleichsweise hoch. Wie wahrscheinlich eine Ansteckung ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wie viele Personen befinden sich im Raum und wie aktiv sind diese. Wie groß ist der Raum. Wie oft wird die Luft im Raum ausgetauscht. Welche Lüftung ist vorhanden. Da die bezirklichen Unterrichts- und Aufenthaltsräume keine zentralen Lüftungsanlagen haben, ist das Lüften über die Fenster die beste und oft die einzige Möglichkeit, frische Luft in den Raum zu bekommen. Um sich vor Infektionen und infektiösen Partikeln zu schützen, sollte pro Stunde ein dreifacher Luftwechsel erfolgen. Das bedeutet, dass die Raumluft 3 Mal pro Stunde komplett gegen Frischluft von außen ausgetauscht wird. Dies wird idealer Weise wie folgt erreicht: Während des Unterrichts wird alle 20 Minuten mit weit geöffneten Fenstern gelüftet. Alle Fenster müssen weit geöffnet werden. Das ist Stoßften. Je größer die Temperaturdifferenz zwischen innen und außen ist, desto effektiver ist das Lüften. Daher ist bei kalten Außentemperaturen im Winter ein Lüften von ca. 3 bis 5 Minuten ausreichend. An warmen Tagen muss länger gelüftet werden, ca. 10 bis 20 Minuten. Bei heißen Wetterlagen im Hochsommer, wenn die Lufttemperaturen innen und außen ähnlich hoch sind, sollten die Fenster durchgehend geöffnet bleiben. Zudem soll nach jedem Unterricht über die gesamte Pausendauer gelüftet werden, auch während der kalten Jahreszeit. Noch besser als Stoßften ist Querlüften. Das bedeutet, dass gegenüberliegende Fenster gleichzeitig weit geöffnet werden. Das Querlüften kann auch durch weitgeöffnete Fenster auf der einen Seite und der Fenster im Flur auf der gegenüberliegenden Seite realisiert werden. Sowohl beim Stoßften wie beim Querlüften sinkt die Temperatur im Raum nur um wenige Grad ab. Nach dem Schließen der Fenster steigt sie wieder rasch an. Unzureichend ist eine teilweise Öffnung von Fenstern oder eine Lüftung durch Kippstellung von Fenstern. Eine Kippstellung der Fenster führt nicht zu einem aussichtsreichen und ausreichenden Luftaustausch, auch wenn das Fenster den ganzen Tag gekippt bleibt. In der kalten Jahreszeit führt dieses hygienisch effiziente Lüften zu dem dazu, dass Wärme aus dem Raum unnötig entweicht. Kipplüftung erhöht zudem das Schimmelrisiko an den Fensterleitungen. Das Lüften über geöffnete Türen ohne gleichzeitiges Öffnen von Fenstern ist nicht geeignet und gefährlich, weil dadurch virushaltige Aerosole unter Umständen von einem Raum über den Flur in andere Räume transportiert werden können, ohne dass zuvor eine deutliche Verdünnung durch Außenluftzustrom erfolgte. Kohlendioxid ist ein guter Indikator für verbrauchte Luft, weil jeder Menschen CO 2 ausatmet. In geschlossenen Räumen bei größerer Personenzahl kann sich CO 2 in der Raumluft ohne Lüften rasch anreichern. Zu hohe CO 2-Werte führen bei den Anwesenden zu Ermüdungserscheinungen. Eine erhöhte CO 2- Konzentration setzt zwar keine Aussage über virushaltige Aerosole zu, aber sie deutet darauf hin, dass zu lange nicht gelüftet wurde und daher auch das Infektionsrisiko erhöht sein kann
Die Volkshochschule wird im November, auch mit Blick auf die kalte Jahreszeit, in allen Unterrichts- und Beratungsräumen flächendeckend CO 2-Messgeräte zum Einsatz bringen. Insgesamt kommen 120 Geräte, davon 46 Stück für Elternkurse, die an externen Standorten stattfinden und in der VHS Mitte zum Einsatz. Jeder Unterrichts- und Beratungsraum ist mit einem solchen Messgerät ausgestattet. Die Messgeräte bestimmen die Konzentration von CO 2 in der Innenraumluft und zeigen, dass diese Analogie zu einer Ampel über die Indikatorenfarbe Grün Gelb Rot die Luftqualität, bezogen auf CO 2 an. Die Messgeräte, für die sich die Volkshochschule entschieden haben, zeigen zudem die Konzentration gemessenen PPM an. Bis 1000 PPM gilt Raumluftqualität als gut bzw. Grün. Wird diese Konzentration überschritten, schaltet die Ampel auf Gelb. Und bei mehr als 2000 PPM weist auf Rot. Die Geräte werden in Atemhöhe, das ist ungefähr 1,50 m beisitzenden Personen, das müssen also große Menschen sein, und mittig im Raum platziert. Eine Positionierung im Bereich der Fenster oder das Aufstellen direkt entlang einer Wand oder zum Flur hin ist nicht sinnvoll. Das Hygienekonzept sieht eine entsprechende Lüftung vor. Die Kursleitenden kennen die oben beschriebenen Lüftungsregeln und geben diese den Teilnehmenden zum Kursbeginn zur Kenntnis.
Das waren jetzt also Bildungseinrichtungen und Volkshochschule u. ä.

Jetzt kommen wir zu den Kitas. Die Aufsicht über die Kita obliegt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Von dort wurde am 12. Mai 2020 mit der Trägerinformation noch zum damals gültigen eingeschränkten Betreuungsbetrieb ein Musterhygieneplan an die Einrichtungen versandt. Dieser sieht unter dem Punkt 4 vor: Darf ich zitieren?
Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens stündlich, ist eine Stoßftung bzw. durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Hatten wir gerade schon gehört. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird. Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster müssen daher für die Lüftung unter Aufsicht geöffnet werden. Zitat Ende. Dieser Musterhygieneplan ist auch als Download unter einer Angabe per Webseite erreichbar. Könnte Ihnen vorlesen, aber lass ich jetzt mal.

 

Zur 2. Frage:
Hier gibt es jetzt von dem Amt für Schule, aber auch von Jugend, eine relativ kurze und eingängige Antwort. Es gibt kein bezirkliches Lüftungskonzept für Schulen und Kitas. Die Bildungseinrichtungen teilen mit: Der Interne Dienst sowie der Katastrophenschutzbeauftragte des Bezirksamtes Mitte wurden bei der Erstellung des o. g. Konzeptes mit einbezogen.

 

Zur 3. Frage:

Die Antwort aus dem Bereich Schule. Aktuell stehen sowohl in einigen Räumen der Miriam-Makeba-Grundschule und der Theodor-Heuss-Gemeinschaftsschule noch Probleme beim Öffnen der Fenster. Bei beiden Schulen sind Baumaßnahmen bereits in der Baumaßnahmeplanung enthalten, um den Missstand zu beheben.

Das Amt für die Bildungseinrichtungen teilt mit: Lassen sich in Unterrichtsräumen die Fenster nicht öffnen, wird geprüft, in wie weit die ftungssituation verbessert werden kann. Nehmen Maßnahmen mit dem Ziel Fenster wieder öffnen zu können, wie z. B. wiederanbringen von abgenommenen Griffen, sind stationäre in die Fensterbereiche eingebaute Zu- bzw. Abluftanlagen als baulich schnell realisierbare Optionen denkbar. Sind solche Maßnahmen nicht möglich, sind diese Räume aus innenraumhygienischer Sicht nicht für den Unterricht geeignet und werden für den Unterrichtsbetrieb gesperrt.

 

 

Frau BV Stein (Grüne):

Ja vielen Dank für die sehr ausführliche Beantwortung der Fragen. Allerdings finde ich bei einigen Punkten würde ich jetzt aus der Schulsicht sagen, Thema verfehlt. Es ging ja ganz speziell um die Frage, was hat der Bezirk für ein Konzept? Das haben Sie ja dann auch noch beantwortet im 2. Teil. Der Bezirk hat kein Konzept. Speziell für die Räume, wo sich z. B. Fenster nicht ausreichend öffnen lassen, hätte ich mir schon gewünscht, dass es ein Konzept gibt. Dass man sich der Bezirk selber mal Gedanken macht. Und Sie haben jetzt gesagt. Also in der VHS gibt es 120 CO 2-Messergeräte.Was ist denn mit allen anderen Räumen? Wie sieht denn da das Konzept des Bezirksamtes aus? Offensichtlich gibt es keins. Und wie soll das jetzt da weitergehen Lüften, wenn wann, wie? Sich da nur auf die Senatsverwaltung zu berufen finde ich an der Stelle ein bisschen wenig bei 50 Schulen in Mitte. Also da hätte ich mir schon ein bisschen mehr Gedanken vom Bezirksamt erwartet. Danke

 

Herr BzStR Spallek antwortet:
Sehr geehrte amtierende Vorsteherin, sehr geehrte Frau Stein, sehr geehrte Damen und Herren, ich erspare uns jetzt allen die Erläuterungen, welche Aufgaben die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, was insbesondere die schulinteren Angelegenheiten betrifft, ausübt und warum sie diese offensichtlich sehr engagiert wahrnimmt. Dazu zählt u. a. das, was ich Ihnen gerade vorgetragen habe bzw. in der Kurzfassung nämlich den sogenannten Musterhygieneplan, wo u. a. auch das Lüften beschrieben, erarbeitet und vorgegeben wurde, und zwar als Vorgabe durch die Schulaufsicht bzw. die Schulverwaltung, hier die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, an die Schulleitungen, die Leiterinnen und Leiter der Einrichtungen sind. Wenn Sie jetzt fragen, was ist denn eigentlich mit den Räumen, die schlecht zu belüften sind? Welche Gedanken und Überlegungen, Ideen gibts dafür? Dazu möchte ich auf die an dieser Stelle sehr engagierte Senatsverwaltung verweisen, die am 3. November dazu ja ausgeführt hat, also auf die CO 2-Messgeräte will ich mich nicht einlassen, weil da gibts 4 Stück pro Grundschule, dass nämlich die Berliner Schulen mobile Luftreinigungsgeräte erhalten sollen. Sie kennen vielleicht die Pressemitteilung. Deswegen verzichte ich drauf, diese zu verlesen, sondern führe nur aus, dass ca. 1200 mobile Luftreinigungsgeräte für Schulen bereitgestellt werden sollen im Investitionsvolumen von ungefähr 4,5 Mio. €. Diese Pressemitteilung kam eher überraschend, weil noch bis vor kurzem auch aus dem Hygienebeirat, der ja gegründet wurde, also nicht u. a., sondern von der Senatorin mit Experten aus unterschiedlichen Bereichen, die ja eben sich zum Zweck und Ziel und zur Aufgabe gemacht hat, Hygieneempfehlungen zum Betrieb von Schulen zu erarbeiten. Diese haben, glaube ich, am 29. oder 30. Oktober letztmalig getagt und da war, wie auch bei vielen anderen Empfehlungen, ich glaube die Empfehlung des Bundesumweltministeriums, die aus dem Bereich der Bildungseinrichtungen kam, datiert glaube ich vom 22.10. dieses Jahres, wo nochmal auf das Lüften expliziet drauf hingewiesen wird. Da gibts auch noch Berechnungsverfahren, die beschrieben werden, welche Umwälzmenge an Kubikmeter pro Stunde überhaupt notwendig sind, um eine Verbesserung der Luft zu erreichen. Nichtdestotrotz gib es ja die Einsicht, dass nicht überall ausreichend durch das Öffnen der Fenster, das kann alleine, das müssen nicht Fenster sein, die nicht funktionsfähig sind, sondern es kann alleine durch die Anlage der Fenster sein. Also siehe Querlüften, Stoßften u. ä. man Unterstützungsbedarf braucht. Und auf meine Fragen hin habe ich zwar noch keine Antwort bekommen, aber, also: nach welchen Kriterien wird eingeschätzt, dass sie Zitat: Wo aufgrund der baulichen Situation die sich nur schwer belüften lassen. Welche sind das konkret? Nach welchen Kriterien, nach welchen Verteilungsschlüssel, wie werden sie beschafft, wer beschafft sie, wer verteilt sie u. ä., habe ich leider noch keine Antwort bekommen. Sie können sich ja vorstellen, dass ich da sehr interessiert daran bin, um möglichst schnell auch nicht nur an diese Geräte zu kommen, sondern die dann auch entsprechend dahin zu bringen, wo sie hingehören. Es gibt mittlerweile ein Schreiben der Staatssekretärin für Bildung, Jugend und Familie vom gestrigen Tag, wo noch mal darauf eingegangen wird, dass die Bundeskanzlerin, die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder beschlossen haben ec. Da wird noch mal auf die Stufenpläne eingegangen. Dann wird nochmal eingegangen, dass Zitat: Eine der wesentlichen hygienischen Maßnahmen in geschlossenen Räumen und die Ausbreitung des COVIT 19 zu verhindern ist das Lüften und dass trotzdem zusätzlich zum Lüften noch mal Luftreinigungsgeräte zur Verfügung gestellt werden sollen und Zitat: Über die Rahmenbedingungen zum weiteren Verfahren, insbesondere auch zum Mittelabruf, werde ich Sie so schnell als möglich informieren. Das ist der Stand, den wir, den die Schulstadträte bisher bekommen haben. Und wir sind sehr gespannt, ob das dann tatsächlich dann doch vielleicht so sein soll, dass uns die Mittel zur Verfügung gestellt werden, vielleicht im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung und dann, wie auch immer diese Geräte, wo auch immer, zu beschaffen. Mein erster Eindruck und meine erste Hoffnung war ja, dass diese von der Senatsverwaltung beschafft werden bzw. schon bestellt wurden, weil, Sie können sich ja vorstellen, bei einem Volumen von 4,5 Mio. € Vergaberecht: wie schreibe ich die Leistung aus, mit welchen Kriterien, wem gebe ich die Möglichkeit, sich dafür zu bewerben, was sind die Fristen. Meine Befürchtung ist, dass, wenn man das Formalverfahren durchführt, wir in 2, 3 Monaten dann vielleicht diese Geräte haben werden oder aber sie werden uns anders zur Verfügung gestellt. Deswegen habe ich ja die Fragen gestellt. Aber wie erwähnt, noch keine Antworten erhalten.

Das war die Langfassungsform. Der Musterhygienebeirat ist diejenige Instanz, die dann der Senatorin zuarbeitet und der entsprechenden Senatsverwaltung hier die Musterhygieneregeln den Schulleitungen zu empfehlen, diese dann in eigener Verantwortung umsetzen. Wenn Sie jetzt allerdings fragen, was ist denn nun mir Fenster, die nicht geöffnet werden können und der Schulträger, sprich wir, ja dafür verantwortlich sind, dass die wieder geöffnet werden können, habe ich Ihnen gerade, war jetzt ein bisschen lang vielleicht, weil ja die Zuarbeit der Bildungseinrichtung nun doch umfänglich war, drauf hingewiesen, dass wir 2 Schulen haben, wo das in der Tat momentan baulich bedingt schwierig ist, wir aber bereits Maßnahmen eingeleitet haben, diesen Missstand zu beheben.

Frau BV Stein (Grüne):

Ja vielen Dank auch für diese Erläuterungen. Wir haben ja gerade von Herrn Stadtrat Spallek gehört, dass es an Schulen 16 weitere Fälle gibt. Sind Sie, unter dem Aspekt, dass es eben doch erheblich viele Fälle jetzt inzwischen an Schulen und auch an Kitas in Berlin gibt, der Meinung, dass das Konzept, das das Bezirksamt nicht erstellt hat, oder ob das vom Senat zurückgreift so tatsächlich sinnvoll und zielführen ist, um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus in Schulen oder Kitas und Bildungseinrichtungen zu unterbinden, oder wäre vielleicht was eigenes Ergänzendes notwendig?

 

Herr BzStR Spallek antwortet:
Sehr geehrte Frau Stein, ich freue mich, dass Sie sich da so stark einbringen und auch Informationsbedarf haben und mir die Möglichkeit geben, Ihnen zumindest direkt die Einschätzung der Schulaufsicht zur Pandemielage in unserem Bezirk, was die Schulen betrifft, zu geben. Dem Leiter der Schulaufsicht kann ich jetzt nicht um sein Einverständnis fragen. Ich unterstelle es einfach, weil nämlich heute im Laufes des Tages eine Presseanfrage zu eben diesem Thema einging, wie unsere Schulen im Rahmen des Stufenplanes eingeordnet werden, also Gelb, Orange oder Rot, in Abstimmung bzw. ja ich weiß gar nicht auf Hinweis oder maßgeblich der Einschätzung des Gesundheitsamtes. Ich erspare jetzt die einzelnen Zahlen. Im Wesentlichen ist es so, dass die Grundschulen in unserem Bezirk, bis auf ein oder zwei Ausnahmen glaube ich, Gelb eingestuft sind, dass die weiterführenden bis auf ein oder zwei Orange eingestuft sind und dass es eine Schule gibt, die in Stufe Rot ist. Das ist ein OSZ. Allerdings und jetzt komme ich zu dem, was ich Ihnen gerne mitteilen möchte ist, dass Zitrat: Insgesamt ist das Infektionsgeschehen an unseren Schulen noch als niedrig einzuschätzen. So auch das Gesundheitsamt. Wenn Sie mich jetzt fragen, obwohl das nicht im Rahmen meiner Möglichkeit und Zuständigkeit fällt, aber man sich mit solchen Fragen beschäftigt. Wasrde denn tatsächlich dazu führen, dass, und ich sag jetzt einfach mal das Infektionsgeschehen minimiert wird. Sie sagten gerade, dass es unterbunden wird. Ich glaube, das ist unrealistisch. Ist ein hehres Ziel, aber ich glaube nicht, das erreicht werden kann, dass mit welchen Maßnahmen auch immer ab sofort keine einzigen Infektionen mehr geben wird. Was kann dazu beitragen, dass sich Infektionen reduzieren, außer das Lüften und vielleicht Luftreiniger aufstellen. Das ist im Wesentlichen die Frage, wie viele Personen halten sich zeitgleich in einem Raum auf? Das ist die ganz essentielle Frage: Um ein Beispiel zu machen, wenn Sie eine Klasse haben mit 24 Schülerinnen und Schüler, dann haben Sie 24 Personen + die Pädagoginnen und Pädagogen, die CO 2 ausstoßen. Reduzieren Sie diese Anzahl um die Hälfte, also auf 12, haben Sie ein bisschen mehr als die Hälfte, weil die Pädagogen bleiben ja noch, aber da haben Sie noch 12 Kinder, die CO 2 ausstoßen. Das heißt, Sie haben den Ausstoß von CO 2, Aerosolen und möglicher Weise auch einer Viruslast um die Hälfte reduziert. Das bekommen Sie im Wesentlichen aber nur hin, wenn Sie durch schulorganisatorische Maßnahmen dazu beitragen können, dass das überhaupt ermöglicht wird. Also, entweder haben Sie die doppelte Anzahl von Räumen oder aber wir machen so etwas wie ein Schichtbetrieb. Also vormittags bis mittags die eine Gruppe und nachmittags bis spätnachmittags die andere Gruppe. Oder aber wie wir´s z. B. während des ersten Lockdowns teilweise hatten im Wechselbetrieb, dass der eine Klassenverband zwar geteilt wird, aber montags Präsenzunterricht an der Schule hat, während die andere „lfte“ Homeschooling hat oder zu Hause anders tätig ist und so wechselt. Allerdings hat auch das wiederum eine Engstelle nämlich die Anzahl der Pädagoginnen und Pädagogen. Also sowohl, wenn Sie die, sag ich mal die Anwesenheit in der Schule erhöhen durch die Teilung der Gruppen, aber auch wenn Sie das Wechselmodell fahren unter der Annahme, dass die selbe Anzahl von Unterrichtsstunden gewährleisten wollen. Das sind schulinterne Angelegenheiten. Das entscheidet nicht mal die Schulleitung für sich, sondern in Abstimmung mit der Schulaufsicht. Das wäre aber zumindest nachdem, was ich wahrgenommen habe, von vielen Experten eine wesentlicheglichkeit, um tatsächlich Ansteckungsrisiko zu vermeiden. Und wenn Sie auf Null reduzieren wollen, ja da haben Sie eine Person in einem Raum, ohne dass die irgendeine andere trifft. Aber genau das ist ja gar nicht das Ziel und die Linie, die der Senat momentan verfolgt, sondern die Offenhaltung der Schulen und Kitas solange es überhaupt noch geht. Und diese Abwägung, wo ist der Punkt, wo Infektionsrisiko, Infektionsgeschehen noch beherrschbar ist im Vergleich zum relativ normalen Schulbetrieb. Ich glaube, das ist ein lernendes System. Dafür gibts keine richtige Antwort. Aber noch mal, dazu hat sich die Senatsverwaltung noch nicht durchgerungen, weil sie nach Möglichkeit allen Kindern, auch was Bildungsgerechtigkeit angeht und die Wahrnehmung des Bildungsauftrags und die Durchsetzung der Schulpflicht so lange wie es geht, die Klassenverbände Unterricht anzubieten.

 
 

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