Auszug - Gastronomie retten: Heizpilzverbot in der Hauptstadtmitte aufheben
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Zur Frage 1 antwortet Frau BzStR´in Weißler: Sehr geehrter Herr Hemmer, sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, die bezirkliche Wirtschaftsförderung hat mir dazu folgende Zuarbeit übermittelt. Nahe zu jedes Berliner Unternehmen ist in unterschiedlicher Intensität von den Auswirkungen der Corona-Krise und dem Herunterfahren gesellschaftlicher Aktivitäten betroffen. Dazu haben Bund und Land verschiedene Unterstützungs- und Förderprogramme aufgelegt, die die Unternehmen in dieser extenziellen Situation weiterhelfen sollen. Sie müssen so über die Zeit des Stillstandes hinwegkommen. Zuschüsse, Liquiditätsdarlehen, Bürgschaften, Kurzarbeitergeld und Stundung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sollen helfen. Die bezirkliche Wirtschaftsföderung hat dazu Unternehmen beraten bzw. Informationen auf ihrer Internetseite gestellt.
Zur Frage 2 antwortet Frau BzStR´in Weißler: Im Bezirksamt gibt es derzeit keine Pläne. Die jahrelang aus Klimaschutzgründen verbotenen Heizpilze innerhalb von Schankvorgärten im öffentlichen Straßenland wieder zuzulassen. Die generelle Genehmigung von Heizpilzen würden auch Ausnahmegenehmigung zu deren Betrieb dem Beschluss des Senats zur Anerkennung der Klimanotlage vom Dezember 2019 in Berlin und insbesondere dem Beschluss der Bezirk erkennt den Klimanotstand an zu widerlaufen. Keine Heizpilze in Mitte.
Zur Frage 3 antwortet Frau BzStR´in Weißler: Auch hier hat die Wirtschaftsförderung zugearbeitet. Bereits in der Vergangenheit sagt sie, wurden durch den Bezirk im Bezug auf die Außenbestuhlung schnell auf die durch das Land erlassenen Auflagen reagiert und Sondernutzungsregelungen zum Aufstellen von Tischen und Stühlen im öffentlichen Straßenland gelockert. Im Hinblilck auf den Einsatz von Heizpilzen durch Unternehmen der Gastronomie und Hotelerie sind durch das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes Regelungen getroffen worden, die sich an den Beschluss des Senats zur Feststellung der Klimanotlage in Berlin orientierten. Sollten im Falle einer verschärften Pandemielage strengere Auflagen für das Gastronomie- und Hoteleriegewerbe erteilt werden müssen, wird die bezirkliche Wirtschaftsförderung die Unternehmen wiederum mit Raten und im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen.
Herr BV Roet (FDP) fragt: Wertes Bezirksamt, liebe Bezirksverordneten, liebe Frau Weißler, ich habe noch eine Nachfrage bzw. Einleitung. Ich stimme Ihnen zu, dass die Maßnahmen des Senats und anderer Stellen zur Stundung von Steuern von dem Ausgeben von Krediten und vom Übernehmen von Bürgschaften eine Sache sind, die in einer guten Situation helfen können. Meine Nachfrage: Stimmen Sie mir zu, dass möglicherweise der einzige Weg ist, wie der Gastronomie auf die Beine zu helfen, in dem man ihm ermöglicht, das Geld zu verdienen, um die Kredite, die sie jetzt bekommen haben, irgendwann zurück zu zahlen? Stimmen Sie mir zu, dass die Lage im Winter in der Außengastronomie eine andere ist, als im Sommer, wo das vielleicht gut funktioniert hat, in dem man Schankvorgärten auch dann auf der Straße ermöglicht hat.
Frau BzStR´in Weißler antwortet: Herr Roet, natürlich stimme ich Ihnen dabei zu, wenn es darum geht, dass es besser ist, wenn die Hotelerie oder die gastronomischen Betriebe ihr Geld selbst verdienen können. Aber die Situation, dass eben auch im Winter, im Herbst bei Wind, Schnee und allem in Mittte keine Heizpilze aufgestellt werden, war vorher so und das bleibt jetzt auch so. Weil, das hat tatsächlich nichts mit der Einkommenslage zu tun, sondern mit den Klimaverhältnissen. Und die haben sich nicht verbessert. |
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